Nr. 142. Drittes Blatt.
bonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., Saus gebracht 60 Pfg., durch die Poft bezogen viertels fährlich Mr. 1.50.
ratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) berhefftfche Beitschrift für Landwirtschaft, Sbft- und Sartenban, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.
Samstag, den 20. Juni 1903.
Gießener
2.
Jahrgang
Insertionsprei 8: Die einfaltige Petitzelle für Gießen wie ganz Oberheffen, die Kreise Beklar und Marburg 10 fa. fonft 15 Pfg.; Reklamen die Betttzelle 30 refp. 40 fg.
Postzeitungsliste No. 3269.
Rebaktion und Expedition: teßen Neuenweg 28. Fernsprechanfchluk Ar, 368.
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblaff)
Anabhängige Tageszeitung
( Gießener Betfung)
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberheffen.
Amtliche Bekanntmachungen.
Gebührenordnung
zur Friedhofs- und Begräbnisordnung für die
Stadt Gießen.
I. Gräber.
1. Grufthallen.
Blaz für je 2 Särge übereinander 2000 Mart, vorbehaltlich besonderer Vereinbarung; für eine Gruft, entsprechend der oberen Säulenteilung 5000 Mt. Anmerkung: Die Herstellung der Trennungswände zwischen den einzelnen Abteilungen der Grufthallen und der Stüßen zum Uebereinanderſtellen der ärge geschieht durch die Stadt auf Kosten des Nugungsberechtigten.
2. Erbbegräbnis an der Mauer. ( weniger als 2 Bläge werden nicht abgegeben.) a. für jede Grabstätte
b. Platz zum Aufstellen einer Aschenurne
3. Erbbegräbnis an sonstigen Plägen ( weniger als 2 Bläge werden nicht abgegeben)
a. für jede Grabstätte
b. Plaz zum Aufstellen einer Aschenurne
4. Einfassungsgrab
a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mt. an
40
11
ß bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
30
"
y bei Einkommen des Zahlungspflichtigen unter 900 Mt.
20
"
b. Einfassungsgrab
150
" 1
II. Beerdigung.
des Grabes gefeßte Frist von zwei Monaten erfolglos verstrichen ist.
2. Die Unterhaltung erfolgt nach drei verschiedenen Stufen, nach denen sich die Höhe der Vergütung bemißt. Dieselbe beträgt:
I. Stufe II. Stufe:| III. Stufe: ein fähr einfähr ein- fähr= mal lich mal lich mal lich Mt. Mt. Mt. Mt. Mr. Mt. 250 10 500 20 1000 40 800 32 1500 60 400 16 1100 44 2000 80
1. Begräbnis eines Erwachsenen einschließlich der Gebühren des Leichenwärters oder der Leichenfrau, Verbringen der Leiche in die Leichenhalle und zum Grabe, Herrichtung 3 des Grabes 50 Mt.
7. Beerdigung auf Kosten der Armenfasse
a. im Fall der Nr. 1
Für ein Grab
"
2 zusammenliegende Gräber 325 13
ย
"
"
2. desgleichen eines Kindes von 3-10 Jahren 30 3. unter 3 Jahren 20" 4. Begräbnis eines Erwachsenen ohne Zuziehung eines Leichenwärters oder einer Leichenfrau
"
"
"
"
5
475 19 1400 56 2500 100 550 22 1700 68 3000 120
" f
"
"
6
"
2
" 1
Für jedes Grab mehr
45
"
200 100
"
5. desgleichen eines Kindes von 3-10 Jahren 25 6. umter 3 Jahren
"
15
"
" 1
15
" P
10
8
10
5
"
3
"
8. Genehmigung zur Aufstellung oder zum Ein
graben einer Aschenurne
9. Eingraben einer Aschenurne
10. Herrichtung einer Leiche und Verbringung nach dem Bahnhof
11. Verbringung einer Leiche nach dem Bahnhof 15 12. Ueberführung einer Leiche mittels Leichenwagens nach auswärts wird nur gegen eine im Einzelfall besonders vereinbarte Vergütung ausgeführt.
10
"
5
25
"
100
"
50
"
( diese Gräber werden nur einzeln abgegeben) 100 5. Reihengrab
a für einen Erwachsenen
"
4
b.
2
"
"
11
"
C.
3
"
" P
" P
" f
d.
"
"
"
" P
e.
5
"
11
"
If
f.
6
"
"
"
19
a bei Einkommen des Zahlungspfl.chtigen von 2600 Mt. an
20
"
ẞ bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
10
"
für ein Kind von 3-10 Jahren
a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mr. an
ẞ
für ein Kind unter 3 Jahren
15
"
bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt.
