rein Wiefed feierte wir wollen uns daran erinnern, daß es sich bei der noch darum, ob unser Kreis auch fernerhin durch einen Der gehört dieser Stichwahl nicht darum handelt persönliche Reibereten evangelischen und national gesinnten Abge
nverein Leihgeftern
und Gehässigkeiten auszutragen, sondern darum, einen Mann zu wählen, der gleich uns entschiedener Gegner Parteileitung der Deutsch- sozialen Reformpartet Ver
ordneten, oder durch einen ultramontanen Rath o liten vertreten sein soll. Unter diesen Umständen ist es
Brieffaften.
daß wir anonyme Busendungen prinzipiell nicht berücksich G. L. Stadtpostlagernd. Es dürfte Ihnen bekannt sein,
eft verbunden mit der Sozialdemokraten ist, ein Umstand, welchen der Pflicht fedes deutschen Mannes im Kreise, die Unterschiede tigen. Wir müssen wissen mit wem wir es zu tun haben.
Eintracht" Stalt,
schuß in Gießen zu ersuchen, bet der Stichwahl ent
der Partei zu vergessen und bei ber Stichwahl Herrn Kraemer
Gießen, 23. Juni. Auf dem heutigen Wochenmarkt tosteten Butter per Pfb. 0.90-1.00 Mt. Hühnereier 6 Pfg., 2 St. 11-13 Bfg., Enteneter
Niemand bleibe zu Hause! Die Gefahr ist groß, denn St. 6-7 Pfa., Käse per St. 5-8 Pfg.. Käsematte 2 St. 5-6 Pfg.,
gegend beteiligten fchieden für Heyligenstaedt einzutreten und den Sozial- der Zentrumsmann hat am 16. Juni bereits 450 Stimmen erein eine pracht. demokraten weder direkt noch indirekt zu fördern.
e beging der weit
t Dr. Rouge fein
Rotenberge en lub
Ein Deutsch- sozialer Reformer.
An die Wähler des Kreises Wetzlar und des Bieberthales! Die Wahl am 16. Junt hat auch hier wieder, wie auch bei früheren Reichstagswahlen, zur Stichwahl zwischen
mehr erhalten als Herr Kraemer. Die Entscheidung bei der Stichwahl muß der Kreis Weßlar und der Rodheimer Bezirk bringen, denn im Kreise Altenkirchen besitzt der Ultramontane bereits die absolute Mehrheit. Unser fast rein evangelische Bezirk darf nicht die Abgeordneten jener katholisch tonfessionellen Partei vermehren helfen. Das geschieht aber, wenn die evangelischen Wähler am Ein Vertrauensmann der nationalliberalen Partei.
mit Wolfenbruch, dem Nationalliberalen Kandidaten und dem Zentrums KandiWaffermassen er daten geführt. Alle Parteien haben auch hier in heißem Donnerstag, den 25. Juni, zu Hause bleiben. n auf ihrem Wege Kampfe gegenüber gestanden. Jezt aber handelt es sich nur
en und an einzelnen rtoffeln bloßgelegt & in den Hof eindie Bruteier im sen drang die
n westlichen Ab
en und dem Neu
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übernehmen wir dem
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Schlenfe unterm erklärt, daß man ensunterschrift pers
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mpft worden war , der anscheinend memagtigt, jo von
er Liberalen allent pft worden; nicht
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der Redaktion des
das wählt Kreis
( also Landwirt,
Daß es ihm jept
Erbsen per Liter 21 Pfg., Linsen per Ltter 32 Bfg., Tauben per Paar Mr. 1.00-1.20, Hühner per Stüd Mt. 1.20-2.40, Hahnen, per, Stüd Mt. 1.00-1.80, Enten per Stüd 2.00-2.40, Gänse p. Bfd. 54-60 Pfg., Ochsenfleisch per Pfd. 68-78 Bfg., Rindfleisch per Pfb. 60-66 Pfg. Schweinefleisch per Pfd. 66-76 Bfa. Schweinefleisch gesalzen per Pfund 0.80 Pfa., Kalbfleisch per Pfd. 68-74 8.00-8.00 mt., Zwiebeln per 3t. Mr. 9.00-10.00, Kirschen per Pfg., Sammelfleisch per Pfd. 52-72 Bfg., Kartoffeln per 100 kilo Pfund 35-50 Pfg. Milch ver Liter 18 Vfa.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckeret, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1873); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.
