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Nr. 219.

ich Donneritain's Haus gebracht 60 Bfg., durch die Post bezogen viertels

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg.,

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fährlich Mr. 1.50.

Bratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Oberheffische Beitschrift für Landwirtschaft, Obst- ned Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.

Freitag, den 18. September 1903.

Gießener

12. Jahrgang.

Insertionspret 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberheffen, die Kreise Weglar und Marburg 10 Pfg. fonft 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Ferusprechanschluß Mr, 362.

Neuelle Nachrichlen

( Gießener Tageblat!)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Bekanntmachung.

Samstag, den 26. September, vormittags 11 Uhr, findet im Sihungssaale des Regierungsgebändes zu Gießen nach vorheriger Besichtigung der Provinzial­Stechenanstalt eine öffentliche Sigung des Provinzial­tages der Provinz Oberhessen mit folgender Tagesord­

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1. Prüfung der Rechnung der Provinzialkasse für 1901/02,

2. Feststellung des Voranschlags der Provinzial­fasse für 1903/4.

Gießen, den 14. September 1903.

Der Vorsitzende des Provinzialtags. Dr. Breidert.

Am Vorabend der Kriegs- Erklärung. Bis auf zwei Armeekorps, die in Kleinasien stehen, ist de gesamte türkische Truppenmachtjet mo. bilisiert, am Mittwoch erging das Irade, das die Mobilmachung der bis dahin noch im Friedensstande befind­ngegend übertraglichen drei Korps an dei bulgarischen Grenze anordnete. Bon heute auf morgen kann mit dem Beginn der Feindselig.

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Nichts zeigt so schlagend, daß die Nächstbeteiligten den Erieg vor der Tür wissen, als die Tatsache, daß Fürst Ferdinand von Bulgarien mit Beschleunigung bon Eurinograd nach Sofia abgereist ist, wo er bereits eintraf. Wußte der Fürst nicht, daß es losgeht, daß er nicht länger sich dem Volkswillen entgegenzuſtemmen braucht, er wäre sicher noch in Eurinograd geblieben. Solange der Strieg nicht in sicherer Aussicht stand, war es für ihn ein persönliches Wagnis nach Sofia zurückzukehren. Dort ist er

VONNEN! eines Lebens nur sicher, wenn der Krieg mit der Türkei zur

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Tatsache wird. Und so ist denn seine plötzliche Abreise nach seiner Hauptstadt ein starkes Symptom dafür daß binnen furzem losgeschlagen wird.

Angesichts dieser Sachlage wird der Einspruch gegen ote Mezeleien in Mazedonien, den nach den jüngsten Meldungen England bei der Pforte erheben will, wohl etwas post lestum kommen. Die Türkei erklärt zwar schon jetzt, seit der Zurückziehung der fanatischen albanesischen Rediss aus Mazedonien sei dort einigermaßen die Ruhe wiederhergestellt, die Geschäfte seien wieder geöffnet und die Lokalbehörden bemüht, das in den Dörfern geraubte Eigentum den Be­sitzern wieder zu verschaffen. Welchen Wert diese Versiche­nungen haben, lehrt folgende durch Konsularberichte be­glaubigte Meldung:

In dem von Bulgaren und Griechen bewohnten Dorfe Eukarion wurden die griechischen Einwohner von einer Militärabteilung aufgefordert, das Dorf zu verlassen, da es als kompromittiert" niedergebrannt werden müsse. Die Einwohnerschaft leistete der Aufforderung Folge. In­zwischen war aber schon Gewehrfeuer eröffnet worden, bei welchem 15 Griechen ums Leben kamen. Auch die anderen Dörfer wurden von den türkischen Truppen und den Baschibozuks mit dem gleichen Schicksal bedroht.

Weitere wohl beglaubigte Berichte besagen: Im Wilajet Monastir dauern die furchtbaren Greuel fort, welche Baschibozuks und aktive türkische Truppen begehen. Ein mglischer Offizier, der in der Vorwoche einen Ritt von Dorida nach Monastir unternahm, meldet, daß diese sonst ofer belebte Handelsstraße völlig ausgestorben, eine große Fenge abgeschnittener Menschenköpfe gibt eine Vorstellung cr: der grausigen Verwüstung und dem barbarischen Jana­Asmus der Türfen. Die Konsuln können nur noch unter tarfe: militärischer Eskorte ihre Konsulate verlassen.

