Ausgabe 
14.1.1903 Zweites Blatt
 
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Binders Bett. nun der Guglhber zu Bett gehen wollte, wurde er von dem Aussen, der einen Einbrecher vor sich zu haben glaubte, heftig angegriffen. Der Eng­länder verteidigte sich aus Leibeskräften, und da tej­ner der Kämpfenden die Sprache des andern verstand, septe sich der Stampf eine ganze Weile fort, bis schließ lich das alarmierte Hotelpersonal herbeieilte und das Mißverständnis aufklärte. Der Russe entschuldigte sich überschwänglich und zahlte zur Sühne 100 Frcs. in die Armenfasse.

*[ Ein strenges Gest gegen die Trunkenheit] ist mit dem Beginn dieses Jayces in England in Kraft ge­treten. Die Trunfenheit, selbst ohne anstößiges Beneh men, wird nunmehr als Vergehen betrachtet. Der Straf­richter hat das Recht, von dem Verurteilten, den er als Gewohnheitssäufer erkennt, die Bürgschaft dafür zu ver­langen, daß er drei Jahre lang sich des Alkoholgenusses enthalte. Jeder derartig Gemaßregelte tommt auf die die an seitens der Gerichte geführte schwarze Liste,

die Inhaber der ,, Trinkhäuser" verteilt wird. Den lez­teren ist bei schwerer Strafe verboten, den auf der schwarzen Liste Stehenden alkoholhaltige Getränke zu reichen. Behufs Wiedererkennung sollen der schwarzen Liste Photographien von Gewohnheitstrinfern beigege­ben werden. Die entscheidendste Verfügung betrifft je doch das neuerworbene Recht des Ehemannes, die Schei­dung von Tisch und Bett von seiner Frau zu verlangen, falls diese dreimal wegen Trunkenheit abgestraft wor­den ist. Infolgedessen drängen sich jest täglich eine Un­zahl Chemänner in den Polizeigerichten, um die seit Jahren ersehnte Befreiung von ihren ständig betrun­tenen Frauen" zu erlangen.

Kurzes Allerlei. In Paris hat sich ein Statistiker die Mühe genommen, zu berechnen, daß die französische Hauptstadt nicht weniger als 3 Millionen Ratten beher­bergt, von denen jährlich den Nachstellungen der Menschen und Tiere ungefähr die Hälfte zu erliegen pflegt.

Um die unter den französischen Kolonialtruppen in Saigon überhandnehmende Trunfsucht zu befämp en, b fahl General Coronat, daß in Zukunft jene Soldaten, welche dreimal wegen Trunkenheit bestraft werden sollten, eine besondere Uniform zu tragen haben, durch welche sie als Trunkenbolde gekennzeichnet werden.

Der Professor an der Universität Pavia, Sormani, teilte der Römischen Medizinischen Gesellschaft mit, er habe den Bazillus der Hundswut entdeckt.

Das Beste ans den Witblättern. Schwieriges Erkennnungszeichen. Daal verlaufen. Besonde­res Kennzeichen: heißt Waldi, hört aber nicht d'rauf. Kreuzberger, Förster.

- Schicksalstücke. ,, Sun, wie steht's mit der von Ihnen erfundenen Flugmaschine?" Die ist mir leider ins Wasser gefallen." ,, Und wie weit sind Sie mit Ih­,, Das ist mir in die Luft ge­rem Unter- Seeboot?"

flogen!"

Gravierend. Richter: Sie stehen unter der Anklage, Ihrer Gattin nach dem Leben getrachtet zu haben! Unter anderem sollen Sie ihr in tückischer Weise sogar ein Automobil zum Gebrauch angeboten haben!"( Fl. Bl.) - Ah so! Ich habe gemeint, du wolltest auf die Jagd gehen?" Wollte ich auch, aber ein altes Weib ist mir begegnet."- ,, Na, dadurch läßt sich doch ein Jäger von heute nicht mehr abhalten." Aber das Weib war meine Waschfrau, und der bin ich noch zehn Mark schuldig."

