Nr. 123.
bonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Bost bezogen viertelfährlich Mr. 1.50. Gratisbellagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Bartenban, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.
Donnerstag den 28. Mai 1903.
Gießener
12. Jahrgang.
Insertionsprei 8: Die einspaltige Petitzelle für Gießen wie ganz Oberheffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.
Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Ferusprechanschluß Nr, 362.
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Beifung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
Der Fall Hüffener vor dem MarineKriegsgericht.
( Sonderbericht.)
RK. Miel, 27. Mai 1903.
Das Urteil im Prozeß Hüssener mußte Ihnen telegra phisch übermittelt werden, da es erst in später AbendStunde gefällt wurde, weil die Plaidoyers und die Beratung des Gerichtshofes ziemlich lange Zeit beanspruchten. Die weitere Zeugenvernehmung war nur noch kurz. Von Belang waren vor allem die Aussagen des Polizeisergeanten Matschin und des Polizeiwachtmeisters Kuhnert über das Verhalten des Angeklagten bei und nach seiner Verhaftung. Aus ihnen ging zur Evidenz hervor, daß der Angeklagte in der Meinung befangen war, seine Pflicht als Offiziersaspirant_getan zu haben. Er habe dem Hart
mann befohlen, ihn zu grüßen; dieser habe seine Aufforberung nicht beachtet, sondern sei plump vertraulich geworden und habe ihn sogar mit du" angeredet. Der Verhaftung habe sich Hartmann tätlich widerjeszt, und schließlich habe dieser sogar fliehen wollen. Daß der Angeklagte daraufhin die Wasse gebraucht habe, habe er für eine Forderung der Standesehre gehalten. Der eine Zeuge jagt allerdings aus, daß Hüssener behauptet habe, den partmann von vorne gestochen zu haben, während er ihm in Wirklichkeit den Tolch in den Rücken stieß. Der Geschäftsführer der Aschingerschen Vierstuben sagt aus, daß er Hartmann und seine Begleiter wegen ungebührlichen Betragens an dem kritischen Abend aus dem Lokal habe veisen müssen. Sie wären start angetrunken gewesen. Mehrere Unteroffiziere und Soldaten bestätigen, daß sie von Hüssener während seiner Urlaubszeit angehalten worden seien, weil sie ihn nicht gegrüßt haben. Eine Zeuin will sogar gehört haben, daß Hüssener bei einer solhen Gelegenheit den betressenden Soldaten mit den häßichsten Schimpfworten und Trohungen überschüttet habe. Der Angeklagte bestreitet das aufs entschiedenste und ßt sich außerdem durch den Leutnant z. S. Weiße becheinigen, daß er niemals Soldaten wegen Nichtgrüßens dem Kommando gemeldet habe. Damit ist die Beweisaufnahme geschlossen, und der Staatsanwalt Marinekriegsrat de Bary nimmt das Wort zur Vertretung der Anflage.
Er hält den Beweis für die Schuldfrage als erbracht. Es sei nicht anzunehmen, daß Hartmann sinnlos betrunfen gewesen sei, er sei nur start angetrunken gewesen. Aber selbst wenn das erstere der Fall gewesen wäre, so hätte Hüssener doch der Instruktion zuwider gehandelt. Daß der Angeklagte Hüssener den Tod Hartmanns gewollt habe, sei nicht anzunehmen, es handle sich aber um eine schwere Mißhandlung eines Untergebenen mit tödlichem Ausgange, die hart an Totschlag streife. Mildernd für den Angeklagten fiele ins Gewicht, daß er auffallend falsche Begriffe über die Offiziersehre in sich eingesogen habe, und daß er, wie seine kläglichen Briefe beweisen, geistig vollkommen unreif sei. Der Staatsanwalt beantragt 6 Jahre Zuchthaus und Ausstoßung aus der
Marine.