Trezdem die offiziöse türkische Berichterstattung von der Bermhtung der Insurgenten zu melden weiß, haben diefe in den letzten Tagen neue Lebenszeichen gegeben. Bei Raumaftibalau wurden 300 Mann regulärer türkischer Irungen von den Insurgenten vernichtet. und zwischen Brufla in dnev Hinterbalt und rieben sie vollständig auf

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bet oestehenden Begegnung des Kaisers Fran 1.1 and garer jelen, wie in diplomatischer Kreiſe , lautet, Abriadjungen getroffen werden, die bezivesen, au em Balkan f, chn Jahre Ruhe zu schaffen. Der neue Bertrag sehe die Aufrechterhaltung des status quo auf dem balkan vor und verwerfe jede bewaffnete Einmischung. Der Türkei werde für die Durchführung der Reformen eine längere Frist eingeräumt werden. Falls Bulgarien keinen Krieg beginnt, oll ihm die Erhebungzum Königreich als Preis zugesagt verden. Hinter dieses ganze Gerücht, das, wie gesagt, in iplomatischen Kreisen Glauben findet, möchten wir einst veilen ein großes Fragezeichen setzen. Und wie, wenn in iwischen der Krieg entbrannt ist?

Schafft ein Reichs- Irrengefetz!

Aus ärztlichen Kreisen wird uns geschrieben: In Halle haben soeben die drei Beauftragten des preußischen Medizinalbeamten- Vercins über die reichsgesetzliche Rege­lung des Irrenwesens Bericht erstattet. Sie sind dabei zu dem Schlusse gekommen, daß im Interesse der Einheit­lichkeit ein Reichs- Irrengesetz dringend zu er­streben sei, das seine Hauptaufgabe in der Sicherung ausreichender Fürsorge für die Geisteskranken inne­balb und außerhalb der Anstalten zu erblicken habe. Wit Recht wird darauf hingewiesen, daß das Irrenwesen eine öffentliche Angelegenheit sei, die im Interesse der All­gen.cnheit der öffentlichen Kontrolle bedürfe. Darum wäre c auch wünschenswert, daß neben den eigentlichen Geistes­tranten auch Idioten, Epileptiker und Trunksüchtige unter den Schus dieses neuen Gesetzes gestellt würden.

Een wesentlichen Fortschritt sehen die Berichterstatter in der Einführung der allgemeinen Anzeige­piich Ronnte bis heute jede Familie so lange ihren Stren zu Hause behüten und verpflegen, bis er die öffent­liche Sicherheit bedrohte, ohne auch nur gehalten zu sein, befendere Vorsichtsmaßregeln zu treffen, so soll nun­mehr jeder einzelne Anormale, gleichviel, ob er sich in einer Anstalt aushält oder nicht, ob er tobsüchtigen Anfällen unterliegt oder harmloser Natur ist, staatlicher Aufsicht unterstellt sein. Dadurch würden einerseits die Fälle grau­Jamer Mikhandlung verhütet oder doch beträchtlich erschwert, bic in skandalösen Prozessen oft genug vor die Oeffentlich­feit fainen. Solche Gerichtsverhandlungen haben manch­mal grauenvolle Bilder davon entrollt, wie unmenschlich arme rre von ihren Angehörigen behandelt wurden. In Ställe hat man sie eingesperrt, faum daß sie einen alten Pappen hatten, ihre Blöße zu bedecken. Wie einem Stück Bich schob man ihnen den Trog zu. Friß, Hund, oder besser noch: stirb! Und jedesmal nach solch neuer Offen­barung über die Bestialität des menschlichen Wesens klang ein Alarmschrei durch's Land, ein dringender Ruf nach Verhinderung solcher Greueltaten durch eine erhöhte Auf­sicht des Staates. Andererseits aber würde durch solche Aussicht eine größere Sicherheit für dritte unbeteiligte Per­sonen geschaffen, die heute, wo eigentlich jeder Frre frei herumlaufen kann, gar nicht oder doch nur in sehr be­schränktem Maße vorhanden ist. Für irre Verbrecher müßten besondere Anneye an größeren Strafanstalten ge­schaffen werden, für physisch Minderwertige Staatliche Verwahranstalten besonderer Art. Immer aber muhte die Zeitung solcher Anstalten, wie auch die Kon­trolle über das einzelne Individuum Aerzten übertragen werden, feineswegs staatlichen Disziplinarbeamten.

