Ausgabe 
18.3.1903 Zweites Blatt
 
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Zweites Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mr. 1.50,

Gratiebellagen: Oberbeffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Mittwoch, den 18. März 1903.

Gießener

12. Jahrgang.

Insertionsprei 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wi ganz Oberbeffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Vig fonft 15 Bfg.; Reklamen die Petitzeile 30 refp. 40 Bfg.

Postzeitungslifte No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechanschluk Nr, 36%.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Unabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weglar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Zur Lehrlingshaltung in Deutschland und weil dabei ein ganz anderer Grad der organisatorischen

Desterreich.

( Nachbruck verboten.) Lange Zeit nun schon wird mit allen Kräften seitens der Interessenten, mit viel Liebe und Fleiß seitens der Staatsbehörden daran gearbeitet, für das Handwerf etwas 3 schaffen, das diesem Stande wieder aufhelfen, ihn mo­rafisch und materiell neu fräftigen soll. Das fönnen wir in Deutschland so gut wie in Desterreich beobachten. Auch wo hierbei der Hebel anzuseßen sei, das hat man in beiden Ländern so ziemlich übereinstimmend beantwortet; nament lich der Pflege des Lehrlingswesens wendet man hier wie dort in gleicher Weise die öffentliche Aufmerksamkeit zu. Die Motive zur Gewerbeordnungsnovelle vom 26. Juli 1897 begründen diese Erscheinung in der nachfolgenden Weise ( R.-T.-V. 1897, Druckfache 713 S. 52):" Für die Er­haltung eines fräftigen Handwerkerstandes ist die möglichst sorgfältige Ausbildung der Lehrlinge von besonderer Bedeutung Hier ist die individuelle Leistungsfähigkeit von besonderer Be deutung für das Bestehen zahlreicher Betriebe. In manchen Gewerben wird nur der technisch vollkommen ausgebildete Handwerker der Konkurrenz des Großbetriebes nicht unter liegen."

Die Folge dieser Erwägungen war nun eine Verschärf­ung der Bestimmungen nach der Seite der Lehrlingsaus­bildung durch den Meister und der Gesellenprüfung hin. Das K. K. Handelsministerium in Wien dagegen glaubte besonders bei der Förderung der Ausstellungen für Lehr­lingsarbeiten, das Lehrlingsheimwesens und mit der Hebung der Berufslehre beim Meister durch Subventionierung des selben einsetzen zu müssen.

Beide Systeme haben ihre ausgesprochenen Vorteile und Nachteile. In den Kreisen der handwerklichen Praktiker macht man es der Gewerbeordnungsnovelle zum Vorwurf, daß dieselbe nur eine freiwillige Gesellenprüfung kenne. Und es

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Schulung und des Standesbewußtseins die Vorausseßung bildet, als er zur Zeit in manchen Kreisen des Handwerks gefunden wird. Sturz, der Charakter des Krompromisses, als welchen sich ja das Gesetz von 1897 darstellt, zeigt sich in seinen Folgen, nur nicht immer zum Guten. Troßdem hat das Gesetz zweifellos einen Fortschritt gebracht.

der Einführung einer Arbeitsprobe vor Behändigung des Preises behelfen. Ein Vorgehen in dieser Hinsicht hätte den Nachteil, daß es den Kreis der Aussteller vielleicht einschränken würde. Dem würde aber durch die Lokalausstellungen zum Teil begegnet. Die Vorteile solcher Ausstellungen für die Lehrling, die Meister, die ganze Erwerbsgruppe sind zu offenkundig, als daß sie überhaupt noch einer besonderen Er­wähnung bedürften.

Wir kommen damit zur Frage der Lehrlingsheime. Die­selben sollen dem Schuße und der Erziehung der Lehrlinge außerhalb der beim Meister oder in der Fortbildungsschul verbrachten Zeit dienen. Hier hat sich das K. K. Handels­minifterium bereit erklärt, die Errichtung der Heime durch Gewährung mäßiger Zuschüsse zu fördern. Ihre Erhaltung dagegen überläßt es den beteiligten Kreisen. Das erscheint auch nicht als eine unangemessene Belastung derselben, denn die Verwaltungskosten sind nur sehr gering. Handelt es sich doch zumeist nur um die Sonntage, an denen außerdem in in der Sommerszeit Ausflüge zu machen sein werden. Die Gründung von derartigen Heimen oder Horten hat einen großer Vorteil allerdings mehr ideeller Natur im Gefolge. Sie führt die Lehrlinge zusammen, giebt ihnen Gelegenheit sich so kennen zu lernen, daß die bisweilen befürchteten Aeußerungen der Flegeljahre unter Aussicht vermieden werden, und bildet so ein wichtiges Vorbereitungsmittel zur organi­satorischen Schulung schon in der Lehrzeit.