- Ballgespräch. Herr: ,, Fräulein, haben Sie schon einmal jeder Beschreibung gespottet?"

Bekanntmachung.

Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen in§ 25 der Wehrordnung werden alle im Jahre 1883 geborenen Militärpflichtigen, sowie diejenigen, welche dieses Alter bereits überschritten, aber sich zur Musterung noch nicht gestellt haben, oder bei der Musterung in 1902 zurück­gestellt worden sind, und entweder in Gießen ihren ge­setzlichen Wohnort haben, oder als Studenten, Gymna siasten oder 3öglinge anderer Lehranstalten, oder als Haus und Wirtschaftsbeamte, Handlungsgehilfen, Lehr­linge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich dahier aufhalten, hier­mit aufgefordert, sich behufs Eintragung ihrer Namen in die Rekrutierungsstammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei der Bürger­meisterei dahier im Zimmer Nr. 13 zu melden, und dabei, wenn sie dahter nicht geboren sind, ihren Geburtsschein, welcher von dem betreffenden Standesamt zu erwirken ist, und, wenn sie bereits bei einer früheren Musterung fonfurriert haben, ihren Losungsschein vorzulegen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß die­jenigen, welche die Anmeldung unterlassen, sich zu ge= wärtigen haben, daß sie mit einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen belegt, von der Teilnahme an der Losung ausgeschlossen, und ihrer etwaigen Ansprüche auf Zurückstellung u. a. m. für ber­Iuftig erklärt werden. Bezüglich der zur Zeit der Melde­frist abwesenden Militärpflichtigen sind deren Eltern, Vormünder, Lehr, Brod- oder Fabrikherren zu diesen Anmeldungen verpflichtet. Ferner wird bemerkt, daß Gesuche um Zurückstellung von Militärpflichtigen auf Grund des§ 32 pos. 2 Lit. a, b, c, d, e, f und g, der der Wehrordnung rechtzeitig bei der Bürgermeisterei vor­zubringen sind; verspätete Gesuche können feine Berück­fichtigung finden.

Gießen, den 3. Januar 1903.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

Mecum.

Bekanntmachung.

In der ersten Hälfte des Monats Januar( bis ein­schließlich den 17.) ist unsere Kasse jeden Dienstag, Mitt­

woch, Donnerstag und Samstag geöffnet.

Gießen, den 30. Dezember 1902.

Der Direktor der Spar- und Beihkasse Gießen.

Wiener.

Ein Grobian. Tochter: ,, Gefällt dir das Lied nun besser, nachdem unser Klavier gestimmt worden ist?" Vater: ja... jest müßtest du noch gestimmt werden!"

- Die Hauptsach e. Frau( in Gegenwart ihres Man­nes bei Besichtigung eines zu verkaufenden Hauses): ,, Das den Haus gefällt uns, und wir werden es taufen Schlüssel nehme ich gleich mit!" ( Megg. Bl.)

Schutz den Kindern!

