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Nr. 170.

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Bratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberheffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Bartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.

Donnerstag, den 23. Juli 1903

Gießener

12. Jahrgang

Insertionspret 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberheffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pff. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 fg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechanschluk Nr, 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Wie ein Papft gewählt wird. Am ersten Tage des August beginnen die im Konklave vereinten Kardinäle ihre Wahlhandlung. Wählbar ist an und für sich jeder katholische rechtgläubige Mann. Nach den Bestimmungen Nikolaus II. soll der Papst aus dem Klerus der römischen Kirche, und wenn unter demselben eine ge­eignete Persönlichkeit sich nicht findet, außerhalb desselben Jenommen werden. Der letzte Papst, der nicht aus der Zahl der Kardinäle gewählt wurde, war Urban VI.( 1378 bis 1389). Ein bestimmtes Alter, wie für andere kirchliche Aemter, ist für den zu wählenden Papst nicht vorgeschrieben. Die Wahl selbst kann auf dreierlei Weise vorgenommen rerden: durch Eingebung, quasi per inspirationem; durch Vollmacht, per compromissum; durch Abstimmung, per scrutinium.

Eine Inspirationswahl liegt vor, wenn alle Kardinäle einstimmig einen Kandidaten als gewählt bezeichnen. Eine Wahl durch Kompromiß, die seit dem 12. Jahrhundert auf­kam, besteht darin, daß die Kardinäle einstimmig gewissen unter ihnen, mindestens zweien, die Befugnis übertragen, den Papst zu wählen. Die dritte Wahlart, das Scrutinium, die Zettelwahl, vollzieht sich unter äußerst komplizierten Förmlichkeiten. Nachdem die sorgfältig eingehüllten und in einem bedeckten Kelch durcheinandergerüttelten Stimmzettel gezählt, durchstochen und an einen Faden aufgereiht sind, fonstatieren eigens gewählte Revisoren das Resultat. Hat ein Kandidat die Anzahl von mehr als zwei Dritteilen gül­tiger Stimmen erhalten, so ist er gewählt. Ist gerade die Anzahl erreicht, so muß zuvörderst noch sein Zettel geöffnet werden; denn es darf auch in diesem Verfahren niemand sid selbst wählen. Sind nicht die erforderlichen zwei Drittel der Stimmen auf einen Kardinal gefallen, so wird zu einen eigentümlichen Verfahren geschritten, um zu versuchen, of nicht ein Teil der Wähler seinen Kandidaten fallen läßt und sich für einen der anderen entscheidet, dem sogen. Acceß. Er besteht im wesentlichen darin, daß die im Scrutinium ab­gegebenen Vota für das Resultat der nächsten Abstimmung als gültig betrachtet werden, die Kardinäle aber noch eine neue Abstimmung vornehmen in welcher sie einem der bereits im Scrutinium bezeichneten Kandidaten beitreten. Führt der Acceß zu keinem Resultat, so hört der ganze Wahlakt auf und es muß von neuem scrutiniert werden. Ein mehr­maliger Acceß findet nicht statt. Sämtliche Wahlzettel wer­den dann sofort mit etwas feuchtem Stroh oder Heu vermischt und in dem zu diesem Zwecke im Wahlsaale angebrachten fen in Gegenwart der Kardinäle verbrannt. Wenn die in Ungeduld wartenden Römer den Rauch aufsteigen sehen, dient er ihnen als Zeichen, daß das jetzt beendete Scrutinium ihnen noch keinen Papst gebracht hat. Ist die Wahl zu­stande gekommen, so werden die Wahlzettel verbrannt, ohne mit Heu oder Stroh vermischt zu sein, so daß der Rauch, welcher aufsteigt, mir ganz schwach bemerkbar ist- ein Beweis, daß der Kirche wieder ein Papst gegeben ist.

Die Trauerfeierlichkeiten in Rom.

Im Thronsaal, wo munmehr die Leiche des Papstes, be­fleidet mit der weißen Soutane, rotem Schultermäntelchen, rote: Schuhen und rotem Käppchen aufgebahrt lag, defilierten gefteri in langen Reihen das diplomatische Korps beim päpstlichen Stuhle, sowie der Adel und die Würdenträger des päpstlichen Hofes. Die Urne mit den Präcordien des Papsies, den Eingeweiden, die bei der sorgsamen Balsamie­rung entfernt werden mußten, wurden nachts 11½ Uhr aus dem geheimen Vorzimmer von den Monsignori Angeli und Marzoni in einem Wagen nach der Kirche St. Vinzent und St. Anastasius gebracht, wo sie von dem Pfarrer und einigen Geistlichen empfangen wurde, um dann in einer Mauernische zur Rechten des Hochaltars beigesetzt zu werden. Nächtlicherweile wird dann die Leiche des Papstes in die Peterskirche verbracht werden. Der Vatikan wird streng überwacht. Die Schweizergarden wiesen sogar Mazzoni zurück.

