Ausgabe 
14.3.1903 Erstes Blatt
 
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** ribattelegramm. Bei der heute Bormittag erfolgten 8. Biehung der legten( Haupt)-Klaffe der Hessisch Thüringischen Staatslotterie wurden folgende Gewinne gezogen:

200 000 Mt. auf: 74 592 Alzey, 40 000 Mt. auf: 67 879 Oldenburg, je 10 000 Mt. auf: 22 689, 77 860, je 5000 mt. auf: 67 439, 91 716, je 3000 mt. auf: 9 385, 17 787, 52 965, 63 282, 69 942, 73 469, 74 145, 84 695, 87 522, 99677.( Ohne Gewähr.)

A Aliceschule. Morgen Sonntag und Montag von 10 Uhr morgens bis 5 Ühr nachmittags findet die Aus­stellung der Schülerinnenarbeiten der Alice- Schule im Schul­Totale statt. Eltern und Interessenten werden freundlichst zur Besichtigung derselben eingeladen. Es kommen zur An­sicht im Oberstock sämtliche Arbeiten der Mädchen, welche bas Lehrerinnen- Examen machen wollen, sodann diejenigen des Weißnäh- und Stickursus. Parterre befindet sich rechts die Abteilung für Bügeln und Kunstwaschen, links diejenige

des Kleidermachen.

** Die Anlagemusfit findet morgen Mittag 12 Uhr in der Süd- Anlage statt. Das Programm ist folgendes: 1. Krönungsmarsch von Meyerbeer. 2. Melodie von Rubin­stein. 3. Venus- Walzer von Lincke. 4. Finale a. d. Op.

Aida von Verdi.

** Stadttheater. Sonntag Nachmittag wird wiederum eine Kindervorstellung stattfinden und wird das hübsche Märchen Dornröschen" zur Aufführung gelangen. Abends wird der überaus lustige 3 aftige Schwant Mam­selle Tourbillon in Szene gehen. Montag den 16. ds. Mts. findet eine Wiederholung von Rosenmontag" statt als 22. volkstümliche Vorstellung.

× Frankfurt a. M., 12. März. Aus Anlaß bes.| Geburtstages des Brinzregenten von Bayern fand vor gestern Abend im Hotel Imperial ein Festeffen der hier wohnenden bayerischen Reserveoffiziere statt, an dem u. A. auch der formandierende General des 18 Armee­forps v. Lindequist teilnahm. Legterer feierte in einer längeren Rede des Königsceichs Bayern Verweser.

A Hirschhorn a. Nedar, 12. März. Auf der vor einigen Tagen abgehaltenen großen Lohrindenversteige­rung waren ca. 50 000 Gentner Rinden angefahren. Die Preise santen bis auf 4 Mt. pro Centner.

Hessischer Landtag.

Darmstadt, 13. März.

beim Infrafttreten dieser Bestimmungen daß 17. Bebensjahr bereits vollendet haben, beren Behrzeit alſo vielfach schon längere Zeit zurückliegt, unter allen Umständen auch eine Lehrzeit von zwei Jahren genügen soll.

Nach§ 133 der Gewerbeordnung dürfen den Meister titel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks 1. nur Handwerker führen, 2. und diese auch nur dann, wenn sie

a) die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen, wie oben ausgeführt, erworben haben, und außerdem

b) die Meisterprüfung bestanden haben, zu welcher sie in der Regel nur nach mindestens dreijähriger Gesellen( Gehilfen)- Thätigkeit in ihrem Gewerbe zuzulassen sind.

Nachmittags gemeinde Pfarr Abends 6 U Montag, de der fonfirmierten im oberen, der M

gemeinde. Pfar

Vormittags Nachmittags Aben's 6 Montag, de Ron rmandenfaal Mittwoch b anbach: in der F

Diese Bestimmungen sind nach der erwähuten kaiserl. Verordnung am 1. Oltober 1901, also ein halbes Jahr später, als die Bestimmungen über die Befugnis zum An­leiten von Lehrlingen in Handwerksb trieben, in Kraft ge=

treten.

