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Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung.

Bogen einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Grund­stückseigentümer unterschieben sein.

Bei der in der Sißung der Stadtverordneten- Ver­sammlung vom 11. ds. Mts. vorgenommenen plan=| mäßigen Verlosung der am 1. Oktober ds. J. zur Rück- nicht vorgebracht werden, haben keinen Anspruch auf Wünsche, welche in dem obengenannten Termin zahlung kommenden Schuldverschreibungen der Anlehen Berücksichtigung. der Stadt Gießen aus den Jahren 1890 und 1902 sind folgende Stücke gezogen worden:

a) vom 1890 er Anlehen:

Lit. A. Nr. 5, 86, 95 und 115 à 2000 Mt.

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RC

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C.

D.

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B. 48, 189, 201, 211, 248 und 250 à 1000 Mr. 114, 122, 222, 300, 385, 395, 400, 445 und 450 à 500 Mt. 102, 124 und 135 à 300 Mr. E. 48, 54 und 64 à 200 Mt. b) von 1892 er Anlehen:

DE

"

Lit. F. Nr. 58, 59 und 67 à 2000 Mt.

92 und 93 à 1000 Mr.

G.

"

"

H.

22, 46 und 90 à 500 Mt.

"

"

I. K.

46 über 300 Mr.

9 über 200 Mt.

Es wird dies mit dem Bemerken zur Kenntnis der Besitzer der vorbemerkten Schuldverschreibungen gebracht, daß die Einlösung derselben und zwar:

a) von dem 1890 er Anlehen:

Bei der Stadtkasse Gießen;

"

Deutschen Genossenschaftsbank von Sörget & Parisius& Cie. Commandite Frank furt a. M.

b) von dem 1892 er Anlehen: Bei der Stadttasse Gießen;

bei dem Bankhause: A. Heichelheim in Gießen;

"

"

"

"

"

"

"

"

"

Ephraim Meyer& Sohn in Hasnover;

Meyer& Plaut in Kassel; Gebrüder Neustadt in Frank­furt a. M.

erfolgen kann, sowie daß die Verzinsung mit dem 1. Oftober 1903 aufhört.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß die in vorigem Jahr ausgeloste Schuldverschreibung des 1890 er Anlehen Lit. C. Nr. 43 über 500 Mt. bis jetzt zur Rückzahlung nicht präsentiert worden ist.

Gießen, den 13. Juni 1903. Der Oberbürgermeister. Mecum.

Bekanntmachung.

Die Feldbereinigung in der Gemarkung Gießen rechts der Lahn betr.

Die nachstehende Bekanntmachung des Großherzog­lichen Feldbereinigungskommissärs zu Friedberg bringe ich hiermit zur Kenntnis der beteiligter. Grundbesitzer. Gießen, den 15. Juni 1903.

Der Oberbürgermeister.

Mecum.

Bekanntmachung.

Betr. Wie oben.

Donnerstag, 25. Juni 1. J., von 10-11

Uhr

findet im Bureau der Großherzoglichen Bürger­meisterei Gießen die Entgegennahme der Wünsche be= züglich der Zutellung der neuen Grundstücke von obigem Bereinigungsbezirk statt.

Gasheizöfen.

Friedberg, 9. Juni 1903.

Der Großh. Feldbereinigungskommissär gez. Spamer, Kreisamtmann.

Bekanntmachung.

Ich bringe hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Stadtverordneten- Versammlung gemäß§ 78 der Friedhofs- und Begräbnisordnung beschlossen hat, daß die Friedhofs- und Begräbnisord: ung am 1. Jali 1. Js. in Kraft treten soll, mit der Maßgabe, daß sie auf die Beerdigung aller nach Ablauf des 30. Juni verstorbenen Personen Anwendung findet.

Gießen, den 13. Juni 1903. Der Oberbürgermeister Mecum

Heugras- Versteigerung

der Stadt Gießen.

Montag, den 22. und Dienstag, den 23. Juni. jedesmal vormittags 9 Uhr beginnend,

Donnerstag, den 25. 1. Mts. vorm. 11 Uhr öffentlich vergeben werden.

a) Weißbinderarbeit: Realgymnasium und Real­schule, Höhere und erweiterte Mädchenschule, Gewerbe­schule, Stadtknabenschule, Aliceschule, Stadtmädchen­Volkslesehalle, Kaserne und Polizeigebäude in der Weidengasse.

b) Dachdeckerarbeit: Aliceschule. c) Spenglerarbeit: Aliceschule.

d) Schreinerarbeit: Realgymnasium u. Realschule, Treppe im Polizeigebäude in der Weidengasse. e) Tapezierarbeit: Realgymnasium u. Realschule. f) Pflasterarbeit: Kaserne.