Wie unser CB.- Mitarbeiter aus Hoffreisen erfährt, hat Kaiser Wilhelm den Prinzen Friedrich Leopold von Preußen beauftragt, ihn bei der Beisetzung des Papstes zu vertreten.

Der Staat und die Hochwafferfchäden. Angesichts der neuen Verheerungen durch Ueberschwem­mungen in Schlesien ist die preußische Regierung in Erwä­gungen über eine Verstärkung des Hochwasserschutzes in Schlesien eingetreten. Der Minister des Innern hat an Ort und Stelle mit den Vertretern der schlesischen Verwal­lungsbehörden über die notwendigen Maßnahmen beraten, das Ergebnis dieser Besprechungen wird jetzt offiziös mit­geteilt. Danach beabsichtigt die Regierung, die Linderung der augenblicklichen Not in der Hauptsache der Privatwohl­tätigkeit zu überlassen. In Schlesien ist man damit nicht sehr zufrieden, man hatte auf eine sofortige staatliche Hilfs: aktion gerechnet und sieht in den für später angekündigten Schutzmaßnahmen der Regierung keinen genügenden Aus­

gleich für die Unterlassung sofortiger staatlicher Hilfe ür die Ueberschweminten.

Indessen scheint diese Auffassung der Regierung doch Un­cecht zu tun. Denn aus der offiziösen Mitteilung ergibt sich veiter, daß die Regierung doch Mittel zur Linderung der Not bereitstellen will, und daß sie lediglich für die Zeit, bis sie sich über die Art und den Umfang der Gewährung der Staatshülfe klar geworden ist, an die Privatwohltätigkeit appelliert. Es heißt in der Regierungserklärung, daß die Verwaltungsbehörden angewiesen sind, schleunigst über den Hochwasserschaden genaue Ermittelungen anzustellen, nament lich auch soweit wenig bemittelte Leute Verluste erlitten jaben. Sofort nach Eingang dieser Berichte wird die Re­jierung die völligen Mittel zur Verfügung stellen; auch aus die Gemeinden soll eingewirkt werden, damit sie aus kom­munalen Fonds die Geschädigten unterstützen. Unter diesen Umständen steht zu hoffen, daß auch die Erschließung der taatlichen Unterstützungsquelle nicht mehr lange auf sich war en lassen wird.

Der für die Zukunft wichtigste Teil des Regierungs­clanes ist derjenige, der umfassende Maßregeln gegen eine Wiederholung ähnlicher Katastrophen an kündigt. Es heißt hierüber in der offiziösen Mitteilung:

Naturgemäß fann ein lückenloses Programm für dieſe vorbeugende Aktion im gegenwärtigen Augenblicke nicht aufgestellt werden. Daß hier in erster Linie möglichst ausgedehnte und gründliche Flußregulierungen und die Schaffung eines den Fortschritten der modernen Wasserbautechnik entsprechenden Eindeichungs­systems in Frage kommen, versteht sich von selbst.

Zweifellos ist die Regulierung der schlesischen Flußläufe und die Errichtung starfer Schußdeiche die wertvollste Maß regel, die getroffen werden fann. Aber das ist eine Maß­regel mit zukünftiger Wirkung, über der die nächſtliegend Aufgabe, die Unterstützung der obdach- und brotlosen Be cölkerung des Ueberschwemmungsgebietes und die noch grö zere Aufgabe, denen, die ihre Eristenz verloren haben, eine neue zu schaffen, nicht vergessen werden darf. Die schlesischen Verwaltungsbehörden können jetzt einmal zeigen, wie rasch nan, wenns Not tut, in Preußen arbeiten kann: sie werden Tag und Nacht an der Feststellung des Schadens zu arbei­en haben, um der Regierung ein möglichst schleuniges Ein­greifen mit Geldmitteln zu ermöglichen.

