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bonnementpreis: in Sichen, abgebelt monatlich 50- fs., 1's Haus gebracht 60 Bfg., burch die Boft bezogen Hiertel fahrli M. 1.50.

frettabellagen: Oberheffifche Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Beitschrift für Landwirtschaft, ebf- und lanten bax, fowie bie Cebener Geffenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint alle erkagen nagmitage.

Montag, den 21. Dezember 1903.

Gießener

12. Jahrgang.

Jufertiendprei di Die einfaltige enigeile für Wiehen wu ganz Oberbeffen, bie ftreffe Begler und Warburg 10 fp. fof 15 Big.: Reflemen bie Betitgeile 30 refp. 40 Big.

Boftzeitungsliste No. 3909.

Mebattien und Ervebition: Gießen Nenexweg 98. Fernsprechanchi R, 362.

Neueste Nachrichten

( Bichener Tageblatt)

Unabhängige Tageszeitung

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weglar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung Cutbalt alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.

Emt fchädigung unfchuldig Verbafteter.

( Von unserem parlamentarischen Mitarbeiter.) Erfreulicherweise gibt die Regierung bereits jetzt einiges über den Inhalt des in der Reichstags- Thronrede ange fündigten Gesetzentnurses betr. die Entschädigung unschul dig Berhafteter bekannt. Dadurch wird es der Deffentlich­feit möglich gemacht, den Entwurf eingehend zu erörtern und diejenigen Punkte, die einer Abänderung bedürftig er­scheinen, zu ermitteln.

Die Grundzüge des neuen Gesezentwurfes sind folgende: Der Entschädigungsanspruch an den Start für die erlittene Untersuchungshaft ist dem Verhaf teter fowie allen Personen, denen gegenüber er gefeßlich unterhaltungspflichtig ist, zu gewähren, wenn sich die Unschuld des Verhafteten ergibt oder festgestellt wird, daß gegen ihn ein begründeter Verdacht nicht vorgelegen hat. Der Anspruch ist auch zu gewähren, wern der Schuldbeweis oder der Verdacht zwar bestehen bleibt, aber nur wegen einer so gering­fügigen Straftat, daß die Verhängung oder die Berlängerung der Untersuchungshaft nicht ge­rechtfertigt war.

Auszuschließen ist der Entschädigungsanspruch), wenn der Verhaftete durch Vorsatz oder grobe Fahrlässig teit die Verfolgung oder den Erlaß des Haftbefehls herbei­geführt hat.

Bei endgültiger Beendigung des Strafverfahrens prüft das mit der Sache befaßte Gericht, ob die Entschädigung zu gewähren ist, und stellt bejahendenfalls die Verpflich­tung der Staatsfasse zur Entschädigung durch einen Be­schluß fest. Nachträgliche Anträge des Beschuldig ten oder seiner unterhaltungsberechtigten Angehörigen sind mit einer gewissen zeitlichen Beschränkung zuzulaſſen. Er geht der Beschluß gleichzeitig mit dem Urteilsspruche, so ist auszusprechen, daß er der Anfechtung durch ein Rechtsmittel nicht unterliegt, aber mit der Aufhebung des Urteils außer Kraft tritt; in den übrigen Fällen ist jedoch den Veteiligten die sofortige Beschwerde nach Maßgabe der Strafprozeßordnung zu gewähren. Auj Grind des Gerichtsbeschlusses hat der Berechtigte den Ent­digungsanspruch geltend zu machen und zu verfolgen. Die Entschädigung zahlt derjenige Bundes. staat, in dem das Strafverfahren in erster Instan; ängig war und, wenn eine Anflage nicht erhoben ist, der Bundesstaat, zu dem das Amtsgericht, das den Haft befehl erlassen hat, gehört.

Wie man sieht, stellt dieser Entwurf ein Pendant zu dem bereits bestehenden Reichsgesetz über die Entschädigung un schuldig Verurteilter dar. Wie dieses Gesetz, so ist offenbar auch der gegenwärtige Entwurf nur provisorisch gedacht. Es fehlt noch die Feststellung der staatlichen Ersatz­pflicht für die Schädigung, die einem zu Unrecht in ein Strafverfahren Verwickelten widerfährt, auch wenn er nicht in Untersuchungshaft genommen wird. Die Berechtigung mich dieser dritten Forderung ist im Prinzip bereits von der Regierung und der Rechtsprechung anerkannt, indessen vill man mit der Regelung dieser Frage noch warten. Isi diese dritte Forderung erst völlig spruchreif, so dürsten alle drei Gesetze zu einem großen Entschädigungsgesetz vereinigt merden.

