Nr. 200.
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Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.
Donnerstag, den 27. August 1903.
Gießener
12. Jahrgang.
Insertionsprei 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen w ganz Oberheffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfy. fonft 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. Pfg.
Postzeitungsliste No. 3269.
Rebattion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechanschluß Nr, 362.
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeitung)
für Oberhessen und die Kreise Marburg und Wezlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.
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Die Expedition.
9999
Bekanntmachung.
Die Hessische Landeshypothekenbank in Darmstadt, Karlsstraße 97, hat in ihren Darlehensbedingungen, giltig für die vom 25. August 1903 an zu erteilenden Zusagen, folgende Festsetzungen getroffen:
Bei Hypothekar- Darlehen an Private beträgt die einmalige Vergütung für die mit der Geldbeschaffung verbundenen Auslagen 12 Prozent. Für jene Beträge jedoch, die nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen, von der Zusage an gerechnet, zur Auszahlung gelangen, erhöht sich diese Vergütung auf 134 Prozent. Die Vergütung wird bei der Auszahlung des Darlehens einbehalten; sie kann aber auch in der Form eines Zusatzdarlchens zur Berechnung kommen, sofern die Beleihungsgrenze der Bank damit nicht überschritten wird. Auf besonderen Wunsch räumt die Bank ausnahmsweise eine Vergünstigung insofern ein, als 2 Prozent erst im Laufe des ersten Jahres entrichtet zu werden braucht. Bei der Darlehensauszahlung würden sonach nur 1 bez. 14 Prozent vom Kapital in Abzug kommen. Für 1/ aprozentige Tilgungsdarlehen beginnt die Tilgung solchenfalls erst mit dem zweiten Jahre und endigt mit dem 59. Jahre.
Bei Kommunal- Darlehen und solchen Darlehen, die mit der Bürgschaft einer Gemeinde gewährt werden, beträgt die einmalige Softenentschädigung 1,40 Prozent. Hypothekbestellung ist nicht erforderlich.
Der Zinsfuß für Hypothek- Darlehen auf städtischen wie auch auf ländlichen Grundbesitz und für KommunalDarlehen beträgt 33/4 Prozent, bei Darlehen an reingemeinnüßige Bauvereine 3,70 Prozent.
Die Steigerung des Zinsfußes wird für die ganze Dauer des Darlehensverhältnisses ausgeschlossen.
Wollte man die einmaligen Vergütungen, statt solche von dem Darlehensbetrag bei der Auszahlung in Abzug zu bringen, auf die ganze Darlehensdauer durch Zuschlag zum laufenden Zinsfuß verteilen, so würde an Stelle des( wegfallenden) einmaligen Kapitalabzuges, unter Annahme einer Jahrestilgung von 1/2 Prozent, der durchschnittliche Zinsfuß des Darlehens sich nur wenig erhöhen und zwar:
bei Kommunal- Darlehen auf 3,774 Prozent, bei Hypothekar Darlehen an Private auf 3,776 bezw. 3,78 Prozent.
Wenn man bei der Verteilung des Kapitalabzuges die Zinseszinsen zu Gunsten des Schuldners mitberückfichtigen wollte, so würde die durchschnittliche Verzinsung betragen:
bei Kommunal Darlehen 3,8095 Prozent, bei Hypothekar Darlehen 3,814 bezw. 3,824 Proz. Die Abhebung des Darlehens wird für einen gewissen Zeitraum auch in Raten zugestanden, mit Berechnung der Zinsen von den einzelnen Auszahlungstagen an. Auf Raten, die nicht innerhalb 4 Wochen bon Erteilung der Zusage an zur Abhebung gelangen, tommt die erhöhte Vergütung für die Geldbeschaffungsfosten in Anrechnung.
Auszahlungen fönnen auch auf dem Postwege erfolgen, sofern die Schuldurkunde vorher der Bank übersandt wird.
Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in barem Geld ohne Provisionsabzug.
Werden bestehende Hypotheken auf die Bank übertragen unter Umwandlung in Tilgungsdarlehen, so eri mäßigt sich der Stempel auf die Hälfte des sonstigen Betrages, d. i. ¼ des für Neuerrichtung in Ansatz fommenden Stempels.
Der Tilgungsbeitrag wird alljährlich vom Kapital abgeschrieben. Die Zinsen berechnet die Bank immer nur aus dem jeweiligen Kapitalrest am Schlusse des Vorjahres. Was hiernach an Zinsen gespart wird, kommt gleichfalls zu Gunsten des Schuldners vom Kapital in Abzug.
Dem Schuldner steht es in der Regel frei, den Tilgungssatz zu erhöhen oder neben der Tilgung auch außerordentliche Kapitalrückzahlungen in beliebiger Höhe mit Abschreibung vom Tage des Eingangs an zu leisten.
Wenn das Darlehen etwa vor Ablauf der Tilgungsdauer in einer Summe abgetragen werden soll, so ist selbstverständlich nur der jeweilige Stapitalrest zurückzuzahlen.