Auch hier trifft die Novelle von 1897 für die Ueber­gangszeit erleichternde Bestimmungen und zwar sollen die­jenigen, welche beim Infrafttreten des§ 133 der Gewerbe­ordnung, also am 1. Oftober 1901, persönlich ein Handwerk selbständig ausüben, unter der weiteren Voraussetzung, daß sie in diesem Gewerbe die Be fugnis zur Anleitung von Lehrlingen be­sisen, zur Führung des Meistertitels befugt sein.

Präsident Haas eröffnet die Sizung. Die Spezialbe­ratung des Staatsvoransbla 18 wird fortgesetzt beim 2. Teil. Abg. Molthan beantragt Rückverweisung der Anforderungen für Neubauten, da die gestrigen Erklärungen der Regierung eine veränderte Sachlage in Bezug auf die Regelung der Dienstwohnungsentschädigungen ergeben hätten. Dieser Un­trag wird angenommen. Genehmigt werden die Anforde­rungen der Restrate für das Hochbauamt und die Oberföre sterei Friedberg, die Mobiliarbeschaffung für dieses Hoch­bauamt, die Erwerbung des Schaubach'schen Hauses zu Wöll­stein für die Bezirkskasse daselbst und des Hill'schen Hauses zu Ulrichstein für die Bezirkskasse daselbst. Ferner werden bewilligt die Forderungen für den Ausbau des Rheinufers bei Frei- Weinheim, die Herstellung einer Ladestelle am Rhein­ufer bei Kornsand, die Kosten der Vermessung der über Mittelwaffer liegenden fiskalischen Widenanlagen am Rhein und Main. Ferner wird zugestimmt den Ausleihungen und Staatsschuld, und den indisponiblen und reservierten Fonds, den noch rückständigen Anforderungen in der II. Hauptab= teilung, Domänen des Großh. Hauses für Bauten auf den Borheimer Höfen und Hofgut Konradsdorf. Die in der III. Hauptabteilung, Staatsdomänen, für die Umgestaltung des Bahnhofs Darmstadt geforderte 2. Rate wird abgelehnt, da die Pläne nicht vorgelegt werden konnten. In der VIII. Hauptabteilung, M nisterium des Innern, wird die Forde rung für die Kreisamtsdiener- und Gendarmenwohnung in Dieburg abgelehnt. Von den noch rückständigen Positionen des Verwaltungsbudgets werden bewilligt Provinzialdirek­tionen urd Kreisämter. Bei Titel 2, Kreisgeometer, macht Abg. Hirschel Muteilung von einem von den Mitgliedern des Finanzausschusses beantragten Ersuchen an die Regie­rung, eine Reorgar fation des Kreisg ometerinstituts in die Wege zu leiten. Staatsmin ster Rothe giebt hierzu eine entgegenkommende Erklärung ab. Kopitel 102, Rataster, wird nochmals an den Ausschuß verwiesen. Die Sigung wird hierauf unterbrochen, um dem Finanzousschuß Zeit zur Beratung der zurückverwiesenen Gegenstände zu geben. Nach Wiederaufnahme der Sigung berichtet Abg. Molthan über die Stellungnahme des Finanzausschusses, daß er Bewilligung der Gebäude für Steuerkommissariate und Bezirkskassierer be­antrage und Ablehnung der übrigen. Damit sei auch im wesentlichen die Regierung einverstanden. Dementsprechend wird abgelehnt der Neubau einer Oberförsterei in Dieburg, bewilligt die Steuerkommissariatsgebäude in Michelstadt, in Homberg a. D. und in Alzey. Abgelehnt wird das Steuer­aufsehergebäude in Langen und die Damnmwärterwohnungen in Wimpfen und Ginsheim. Kapitel 102, Kataster, wird hierauf bewilligt, die Forderung der Gehaltserhöhung für den Vorsteher für dieses Jahr abgelehnt. Die Budgetbe­ratung ist damit beendigt. Das Finanzgesez wird hierauf entsprechend dem mündlichen Bericht des Abg. Möllinger entsprechend dem mündlichen Bericht des Abg. Möllinger angenommen. Das Haus vertagt sich hierauf auf Donners­tag, 19. März, vormittags 10 Uhr.