Der Angeklagte, der bisher seine Fassung unerschütterlich bewahrt hat, zuckt zusammen und tauscht einen entsegten Blick mit seinem Bruder. Dann aber nimmt er sich mit einem Ruck wieder zusammen und lauscht dem Plaidoyer seines Verteidigers, Rechtsanwalts Stobbe, der in warmen Worten bittet, der Aussage des Angeklagten Glauben zu schenken. Ein Teil der Zeugen, die im Interesse der Familie Hartmann erschienen seien, müßten voreingenommen sein, da sie bereits vorher vom Rechtsanwalt Dr. Niemeyer in Essen eidlich vernommen worden sind. Das sei sehr bedenklich. Der Zeuge Lütscher sei förmlich als Ankläger aufgetreten. Man müsse dem Angeklagten glauben, daß er sich von Hartmann bedroht fühlte. Wenn Hüssener etwas vorzuwerfen sei, so wäre es höchstens unrechtmäßige Behandlung eines Untergebenen, feine bewußt rechtswidrige Körperverletzung. Der Verteidiger plaidiert in der Hauptsache auf Freisprechung Nach kurzer Replik des Staatsanwaltes zieht sich dei Gerichtshof zurück und verurteilt den Angeklagten, wie gemeldet, wegen körperlicher Mißhandlung eines Untergebenen mit tödlichem Ausgang zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren und Degradation. Wegen Ungehorsams gegen einen Tienstbefehl wurde auf 14 Tage Gefängnis erkannt. Beide Strafen werden auf vier Jahre und eine Woche zusammengezogen. Die Woche Gefängnis wird durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet. Das Urteil wird damit begründet, daß Hüssener wohl die Absicht gehabt habe, den stark betrunkenen Hartmann in Sicherheit zu bringen. Er habe aber seine Dienstgewalt überschritten, indem er Hartmann gleich beim Arm Faßte. Für den Gebrauch der Waffe lag kein triftiger Grund vor, da ein tätlicher Angriff nach den Zeugenaussagen nicht vorlag. Deshalb könne von einer Notwehr nicht die Rede sein. Aber selbst, wenn der Angeklagte geglaubt habe, sich in solcher zu befinden, so hätte wohl Der erste Schlag auf den Arm genügt. Der tödliche Stich Sei dem Hartmann auf der Flucht beigebracht worden. Das sei ein unverzeihlicher Schritt des Angeklagten. Es Sei daher körperliche Mißhandlung anzunehmen.
Der Angeklagte nimmt das Urteil mit Ruhe entgegen und behält sich die Erklärung, ob er die Strafe antritt oder Berufung einlegt, vor.( Diese ist inzwischen von ihm eingelegt worden. D. R.)
Im Publikum, das mit Spannung der Verhandlung gefolgt ist, wird das Urteil und seine Gründe lebhaft be= sprochen. Man ist allgemein der Ansicht, daß der Gerichtshof in seiner Würdigung des vorliegenden verwitkelten Falles das Richtige getroffen hat. Das Verhalten des Angeklagten spricht allerdings dafür, daß er geglaubt hat, seine Pflicht zu tun. Beklagenswert ist es aber, daß seine geringe Urteilskraft ihm nicht erlaubt hat, aus den Vorschriften oder Instruktionen das herauszuschälen, was für seinen Fall angebracht war. Strenge Disziplin muß in unserem Heere walten, nach innen und nach außen, sonst ist das ganze Gefüge bedroht. Der Vorgesetzte muß aber- und das will die Instruktion- alles vermeiden, was einen Konflikt herbeiführen kann. Wäre Hüssener imstande gewesen, diesen Grundgedanken der Vorschrift zu erfassen, so wären wir nicht Zeugen der erschütternden Tragödie in Essen gewesen.
Die Politik.
Den deutsch- russischen Handelsverkehr
im Jahre 1902 beleuchtet die eben erschienene amtliche Statistik über diesen Gegenstand in interessanter Weise. Danach steht Rußland unter den Ländern, die uns Waren liefern, an zweiter, unter denen, die von uns Waren beziehen, an fünfter Stelle. Die Einfuhr aus Rußland hatte 1902 einen Wert von nicht weniger als rund 760 Millionen Mark, die Ausfuhr nach Rußland einen solchen von 343 Millionen, Edelmetalle im Werte von 44 Millionen miteingerechnet. Gegen 1901 zeigt die russische Einfuhr nach Deutschland ohne Edelmetall ein Mehr von 90 Millionen, mit Edelmetallen ein Mehr von 44 Millionen. Die Einfuhr russischer Waren ist also erheblich gestiegen, während die Ausfuhr nach Rußland, venn man die Edelmetallausfuhr ausnimmt, gegen das Jahr 1901 sogar um 2,3 Millionen gesunken ist. In der Einfuhr aus Rußland nach Deutschland ragen hervor: Roggen( 90,5 Millionen), Weizen( 80,6 Millionen), Gerste ( 72,8 Millionen), Eier( 47,4 Millionen), Bau- und Nutz holz( 40,1 Millionen), Hafer( 39,9 Millionen), Mais( 33,3 Millionen), Flachs( 30,6 Millionen), Kleie( 30,5 Millionen), Häute und Felle zur Pelzwerkbereitung( 28,3 Millionen), lebendes Federvieh( 22,8 Millionen), worunter für 18,9 Millionen Gänse. Die Mehreinfuhr bei russischem Getreide und anderen Landbauerzeugnissen gegen das Vorjahr beträgt 77,2 Millionen Mark, wovon der Hauptanteil auf Mais und Futtergerste, dann auf Weizen und Roggen entfällt.