Mit ganz besonderer Ausführlichkeit beschäftigt sich der Bericht der Sachverständigen mit der Frage der zwangs­weiser Internierung eines Geisteskranken in rine rrenanstalt. Die mancherlei Enthüllungen, die über die insperrung ganz normaler Personen an die Deffent­lifeit gedrungen sind, hatten schon lange auf die Dring­lichkeit verschärfter Aufsicht privater Irrenanstalten hinge­wiesen. Ist es doch vorgekommen, daß mit Hilfe gewissen­loser Gesellen Gesunde, die irgend jemand unbequem paren, für anormal erklärt und zeitlebens im Irrenhause festgehalten wurden. Für jeden gegen seinen Willen Inter­nierten soll ein Fürsorger ernannt und außerdem die Staatsanwaltschaft mit der Offizialvertretung aller inter­jerten Geistesfranken betraut werden. Dabei soll die Ent­lassung tunlichst erleichtert werden.

Man wird zugeben müssen, daß die beauftragten Sach­berſtändigen die Aufgabe, die ihnen gestellt worden war, bis in die Einzelheiten hinein gründlich gelöst haben. Sie schufen mit ihrem Bericht die Grundlage, auf der allein eine zweckdienliche reichsgesetzliche Regelung des Irren­Desens möglich ist. Beide Gesichtspunkte: der Schutz der Irren und der Schutz der Allgemeinheit vor den Frren wurden gleichermaßen bei der Beantwortung der Einzel­fragen festgehalten. Das Interesse beider Teile erheischt es jedenfalls dringend, daß die bisherigen Willkürlichkeiten un­möglich gemacht werden, und daß von staatswegen die Sicherheit der Individuen auch nach dieser Richtung hin größere Garantien erhält. Es ist zu hoffen, daß die Re gierung fich nunmehr entschließen wird, einen entsprechen­ben Entwurf vorzulegen. Die Algemeinheit hat sich oft genug mit dieser Frage beschäftigen müssen. hre Stim­mung mar fast ipumer auf Seiten der armen Mania, wie ja die Schwachen und Elenden unserem Herzen te allen Fällen besonders nahe stehen. So fchemt es nur natürlich addie ausführenden Reichsbehörde Toas

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Die Politik.

Nähere Erläuterungen zu dem neuen teglement für die preußischen Landtagswahlen bringt ein Erlaß des preu­Bischen Ministers des Innern. Danach ist unter anderm für die Aufnahme eines Wählers in die Liste entscheidend, ob der Wähler zur Zeit der Wah wahlberechtigt ist. Andererseits darf nach Abschluß der Abteilungsliste nie­mand mehr in diese aufgenommen werden. Den Wählern

steht eine Ueberwachung der Listenführung während des Wahlaktes nicht zu. Für die Abgeordnetenwahl ist eine Er­leichterung insofern geschaffen, als bei der Eintragung des Abstimmungsvermerts der Gebrauch von Abkürzungen zu­ostassen wird. Die einschreidendste Aenderung sieht der§ 27 des Reglements in der Bestimmung vor, nach der bei der Wahl mehrerer Abgeordneten jeder Wahlmann bei nur ein­maligem Vorruf sogleich anzugeben hat, wen er an erſter, zweiter oder dritter Stelle zum Abgeordneten wählt.

Großes Aufsehen erregt in Desterreich der Armeebefehl Kaiser Franz Josefs, den er nach Beendigung der großen Ma­növer erlassen hat. In diesem Erlaß an das Heer kommt nämlich eine Stelle von hochpolitischer Bedeutung vor. Der Kaiser erklärt mit unverkennbarer Spitze gegen die ungarische Opposition, er müsse und wolle an den bestehenden und be währten Einrichtungen des Heeres festhalten". Wörtlich heißt es weiter: Gemeinsam und einheitlich, wie es ist, soll mein Heer bleiben, die starke Macht zur Verteidigung der öster­reichisch- ungarischen Monarchie gegen jeden Feind." Nach dieser feierlichen Kundgebung des Kaisers hat die ungarische Opposition jede Aussicht verloren, den Widerstand des Mon­archen gegen ihre nationalen" Forderungen ungarischer Kom­mandofprache im Heer, Trennung des ungarischen vom öster­reichischen Heeresfontingent zu überwinden. Diese Kund­gebung dürfte der Anfang vom Ende der ungari- schen Parlamentskrise sein.