Alles in Allem betrachtet liegt also das Schwergewicht der Förderung des Lehrlingswesens bei uns in einer Ein­wirkung auf den Lehrmeister im Wege der Gesetzgebung. Davon meldet der Bericht des Gewerbeförderungsdienstes ( Die Gewerbeförderung altion des R. R. Handels ministeriums, Uebersichtliche Darstellung des Standes im Juni 1901, S. 15 f.) nichts. Er fennt nur die drei schon erwähnten Möglichkeiten, von denen zwei in das Thätigkeits­feld der handwerklichen Interessenvertretungen hineingehören, nämlich die Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten und das Lehrlingsheimwesen, und nur eine Rücksicht nimmt auf die Persönlichkeit des Lehrmeisters. Aber gerade diese dürfte sich nach unserm Dafürhalten geringer Sympathien erfreuen. Beteiligt sich der snbventionierte Lehrherr bei öffentlichen Arbeiten, hat er vor seinen Berufskollegen stets den Vorteil billigerer Arbeitskräfte voraus, und das pflegt ihm wie auch den vergebenden Verwaltungen regelmäßig zum Vorwurf gemacht zu werden. Gleichwohl muß der betreffende Meister Arbetter heranschaffen, denn woran sollen sonst die jungen Leute lernen? So liegt hier gewißermaßen eine Zwick­mühle, die auch nicht durch die schärfsten Bestimmungen zur Einschränkung der Zahl der zu haltenden Lehrlinge behoben werden kann, und das umsomehr als der etwaige Charakter Sind die Früchte der neueren Bestrebungen, die Aus­dieser Zuwendungen als Stipendien doch nur so lange ge­rechtfertigt ist, wie das betreffende Gewerbe Mangel an Nachbildung der Lehrlinge in jeder Hinsicht zu heben, auch zum wuchs zu beklagen hat, wenigstens soweit öffentliche Mittel größten Teil erst in der Zukunft zu erwarten, so möge doch die Meisterschaft um ihrer selbst willen sie nicht vernach in Frage kommen. brauchbaren Gehilfen ab, und ein tüchtiger Gehilfe wird als lässigen; denn ein tüchtiger Lehrling giebt schon einen selbständiger Handwerker weit weniger geneigt sein, sogen. Schmugtonkurrenz zu treiben, als ein solcher, der seiner Un­brauchbarkeit wegen überall entlassen wird.

ist richtig, daß die mit der Verwaltung der Handwerks fammern betrauten Personen sowie die Innungen mit dieser freiwilligen Gesellenprüfung nicht viel Freude erleben, so­wohl mit Rücksicht auf die Hebung des Lehrlingswesens, wie in finanzieller Hinsicht, und zwar umsomehr, als der fast durchweg angenommene Sag von 3 Mark Gebühren für die Innungen sowohl wie für die Handwerkskammern eine finanzielle Schädigung zur Folge hat. Auch ist vielen Meistern die Pflicht, ihre Lehrlinge zur Ablegung der Ge­sellenprüfung anzuhalten, deswegen lästig, weil das Ver­fäumen derselben mit einer hohen Geldstrafe bedroht ist. Man sagt, wir haben unsern Lehrling bisher immer dazu angehalten, ohne daß es einer solchen Strafandrohung be­durft hätte. Aber wie viele es nicht gethan haben, das entzieht sich der Kenntnis. Anzuerkennen ist dagegen ohne Weiteres die Klage darüber, daß mit dieser Haltung des Gesetzes von 1897 den Nugen nur das fünftige Geschlecht erhalte, die Last aber auf dem jetzt lebenden liege. Richtig ist auch die Beschwerde darüber, daß die Durchführung der be­züglichen Vorschriften zur Zeit viel zu wünschen übrig läßt,

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Wenn wir nun auch die subventionierte Meisterlehre nicht so unbedingt freudigen Herzens begrüßen können, und sie nicht so unbedingt zur Nachahmung empfehlen können, so verdient unseres Erachtens desto mehr Aufmerksamkeit die Förderung der Ausstellungen von Lehrlingsarbeiten. Dabei wirkt der Gewerbeförderungsdienst hin auf die Veranstal= tung von Lotalausstellungen an einzelnen Orten für kleinere Bezirke. Die dabei mit ersten Preisen ausgezeichneten Gegen­stände können dann auch in die Centralausstellungen zuge= lassen werden, die am Size der die Ausstellung veranstaltenden Körperschaft( Gewerbekammer, Gewerbeverein, Genossenschafts­verband) abgehalten wird. Die letzteren dauern 14, die ersteren 8 Tage. Zur Teilnahme an diesen Ausstellungen sollen vor allem solche Lehrlinge herangezogen werden, die im Ausstellungsjahre ihre Lehrzeit beendigen. Doch fönnen strebsame und eifrige Lehrlinge auch schon nach dem 1. oder 2. Lehrjahre zugelassen werden. Daß die Arbeiten für die Ausstellungen von den Lehrlingen selbstständig angefertigt sein müssen, bedarf wohl feiner besonderen Erwägung. Daraus ergiebt sich aber die erhebliche praktische Schwierig­feit der Kontrolle. Vielleicht könnte man sich da aber mit

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So ist es denn mit Freude zu begrüßen, daß sich be­reits mehrere deutsche Handwerkskammern auch mit der Gründung von Lehrlingsheimen beschäftigt haben. Möge die Zahl derselben sich rasch vermehren!

Dr. Schwalenberg.

Vermischtes.

†† Das läßt tief bliden! Die Tochter eines Guts­besizers wird in der benachbarten Stadt getraut. Die Kirche ist gefüllt von Teilnehmenden und Neugierigen, Die heilige Handlung geht in würdiger Weise von statten. Als zum Schluffe das Brautpaar niederkniet, verbreitet sich über die Zuschauer eine sichtliche Heiterfeit, die troz der strafender Blicke des Geistlichen und seines neben ihm stehenden Küsters beständig zunimmt. Der Küster tritt einige Schritte zur Seite, um die Ursache der unziemlichen Stimmung zu ermit­teln. Als er das Brautpaar von der Rückseite besichtigt, fann auch er ein gewisses Schmunzeln nicht unterdrücken: Auf den vier Stiefelsohlen des Brautpaar stand mit Rreibe die Zahl 17- die Nummer eines Hotelzimmers.

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