Die Ausgrabungen, welche der Oberhessische Geschichtsverein auf dem Trieb am sog. Eulentopf im vergangenen Jahre wieder begonnen hat, und die bei der rauhen Witterung unterbrochen werden mußten, sind seit einigen Tagen wieder im Gange und haben ein über­raschendes und hochinteressantes Resultat gezeitigt. Nach mühevoller Arbeit hat man nämlich ein Hügel grab ge­öffnet und dasselbe unversehrt gefunden. Die Ausbeute be­stand in einem Kelt mit anscheinend erhaltenen teilweisen Schaft, eine dolchartige Stoßwaffe, Schmuck, wie Nadeln zc. und eine Pfeilsp Be( die erste derartige, die in unserer Ge­gend gefunden wurde). Alles aus der Bronzezeit herrührend. Hoch interessant sind aber 5 Schmuckgegenstände, aus Gold hergestellt, welche sich als Spiralen darstellen, und die man im Verein mit den Bronzegegenständen fand. Es sind die ersten aus Gold gefertigten Gräberfunde dieser Art, die man in Oberhessen entdeckte. Dieselben bilden gewiß den Beweis, daß der vor ca. 2 Jahrtausenden auf dem Trieb Bestatteten ein Großer unter seinen Stammmesgenossen gewesen sein muß. Die Frage aber, wie damals der in hiesiger Gegend wohl seltene Goldschmuck in diese gebracht ist, wird wohl schwerlich mit Sicherheit beantwortet werden können. Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unerwähnt lassen, daß die Ausgrabungen auf dem Trieb vom Major von Schlemmer, dem Hauptmann Dr. Kramer und dem Ratsdiener Ochs abwechselnd tagsüber überwacht und ge­leitet werden. Ihnen gebührt in Sonderheit der Dant, wenn mit Energie, mit Erfahrung und großer Umsicht das Ausgrabungsges bäst auf unserem Trieb mit so großem Er­folge betrieben werden fonnte, trop der knappen Mittel, welche dem Verein für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.

** Bet dem am 10. und 11. März hier stattge fundenen Markte waren aufgetrieben 1368 Rindvieh, 551 Schweine. Der nächste Markt findet am 24. und 25. März a. c. statt; am letzten Tage auch Krämer­markt und Pferdemarkt.

** Ein altes Wahrzeichen unseres Marktplazes das sog. Brunnenmännchen ist vom Hauptmann a. D. Kramer dem Museum das oberh. Geschichts- Vereins dieser Tage zum Geschenk gemacht worden. Dies architektonische Schmuckstück zierte bis etwa in die Mitte des vorigen Jahr hunderts den Marktbrunnen, welcher etwa an der Stelle, wo heute das Kriegerdenkmal sich befindet, stand. Diese Bierde des ehemaligen Brunnens war, als man diesen ent­fernte, in Privathände gekommen und ist vom Hauptmann Kramer im Garten seines Hauses an der Frankfurterstraße, welches der Apotheker Dr. Casar erworben hat, s. 8t. ent­deckt und bislang treu behütet worden. Auch die vier steinernen Löwen, welche Architekturstücke des ehemaligen Marktbrunnens bildeten, ehe dieser von dem Brunnenmann­chen bekrönt wurde, sind im Besitz des Museums und wur­ben schon häufig wegen ihrer fünstlerischen Eigenart von funstsinnigen Touristen, welche die Schäße in unserem alten Rathause aufsuchten, in Stizzenbüchern festgehalten. beabsichtigt, nach der Uebersiedelung des Museums in das alte Schloß, wo dasselbe endlich eine bleibende Stätte finden soll, den Löwen in Verbindung mit dem Brunnenmännchen zu einer interessanten Gruppe auf dem Schloßhof zu bereinigen.

Aus Hessen und nachbargebieten.

Friedberg( Hessen), 13. März. Die Centrums­partei stellt in dem Wahlkreis Friedberg Büdingen Bandtagsabgeordneten Molthan- Mainz als Kandidaten für die kommenden Reichstagswahlen auf. Bei den letzten Wahlen anno 1898 trat bekanntlich das Centrum im ersten Wahlgange für den Grafen Oriola( national­liberal) ein.