Armeebischof Dr. J. Aßmann †.
(?) Im Alter von 70 Jahren ist in Ahrweiler der höchste katholische Armeegeistliche, Bischof Dr. Johannes Aßmann, nach längerem Leiden gestorben. Bischof Aßmann übte seit 1888 die Oberaussicht über die katholische Seelsorge in sämtlichen deutschen Armeekorps, mit Ausnahme der bayerischen und württembergischen, aus. 1860 zum Priester geweiht, kam er schon vier Jahre später als Missionspfarrer und Militärgeistlicher nach Kolberg. Den österreichischen Feldzug machte er als Feldgeistlicher des 1. und 2. Armeekorps mit. Divisionspfarrer in Neiße geworden, nahm er am Kriege 1870/71 teil, aus dem er mit dem Eisernen Kreuz zurückkehrte. Von da an bis 1882 war er als Divisionspfarrer für ganz Oberschlesien tätig. 1882 wurde er als fürstbischöflicher Delegat und Propst an die Berliner St. Hedwigskirche verseßt, sechs Jahre später erfolgte seine Ernennung zum Feldpropst und seine Consecration als Bischof. Seine Beisetzung wird in seinem Geburtsorte Braniz, Kreis Leobschüß, erfolgen.
Russische Arbeiterpolitik.
( 22) Die immer zahlreicheren Arbeiterunruhen in Rußland haben der Regierung des Zaren Veranlassung gegeben, auf ein Mittel zu sinnen, dem Umsichgreifen der Unzufriedenheit unter den Arbeitern zu begegnen. Ein bereits zum Gesetz erhobener Beschluß der Regierung ordnet eine staatliche Organisation aller Arbeiter an. Danach sollen die Arbeiter in allen Fabriken Aelteste wäh= len, die von der Fabrikinspektion bestätigt werden und dazu bestimmt sind, in streitigen Fällen mit dem Inhaber der Fabrik oder der Fabrikinspektion zu verhandeln und ihre Forderungen geltend zu machen. Es heißt in dem Geset:„ Diesen Arbeiterältesten, von denen je einer für jede auf einer Fabrik beschäftigte Arbeiterkategorie gewählt werden soll, wird das Recht zugestanden, die Arbeiterkategorie, von der sie gewählt sind, zu einer Beratung zu versammeln und mit ihr die sie interessierenden Angelegenheiten zu besprechen. Ferner wird den Aeltesten aller Arbeitergruppen erlaubt, sich zu gemeinsamen Beratungen zu vereinigen. Dagegen wird es allen übrigen Arbeitern streng verboten, sich zu einer Beratung zusammenzufinden." Die Regierung hofft, durch diese Organisation sich eine Möglichkeit zu schaffen, beim Ausbruch von Unzufriedenheit oder Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und
Arbeitern verhandeln zu können. Wenn die Einrichtung wirklich ernsthaft gehandhabt wird, kann sie sich zu einer sehr segensreichen Institution entwickeln, die in anderen Ländern Nachahmung finden dürfte.
Noch einmal die Typhusdecken.
(-) Die Zahl der in Südafrika verkauften Typhusdecken beläuft sich, wie jezt festgestellt ist, auf nicht weniger als 200,000. Die Auffäuser waren ein Buchmacher Cohn und ein Sergeant, jeẞt Kantinenwirt Sinclair. Sie bezahlten etwa 20 Pfennig für das Stück und verkauften 180,000 von den Decken zu je 2,50 Mark weiter nach England. Die mit dem Kaufe betrauten Beamten in Südafrika kannten die Gefährlichkeit der Decken, sie behaupten aber, auf Befehl des Londoner Kriegsamtes gehandelt zu ha
ben.
Neue Attentate auf dem Bairan.
