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ei ab, wofür ihm Jahre bertragen he im Jahre 1892 ftänbig hulben 100 000

. anfäffigen Bayra Geburtstag ihres 6, gestern Abend fen".

Es geht

Reffischer Landtag.

Darmstadt, 11. März.

Erster Bräsident Haas eröffnet die Sizung um 9 Uhr 20 Min. Auf der Tagesordnung steht die Fortsetzung der Etatsberatung für das Vermögen bei Rapitel 124. 8 ntral­bauwesen des Ministeriums des Innern, Titel 10, Gymna fum in Offenbach. Der Titel wird bewilligt. Titel 11, Reubau eines Gymnasiums in Worms, wird auf Wunsch bes heute verhinderten Abg. Reinhart abgesezt. Genehmigt

3. In den Ausschuß für eilige Sachen wurben| wiederum die beiden Vorsitzenden gewählt, die je nach der Art des zu behandelnden Gegenstandes andere Mitglieder der Kammer fooptieren können.

4. Die deutschen Hagelversicherungs- Aftiengesellschaften hatten die Handelskammer ersucht, bei der Großh. Regierung auf die wirtschaftlichen Schätigungen hinzuweisen, die uns einem eventuellen Vertrage mit der Norddeutschen Hagelversicherungs­gesellschaft auf Gegenseitigkeit zu befürchten sind. Die Kammer beschloß diesem Wunsche zu entsprechen.

Scharfenberg in perben Titel 12, Neubau eines Museums zu Darmstadt, 13, Seite eingetrogene Entbindungsanstalt in Mainz, 14, Blindenanstalt zu Fried­Hersfeld Hünfeld. berg, 15, Landeshospital Hofheim, 16, Landesirrenanstalt fehen, Unfenntnis der einschlägigen Bestimmungen auf Seiten eschrittenes Alter Heppenheim, 17, Landw. Versuchsstations zu Darmstadt, 18,

.Brochen, feit 9 Inf.- gis. babier,

Dom zu Worms, 19, Kurfürstlichs Schloß zu Mainz, 20, Reues Schloß zu Gießen, 21, Kreisamtsgebäude in Worms. Ferner werden bewilligt Ropitel 125, Ablösung von Schul­

mando bereits ab. Laften, 126, Gutenberg- Museum in Mainz, 127, Heil- und

flegeanstalt für epileptische Kinder und Jugendliche in Nieder- Ramstadt, 128, Bodenmeliorations: und Wasserver­

5. Das Verfahren in Wechselstempelprozessen enthält un­nötige Härten, da das Bergehen in der Regel auf einem Ver­fleinerer Gewerbetreibender, leichtes Ablösen der schlecht gum­mierten Marten auf glatten Wechselformularen u. s. w. beruht. Die Kammer beschloß entsprechend einem Antrage der Handelskammer zu Mühlhausen i. Th., die Vereinfachung des Verfahrens im Wechselstempelsteuerprozeß zu befürworten.

6. Durch die beschlossene Umwandlung der D- Büge 75 und 76 in Schnellzüge mit I.- III. klasse wird einem

bringenden Wunsch,

bes Kammerbezirts

hier ein Mädchen forgungswesen, 129, Kunststraßenwesen. Bei der 9. Haupt­Die 30 Jahre alte abteilung, Ministerium der Justiz, werden bewilligt Kapitel er eines bortigen 130, 8entralbauwesen, Titel 1, Berlegung der Amtsgerichte endlich Rechnung getragen, nachdem die Rammer wiederholt fier Jeffe Selig. Darmstadt I und II, Titel 3, Amtsgerichtsgebäude in Reichels­

beantragt

dem Herrn

öffentlichen Arbeiten

6 sich die erste gerichtsgebäudes zu Oppenheim, 7, Amtsgerichtsgebäude zu für diese Verkehrsverbesserung ihren Dant auszusprechen.

Reifenden Ludwig nhof, während er

Böastein, 8, Neubau eines Haftlokals zu Wörrstadt, 9, Amtsgerichtsgebäude zu Alzey. 10, Saftlofal in Alzey, 11, Erwerbung, 12, Bellenstrafanstalt Buzbach, 18, Landesucht­

1800 t. in ob haus Marienschloß, 14, Genehmigung einzelner Kreditüber­

r, daß es nur

fragungen. Titel 2, Amtsgerichtsgebäude in Dieburg, und 4, Amtsgerichtsgebäude in Lampertheim,

Jenn's nicht langt, urückgestellt. Bei Kapitel 132, Grundbuchwesen, entsteht Lieblingswort des eine längere Debatte über die Bweckmäßigkeit des neuen Ver ler in der Rohr fahrens. Abg. Leun und Gen. beantragen statt der ange fo forberten 250 000 Mt., daß nur 150 000 mt. bewilligt Liter Wasser zu, werden. Der Antrag des Ausschusses wird mit großer Ma­ter Milch auf 12 jorität gegen 14 Stimmen angenommen, damit ist der hatte. Sonst war Antrag des Abg. Leun gegenstandslos geworden. Hierauf tritt Vertagung auf Donnerstag 9 Uhr ein.