7 50
"
13. Ausgraben einer Leiche und Wiederbeerdigung
a. auf demselben Friedhof
75
"
b. auf dem anderen Friedhof
100
H
10
"
50
"
5
3
" P
"
10
"
a bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 2600 Mt. an
ß bei Einkommen des Zahlungspflichtigen von 900 bis ausschließlich 2600 Mt. Bei Einfommmen des Zahlungspflichtigen bis zu 900 Mt. ausschließlich, werden die Reihengräber unentgeltlich abgegeben. Bei Einkommen von 900 Mt. bis ausschließlich 2600 Mt. kann auf Anužen und bei Nachweis wirklicher Bedürftigkeit die Zahlung für die Re hengräb r durch die Stadtberordnetenversammlung erlassen werden.
( Das Einkommen wird nach der staatlichen Veranlagung jur Einkommensteuer berechnet).
7. Berschonungsgebühr für je 30 Jahre für ein Reihengrab
14. Ausgraben einer Leich und Verbringung nach der Bahn
15. Grabgeläut
16. Benußung des Sektionszimmers
17. Die Anfäße unter Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 fönnen von der Stadtverordneten- Bersammlung bei einem Einkommen des Zahlungspflichtigen bis zu 2600 Mt. auf Nachsuchen bis auf die Hälfte ermäßigt werden. Anhang.
Bestimmungen über die gärtnerische Unterhaltung von Gräbern durch die Stadt.
6. Ueberschreibung der Besizurkunde über eine Gruft oder 1. Die Stadt übernimmt die dauernde gärtnerische Unterin Erbbegräbnis bet Wechsel des Nußungsberechtigten 5 Mt. haltung aller Arten von Gräbern gegen eine einmalige oder jährliche Vergütung. Die Unterhaltungspflicht währt so lange wie die Nußungsberechtigung des unterhaltenen Grabes; bei jährlicher Vergütung erlischt sie, wenn der Zahlungspflichtige mit der Zahlung ein volles Jahr im Rückstand und eine ihm unter Androhung des Aufhörens der ferneren Unterhaltung
"
Einfassungsgrab
20
" f
50
8. Erwerb etes Grabes auf 90 Jahre für Israeliten Reihengrab
Sielban Gießen.
Zur Fortsetzung der Sielbauten in der Provinzialhauptstadt Gießen sind nachstehende Arbeiten einschl. lieferung der nicht bauseitig beschafften Materialien für die Nebenkanäle des Hauptsammlers A, den Nebensammler B n. C, Zementrohrkanäle und den Regensammler S zu vergeben. Die Ausschreibung umfaßt:
Die betriebsfertige Herstellung von etwa
2400 m Mauerkanä en Profil 50/ 75-100/ 150 cm 6830, Tonrohrkanälen von 20-50 cm Durchm. 2270 Zewentrohrfanälen von 25-55 cm Durchm. einsch. aller Nebenarbeit n.
"
Bedingungen und Angebotsformulare ausschl. der Beichnungen fönnen gegen porto und bestellgeldfreie Sinsendung von 5 Mark durch das Städt. Tiefbau: imt,
Die Angebote sind versiegelt und mit der Aufschrift„ Angebot auf Herstellung von Sielbauarbeiten" bis zum 6. Jali d. J. nam. 3 Uhr bet vorgenanntem Amt einzureichen, woselbst die Eröffnung der eingelaufenen Angebote im Beisein etwa erschienener Bewerber am genannten Termin verfolgt. Zuschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, 17. Juni 1903. Städtisches Tiefbauamt. Braubach.
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Arbeiter- Kleider
Abt. Sie bau, Bürgermeistereigebäude, in nur bester, dauerhafter Ausführung zu den billigsten
Bimmer Nr. 4 bezogen werden. Ebendaselbst liegen
die Zeichnungen und sonstige Verdingungsunterlagen
während der Dienststunden zur Einsicht offen. Auskunst erteilt außerdem Herr Oberbaurat Schmid, Darmstadt, Mühlstraße 60.
Preisen, empfiehlt
Robert Stuhl, Gießen.
Neustadt 23.
625 25 2000 80 3500 140 75 3 300 12 500 20
3. Ueber die Unterhaltung von Grabdenkmälern, die erste Anlage von Gräbern, sowie eine reichere Ausstattung derselben als in diesen Bestimmungen vorgesehen, bleibt besonderer Vereinbarung mit der Friedhofskommission vorbe= halten.