Wenn die Regierung nicht, wie man von ihr verlangt, mugenblicks eine große Summe für die Unterstützung der Beschädigten auswerfen will, so scheint das ja nicht recht verständlich; immerhin wird man annehmen dürfen, daß im Ministerium gute Gründe für diese Maßregel ausschlag­Jebend gewesen find. Wir glauben, daß man sich in Re­zierungsfreisen über die Hilfsbereitschaft des deutschen Vol­kes nicht getäuscht haben wird und daß die Sammlungen genügen werden, um der vorläufigen Not zu steuern, bis Sie Regierung die Grundsäge für ein planmäßiges Eingreifen festgestellt haben wird. Derselben Anschauung gibt auch ein poetischer Aufruf Ausdruck, mit dem der bekannte Breslauer vaterländische Dichter Professor Felir Dahn sich an die deutsche Nation wendet. Es heißt darin:

Wie furchtbar, wenn des Menschen Siedelung, Dem sichern Dach, der treu bestellten Saat, Unhemmbar, mit des Unheils Flügelschwung, Im Graun der Nacht die Hochflut brandend naht! Da flüchtet aus dem schaum- umspritzten Hause Entsetzt der Vater, bergend Weib und Kind, Und ob der Wogen dränendem Gebrause Verweht mit Hohn den Hilferuf der Wind. Nicht ganz verweht er ihn: langt aus den Sternen Auch nicht herab des Wunders Retterhand, An Menschenherzen dringt durch weite Fernen Der Weheruf durch alles deutsche Land. Und sieh, die Spenden strömen schon zusammen, Aus allen Gauen unsres Reichs gehäuft, Von wo in Abendglut die Gletscher flammen Und wo das Rheingold aus der Rebe träuft. Denn wir sind Eins, sind endlich Eins geworden: Eins in der Not soll'n uns die Nachbarn schau'n: Ein Volk von Brüdern, Eins in Süd und Norden. Auf deutsche Treue dürfen wir vertrau'n!

Das Volk wird diese Erwartung nicht zu schanden machen. Und dafür, daß die Regierung, selbst wenn sie es nicht aus eigenen Antrieb und Mitgefühl täte, die staatliche Hilfs, aftion beschleunigen wird, dafür bietet kein geringerer eine Bürgschaft als Kaiser Wilhelm. Beim schlesischen Oberpräsidium ist ein ausführliches Telegramm des Kaiser: aus Norwegen eingetroffen, in dem er über den Umfang des Hochwasserschadens Bericht einfordert und schnell und ausreichende Hilfe zusichert.

Die Politik.

Offiziere a. D. im Verwaltungsdienst. Eine bemerkenswerte Anordnung des preußischen Kriegsministers wird gegenwärtig durchgeführt. Von den zuständigen Behörden werden zur Zeit Ermittelungen darüber angestellt, welche und wieviel pensionierte Offiziere im Reichs-, Staats- und Kommunaldienst tätig sind, und welches Dienſteinkommen sie beziehen. Diese Erhebungen

erstrecken sich gleichzeitig auf die Frage, ov uno mieшen die Militärpension der unmittelbaren Staatsbeamten ein­behalten oder gekürzt wird. Bekanntlich werden den im Staatsdienst beschäftigten Militärpensions- Empfängern wäh­rend der Zeit dieser Anstellung die Militärbezüge nicht aus­gezahlt. Dieselbe Maßnahme scheint jetzt auch für die im Reichs- und Komununaldienst tätigen verabschiedeten Offiziere jetroffen werden zu sollen.

Abg. Richard Roesicke 7.

Richard Roesicke, Generaldirektor der Schultheißbraue­reien in Berlin und Dessau, ist an den Folgen einer Ope­ration plötzlich gestorben. Roesicke stand politisch weit nach links, was ihn auszeichnete, war seine Unparteilichkeit und jein klarer Blick in sozialpolitischen Fragen. Er war über­zeugt, daß die bürgerlichen Parteien die Sozialdemokratie nur überwinden könnten durch eine soziale Versöhnung. In einem eignen Riesenunternehmen erwies er sich als ein wohl. meinender, hilfsbereiter Freund seiner Arbeiter. Im parla­mentarischen Leben stand Roesicke als Abgeordneter für Dessau seit 1890. Das von ihm in der letzten Wahl er­rungene Stichwahlmandat dürfte bei der Nachwahl den bür Jerlichen Parteien verloren gehen, da die Konservativen und Nationalliberalen des Wahlkreises sich weigern werden, dem Freisinnigen Dr. Barth, der sich um das Mandat bewerben will, ihre Stimme zu geben, während andererseits die Frei­sinnigen für einen Kompromißkandidaten nicht zu haben sein werden und bei einer etwaigen Stichwahl zwischen einem solchen und dem Sozialdemokraten für letzteren stimmen dürften.

