Ausgabe 
29.8.1903 Zweites Blatt
 
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Vermischtes.

[ Einem schlauen Kniff] ist die Berliner Postverwal­tung auf die Spur gekommen. Drucksachen werden bekannt­lich nur dann befördert, wenn sie vollständig frankiert sind, andernfalls an den Absender zurückgeleitet, soweit sich dieses durch Aufdruck u. s. w. durchführen läßt, ohne daß der Ab­fender Strafporto zu zahlen hätte. Mag das Porto auch noch so geringfügig sein, es gibt Leute, die selbst auf das Ersparen einer Zwei- Pfennigmarke großes Gewicht legen. Und es ist gar nicht so schwer, nach dieser Richtung hin das Postgesez zu umgehen. Man schreibt nämlich ganz einfach seinen eigenen Namen als Adresse auf die Drucksache und den Namen, für den die Sendung bestimmt ist, als Ab­sender auf die Rückseite. Da nun unfrantierte Drucksachen, wie erst kürzlich den Postanstalten vom Reichspostamt in Er­innerung gebracht worden ist, nicht befördert werden dürfen, so gehen die Sendungen postwendend" an den Absender" zurück, d. h. sie gelangen portofrei in die Hände dessen, für den sie bestimmt sind! Dieser schlaue Kniff läßt sich natür­lich nur im Ortsverkehr anwenden.

[ Ein Geschäftsmann.] Einem amerikanischen Blatte entnehmen wir folgende Annonce: Freunden und Bekann ten die Anzeige, daß mir gestern meine geliebte Frau im selben Augenblick durch den Tod entrissen wurde, als sie mich durch die Geburt eines munteren naben erfreute, zu dessen Wartung ich eine kräftige Amme suche, bis es mir gelingt, ein liebenswürdige, vermögende Dame als Lebens­gefährtin wieder zu finden, die befähigt ist, meinem gut renommierten Weißwarengeschäft, in dem alle Bestellungen binnen zwölf Stunden auf das billigste ausgeführt werden, vorläufig vorzustehen, da ich das Engagement einer tüch­tigen Direktrice mit 200 Dollars Jahresaehalt erst beab­sichtige, wenn der augenblicklich à tout prix statthabende Ausverkauf beendet und mein Geschäft am 1. August nach der Xstraße Nr. 11 verlegt sein wird, wo ich noch eine Etage für 500 Dollars abzulassen habe.

*[ Obrigkeitliche Ausweisung eines Hundes.] Die Wie­ner Hundeshaft beberberat seit einigen Tagen in ihrer Mitte

Bekanntmachung.

einen außerordentlich großen Neufundländer, der nur des­halb von seinem Eigentümer aus Warasdin nach Wien ge­schickt worden war, weil er der Hund aus den König­reichen Kroatien und Slavonien ausgewiesen wurde. Der Eigentümer des Hundes, ein Kaufmann in Warasdin, war nämlich von der dortigen Polizei aufgefordert worden, seinen Hund, der schon durch seine Größe gefährlich sei er hatte auf der Straße einen Knaben ungeworfen, dem Abdecker zur Vertilgung zu überben. Der Kaufmann legte darauf der Behörde eine tierärztliche Bestätigung vor, daß der Hund durchaus gutmütig sei. Das wirkte denn insoweit, als dem Hund das Todesurteil erlassen wurde. Doch wurde er ausgewiefen.

[ Die Häßlichkeitskonkurrenz.] Auf eine seltsame Idee ist ein amerikanisches Blatt verfallen; es hat eine Häß­lichkeitskonkurrenz eröffnet. Da es jedoch galant sein wollte, beschränkte es den Wettbewerb auf das starke Ge­schlecht. Das Blatt erhielt dann auch eine große Zahl von Photographien. Der erste Preis von 600 Dollars wurde einem Landwirt zugesprochen, der, wie berichtet wird, mit einer sehr hübschen Frau verheiratet ist. Es ist zu bemerken, daß unter den Teilnehmern an dem Wett­bewerb nur sehr wenige Junggesellen waren. Das merk­würdigste ist jedoch, daß das Blatt eine Anzahl Reklama­tionen von dem schönen Geschlecht" erhielt. Eine Leserin fragte: Warum sind wir von dem Wettbewerb ausgeschlossen? Die Häßlichkeit ist doch nicht das aus­schließliche Erbe Ihres Geschlechts, und wir hätten den Siegern sehr wohl ihre Preise streitig machen können."

gleichsam um mit ihm um den Weg zu kämpfen. E Bug wurde nun etwas zurückgezogen und fuhr dann in voller Fahrt auf den Elefanten zu. Durch den Anpral wurde das Tier vom Bahndamm hinabgestoßen; unten blieb es mit eingedrücktem Schädel und zersplitterten Fangzähnen halbtot liegen. Eine Kugel aus der Büchse eines Sikh, der in dem dem Güterzuge angehängten Ber­sonenwagen reiste, machte dem Leben des Elefanten ein Ende.