Es hat den Anschein, als sei mit der Verhaftung ber bulgarischen Attentäter von Saloniki die Sicherheit der Bevölkerung der Städte einigermaßen gewährleistet. Aber obwohl in lezter Zeit alles ruhig geblieben ist, traut man in Saloniki wie am Goldenen Horn dem Frieden doch nicht recht. In Saloniki rechnet man mit der Möglichkeit neuer Anschläge an dem bevorstehenden Fest des heiligen Cyrillus und des hl. Methodius, der größten Heiligen der griechischen Kirche. Um dem vorzubeugen, haben die türkischen Behörden alle Bulgaren in 3000 aus Saloniki ausgewiesen. Das ist freilich eine sehr zweischneidige Maßnahme: die ausgewiesenen Bulgaren, die ihre Familien in größtem Elend in Salotifi zurückgelassen haben, schließen sich, da sie nicht wissen, vohin, und aus Groll gegen ihre Vertreiber den mazedonischen Banden an. In Konstantinopel selbst schwebt nan infolge der früheren bulgarischen Drohnote an die Botschaften in großer Besorgnis; die Botschaften werden charf bewacht, dem Beispiele der Russen, die zum Schuße hrer Botschaft 150 Mann gelandet haben, wollen jezt auch die anderen Mächte folgen. Gegen die französische Botschaft soll bereits ein Anschlag versucht worden sein, erfreulicherweise ist er mißlungen. Obwohl nach alledem die Lage auf die Dauer unhaltbar ist, wollen die Mächte doch auch weiterhin der Türkei nicht ins Handwerk phuschen. Sie lassen erklären, im gegenwärtigen Augenblick sci der Pforte die Durchführung der Reformen unmöglich, deshalb würden sie sie nicht dazu drängen. Dagegen würden sie in dem Augenblick, wo die Verhältnisse die Durchführung der Reformen gestatten, den nötigen Druck auf die Pforte ausüben, um die sofortige Einleitung der erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Ehe der Augenblick, wo die Reformen möglich werden, eintritt, wird wohl noch manches Scharmützel in den Balkanbergen stattfinden.
Die Arbeiterbewegung in Nordamerika. )( Dem Streik bezw. der Aussperrung der 200,000 Bauarbeiter in Newyork scheint sich in Philadelphia noch ein Streik von 100,000 Tertilarbeitern gesellen zu sollen. Die Arbeiter hatten 55 Stunden Arbeitszeit pro Woche gefordert; das wollten die Arbeitgeber nicht zugestehen, und so dürften am nächsten Montag die Arbeiter in den Ausstand treten. Auch unter den Eisenbahnbediensteten in Colorado macht sich eine Bewegung geltend, die einen Streik in Aussicht stellt. Einstweilen hat der Nationalkonvent der Bruderschaft der Eisenbahnbediensteten beschlossen, den Schußfonds der Gesellschaft, der Ausstandszwecken dient, von 100,000 auf 200,000 Dollars zu erhöhen. Das sieht sich wie eine Ankündigung an, daß demnächst von den Eisenbahnern Schritte unternommen werden sollen, die zu einem Streik führen können.
Kurze politische Nachrichten.
* Als Nachfolger des schlesischen Oberpräsidenten wird jetzt auch der frühere Kultusminister, vorherige Regierungspräsident in Oppeln und Oberpräsident in Posen, jezige Oberpräsident in Kassel, Graf Zedlig Trübschler genannt.
* Der französische Ministerpräsident Combes hat über den Pfarrer von St. Denis die Gehaltssperre verhängt, weil der Pfarrer in seiner Kirche einen Redemptoristen- Pater hat predigen lassen.
* In Wallawalla im Staite Washington ist von den Behörden ein Mann verhaftet worden, der Todesdrohungen gegen den Präsidenten Roosevelt und auswärtige Staatshäupter ausgestoßen haben soll.
Hof und Gefelll'chaft.
*** Der Kaiser nahm gestern( Mittwoch) eine Parade über die ganze Potsdamer Garnison ab. Um 10 Uhr die Parade war wegen des regendrohenden Wetters auf eine Stunde später verlegt, als anfangs angesetzt war ritt der Kaiser in der Uniform des Regiments Gardes du Corps vom Schloßhof aus durch das Brückenportal nach dem Lustgarten. Hier hatte die ganze Garnison unter Befehl des Generalleutnants v. Moltke im offenen Viereck Aufstellung genommen. Anwesend waren die ganze Generalität, fremdherrliche Offiziere und das Hauptquartier des Kaisers. Dieser ritt die Front
wenn ich dich so arg vernachlässige, aber
trat und sprach zu diesem: ,, Berzeihe mir, lieber Bruno,
Bruno, welcher eben aus dem anderen Zimmer her ein
meine
einzige,
ich habe
befte Freundin so lange nicht gefehen
enleben
dieser
nun reichlich
ein
gutiges
Und die Erbin des Herderschen Vermögens Menschen, welchen Das vergalt, was sie gelitten!
Arnhold?
Dora
benswürdigen
hübschen, und
was mehr wert ist, einem guten und lie
Augen
Unrecht in den ber
Man Man hält hier Beamtenin dieser Klasse besaß.
Das war ein grobte ich lebte.
welt, in deren
sehr praktisch und materiell.
The für
neuem an,
die Gäste stürzten in den Salon,
und mit
noch etwa ein halbes Dußend schöne Pfirsiche lagen. gang. galich hatte ich meinen Hut auf einem Stuhl Genugtuung entdeckte ich, daß auf den grünen Blättern Ich folgte der Menge, aber es war nur ein Scheinab