In Berlin und in Thorn sind nach neueren Breß­nachrichten grauenerregende Fälle von Kindesmißhand lungen vorgekommen, die nach den vorliegenden Veröffent licjungen wahre Todesmartern gewesen sind. Das lenkt die öffentliche Aufmerksamkeit auf Zustände, die durch­aus nicht so selten sind, wie man wohl glauben könnte. Wenn vielleicht auch für die unglücklichen Opfer der päda­gogischen Verirrungen die ausgestandenen Höllenqualen nicht immer den Grad der Berliner und Thorner Aus­schreitungen erreichen, so liegt doch für den Staat aller Grund vor, auch, in der Beobachtung des Familienlebens und der Kindererziehung einen Teil seiner Aufgaben zu erblicken. Das mag ja schwer sein und erfordert ein nicht geringes Maß von Geschicklichkeit und Taft. Allein es ist einmal eine traurige Wahrheit, daß nicht alle Familien­väter und nicht alle Mütter imstande sind ,. ihre Kinder nach humanen Grundsäßen zu erziehen. Vielen fehlt hier­zu die Herzensbildung, das Gemüt und die Liebe zu den Kindern, bei anderen wieder kommt, wenn sie zur Rute greifen, mit fast dämonischer Gewalt ein Zug von Grau­samkeit zum Durchbruch. Solchen Brutalitäten gegenüber hat ein schwaches, hilfloses Kind nur eine passive Ver­teitigungsmöglichkeit; wenn es gestraft wird, macht es die Außenwelt durch seine Schmerzausbrüche zum Mit­wisser seiner Leiden; wenn es aber mißhandelt wird, dann prägt sich schon in dem jugendlichen Geschöpf die Härte des Daseins in einem niedergeschlagenen, tummer­tollen Wesen aus. Der Umgebung kaun es auf die Dauer nicht entgehen, wenn in einem Haushalte in der Behand lung der Kinder gefrevelt wird. Dem Beobachter aber erwächst die Pflicht, den Aermsten der Armen, die so hilflos sind, daß sie sich nicht einmal der harten Behand­lung entziehen, geschweige denn sich zur Wehr sehen können, den Schuß der Staatsgewalt zu verschaffen, indem sie die Behörden von den traurigen Vorkommnissen in sennt­nis sezen. Diese können allerdings nur dann leicht ein­schreiten, wenn es sich um Kinder handelt, die in einer fremden Familie ihre Erziehung finden. Anders dagegen ist es, wenn die eigenen Eltern gegen das natürliche Ge­fühl der Elternliebe sündigen; hier wird meistens erst strasgerichtlich eingeschritten, wenn ein notorisches Ver­brechen begangen worden ist. In sittlicher Hinsicht fühlt de Staat die Verpflichtung eines fürsorg­lichen Eingreifens, weil es ihm nicht gleichgiltig sein faun, mit welchen Moralanschauungen seine späteren Staats bürger für den Lebenskampf vorbereitet werden. Aber auf dem Gebiete einer humanen Kindererziehung fehlen noch alle Möglichkeiten zu einem Eingreifen, namentlich auch deshalb, weil es der Gesellschaft noch zu sehr an dem Verständnis dafür mangelt, daß eine Duldung der Ausschreitungen durch Passivität, durch Schweigen und Vertuschen, ein eben solcher sittlicher Defekt ist, als wenn man ein anderes Verbrechen, Diebstahl oder Mord, ob­swon man die Macht hat, es zu verhüten, gleichgiltig geschehen ließe. Schuß den Kindern!

Aus dem Gerichtssaal.

Prozeß Klinger- Geyger. In Berlin begann die Berhandlung in der bekannten Privatklage des Bild­hauers Prof. Ernst Moriz Geyger gegen Prof. Mar Klin ger. Die Anklage dreht sich um zwei Artikel vom Prof. Klinger im Leipziger Tageblatt", in denen er Prof. Geyger vorwarf, er habe sich durch allerlei Intriguen in den Besitz eines Grundstücks in Florenz gescht, das von einer tunstsinnigen reichen Dame, Frau Dr. Meyer, zu einem Heime für deutsche Künstler bestimmt worden war. Prof. Geyger bestreitet die Berechtigung dieser Vorwürfe ganz entschieden, während Frau Dr. Meyer erklärt hat, daß sie bei verschiedenen stattgehabten bedeutenden Zu­wendungen an den Privatkläger stets der Meinung ge wesen sei, daß diese später der Allgemeinheit der deutschen Künstler zu gute kommen sollten. In Runtlethicisen sieht man dem Ausgange des Prozesses mit begreiflicher Span­nung entgegen.