[ Teure Frisur.] Mit 30 000 Dollars bewertet die Newyorker Spinnereiarbeiterin Mary Farrell den Verlust ihres Haares, den sie bei einem Betriebsunfall erlitt. Sie wurde beim Bedienen eines Webstuhles von einer Treibwelle erfaßt und geriet mit ihrem langen Haar in die Räder, die ihr die Kopfhaut völlig abrissen. Ihre Kolleginnen ließen sich fleine Stückchen Haut vom Arzt abnehmen, um die Heilung der Verletzten zu ermöglichen. Das Haar wuchs indessen nicht nach, und Miß Farrell hält sich für berechtigt, die Entstellung ihrer äußeren Persönlichkeit auf 30 000 Dollar zu beziffern.

RO. Schachspiel für Blinde. Ein beachtenswerter Versuch, die geistige Ausbildung und Beschäftigung der Blinden auf einem neuen Gebiete zu fördern, wurde dieser Tage in Baris in einer Sihung der Aſſociation Valentin Haily" ge­macht, in der man einen Schachkursus für Blinde einweihte. Professor Goldberg hat sich die Frage vorgelegt, ob Blinde nicht dazu kommen würden, Schach zu spielen, wenn man in ihrem Geiste das Bild des Schachbrettes und auf diesem den Gang der Figuren schaffen könnte. Sein Plan wurde be­geistert aufgenommen und nach den nötigen Vorbereitungen hat jetzt die erste Sigung stattgefunden. Professor Goldberg bedient fich dazu eines Schachbrettes, das in glatte und gericfte Felder geteilt ist. Die weißen Figuren unterscheiden sich von den schwarzen dadurch, daß die einen oben abgerundet und die anderen uneben sind, so daß man sie durchs Gefühl unterscheiden kann. Eine Wohltäterin, die sich für diesen Versuch intereffiert, will eine Anzahl Schachbretter zu diesem Zwecke zur Verfügung stellen.

[ Ueber den Zusammenstoß eines Eisenbahnzuges mit cinem Elefanten] wird aus Perak( Malakka) folgendes berichtet. Der Führer eines Güterzuges bekam plötzlich einen Elefanten in Sicht, der gemächlich die Schienen ent­lang gerade vor dem Zuge dahertrabte. Da das Tier keine Anstalten machte, das Geleise zu verlassen, so mußte der Lokomotivführer notgedrungen den Zug zum Stehen brin­gen. Er ließ nun seine Pfeife möglichst stark ertönen, um den Elefanten fortzuscheuchen; der Erfolg war aber der, daß das Tier sich umwandte und auf den Bua losaina. müssen vor dem Gebrauch gehörig gereinigt und des- 6. Bricht in der Ausstellung die Geflügelcholera infizirt werden. Dies gilt namentlich auch für solche oder eine andere leicht übertragbare Geflügelseuche aus Käfige, die nach Benutzung zum Transport des Geflügels oder wird der Verdacht solcher Seuchen durch den be­im Ausstellungsraum verwendet werden. amteten Tierarzt festgestellt, so sind die erkrankten und die Mit Rücksicht auf die vom 10. bis 13. September Die Reinigung und Desinfektion ist in der Weise zu seuchenansteckungsverdächtigen Tiere sofort in den Beob achtungsraum( Nr. 4) abzusondern und zu bewachen. 1. Js. hierorts stattfindende Landwirtschaftliche Aus- bewirken, daß nach Entfernung der Futterreste, des Kotes Das Betreten dieses Raumes ist außer dem beamteten Tier­stellung verbunden mit Geflügelausstellung, bringen und sonstiger Unreinlichkeiten die Käfige 2c. in allen ihren arzt nur den mit der Pflege der Tiere betrauten Personen Teilen( auch Sitzstangen, Futter- und Tränkgeschirr) mit wir nachstehende auf Anordnung Großh. Ministeriums heißer Sodalauge( 3 Kilogramm fäufliche Waschsoda auf gestattet und diesen der Zutritt zu den anderen Aus­des Innern erlassenen Bestimmungen zur Kenntnisnahme 100 Liter Wasser) gründlich gewaschen und demnächst stellung plages, auf dem das kranke oder verdächtige stellungsräumen verboten. Derjenige Teil des Aus­mit kalfmilch bestrichen werden. Statt kalfmilch können Geflügel gestanden hat, oder von dem nach den Um­

Betr.: Die tierärztliche Neberwachung der Geflügel­Ausstellungen.

der Interessenten:

frankheiten sind.