Die Darlehen sind seitens der Bank unfündbar. Kostenlose nähere Aufklärung wird jederzeit von der Bank direkt und den Großh. Bürgermeistereien erteilt. Gießen, den 25. August 1903.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. Dr. Breidert.
Bekanntmachung.
Die am 20. Juli 1. Js. angeordnete Sperre der Schanzenstraße wird hiermit aufgehoben. Gießen, den 26. August 1903.
Großh. Polizeiamt Gießen.
J. V.: Roth.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im hessischen Landkalender für Dienstag, den 15. und Mittwoch, den 16. September vorgesehene Viehmarkt im Anschluß an die landwirtschaftliche Ausstellung bereits am Montag, den 14. und Dienstag, den 15. September, an ersterem Tag auf dem Trich stattfindet. Der Krämermarkt bleibt auf Mittwoch, 16. September bestehen.
Gießen, 24. August 1903. Der Oberbürgermeister Mecum
Ein neues Urteil im fall Hüffener steht bevor. In der letzten Instanz vor dem Reichsmilitär Jericht wurde das Urteil des Oberkriegsgerichts auf Revision des Gerichtsherrn hin aufgehoben und der Fall an die Berufungsinstanz zurückverwiesen.
Wie erinnerlich, war der Fähnrich z. S. Hüssener, der den Einjährig Freiwilligen Hartmann in Essen erstach, anfänglich zu vier Jahren Gefängnis und Degradation verurteilt. Das Oberfriegsgericht hatte hierauf das Urteil auf zwei Jahre Festung herabgemindert und die Degradation vegfallen lassen. Dabei beruhigte sich Hüssener, aber der Berichtsherr focht das Urteil an. Das Reichsmilitärgericht schloß sich seiner Revision an unter der folgenden Begründung:
Das angefochtene Urteil spreche sich nicht deutlich genug über die Willensrichtung des Angeklagten bei der Tat aus, insbesondere den dolus eventualis. Bei Berücksichtigung dieses Punktes, den der Vorderrichter offenbar gänzlich übersehen hat, kam es nicht allein darauf an, welche Abicht dem Angeklagten bei dem Dolchstoß vorgeschwebt hat, sondern auch auf den Erfolg, den er als möglich berückichtigen mußte. Wenn zum Beispiel jemand ein Schiff voräglich zerstört, so ist es ihm recht, wenn die darin befindichen Menschen mit zu grunde gehen. Vorliegend hat der Angeklagte den an sich gefährlichen Dolch in einer Weise ebraucht der Stoß ist von hinten erfolgt, hat die Kleider und die Brust des Hartmann durchdrungen, und die Dolchpize ist vorn wieder zum Vorschein gekommen, daß es hm offenbar bewußt sein mußte, welch schlimme Folgen eintreten konnten. Mit seiner Feststellung, daß der Angeklagte mit dem Dolche zugestoßen hat, weil er ihn gerade zur Hand hatte, gleichviel, was daraus entstehen würde, habe der Vorderrichter den dolus eventualis eigentlich schon bejaht. In prozessualer Beziehung leiden die Feststellungen des Borderrichters ,,, daß die Absicht auf Beibringung einer leichten Verlegung gerichtet gewesen sei; daß der Angeklagte den Dolch zu seinem Stoße benußt, weil er ihn gerade zur Hand hatte, und daß ihm die Folgen des Stoßes gleich jewesen wären", an einem inneren Widerspruch. Ein Urteil in einer so wichtigen Sache aber müsse unzweifelhaft flar sein, was nach vorstehenden Ausführungen von dem angefochtenen nicht gesagt werden könne.
Englands Armee fünden.
Der mit Spannung erwartete Bericht der vom englischen Unterhause seiner Zeit eingesetzten Kommission für Untersuchung der im Burenkriege britischerseits begangenen Fehfer iſt jetzt veröffentlicht worden. Und was er enthält, recht. fertigt die Spannung, mit der man ihn entgegensah.
Wie uns gemeldet wird, kommt die britische Heeresverwaltung in diesen Bericht sehr schlecht weg. Zunächst wird festgestellt, daß die Armeeleitung sich von vornherein über den wirklichen Charakter des vermeintlichen„ Spazier. ganges nach Pretoria" völlig unklar gewesen ist. Sie habe weder von der klimatischen und topographischen Beschaffen. heit Südafrikas, noch auch von dem Umfang der vorzu. nehmenden friegerischen Operationen sich einen Begriff ge macht. Auf diese mangelnde Kenntnis wird mit Recht ein sehr großer Teil der Mißerfolge der Briten in Südafrika zurückgeführt.
Weiter tadelt der Bericht aufs schärfste den Mangel jeder genügenden Vorsorge für Kriegsvorräte, Munition, Kran enpflege und dergleichen. Noch schärfer aber wird gerügt, daß die vritische Heeresverwaltung trotz dieser beschämen. den und teuer bezahlten Erfahrungen es versäumt hat, nach dem Kriege Vorkehrungen zu treffen, die eine Wieder. holung ähnlicher Kalamitäten unmöglich gemacht hätten. Es sind recht interessante Einzelheiten, die da über die mangelnde Vorbereitung zum Kriege bekannt werden. So nußte man seit Jahren im Londoner Kriegsamt, daß die für koloniale Feldzüge erforderlichen Khakiuniformen nicht ausreichten. Trotzdem varen beim Ausbruch des Krieges feine iniformen vorhanden. Ebenso stand es mit den Stie. feln: Man mußte solche aus den Vorräten der indischen Armee kommen lassen. Natürlich war dieser Ersatz längst nicht hinreichend.