Der neue Entwurf wird allgemein, auch von solchen, denen er noch nicht weit genug geht, als ein weiterer bedeutsame: Schritt auf dem Wege der Schadloshaltung aller derer, denen die Unvollkommenheit aller menschlichen Rechtspflege­einrichtungen Nachteile zugefügt hat, willkommen geheizen werden. Zweifelsohne wird er noch manche Ergänzung und Gerbesserung vertragen. Aber damit solche von den be rufenen Organen in Belke vorgetragen werden können, umterbreitet die Regierung ihn ja eben der öffentlichen ritif. Sie zeigt mit dem Entwurf aufs neue, daß es ihr Ernst ist um den weiteren Ausbau unserer gesamten Sozialpolitik, nicht nur um den Ausbau unserer Arbeiter schutzgesetzgebung, sondern ebenso um die Beseitigung aud solcher sozialen Uebelstände, die auch andere Bevölkerungs Lassen treffen. Und das wird man ihr im Volke Dant hwissen.

Althannoverfche Ebrentage. Hannover, 19. Dezember.

Schon in aller Frühe begann es heut auf den Straßen elbendig zu werden, trotzdem die alten und die jungen annoveraner in Uniform und Zivil gestern recht spät bei juutem Trunk und biederen Reden beisammen gesessen hatten. Bar doch der Kaiser, wie in dem gestrigen Bericht schon im woraus bemerkt, erst des Abends um 11 Uhr von der Hof­angd in der Göhrde hier eingetroffen, und da mußte doch illes draußen sein, ihn zu begrüßen. Der oberste Kriegs­jarr, den sein Jagdgast, der russische Großfürst Wladimir ms zum Schloß begleitete, um dann sofort wieder Hanno­Der zu verlassen, sah sehr wohl und frisch aus, und ließ mmit Wohlgefallen seine Blicke über die ergrauten Krieger sochweifen, die ihm ihre begeisterten Huldigungen dar­brachten. Dann ging es wieder zurück zu den Begrüßungs­

feiern. Troy echt soldatncher Seẞyajiigtett aber maren alte und junge Landesbrüder heut ebenso echt soldatisch pünktlich zur Reveille, ebenso wie das allerjüngste Han­nober, unsere liebe Schuljugend, die zur Feier des Tages Ferien hatte.

Die erste Szene des kriegerischen Schauspiels bildete das Abholen der lorbeergeschmückten Fahnen und Stan­darten vom Schloß durch eine Kompagnie des Füsilier­regiments Prinz Albrecht zum Festgottesdienst. Auf dem Wege zur Garnisonkirche, den die ruhmbedeckten Banner zurücklegen mußten, bildeten die nicht feiernden Truppen­teile der Garnison mit ihren Kapellen Spalier, Bald ver­kündet das Hochrufen der Menge das Nahen des Kaisers, der im offenen Wagen in der schmucken Uniform der Königs- Ulanen zusammen mit dem Generaladjutanten b. Scholl zur Kirche fährt. Die Fahnenkompagnie präsen­tiert unter flingendem Spiel, setzt die Gewehre zusammen und betritt dann hinter dem Monarchen, dem unmittelbar die Zahnenträger folgen, das Gotteshaus, wo die alten ehemaligen und jetzigen Krieger inzwischen sich bereits ge­sammelt haben. Die Predigt hielt der Militär- Oberpfarrer Rocholl.

Sofort nach beendetem Gottesdienst wurden die Fahnen zum Waterlooplag gebracht, wo der kommandierende Gene­ral v. Stünzner die drei das Jubiläum feiernden Regi­menter, sowie mehrere tausend ehemalige Angehörige und die alten Hannoveraner in einem mächtigen offenen Viered zur Parade aufgestellt hatte. Bald nahte denn auch der Kaiser, umgeben von seinem Hauptquartier, vom Schlosse her zu Pferde, den Marschallstab in der Rechten. Die Truppen präsentierten, und Truppen und Veteranen be­grüßten den obersten Kriegsherrn mit dreifachem Hurrah. Der Kaiser ritt die Fronten ab und zeichnete hierbei viele der alten Krieger, von denen eine Anzahl in alten han­noverschen Uniformen erschienen waren, durch Ansprachen aus. Das Publikum, welches in großen Scharen den Um­kreis des weiten Platzes besetzt hatte, brach während des Umrittes des Kaisers in immer erneute huldigende Kund­gebungen aus.