1. Das für die Geflügelausstellung bestimmte Ge- auch andere gebräuchliche Desinfektionsmittel( fünfpro- ständen angenommen werden kann, daß er durch Kot, flügel muß bei seinem Eintreffen in Gießen mit Ur- zentige Karbolsäure, Kreſolwaſſer, Creolin, Lysol, Lapillol) Futterreste 2c., die von jenem Geflügel herrühren, ver­sprungszeugnissen versehen sein, die eine genaue Beverwendet werden. zeichnung der einzelnen Tiere und die ortspolizeiliche Wenn die Ausstellungsfäfige unmittelbar neben- unreinigt worden ist, ist sofort gehörig zu reinigen und zu desinfiziren. Bescheinigung enthalten müssen, daß der Herkunftsort einander aufgestellt werden empfiehlt es sich, sie durch 7. Solange der Verdacht einer seuchenartigen Er der Tiere und dessen Umgebung im Umkreise von 5 Kilo- dichte Scheidewände( z. B. Glas- oder Blechplatten) von frankung besteht, darf auch gesundes Geflügel aus den meter seit mindestens 6 Wochen frei von Geflügel- einander zu trennen. Ausstellungsräumen nicht entfernt werden, dasselbe gilt cholera und anderen seuchenartig auftretenden Geflügel- 4. In der Geflügelausstellung ist ein zur etwaigen nach amtstierärztlicher Feststellung eines Seuchenaus­Absonderung und näheren Untersuchung franken oder bruches für die Dauer von fünf Tagen nach dem letzten 2. Das in Gießen eintreffende Geflügel wird am verdächtigen Geflügels bestimmter genügend großer und Erkrankungsfalle, der sich außerhalb des Beobachtungs­8. und 9. September, nachmittags 3 Uhr, auf dem entsprechend ausgestatteter Raum bereit zu stellen, der raumes unter dem Ausstellungsgeflügel ereignet hat. Trieb und am 10. September, vormittags von gegen die sonstigen Ausstellungsräumen derart abge- Die Schlachtung gesunden Geflügels und die Aus 7-8 Uhr am Bahnhof Gießen durch den mit der schlossen sein muß, daß eine Uebertragung von Seuchen- führung der geschlachteten Tiere können auch vor Ablauf Aufsicht betrauten beamteten Tierarzt untersucht werden keimen nicht stattfinden kann. dieser Frist von uns gestattet werden, sofern nach dem Es wird nur für solche Tiece, die auf Grund einer sorg­5. Das ausgestellte Geflügel wird während der Gutachten des beamteten Tierarztes die Gefahr einer fältigen Untersuchung unverdächtig erscheinen, die Ueber- Dauer der Ausstellung fortlaufend veterinär- polizeilich Seuchenübertragung damit nicht verbunden ist führung nach dem Ausstellungsplate gestattet werden. beobachtet. Kadaver gefallener Tiere oder erkranktes Gießen, den 20. August 1903.

3. Die zur Unterbringung des Geflügels auf der Geflügel dürfen aus den Käfigen 2c. feinesfalls ohne Ausstellung dienenden Käfige und sonstigen Behälter Vorwissen des beamteten Tierarztes entfernt werden.

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Herbst- Pferde- Markt

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Speise- u. Salatkartoffel Am Montag, den 14, September 1903 zu den billigſten Tages- findet im Anschluß an die landwirtschaftliche Ausstellung preisen empfiehlt auf dem Trieb an der Grünbergerstraße Pferdemarkt J. Hankel statt. Die für die Ausstellung errichteten Stallungen Schloßgaße Gießen. stehen auch für den Pferdemarkt zu Verfügung.

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Aus=

funft hierüber erteilt Herr Hof'ohnknischer Huhn, über sonstige Marktangelegenheiten Herr Weinhändler August Schwan, dahier.

Mit dem Pferdemarkt ist ein Zuchtvi- hmarkt, sowie eine Prämiierung verbunden:

a) für Pferde von Händlern,

b) für Pferde von Landwirten, die auf der Aus­stellung nicht bereits Prämien erhalten haben. Der Prämiierungsplan ist von Herrn O.konomie­rat Schlenke Hardthof bei Gießen zu beziehen.

Nachmittags 3 1hr findet Konzert, Prämienber­teilung und Vorführung der prämiierten Pferde statt. Gießen, 25. Juli 1903.

Die städtische Pferdemarkt- Kommission. Jean Kirch, Stadtverordneter

Ein Dorfroman.

Bon P. Korger.

FERNEN

Nr. 202.

e Famil

Samstag den 29. Auguft

1903.