** Aus Hessen Nassau. Der Bund der Landwirte hat seine diesjährige Versammlung für die Provinz Hessen- Nassau am 18. März im Evangelischen Ver­einshause Kassel ab. Der Mitteldeutsche Gastwirte­Verband tagt vom 11.- 13. Mai in Hersfeld.

An

-

Für Handwerter.

Aus dieser Gegenüberstellung ergiebt sich, daß zwar die Befugnis zur Führung des Meistertitels unter allen Um­ständen die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen voraus­1, nicht aber umgekehrt die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen die Befuanis zur Führung des Meistertitels.

Anschließend an unsere Briefkastennotiß vom 12. März d. I. bringen wir nachfolgende, für den Handwerker wichtige Belehrung.

Insofern ist also z. B. richtig, daß Jeder Bäcker­meister( d. h. zur Führung dieses Titels Befugte) Lehr­linge halten fann." Man fann aber nicht ganz allgemein sagen, daß Jeder Bäckermeister, auch wenn er fein Meisterstück gemacht hat, Lehrlinge halten kann." Das trifft lediglich auf die Meister alten Stils, die nach den llebergangsbestimmungen zur Führung dieses Titels be­fugt sind, zu, also auf einen immer fleiner werdenden Kreis. Es trifft aber nicht bei dem immer größer werdenden und schließlich allgemein und allein existierenden Kreis der Hind­werker zu, die den Meistertitel nach den verschärften Vor­schriften der Novelle von 1897 erworben haben, deren Er­füllung den älteren selbständigen Handwerfern billigerweise nicht mehr zugemutet werden fonnte. Diese zweite Gruppe von Handwerkern muß, wenn sie den Meistertitel mit Fug und Recht führen will, nicht nur ein Meister st üď gemacht haben( an dessen St. Ale unter Umständen nach§ 12 der hessischen Meisterprüfungsordnung die sonst n ben dem Meisterstück erforderliche Arbeitsprobe teten muß, z. B. bei Frieseuren), sondern sie müssen auch die übrigen Teile der Meister prüfung abgelegt und bestanden haben, also namentlich die in§§ 14 ff der hess. Meisterprüfungs­ordnung geregelte, teils schriftliche und mündliche, teil nur mündliche theoretische Prüfung in den Fachkennt nissen, in der Buch- und Rechnungsführung nebst Wechsel­lehre, sowie in der Gesetzeskunde.

Wer ist befugt, in Handwerksbetrieben Lehrlinge anzuleiten?

§ 129 der Gewerbeordnung bestimmt in Absatz 1, daß in Handwerksbetrieben die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen nur denjenigen Personen zusteht, welche 1. das 24. Lebensjahr vollendet haben, und welche außerdem

2. in dem betr. Gewerbe oder Gewerbszweig, in welchem die Anleitung erfolgen soll,

a) entweder die von der Handwerkskammer vor geschriebene( in Hessen für fast alle Handwerker auf drei Jahre, für einige wenige[ Uhrmacher 2c.] auf vier Jahre festgefeßte) Lehrzeit zurückge­legt und die Gesellenprüfung bestanden haben.

b) oder fünf Jahre hindurch persönlich das betr. Handwerk selbständig ausgeübt haben oder als Wertmeister oder in ähn licher( unselbständiger) Stellung thätig gewesen sind.

Diese grundlegende Bestimmung der sog. Handwerker­novelle vom 26. Juli 1897 ist durch kaiserl. Verordnung vom 12. März 1900 mit Birkung vom 1. April 1901 in Kraft gefeßt.

Solange diese Handwerfer ihre Meisterprüfung nicht bestanden haben, fönnen sie sich auch nicht Meister nennen und sind thatsächlich auch nicht Meister, 3. B. nicht Bäckermeister, sondern schlechthin Handwerker, also z. B. Bäcker, und es bleibt dann immer noch die eigentliche Frage, ob diese Nicht: meister Lehrlinge anleiten dürfen, offen und nach§ 129 Gewerbeordnung zu beantworten.