Amtliche Bekanntmachungen.
Gebührenordnung
11. Verbringung einer Leiche nach dem Bahnhof 15 12. Ueberführung einer Leiche mittels Leichenwag na
zur Friedhofs- und Begräbnisordnung für die nach auswärts wird nur gegen eine im Einzelfall be=
Stadt Gießen.
I. Gräber.
1. Grufthallen.
Platz für je 2 Särge übereinander 2000 Mart, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung; für eine Gruft, entsprechend Der oberen Säulenteilung 5000 Mt.
Anmerkung: Die Herstellung der Trennungswände zwischen den einzelnen Abteilungen der GruftHallen und der Stüßen zum Uebereinanderstellen der Särge geschieht durch die Stadt auf Kosten des Nutzungsberechtigten.
a.
b.
2. Erbbegräbnis an der Mauer. ( weniger als 2 Bläge werden nicht abgegeben.) für jede Grabstätte
Plaz zum Aufstellen einer Aschenurne
200
"
100
3. Erbbegräbnis an sonstigen Plägen ( weniger als 2 Pläge werden nicht abgegeben)
a. für jede Grabstätte
b. Plaz zum Aufstellen einer Aschenurne
4. Einfassungsgrab
100
27
50
"
( diese Gräber werden nur einzeln abgegeben) 100 5. Reihengrab
H
fonders vereinbarte Vergütung ausgeführt.
13. Ausgraben einer Leiche und Wiederbeerdigung a. auf demselben Friedhof
b. auf dem anderen Friedhof
14. Ausgraben einer Leiche und Verbringung nach
der Bahn
15. Grabgeläut
16. Benugung des Sektionszimmers
17. Die Anfäße unter Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 fönnen von der Stadtverordneten- Bersammlung bei einem Einkommen des Zahlungspflichtigen bis zu 2600 Mt. auf Nachsuchen bis auf die Hälfte ermäßigt werden. Anhang.
werden die folgenden Rohbauarbeiten unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 hiermit öffentlich ausgeschrieben:
75
Los 1.
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100
N
50
"
3
11
10
"
Bestimmungen über die gärtnerische Unterhaltung von Gräbern durch die Stadt.
1. Die Stadt übernimmt die dauernde gärtnerische Unterhaltung aller Arten von Gräbern gegen eine einmalige oder jährliche Vergütung. Die Unterhaltungspflicht währt so lange wie die Nußungsberechtigung des unterhaltenen Grabes; bei jährlicher Vergütung erlischt sie, wenn der Zahlungspflichtige mit der Zahlung ein volles Jahr im Rückstand und eine ihm unter Androhung des Aufhörens der ferneren Unterhaltung des Grabes gefeßte Frist von zwei Monaten erfolglos verstrichen ist.
2. Die Unterhaltung erfolgt nach drei verschiedenen Stufen, nach denen sich die Höhe der Vergütung bemißt. Dieselbe beträgt:
daß die verehrl.
rter Offenheit aus
dsinniger( Drud)
a. für einen Erwachsenen
ht Bunder, wenn
a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mt. an
20
ẞ bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
10
11
er noch beifügen
b. für ein Kind von 3-10 Jahren
er bezahlt) Daß
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a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mt. an
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zu veröffentlichen
ẞ bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
750
"
Für ein Grab
verlegend und ge
c. für ein Kind unter 3 Jahren
inend das Gefühl
erzichten, all die gewidmet wurden, neuem Groll und hervorrufen würde, mlung vom 3. d. ich erklärte, von ist keine Ehre. Antisemiten ber Herrn H. feine werden. Doch
ang ergebene Mits
jchäft
en glaube ich im werden.
ihrung bei soliden
a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mt. an
ß bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
Bei Einkommmen des Zahlungspflichtigen bis zu 900 Mt. ausschließlich, werden die Reihengräber unentgeltlich abgegeben. Bei Einkommen von 900 Mt. bis ausschließlich 2600 Mt. fann auf Ansuchen und bei Nachweis wirklicher Bedürftigkeit die Zahlung für die Reihengräb r durch die Stadtverordnetenversammlung erlassen werden.