Hierauf verlas der Chef des Militärkabinetts, General­adjutant v. Hülsen- Häseler eine Kabinettsordre, die die Taten der Königlich deutschen Legion, auf die die drei Jubelregimenter zurückgeführt werden, pries. Sie er innerte an die Taten der Hannoveraner gegen den korsischen Eroberer auf der Peninsula von Coruna und Talavera bis Salamanca und Vittoria, die einen großen, mit dem Blut vieler tausender getränkten Ruhmeskranz bildete. ,, und muß­ten auch ihre Mannen fern von der Heimat auf fremdem Boden unter fremden Fahnen sich opfern; auch dieses Blut floß für Deutschlands Befreiung

Und dann kam, nachdem die Legion in siebenjährigem Kampfe ihren Siegeszug vom Tajo bis zur Garonne vollendet hatte, ihr letzter Waffengang: Waterloo. Was sie in dieser Entscheidungsschlacht geleistet, leuchtet mit Flammenschrift in die Jahrhunderte hinaus. La Haye Sainte, das schönste Blatt in dem an diesem Tage um ihre Fahnen gewundenen Ehren­franz, wird für alle Zeiten ein Vorbild sein aufopfernden Heldenmutes und unerschütterlichen Ausharrens bis zum Tode.

Diesen Geist der Hingebung und Treue pflanzten die Männer der Legion der neuen königlichen Armee ein, deren Kern sie wurden; ihn bewährten die Söhne an dem blutigen Lage, der Gott gebe es zum letzten Male Deutschen gegen Deutsche die Waffen in die Hand drückte und abermals den Untergang ihrer Regimenter herbeiführte; ihn betätigten sie in dem ruhmvollen Kriege, der die endliche Erneuerung Deutschlands unter Meinem erhabenen Herrn Großvater, des großen Kaisers Majestät, besiegelte. Der Ruhm der Väter ist der Söhne Ehre. Der unerschöpfliche Jungbrunnen, aus dem sie fort und fort Kraft schöpfen, es diesen gleich zu tun, der Hort der eigenen Ehre in sturmbewegter Zeit."

Der Kommandierende General von Stünzner sprach den Dank der Truppen aus und brachte ein dreifaches Hurrah auf den Kaiser aus. Die Musik spielte die Nationalhymne. Es folgte ein Parademarsch der drei Regimenter in Zügen zu Fuß. Hierbei führte Prinz Albrecht sein Regiment No. 73 und der Kaiser die Königs- Ulanen. Nachdem der Kaiser eine Reihe militärischer Meldungen auf dem Paradeplatz ent gegengenommen hatte, setzte er sich an die Spitze der Fahnen­tompagnie und ritt mit dem Prinzen Albrecht nach dem Schlosse zurück, von erneuten Hochrufen des Publikums be gleitet. Nach 1 Uhr fand im Schlosse Frühstückstafel ſtatt.

Nachmittags um 4% Uhr begann das Festessen. An der Ehrentafel, die nur 30 Pläge hatte, konnte außer den Kommandeuren der drei Regimenter und den Gästen des Kaisers nur noch ein Vertreter der Stadt Hannover Plaz erhalten. Außerdem standen im Saale 13 lange Tafein, an deren der Ehrentafel zugewandten Köpfen die althanno­verschen Herren der betreffenden Regimenter Plaz nahmen. Den Trintspruch auf den Kaiser brachte Brinz Albrecht von Preußen aus. Im Hinblick auf die joeben erst über­mundene Krankheit des Kaisers wurden die Herren ersucht, nicht zu rauchen. Den Schluß des heutigen Tages bildete die Galavorstellung im Theater, zu der Frhr. v. Ompteda, dessen Vater ehemals hannoverscher Offizier war, das Test­spiel gedichtet hatte.

Die Politik.

190

Im Anschluß an die Ansprache des Reichskanzlers beim Empfang der Frankfurter nichtsozialdemokratischen Arbeiterdeputation teilten wir mit, eine der drei Forderun gen der Arbeiter solle von der Regierung demnächst erfüllt werden. Jetzt wird bekannt, daß es die Forderung der Deputation wegen des Vereins- und Versammlungsrechts ist, die der Kanzler zunächst für Preußen zu berück­sichtigen gedenkt. Dem Landtage soll in der bevorstehenden Tagung eine Novelle zum preußischen Vereinsgesek zu­gehen, die die gegenwärtig bestehende Beschränkung der Frauen in der Teilnahme an politischen Vereinen und Versammlungen in der Hauptsache beseitigen soll. Die Frage ist, wie sich die Mehrheit des Landtags, der am 12. Januar zusammentritt, dazu stellen wird.