Zur Vermeidung individueller Härten giebt der Absatz 2 des erwähnten§ 129 der höheren Verwaltungsbehörde ( in Hessen: das Kreisamt) die Befugnis, nach Befund solchen Personen, die diesen gesetzlichen Anforderungen nicht ent­sprechen, die Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen aus­nahmsweise zu verleihen.

Für die Uebergangszeit hat dann die Novelle von 1897 sodann namentlich noch bestimmt, daß bei Personen, die

Will man fonach behaupten, daß z. B. jeder Bäck r meister, auch wenn er fein Meisterstück gemacht hat, Lehr­linge anleiten dürfe, so erweckt dies den Anschein, als fönne sich jeder als Meister bezeichnen, obwohl er fein Meisterstück gemacht( bisser: sich der Meisterprüfung nicht, resp. nicht mit Erfolg unterzogen) hat; dies ist, wie gefagt, nur hinsichtlich der Meister alten Stils richtig, für die es seinerzeit noch keine oder doch nicht staatliche Meisterprüf­ungen gab.

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Diese Feststellung dürfte namentlich für die jüngeren selbständigen Handwerker, auf welche der§ 133 der Ge­werbeordnung uneingeschränkt zur Anwendung fommt und denen die einschlägigen Bestimmungen vielleicht nicht immer gleich zur Hand sein werden, von um so größerer Wichtigkeit sein, als die Gewerbeordnung in§ 148 Biffer 9 c das un­befugte Führen des Meistertitels in Verb ndung mit der Be zeichnung eines Handwerks( also z. B. Bäckermeister), mit Geldstrafe bis zu 150 Mt. und im Unvermögensfalle mit Hast bis zu vier Wochen bedroht.

Nicht unerwähnt wollen wir hierbei lassen, daß mit der gleichen Strafe Derjenige bedroht ist, welcher Lehrlinge hält, ohne selbst den oben dargelegten Anforderungen des§ 129 zu genügen, oder welcher den( in Hessen von der Hand­werkskammer erlassenen) Borschriften über, die Höchstzahl der in einem Handwertsbetriebe je nach den Umständen zu beschäftigenden Lehrlinge bält.

Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde.

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In der Stadtkirche. Oculi. Sonntag, den 15. März. Gottesdienst. Vormittags 9.30 Uhr Pfarrer Scheunemann. Vormittags 11 Uhr: Militärgottesdienst. Pfarrer Euler. Beichte und heil. Abendmahl für die Militärgemeinde.

wer die altbewährte, vielfach preisgekrönte

Haushaltungsgeld spart MAGGI- WÜRZE

verwendet. Schon ein ganz kleiner Zusaß derselben macht die einfachsten Suppen, Gemüse c. fräf ig im Geschmack.

1.

Alle Nummern,

17[ 400]

47 98 937 1400 698 771 86 826

418 86 92 98 52

3018 49 66[ 400 786 89 820 47 85 359 461 528 30 9 5011[ 400 6048 111 37 68 7022[ 1000) 85

54 92 412 78 89 76 121 81[ 1000 9084 48 59 88 1 81[ 400] 92 626 10079 10

72 705 68 943 [ 400] 702 810

68 82 525 79 6: 240 808 460 520 05 14012 14 1 704 16 24 37 81 15023 49 [ 400] 31 85( 400 [ 400] 96 549 92

501 21 44 679 85 57[ 2000] 69 72 10033 57 162( 4 858[ 400] 66[ 10 20007 13 108 16 53 2009 22011 110[ 400 605 8 730[ 400 512[ 10000] 27 506 663 780( 40 81 26 26[ 1000 1521 60 83( 1000

25135 68

17[ 400] 41 105

28003 45 109 3

732 97 99[ 1000

434( 3000] 367 30010

29

65 90 31010 4 69 81 85 3205 806 917 59 84

780 85[ 2000]

[ 1000] 86 481

35054 1 835 992 86042 527( 1000) 616

84( 400) 47[ 1

38028 53 232

734 400] 59[ 4 39028 36 73 74

22 48 643 779 8

40043 44 780[ 10 000] 40 240 47 95[ 400] 25 84 311 40 50

250 64 71[ 400]

[ 2000] 62 120 4 45025 54 1904 19( 400] 25

8[ 400] 82 68

14 91 592 637 77