Antliche russische Meldungen berichten von neuen Krawallen gegen russische Juden, die sich im Gouvernement Mohilew abgespielt haben. Im Verlaufe eines Streites, der im Bazar zu Homel zwischen einem russischen Bauern und eizzor jüdischen Händler entstand, kam es zu einer er­bitterten Schlägerei zwischen Juden und Russen. Die an­rüdende Bolizei wurde, so versichert die offiziöse Meldung, von den Juden mit einem Steinhagel und Revolverschüssen cinplangent, worauf die Polizisten angeblich nur mit Schiffen in die Luft geantwortet hätten. Bei der Prügelei jei ein Russe von einem Juden durch einen Messerstich töt­lid) verleyt worden; acht Personen, darunter nur ein Sude, seien leicht verimundet worden. Das geschah am 11. d. Wits. Am 14. wiederbolten sich die Unruhen. Der offi­ziöse Bericht sagt darüber: Russische Arbeiter fingen aus Rache für die Vorgänge am 11. September an, im Juden­viertel Buden zu zerstören. Bei dem Zusammen­Hoß mit den Juden wurden auf beider Seiten etwa 20 oder miche Personen verwundet. Als Truppen erschienen, wurden sie von den Juden mit Schüssen empfangen. Infolge dessen mußte von den Feuerwaffen Gebrauch gemacht werden. Gegen Abend war die Rube wieder bergesicllt. Nad, den Berichten des inzwischen in Homel eingetroffenen Gouverneurs wurden während der Unruhen fünf verwundete Christen und neun Juden in die Stadthospitale eingeliefert. Getötet sind vier Christen und zwei Juden." Tay diese Darstellung keinen großen Anspruch mit Glaubwürdigfeit hat, bedarf keiner Betonung. Bor den russischen Behöcken haben die Juden des Zaren­reiches cinc heillose Sheu, und es darf als ausgeschlossen gelten, daß fie gegen Polizei und Truppen gewalttätig vor­gegangen seir follien. Offenbar handelt es sich in beiden Fällen um einen Ausbruch des Hasses der russischen Be­bölkerung gegen die jüdischen Händler.

Die armenischen Unruhen im russischen Rautajusgebiet nehmen ständig zu, der Ausbruch eines algemeinen Armenieraufstandes ist nicht unwahrscheinlich. Ursache der Unruhen ist die von Rußland angeordnete Ueber­nahme des armenischen Kirchenvermögens durch den russischen Staa. Neuerdings wird wieder aus Kars gemeldet: Unter dent Geläute der Glocken eilte hier eine große Menge Arme­nier a 15. d. M., zur Kirche und lagerte sich um diese, als die Beamten zur Uebernahme der armenischen Kirchengüter schritten. Die Aufforderung der Polizei, auseinander zu gehen, beantwortete die Menge mit einem Hagel von Steinen, und mit Schüssen und drängte die Polizei zurück. 200 Sv. safen, die hinzukamen, wurden von der stetig anwachsenden Menge ebenfalls mit Steinwürfen und Schüssen empfangen. Der Aufforderung auseinander zu gehen wurde nicht Folge geleistet und die Kosaken gaben Feuer. Erst jetzt wurde der Blaz geräumt. Mehrere Soldaten wurden verletzt; von der Menge wurde einer getötet und zwei verwundet. Verhaftet wurden 77 Personen, unter ihnen zwei Geistliche. Darin, daß die armenische Geistlichkeit die Seele der Bewegung ist, liegt die Gefahr.

Hof und Gesellschaft.

*** Der Kaiser begab sich gestern bereits vor Morgen­anbruch auf die Pirsche im Karajanskaer Revier. Am Abend hatte er noch auf einem Pirschgang einen Vierzehn­ender erlegt. Nachmittags besuchte der Kaiser das Volks­fest in Berda und reiste abends nach Wien ab. Der dem Siniser zugeteilte Ehrendienst: Korpskommandant Freiherr v. Mbori, Vizeadmiral Graf Montecuccoli, Oberst Edler b Appel, Oberst Graf Zedtwiß, Flügeladjutant Major Frei­herr v. Apor, Flügeladjutant Major v. Klepsch- Kloth, so­wie Korpskommandant Graf Uerkuell ist dem Kaiser zur Begrüßung nach Wiener- Neustadt entgegengefahren