4. Für die Unterhaltung der Gräber gilt Folgendes: Sämtliche Gräber sind nach Bedarf umzuarbeiten, so daß feine Sentungen des Bodens entstehen. Steineinfassungen sind in gärtnerischer Weise zu unterhalten, bezw. neu herzurichten, Raseneinfassungen nach Bedürfnis zu erneuern. Regelmäßig zu Ostern sind die Gräber und die anstoßenden Wege zu reinigen und die Wege mit Kies zu bestreuen. Die Gräber sind nach Bedarf zu gießen und zu pflegen. Im Spätherbst hat wieder eine besondere Reinigung und die Bestreuung der Wege mit Kies ſtattzufinden. Die Gräber sind sodann, solange es die Witterung gestattet, von dürrem Laub zu reinigen. a. Die Gräber der ersten Stufe werden mit Epheu oder Immergrün bepflanzt und unterhalten.
b. Die Gräber der zweiten Stufe werden möglichst zu Dftern mit Frühjahrspflanzen, demnächst, möglichst zu Pfingsten, mit blühenden und einigen grünen Sommerpflanzen bepflanzt und unterhalten. Die Pflanzen werden um Mitte Oktober entfernt.
c. Die Gräber der dritten Stufe werden möglichst zu Ostern reicher, insbesondere auch mit einigen blühenden Hyazinthen und Tulpen bepflanzt. Die abgeblühten Zwiebelgewächse werden sofort durch andere blühende oder bald zur Blüte gelangende Pflanzen ersetzt. Möglichst zu Pfingsten findet eine reichere und stets nach Bedürfnis durch bessere Bflanzen zu ergänzende Sommerpflanzung statt. Diese Pflanzen werden um Mitte Oktober entfernt und darnach, soweit dies die Rücksicht auf die Frühzahrspflanzung zuläst, einige grüne und blühende Winterpflanzen gesetzt, die später je nach der Witterung zu entfernen sind.
5. Die Abänderung dieser Bestimmungen bleibt der Friedhofskommission vorbehalten.
1
Gießen, den 16. Juni 1903. Der Oberbürgermeister. Mecum.
nächste Ziebung am 30. Juni cr.
Frisch
ist halb
GEWAGT D GEWONNEN!
Laut reichsgerichtl. Entscheid. vom 8. April 1895 für ganz Deutschland incl. aller Bundesstaaten gesetzl. erlaubte Serienlosgesellschaften besteh. aus je 100 Anteilen comb. in 24Ziehungen mit abwechs. Haupttreffer in Mark:
300000,
240000, 180000,
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Keine Nieten. Jedes Loos ein Treffer! Gewinnlisten n. jeder Ziehung.
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Monatlicher Beitrag Bei Nichtconvenienz 3 Tage ReklaUmgehende Anmeldungen zu richten an: J. SCHMIDT& Co. in Arnheim a. Rhein.
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Niederland No. 95.
Eie möchten ihn gern verteidigen,
nicht."
Und
wenn
alles
aber Sie können es
schen zerfallen, mit ihm
fo wäre, wie
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behauptest,"
fen? Kannst du ihn verantwortlich machen Ser des Untersuchungsrichters mit deinem Haß zu schaf fagte feine Frau mit leiſem Vorwurf ,,, was hat der Bri
als dein Muß das
Sав gegen einen Mann. Glück unseres Kindes dir nicht höher gelten, der nur feine Pflicht
wird
niemand in
einen grünen Zweig fommen." schwarzen Schnurrbartes, Schatten des Unmutes trauischen Schwiegervaters fonnte er sich sehr häufig nicht wölften seine Etirn; mit den Anschauungen seines mißberbindung treten wollen, wie kann er da wieder auf Roggendorf drehte ungeduldig an den Epißen seines guten Serzen und Geschäfts
einverstanden erffären: mit
vorwurisvoll,
So ruhig
in
denkst
und
nicht einmal
die Dinge in
als Echwiegerjohn
seiner Stimme.
du
über
alles?"
fragte Reimann
,, Wäre dir der junge
angenehm? Er hat feunter
es lag ein herber, scharfer Klang
Pfennig, wirklich
einer völlig unbefleckten Namen, denn wie
der nie wieder prozeß hat auf
Diesen auch liegen
anz
mögen, der Mord
verschwinden wird. Namen einen Mafet
Er
geworfen,
triat un
Das Eckhaus in der Breitenstraße
Zentrum Ber
und als Lehrling in ein lins gehörte dem reichen Fabritbesiver Hard. Derselbe im Jahre 1848 von Pommern nach Berlin gewandert im ihm bald zu einer besse=
war
mar er der erste Buchhalter der Firma. Der ren Stellung, und als nach zehn Jahren der Chef starb,
Fleiß, seine stete Treue berengeschäft getreten. Sein
Sohn,
der die
Fähigkeiten Hards
überlebende schäßen
tennen und