Streifklansel und Submissionen.

Aus den Kreisen der Gewerbetreibenden, namentlich der Bauhandwerker, ist in den letzten Jahren vielfach die For­derung laut geworden, in Submissionsverträge die Streif lausel aufzunehmen, d. h. eine Bestimmung, wonach Streifs und Arbeiteraussperrungen als triftige Hinderungsgründe für die Innehaltung vertragsmäßiger Vereinbarungen an zusehen sind. Diesem Verlangen hat die Regierung bisher beim Abschluß von Submissionsverträgen nicht entsprechen wollen, und auch in einem kürzlich den Handels- und Hand­verkskammern von ihr vorgelegten Entwurf zu allgemei nen Bestimmungen, betr. die Vergebung von Leistungen und Lieferungen" war davon nicht die Nede. Die Kammern haben nun die Aufnahme der Streifflausel nochmals empfoh ( en, und erfreulicherweise hat die Regierung diese Forderung nicht auch diesmal abgelehnt, sondern ist mit Erwägungen darüber beschäftigt, ob sie dem Ersuchen stattgeben soll oder nicht. Unter diesen Umständen besteht die Hoffnung, das die Streifklausel doch noch zur Tatsache wird.

Ein Schutzöllnerbund in England.

Nur Leute, die eine Vogel Strauß- Politik treiben, kön­nen sich noch länger gegen die Erkenntnis sträuben, daß Eng­land auf dem geraden Wege zum Schußzoll sich befindet. Mr. Joe Chamberlain, der Vater der britischen Reichsschutz­zollidee, ist schon heute der Sieger dem Freihandel gegen­über; nicht nur von den Konservativen, auch von den libe­ralen Mitgliedern des Parlaments sind ein großer Teil seine Anhänger. Jetzt wird aus London vollends von der Begrün­dung einer Schutzzollliga aus Parlamentariern berichtet: Eine Versammlung von hervorragenden konservativen und liberalen Mitgliedern des Oberhauses und des Unterhauses, welche für eine Vorzugsbehandlung der Kolonien eintreten, beschloß die Gründung einer Tarifreformliga mit schutzzöllnerischer Tendenz. Die Liga beabsichtigt eine Pro­paganda durch ganz England zu veranstalten. Und ganz England wird über kurz oder lang, von einem verschwinden­den Bruchteil abgesehen, ebenso begeistert schutzzöllnerisch sein, wie es bisher begeistert freihändlerisch war.

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Kurze politische Nachrichten.

Der Kaiser hat für die Kaiserliche Marine eine neue Flaggen- und Salutordnung aufgestellt.

* In Kopenhagen geht das Gerücht, König Christian von Dänemark werde im Oktober den Besuch Kaiser Wilhelms in Rostock bei der Einweihung der Dampffähre Gjedser­Warnemünde, erwidern.

* Die bayerischen Staatsbahnen erzielten im ersten Halb­jahr 1903 eine Einnahme von 73 175 000 Marf, 3 288 929 Mark mehr als im gleichen Zeitraum des vorigen Jahres, bei 5919 Kilometern Betriebslänge gegen 5807 Kilometer im vorigen Jahre.

In Agram fanden Verhaftungen wegen der letzten Bombenattentate statt. Bei einem der Verhafteten, dem Ku issenschieber Adlesie, fand man Dynamitpatronen und Zünd. schnüre.

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Das Münchener Schöffengericht verurteilte den Cen trumsabgeordneten Dr. Heim zu 10 Mark Geldstrafe, weil er in einer Genossenschaftsversammlung, als Bauern klagten daß das Proviantamt bei Lieferungen ihnen Händler vor ziehe, dazwischen rief: Rollender Rubel!"

* In Südafrika, insbesondere in der Kapkolonie, ist nac neueren Nachrichten die Erbitterung zwischen Holländern und Briten größer denn je. Daher auch die 25 000 Mann Die England in Südafrika stationieren will!

recht, im Anfang, wenn Eristu sich nach dem Befinden des

Weder die Fürstin noch Margherita waren anwesend.

Umgebung

des

deten

sebr frant?.

Trei=

Erſtere lag wieder in heftigen Krämpfen, und letztere hatte

Temple" beleben, Es ist das die Zeit, wo alles, was den Verhandlungen des

auf sich wirken läßt.

lichen Straßenanzug, ohne jedes richterliche Abzeichen

mir

dar tiefe Respeft, den ibm unser Cerberus und jedermami