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2. Sigung der Großh. Handelskammer Gießen für die Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach.

inen Burschen auf Baschwasserleitung, tung zu nehmen. pfundweise in die abwaschen. Diese und das Wohler­wohl die Richter ht, wie beantragt, ge Gefängnis und

Gießen, 10. März 1908. Anwesend waren die Herren: Kommerzienrat Koch, Vor­sisender, Kommerzienrat Heichelheim, Balser, Dürbeck, Ihring, Kas, Moll, Röbr, Wallach, Burbuch sowie der Syndifus Dr. singen um den Snipper und Assessor Willenbücher.

ergefang& wettftreit 1. Aus dem Geschäftsbericht ist Folgendes mit­fezt. Es werden zuteilen: a) Im Interesse der geschäftlichen Beziehungen gefangverein Han zwischen Gießen und den Anwohnern der Bahnstrecke Abend­Denberg; Männer stern- Wezlar hat die Handelskammer für den Sommer­ers Waldweben; fahrplan 1903 der Bieberthalbahn befürwortet, daß sowohl Lachners Hymne Vor- als Nachmittags in beiden Richtungen direkte An­R. 153 Sänger, schlüsse auf der Station Abendstern hergestellt werden.- i Dortmund, 175 Ferner hat die Kammer die Einlegung eines späten Abend­über den Wassern; auges in der Richtung Gießen- Lich- Hungen beantragt. umanns Sturmes b) Vom Verein deutscher Verblendstein- und Terrafotten­r, Hegars Weihe fabrikanten in Berlin sind Ditsgebräuche für den Verblend­afel M. Gladbach, steinhandel und Bedingungen aufgestellt worden, unter denen eifter; Männerge seine Mitglieder Verblendsteine verkaufen. Die Kammer Meeresstille und empfiehlt den intereffirten Firmen deren Annahme. Sänger, Hegart 2. Im Anschlusse an die Verhandlungen des hessischen rein Erfurt, 171 Handelskammertags vom 8. März erklärte sich die ännergesangverein Sandelskammer für den Abschluß langfristiger Handels­Rotbart; Froh berträge, Wiedereinführung der Meistbegünstigungsklausel, Heusers Hünen. Beseitigung der Durchfuhr- und Unterscheidungszölle, Er­Sänger, P. Cor mäßigung der Gebühren für Ursprungszeugnisse, Herstellung tags: Sängerchor bir efter Tarife. Buziehung von Interessenten zu den Ber Rolands Horn; tragsverhandlungen. Schuß des gewerblichen Eigentums, der Taucheneders Gruß Litteratur und Kunst.

Sänger, Meyer

Der Novelle zum Krantenversicherungs­berein Raffel, 142 gese stimmte die Kammer zu, befürwortete jedoch eine Ab­lännergesangverein änberung dahin, daß Wöchnerinnen feine Unterſtügung mehr e, schönstes Glüd erhalten sollen, wenn sie nach 4 Wochen ihre Arbeit wieder In einer nochmaligen Erörterung des Gesetz Sänger, Hegars aufnehmen. gefangverein Ber. entwurfs betr. Saufmannsgerichte sprach sich die Juni vormittags: Kammer für den Anschluß dieser Gerichte an die Amtsgerichte gars Walpurga; und die Wahl der Beisitzer nach Art der Schöffen aus. Mit 85 Sänger, He der Bertretung der Kammer in der Vollversammlung des Wiesbaden, 147 deutschen Handelstages wurde der Vorsitzende beauftragt.

cordia Effen, 192 glüdliche Fahrt; änger, Butters feld, 195 Sänger,

erhausen spielten mit einem Re bie Kugel brang rechte Bruft. An

verfen von Groß­

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7. Von den Eingängen sind besonders zu erwähnen: Kgl. Eisenbahndirekt on Frankfurt a. M., Entwurf des Sommerfahrplans 1903. Kartellrundschau, Heft 3, Jahrg. 1. Eingabe des Bundes deutscher Nahrungsmittelfabrikanten und Händler an den Reichskanzler, betr. Bes itigung des sog. fliegenden Gerichtsstandes für Industrie und Handel im §

Bujammenhang mit 10 bes Rahrungsmittelgefez es.