O Die Errichtung des bayerischen Verkehrsministeriums ist nun vollzogene Tatsache, und auch der erste bayerische Verkehrsminister ist bereits ernannt, es ist der bisherige Direktor der Verkehrsabteilung im bayerischen Ministerium Heinrich v. Frauendorfer. Das neue Ministerium tritt am 1. Januar 1904 ins Leben. Sein Wirkungsfreis umfaßt u. a. die oberste Aussicht über das Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesen, sowie über den Dampfschiff­fahrtsbetrieb öffentlicher wie privater Natur und die oberste Leitung des Baues neuer staatlicher Eisenbahn­linien und aller im Bereiche der staatlichen Verkehrsanstal ten auszuführenden Bauten. Außer dem Minister sind zu Mitgliedern des neuen Ministeriums bereits ernannt: Der bisherige Abteilungsvorstand bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen Geith und der bisherige Ober­regierungsrat bei der Generaldirektion der Eisenbahnen Freiherr Schacky auf Schönfeld zu Ministerialräten. Der Generaldirektor der Posten und Telegraphen v. Rin. ger erhielt den Rang als Veinisterialdirektor und der Ab­teilungsvorstand bei der Generaldirektion der Posten und Telegraphen Menzel den Titel und Rang eines Regie­rungsdirektors.

Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens der neuen Geheimmittelverordnung hat der Rechtsschutzverein der Fabrikanten pharmazeutischer Spezialitäten" an die einzel­nen Bundesregierungen und den Reichskanzler eine Eingabe gerichtet, in der man um Aufklärung darüber bittet, welches die Merkmale eines Geheim mittels oder ähnlichen Arzneimittels nach der Geheimmittelverordnung sind oder was pharmazeutische Präparate zu solchen stem pelt. Der Verein erbat die Auskunft umgehend, damit seine Mitglieder und deren nach tausenden zählende Be­schäftigte vor schwerem Schaden bewahrt blieben. Nachdem eine Eingabe gleichen Inhalts, die von 95 Fabrikanten mit unterzeichnet war, bisher unbeantwortet geblieben ist, steht zu hoffen, daß jetzt endlich auf die Eingabe des Ver­eins ein brauchbarer Bescheid ergeht. Darauf haben die Interessenten ein begründetes Recht.

* Immer mehr wächst sich der Crimmitschauer Streit zu einer Machtprobe zwischen Arbeitgebern und Ar­beitnehmern aus, zu einer Machtprobe, die nicht nur von lokaler Bedeutung ist. Zwar soweit wird es kaum kom­men, daß, wie sächsische sozialdemokratische Bläter drohen, die gesamte Arbeiterschaft Deutschlands das Eintreten der deutschen Textilfabrikanten für die Crimmitschauer Unter­nehmer mit dem Generalstreif beantworten werden. In­dessen ist der Generalstreit wenigstens für das gesamte Tertilgewerbe nicht ausgeschlossen. Die Streifenden in Crimmitschau beginnen, die bis dahin bewahrte Ruhe auf­zugeben. Von den Streifenden wurden nicht nur mehr­fach nachts auf offener Straße Fuhrwerke angehalten und auf sogenannte Streikware durchsucht, es wurden auch in der Wohnung des Rechtsbeistandes der Arbeitgeber und in der des Bürgermeisters nachts die Fenster eingeworfen. Trotz Abwehr der Polizeiorgane hat sich die Menge mehr­fach an die ankommenden Arbeiter herangedrängt und sie johlend, schreiend und beschimpfend verfolgt. Die Schutz­leute sahen sich mehrfach außerstande, Unbilden von den Arbeitswilligen abzuwehren. Infolge dessen hat die Amts­hauptmannschaft und der Stadtrat beschlossen, die geplanten sieben Weihnachtsbescherungen für ausständige Tertilarbeiter und ihre Familien nicht zu gestatten.

· Oefterreich- Ungarn.

Neulich wurde an dieser Stelle das Sündenregister von fünf ungarischen Abgeordneten erörtert, die sämtlich wegen gemeiner Verbrechen unter Anklage stehen. Heute tommt eine Nachricht, die da zeigt, daß auch unter den Bar­lamentskollegen der fünf Missetäter Leute ohne Ehre und Schamgefühl jizen. Die Budapester Oberstaatsanwaltschaft hatte dem Abgeordnetenhaufe die Anklageaften gegen einen der Fünf, der einen Wechsel und ein Sparkassenbuch ge­fälscht hat, übersandt, um ihren Antrag auf Auslieferung des Schuldigen an die Gerichte zu unterstüben. Jezt sind die Akten vom Abgeordnetenhause an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben worden, und dabei hat sich herausgestellt, daß aus ihnen alle corpora delicti, die Protokolle der belasten­den Zeugenaussagen, der gefälschte Wechsel und das falsche Sparkassenbuch verschwunden sind! Die wichtigsten Schuld­bemeiſe fehlen also. Die Untersuchung ergab, daß die Aften

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nachfragen!" Der un Diesmal hatten sie v. Felgen, plöblich stehen bleibend. War es nicht übrigens dies Geschäft?" meinte wenn ihr nur fein unglüd Beideben ist!"

Den richtigen Laden getroffen Wir wollen doch mal