I. Stufe II. Stufe: III. Stufe ein jähr ein jähr| ein- fährmal lich mal lich mal lich Mt. Mt. Mt. Mt. Mt. Wir. 250 10 500 20 1000 40
2 zusammenliegende Gräber 325 13
800 32 1500 60
3
400 16 1100 44 2000 80
"
"
10
"
475 19 1400 56 2500 100
"
"
"
5
"
"
"
5
6
"
625 25 2000 80 3500 140
( Das Einkommen wird nach der staatlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berechnet).
Für jedes Grab mehr
A. Normale Anatomie. Zimmerarbeiten, darunter 94 cbm. TannenHolz, 63 Ifd. m Gesimse.
Los II. Dachdeckerarbeiten, 893 qm Schieferdach 2c. Los III. Spenglerarbeiten, darunter 132 Ifd. m Rinnen, 109 Ifd. m Abfallrohre, Kupferbefrönungen.
Los IV. Blikableiteranlagen.
Los V.
Los VI.
B. Pathologische Anatomie.
Rimmerarbeiten
Dachdederarbeiten Los VII. Spenglerarbeiten Los VIII. Blizableiteranlage
ungefähr die gleichen Massen
wie unter A.
C. Chirurgische Klinik.
Los IX. Zimmerarbeiten, darunter 146 cbm TannenHolz, ca. 180 Ifd. m Gesims.
Los X. Dachdeckerarbeiten, 1620 qm Schieferdach 2c. Los XI. Spenglerarbeiten, darunter 215 Ifd. m Rinnen, 145 Ifd. m Abfallrohre, Kupferbefrönungen.
Los XII. Blizableiteranlage.
Angebotsunterlagen können auf unserem Zweigbureau, Frankfurterstraße 83, eingesehen, Angebotsformulare( feine Zeichnungen) gegen Selbstkostenpreis dorther bezogen werden.
Offerten mit entsprechender Aufschrist versehen, sind auf genanntem Zweigbureau bis Samstag den 4. Juli 1903, Vormittags 11 Uhr, dem Eröffnungstermin, auf genanntem Bureau einzureichen.
Zuschlagsfrist: 3 Wochen.
Gießen, den 16. Juni 1903.
550 22 1700 68 3000 120 Großh. Baubehörde für die Universitäts
75 3 300 12 500 20
3. Ueber die Unterhaltung von Grabdenkmälern, die erste Anlage von Gräbern, sowie eine reichere Ausstattung derselben als in diesen Bestimmungen vorgesehen, bleibt besonderer Vereinbarung mit der Friedhofskommission vorbe= halten.
Neubauten, Gießen.
Becker. Bekanntmachung.
Gärtner sowie Gewerbetreibende, die sich mit Herstellung von Grabeinfassungen oder Grabdenkmälern beschäftigen, be4. Für die Unterhaltung der Gräber gilt Folgendes: dürfen nach§ 44 der Friedhofs- und Begräbnisordnung vom Sämtliche Gräber sind nach Bedarf umzuarbeiten, so daß 1. Juli d. Is. ab zu Arbeiten auf den hiesigen Friedhöfen feine Senkungen des Bodens entstehen. Steineinfassungen sind einer Erlaubniskarte. Anmeldungen zur Erlangung einer sol5 Mt. in gärtnerischer Weise zu unterhalten, bezw. neu herzurichten, chen werden im Bürgermeistereigebäude, Zimmer Nr. 13, entRaseneinfassungen nach Bedürfnis zu erneuern. Regelmäßig gegengenommen.
6. Ueberschreibung der Besizurkunde über eine Gruft oder ein Erbbegräbnis bei Wechsel des Nuzungsberechtigten 7. Verschonungsgebühr für je 30 Jahre
a. für ein Reihengrab
b.
"
Einfassungsgrab
20
"
50
P
" 8. Erwerb eines Grabes auf 90 Jahre für Israeliten
a. Reihengrab
a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mt. an
ẞ bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
y bei Einkommen des Zahlungspflichtigen unter 900 Mt.
eschäßter Aufträge b. Einfassungsgrab
a
elitz
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5.
läge.
G. F. F. Uebung mor gen Abend 8% Uhr Traber,
Branddirektor.
mit
Wohnunge
rmieten Brandblak 15.
n möbl. Zimmer au
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1. Lindenblak 12.