Denkschrift der Großh. Handelskammer Darmstadt, betr. Errichtung einer Reichsbanthauptstelle in Darmstadt. Die Eingänge fönnen im Sekretariat der Handelskammer einge­sehen werden.

Aus dem Gerichtssaal. Straffammer fißung.

Gießen, den 10. März 1908.

Die Sache gegen Justus R. von Lauterbach, welche letzten Freitag behufs weiterer Beweiserhebung vertagt wurde, wirb fortgesetzt. Es wird festgestellt, daß Angeklagter nach einem Disput, den er mit dem Zeugen Habermehl hatte, diesen mit einem Messer, das er zufällig in der Hand hatte, am Arm verlegte. Das Urteil lautet auf 3 Wochen Ge­fängnis, indem dem Angeklagten inilbernde Umstände im weitgehendsten Maße zugebilligt werden. Das zur That genußte Messer wird eingezogen. Sodann wird über die von Friedrich F. vor Wieseck gegen ein schöffengerichtliches Erkenntnis das ihn wegen Bedrohung des Bäckers Wilhelm Forbach zu 5 Mr. Geldstrafe verurteilte, verfolgte Berufung verhandelt. Zeuge Forbach will von dem Angeklagten be­droht worden sein, was dieser bestreitet. Da der Zeuge nicht ganz einwandfrei erscheint, g'aubt das Gericht auf dessen Aussage hin ein verurteilendes Erkenntniß nicht gründen zu sollen, weshalb der Berufung stattgegeben und Frei sprechung eintritt. Alsdann wird Heinrich E. von Mittel­seemen, welcher zu Ilbenstadt in Dienst stand und bei seiner heimlichen Entfernung seinem Dienstherrn einige Kleidungs­stücke mitnahm, zu 3 Monate Gefängnis verurteilt. Weiter wird Philipp St. von Bruchenbrüden, wegen Glückspiels ohne obrigkeitliche Erlaubnis, in 3 Mt. Geldstrafe genommen. Den Echluß bildet eine Sache gegen eine Anzahl Holzhauer von Lich, wegen Widerstands und Beleidigung. Die Ange­flagte haben am 19. Januar ds. Jrs, nachdem sie dem Branntwein zugesprochen hatten, sich den Anordnungen der Forstwarte widersetzt, dieselben bedroht und beleidigt. Rott­meister Johann L., welcher der Rädelsführer war, erhält 3 Monate und 1 Woche Gefängnis, während die übrigen mit 2 Monaten bis zu 2 Wochen durchkommen. Schöffengericht.

Gießen, 10. März 1903. Der seither dahier beschäftigt gewesene Schornsteinfeger­geselle. wird aus der Untersuchungshaft vorgeführt. Die Antlage legt ihm zwei Betrugsversuche zur Last, die er zu­gesteht. Mit Rücksicht auf die vielen Vorstrafen, erkennt das Gericht auf eine Gesängnisstrafe von 4 Wochen, unter Anrechnung der Untersuchungshaft. Taglöhner Heinrich M. von Hausen hat sich wegen Beleidigung des Nacht­

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wächters Schlund zu verantworten. Der Angeklagte hält es für unnötig, daß ihm der Nachtwächter aufpasse und

Bekanntmachung.

Die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Striegs­

teilnehmer betr

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meint, es sei nicht recht, wenn der Nachtwächter blase und rufe: Die Glocke hat drei geschlagen", uud es in Wirklich feit noch feine 3 Uhr sei. Die Beweisaufnahme ergibt, daß M. auch dem Nachtwächter zugerufen hat:" Du bist mir gerade der Richtige, Lügner seid Ihr". Das Urteil lautet auf eine Geldstrafe von 25 Mt. event. 5 Tage Gefängnis und spricht dem Beleidigten die Befugnis zu, das Urteil an der Ortstafel in Hausen zu veröffentlichen. Der Tag­löhner Ludwig Sch. aus Frankenbach ist wegen Be­drohung angeklagt. Er leugnet, wird aber durch den Beugen, den er falt machen wollte, überführt und erhält, in Anbe­tracht der vielen Vorstrafen, 4 Wochen Gefängnis.- Der Taglöhner Christian St. in Gießen nimmt auf der An­flagebant Plaz. Die Anklage ist erhoben wegen Beleidigung eines Schußmanns und Widerstands gegen die Staatsgewalt. Die Verhandlung lehrt, daß der Nachtdienst eines Schuß­manns mit zu den schwersten Berufen zählt. Der betr. Schußmann wollte den Namen eines Unbekannten, der sich bei drei weiteren Ruheftörern befand, feststellen und da der Mensch sich nicht zur Angabe des Namens bequemte, diesen festhalten. Der Angeklagte St. trat nun dazwischen, be