§ Der Prozeß Zawidzki zu Berlin wegen Kindes­mißhandlung hat ein unerwartetes Ende gefunden. Die Hauptangeflagte, Ehefrau Zawidzki, deren grausame Züch tigungen nach den ärztlichen Gutachten den Tod ihres zweijährigen Töchterchens herbeigeführt haben sollen, wurde freigesprochen, da sie geistig minderwertig jei Gie set Epileptikerin und befinde sich nach jedem Anfall in einem Dämmerungszustande, in dem sie Dinge begehe, von denen sie nachher nichts mehr wisse. Der mitange tlagte Ehemann wurde gleichfalls freigesprochen. gleicher Zeit wurde in Thorn gegen die Arbeiter Fahl­brüggeschen Eheleute aus Siegfriedsdorf eine ähnliche An flage verhandelt. Sie hatten die jährige Tochter des Fuhlbrügge aus dessen erster Ehe geradezu unmenschlich betandelt. Der Vater schlug das Kind mit einem Riemen und mit einer Klopfpeitsche. Die Stiefmutter schnürte dem Mädchen einmal einen Strict um Leib und Hals und zog es mit dem Strick über einen Baumast in die Höhe. Als nun das Kind blau im Gesicht wurde, ließ sie den Stric los, so daß es heftig zur Erde fiel. Ein andermal befahl Frau Fuhlbrügge dem Mädchen, den Kopf auf die Tür­schwelle zu legen, ergriff dann ein Beil und drohte dem geängsteten Geschöpf, ihm den Kopf abzuschlagen. Zur Nacht duldeten die Eltern das Kind nicht im Wohnzimmer. Sie stellten ihm sein Bettchen im Stalle auf, wo ihm oft im Schlafe Mäuse und Ratten über das Gesicht liefen. Der Gerichtshof verurteilte den Fuhlbrügge zu drei Me naten und dessen Frau zu sechs Monaten Gefängnis.

Kleine Gerichts- Chronit. Die Baußener Straftam mer verurteilte den Augenarzt Dr. Neumann, der, wie era innerlic, seinen Kollegen Dr. Jahn bei einem heiteren Mahle infolge eines schlechten Scherzes erstochen batte, wegen fahrlässiger Tötung zu 8 Monaten Gefängnis.

In Frankenthal( Rheinpfalz) wurde ein Hausierer Spielmann aus Prag, der sich fälschlich für einen Buren­tämpfer ausgegeben und viele Leute um erhebliche Sum men beschwindelt hatte, zu zehn Monaten Gefängnis ver­urteilt.

[ Arme Millionäre.] Der kanadische Millionär Wil­liam Mackay, der jüngst in London gestorben ist, hinter ließ seinen sechs Kindern je 24 Millionen Mart. Einem der Söhne scheint das zu wenig zu sein, denn er erklärte einem Journalisten gegenüber: Lange Jahre als Kind eines Milliardärs durch die Welt gewandert zu sein und dann nur lumpige 24 Millionen zu erben- welches Elend!" Vielleicht eröffnet man eine Substription für die armen Millionäre!

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Pomade, Oel und schädliche Essenzen dürfen nicht auf die Kopfhaut gebracht werden. Es giebt etwas viel Besseres, wodurch Haar und Kopfhaut erfrischt und gestärkt, das Haar seidenweich, üppig, glänzend und geschmeidig wird. Dieses vorzügliche, erstklassige Haar wasser heißt

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und findet sich auf den Toilettentischen der ersten Kreise, da sein Erfolg ein ganz unvergleichlicher ist. Man erhält es, die flasche zu Mr. 2.-, Doppel flasche Mk. 3.50 in allen feineren Parfümerien, Drogerien und Coiffeur geschäften, auch in Apotheken.

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Berzeihen Sie, ich bin noch nicht feit entschlossen,

Schon nach der ersten Antwort hat es in Helms Ge i glaube, ich werbe Mathematiter werden," antwortet icht zu bliben und zu zuden angefangen, jegt erst bricht Das Gewitter fos.

With mit größter Höflichkeit.

Was dent

Finiähriger," donner

AUS DEM REICHE

DES

WISSENS

ME. 11.

Mittwoch, den 14.

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Januar

Familien