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und ein unmöbliertes
Ju berm.
Areupplag 10.
II. Beerdigung.
40
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30
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"
zu Ostern sind die Gräber und die anstoßenden Wege zu reinigen und die Wege mit Kies zu bestreuen. Die Gräber sind nach Bedarf zu gießen und zu pflegen. Im Spätherbst hat wieder eine besondere Reinigung und die Bestreuung der Wege mit Ries ftattzufinden. Die Gräber sind sodann, solange es die Bitterung gestattet, von dürrem Laub zu reinigen. Die a. Die Gräber der ersten Stufe werden mit Epheu oder Immergrün bepflanzt und unterhalten.
Gießen, den 22. Juni 1903.
Der Oberbürgermeister. Mecum.
Bekanntmachung,
Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen rechts der Lahn betr.
Die nachstehende Bekanntmachung des Großherzog=
b. Die Gräber der zweiten Stufe werden möglichst zu lichen Feldbereinigungskommissärs zu Friedberg bringe Ostern mit Frühjahrspflanzen, demnächst, möglichst zu Pfingsten, ich hiermit zur Kenntnis der beteiligter. Grundbesitzer. 150 mit blühenden und einigen grünen Sommerpflanzen bepflanzt Gießen, den 22. Juni 1903. und unterhalten. Die Pflanzen werden um Mitte Oktober entfernt.
1. Begräbnis eines Erwachsenen einschließlich der Gebühren des Leichenwärters oder der Leichenfrau, Verbringen
des Grabes
c. Die Gräber der dritten Stufe werden möglichst zu
Der Oberbürgermeister. Mecum.
Bekanntmachung.
Wie oben.
der Leiche in die Leichenhalle und zum Grabe, Herrichtung Ostern reicher, insbesondere auch mit einigen blühenden Betr. 50 Mt. Syazinthen und Tulpen bepflanzt. Die abgeblühten Zwiebel- Mit Rücksicht auf die am 25. Juni 1. Js. stattfindende gewächse werden sofort durch andere blühende oder bald zur Reichstagsstichwahl wird der auf dieſen Tag anberaumte Ter2. desgleichen eines Kindes von 3-10 Jahren 30 unter 3 Jahren 20 Blüte gelangende Pflanzen ersetzt. Möglichst zu Pfingsten eines Leichenwärters oder einer Leichenfrau
7. Beerdigung auf Kosten der Armenfasse a. im Fall der Nr. 1
"
"
3.
4. Begräbnis eines Erwachsenen ohne Zuztehung
45
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6.
5. Desgleichen eines Kindes von 3-10 Jahren 25 umter 3 Jahren
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8. Genehmigung zur Aufstellung oder zum Ein
graben einer Aschenurne
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10. Herrichtung einer Leiche und Verbringung
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9. Eingraben einer Aschenurne
mach dem Bahnhof
findet eine reichere und stets nach Bedürfnis durch bessere min zur Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zuteilung Pflanzen zu ergänzende Sommerpflanzung statt. Diese Pflanzen in obigen Bereinigungsbezirk auf
werden um Mitte Oktober entfernt und darnach, soweit dies Montag, den 29. Juni 1. Is., vormittags 10½ Uhr die Rücksicht auf die Frühzahrspflanzung zuläst, einige grüne
und blühende Winterpflanzen gesetzt, die später je nach der verlegt. Witterung zu entfernen sind.
5. Die Abänderung dieser Bestimmungen bleibt der
Friedhofskommission vorbehalten.
Gießen, den 16. Juni 1903.
Der Oberbürgermeister. Mecum.
Vergebung von Bauarbeiten.
Zur Erbauung der veterinär- medizinischen Justitute in Gießen, zunächst der normalen Anatomie der pathologischen Anatomie und der chirurgischen Klinik
bis 11½ Uhr,
Friedberg, 19. Juni 1903.
Der Großh. Feldbereinigungskommissär
gez. Spamer, Kreisamtmann. Bekanntmachung.
Bet dem am 25. d. Mts. dahier stattfindenden Viehmarkt findet der Auftrieb des Rindviehes von morgens 7 Uhr an statt. Schweinemarkt ist verboten.
Grünberg, am 22. Juni 1903.
Gr. Bürgermeisterei Grünberg Zimmer.