Leibigte den Schußmann und verseste demselben einen Stoß

vor die Brust, sodaß er ablassen mußte. Das Gericht er­tennt auf eine Gefängisstrafe von 4 Wochen und spricht dem

Schuhmann die Bublikationsbefugniß. Vor einiger

Beit bemerfte eine Frau, wie etwa 20 Jungen in Löbershof damit beschäftigt waren, ein fleines dem Herrn Winn ge höriges Gebäude zu zerstören. Die Biegel wurden herunter­geworfen, die Gefache eingeschlagen, die Thüren ausgehängt und zertrümmert, sowie das Holzwerk fortgeschafft. Auf Bu­rufe der Frau wurde gelacht und ruhig weiter zerstört. Leider konnten die meisten Jungen, weil sie das strafmündige Alter noch nicht besaßen, nicht strafrechtlich verfolgt werden. 8wei Jungens sizzen heute auf der Anklagebank. Einer er­hält die Strafe des gerichtlichen Verweises, gegen den anderen wird die Sache ausgesetzt, da sein Alter- über das Zweifel bestehen möglichst festgestellt werden soll.

Brietkasten der Kedaktion.

In seiner Nummer vom 11. März 1. Js. erteilt der Gießener Anzeiger" folgende Briefkasten­Auskunft:

" Jeder Bäckermeister, auch wenn er tein Meister­ftüd" gemacht hat, kann Lehrlinge halten."

Diese Auskunft ist zwar kurz und bündig, sie ist aber, wie uns ein Blick in die Gewerbeordnung über­zeugte und uns auch auf unsere vorsorgliche Erkundig­ung bei dem Vorsitzenden der Meisterprüfungskommission für die Provinz Oberhessen bestätigt wurde, richtig.

nicht

Da seit der Handwerkernovelle von 1897 die Fragen:" Wer ist befugt, Lehrlinge zu halten?" und: " Wer ist befugt, den Meistertitel in Verbindung mit der Bezeichnung eines Handwerks zu führen?" für die beteiligten Kreise von aktuellem Interesse und von größter Wichtigkeit sind, und da die öffentliche Erteil­ung einer Belehrung, wie die oben angeführte, geeig­net ist, irrige Ansichten über die bestehende gesetzliche Regelung dieser Fragen aufkommen zu lassen, verweisen wir auf die einschlägigen Bestimmungen der gen. Novelle, auf welche wir demnächst noch näher eingehen werden.

Arbeitsnachweis der Stadt Gießen

& tönnen eingestellt werden:

2. Sattler, 2 Schreiner, 1 Küfer, 2 Schneider, 1 An­streicher für einige Tage, 5 Knechte, 3 landw. Arbeiter, 1 Gartenarbeiter, 1 Schweizer, 6 Hausburschen, 27 Dienst­mädchen, 2 Köchinnen, 8 Lauf- bezw. Bußfrauen, 5 landw. Mägbe, 1 Milchaustragerin, 2 Kartoffelleterinnen.

Lehrlinge: 1 Gärtner, 1 Spengler, 1 Schmied, 1 Wagner, 4 Schlosser, 1 Stellmacher, 1 Buchbinder, 3 Bäder 2 Schuhmacher, 2 Schneider, 1 Friseur, 2 Glaser, 3 Kaufleute Es suchen Arbeit:

2 Schloffer, 1 Mechaniker. 1 Buchbinder, 4 Schreiner, 1 Schneider, 2 Maler bezw. Anstreicher, 1 Glaser, 1 Buch­halter oder Schreiber, 1 Büreaugehilfe oder Aufseher, 1 Aus­hilfskellner, 5 Anechte, 12 Taglöhner, 3 Kutscher, 14 Haus­

burschen, 1 Kinderfräulein bezw. Gesellschafterin, 1 Dienst.

mädchen, 7 Sauffrauen.

Lehrlinge: 1 Schneider, 1 Weißbinder, 1 Kaufmann, 11 Schreiber.

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Zwecks Aufstellung einer Zusammenstellung über solid gearbeitet, sauber lackiert, eigenes Fabrifat, stets preis­die Zahl der am 1 Januar 1903 borhanden gewesenen dem Mannschaftsstand angehörigen Teilnehmer an dem Feldzuge von 1870/71 und den von deutschen Staaten bor 1870 geführten Kriegen fordere ich alle diejenigen Feldzugsteilnehmer, welche einem der hiesigen Krieger auf Bestellung in geschmackvoller Ausführung. bereine nicht angehören, hiermit aus, sich binnen 5 Tagen auf dem Bürgermeistereibureau- Zimmer Nr. 15 zu melden.

Gießen, am 10. März 1908.

Der Oberbürgermeister. Mecum.

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