Arbeitsbeschreibung und Bedingungen liegen während der Amtsstunden auf unserer Schreibstube zur Einsicht offen. Angebote auf Vordruck, der bei uns erhältlich, find bis zum obengenannten Zeitpunkt bei uns einzu reichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

-

Gießen, den 16. Juni 1903.

Städt. Hochbauamt Gießen.

J. V. Gerbel.

Meisterprüfungen für Handwerker. in der Provinz Oberhessen.

soll das Heugras von den städtischen Wiesen, von dem Meistertitels(§ 133 der Gewerbeordnung) werden inner­Die diesjährigen Prüfungen zur Erlangung des Friedhof und von den Anlagen vor dem Friedhof meist- halb des Monats August d. J. abgehalten. bietend versteigert werden und zwar:

Montag, den 22. Juni 1903:

a) an Ort und Stelle von den Wiesen vor der Neu­stadt, sowie das Gras von einer Wiese auf dem Seltersberg,

b) am Neuenwegertor von den Wiesen im Heegstrauch und in der Stephansmark,

c) an Ort und Stelle vom Friedhof( Abteilung 1-8), von den Anlagen vor dem Friedhof und von den Wiesen im Rußland,

d) im Philosophenwald, nachmittags 2 Uhr, von den Wiesen im Fürstenbrunnen, im Wiesenthal und von 2 Hospitalwiesen, sowie 2 Pfarreiwiesen in der Ge­markung Wieseck, und um 5 Uhr von ca. 16 Morgen Wiesen in der Schwarzlach.

Dienstag, den 23. Juni 1903:

von den Ochsenwiesen, einer Hospitalwiese, von den Wiesen im Stolzenmorgen, Ütersbrunnen und Altentisch,

f) nachmittags 2 Uhr von den Wiesen in der markung Rödgen,

Ge­

g) nachmittags 3 Uhr von den Wiesen in der Ge­markung Alten- Buseck,

h) nachmittags 3 Uhr von den Wiesen in der Ge­marfung Großen- Buseck.

Die Gesuche um Zulassung zur Meisterprüfung sind dem Unterzeichneten erhältlich) spätestens bis zum unter Benugung des vorgeschriebenen Formulares( bei 31. Jult d. J. an die unterzeichnete Prüfungskommission zu richten. Beizufügen sind nach§ 2 der Meisterprüf­ungs- Ordnung folgende Unterlagen:

1. ein furzer eigenhändig geschriebener Lebenslauf, 2. eine Geburtsurkunde,

3. das Prüfungszeugnis über die Gesellenprüfung, oder der Nachweis darüber, daß der Gesuch. steller die Befugnis zur Anleitung von Lehr­lingen nach§ 129 der Gewerbe- Ordnung sich erworben hat,

4. der Nachweis über eine mindestens" 3jährige Tätigkeit als Geselle,

5. die Zeugnisse über etwaigen Besuch gewerblicher Unterrichtsanstalten,

6. ein polizeiliches Führungszeugnis.

Sekretariat der Handwerkskammer zu Darmstadt, Vor der Asmeldung zur Prüfung ist an das Mark ei zuzahlen. Eine Quittung hierüber ist dem Waldstraße 1/2, eine Prüfungsgebühr von 25 Gesuche beizulegen.

Wir weisen gleichzeitig darauf hin, daß seitens der Handwerkskammer zu Darmstadt ein Leitfaden heraus­Die Zusammenkunft ist am 22. Juni am Neu- gegeben wurde, aus welchem die Prüflinge die in der städtertor, am 23. Juni in den Ochsenwiesen.

Die Großh. Bürgermeistereien der umliegenden Prüfungsordnung vorgeschriebenen Kenntnisse in der Orte werden ersucht, Vorstehendes in ihrer Gemeinde be- Gefeßeskunde, Buchführung und Wechsellehre in leicht fannt machen zu lassen.

Gießen, den 12. Juni 1903.

Der Oberbürgermeister

Mecum.

Arbeitsvergebung.

Die nachstehenden Unterhaltungsarbeiten an städt.

Die Wünsche sind schriftlich mindestens auf 1/2 Gebäuden sollen

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