Der Reiterei gings nicht besser: An Sätteln waren überhaupt feine Reservebestände vorhanden, ebensowenig an Hufeisen; für Maulesel gab es überhaupt keine Eisen. Der Säbel der Reiterei bestand aus geradezu jämmerlichem Material. Die Reservevorräte an Säbeln beliefen sich auf sage und schreibe 80 Stück.
Die Kommission fordert Abstellung dieser Mängel. Aber das ist leichter verlangt als getan. Wir fürchten, bei nächster Gelegenheit wird man in England genau dieselben Erfahrungen machen wie beim Burenkriege. Ein Volk, das seinen Wehrstand über die Achsel anzusehen gewöhnt ist, wird niemals dazu kommen, den Verteidigern des Vaterlandes gegenüber seine Pflicht zu tun.
Die Politik.
& Der Bundesrat dürfte in seiner nächsten, im Herbst be. ginnenden Sizungsperiode das amtliche Warenverzeichnis zum Zolltarif endgiltig feststellen. Gegenwärtig wird an dem Entwurse dazu eifrig gearbeitet. Sobald er fertig. gestellt ist, wird er der Begutachtung durch die Praktiker unterbreitet werden.
In Danzig tagt gegenwärtig der 44. Allgemeine deutsche Genossenschaftstag. Am ersten Verhandlungstag fanden die Generalversammlung der Hilfskasse und der Ruhegehaltskasse statt. De Hilfskasse gehören neben neben 85 persönlichen Mitgliedern 28 Verbände sowie 194 Vereine und Banken an; das Vermögen der Kasse betrug Ende 1902 173 769,51 mf. Bei der erst vor 4 Jahren begründeten Ruhegehaltskasse hatten am Schlusse des Berichtsjahres 537 Mitglieder, darunter 129 Vereine und Gesellschaften sowie 13 Verbände Diensteinkommen von 1 144 000 mf. versichert, im neuen Geschäftsjahre sind bereits weitere 60 000 mt. Dienſteinkommen versichert. Die durch das neue Privatversicherungsgesetz bedingten Statutänderungen der Ruhegehaltskasse wurde nach dem Entwurf des Vorstandes und Ausschußrats beschlossen; nur über die vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherungsrecht beanstandete Bestimmung des Entwurfs, daß ein ausgeschiedenes Mitglied aller Rechte gegen die Kasse verlustig geht, wurde die Beschlußfassung ausgesetzt. Man will abwarten, ob das Reichsversicherungsamt, dem die Frage unterbreitet ist, nicht zu einer anderen Auffassung kommt, als das Aufsichtsamt. Anträge auf Erweiterung der Leistungen der Ruhegehalts. lasse wurden, als finanziell undurchführbar, abgelehnt.
Es steht nun fest, daß der Zar nach Wien kommt; vot aussichtlich am 28. September. Es werden somit im Laufe des Monats September König Eduard, Kaiser Wilhelm II. und Zar Nikolaus II. ihre Besuche am Wiener Hofe machen. Die Anwesenheit des Zaren in Wien kann als sicheres Zeichen dafür gelten, daß die Entente DesterreichUngarns und Rußlands in der Balkanfrage ungeschwächt fortdauert. Die Begegnung des Zaren mit Kaiser Franz Josef wird in politischen Kreisen als ein höchst gewichtiges Friedenssymptom aufgefaßt.
In dem sozialistischen Organ in Basel veröffentlicht Arbeitersekretär Greulich einen Mahnruf an die schweizerischen Gewerkschaften, sich vor aussichtslosen Streiks zu hüten. Er sagt unter anderem: Ich war und bin heute noch für jeden Streif, der nötig ist und nüßt... Aber ich bin auch gegen ieden Streit, der ungenügend vor.
aus mir werden, wenn er erfährt Weiter", rief die Prinzessin ,,, weiter!"
Er dankt mir, o mein Gott, er dankt mir!
Der Graf las:
Was soll
Skizze von E. Krafft. Wandlung.
Mohr dem, der nicht mandelt im Rat der Gottlosen,
lich nervös und aufgeregt ,, Das hat ja noch Zeit. Lisbeth schüttelte den Kopf. Habt ihr das Menu schon bestimmt?"
und den Freunden meines Bruders über 30 Personen."
Dent dürfen wir augenblicktrick Papa ist in letzter Zeit schreck
niemand
in liebender Sorgfalt die Hand anlegte, um die
Risbeth schreckte ich empor. große, unverstandene Sehnsucht daraus zu bannen.
artels gewiß, der nach Hause geben wollte. Aus dem Kinderzimmer famen Schritte hierher.
Willi


