Ausgabe 
11.7.1903 Erstes Blatt
 
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G. F. F.

F. G. F.

Hierdurch erfüllen wir die traurige Pflicht, unsere Mitglieder von dem Ableben unseres Kameraden

Adolf Deutscher

geziemend in Kenntnis zu setzen.

Die Beerdigung findet am Sonntag, den 12. d. Mts. nachmittags

412 Uhr statt.

Zusammenkunft 312 Uhr am Turmhaus am Brand. Abmarsch nach dem neuen Friedhof 4 Uhr. Uniform Tuchrock und Helm.

Das Kommando. Wigandt. Lindenstruth.

Evangelische

Gesamtgemeinde- Vertretung.

Auf Antrag einer größeren Anzahl von Gemeindevertretern lade ich sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung

hierdurch ein zu einer Sigung die am

Montag, den 13. Juli d. Js., abends 6 Uhr

im Konfirmandensaal der Johanneskirche stattfinden soll.

Tagesordnung:

1. Bau des Lukaspfarrhauses.

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Vergebung von Bauarbeiten.

Zum äußeren und inneren Ausbau des Ueber=

winterungshauses in dem botanischen Garten der

Landesuniversität Gießen werden hier durch nachstehende Arbeiten und Lieferungen unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 zur Vergebung auf dem Submissionsweg ausgeschrieben, nämlich:

1. Schreinerarbeiten,

2. Spenglerarbeiten,

3. Schlosserarbeiten,

4. Blizableitungsanlage,

5. Glaserarbeit( 16,00 qm Fenster),

6. Weißbinderarbeiten,

7. Konstruktionsteile aus Pitch- pinc Holz( 400 lfde. Dachsprossen und 130 qm Fenstergestelle ohne Verglasung.

8. Verglasungen von Fenstern, Türen und Dach­flächen zus. 480 qm.

Die Ausführungsbedingungen, Zeichnungen und Arbeitsbeschreibungen liegen in unserem Amtslokal zur Einsicht offen und können lettere, mit Vordruck zu dem bezüglichen Angebots- Vermerk versehen, daselbst zum Selbstkostenpreis in Empfang genommen werden.

Angebote sind bis zum 22. Juli 1. I, vor­mittags 11 Uhr, versiegelt und mit entsprechender Aufsdrift portofrei an uns abzugeben.

Zusendung von Zeichnungen findet nicht statt. Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Gießen, am 8. Juli 1903.

Confitüren in größter Auswahl Großherzogliches Hochbauamt Gießen. Bersandt nach aus­

2. Verfahren des Oberbürgermeisters voa Gießen gegenüber der Friedhofsweihe. Um recht zahlreiches Erscheinen soll ich noch besonders bitten, was hier- täglich frisch zu haben im

durch geschieht.

Gießen, den 11. Juli 1903.

Dr. Naumann

Vorsitzender des Gesamtkirchenvorstandes.

Der neue Friedhof.

Nachdem ich gestern in der neuen Friedhofskapelle für den verstorbenen Herrn Christian Haubach I. die Leichenrede gehalten und sich darauf die Leidtragenden und eine nach Tausenden zählende evangelische Gemeinde um das offene Grab bersammelt hatte, gab ich hier vor dem Vaterunser- Gebet und der Leicheneinsegnung folgende Erklärung ab, zu der ich mich durch das in dret Schreiben gegen mich eingehaltene bei Verfahren des Herr Oberbürgermeister Mecum genötigt sah:

" Der Erwartung gegenüber, die von den geehrten, lieben Anwesenden jetzt gehegt wird betreffs dessen, was ich hier reden und tun werde, habe ich zu erklären, daß der Großherz. Bürgermeister von Gießen, Herr Ober­bürgermeister Mecum, mir jede firchliche Weihe des Friedhofs, also jedes Gotteswort und Gebet zur Weihe verboten hat; daß er desgleichen den Leitern und Kindern unserer trhlichen Knaben- und Mädchenchor­schule das Singen in der Friedhofskapelle und am Grab strengstens unter­sagt hat; und daß er dem Verbot an mich die Drohung beigefügt hat, er werde dies durch öffentlichen Anschlag bekannt machen und nötigen­folls Gewalt anwenden!""

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Gießen.

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Volks- und Jugendfest.

Sonntag, den 2. August d. J.

im Philosophenwald.

Anmeldungen der Kinder zu dem Festzuge und den Jugendspielen müssen bis längst en s Mittwoch, 15. Juli d. J.

e nem der nachverzeichneten Herren erfolgen.

Aff. Friseur. Neuer- Bäue 21; W. Amend. Konditorei, Bahnhofstr. 62; E. Borrmann, Kauf­mann, Neustadt 11; A. Helfenbein, Zimmermeister, Schottstr. 19; M. Kuder. Kaufmann, Neuenweg 17; H. Kuhl. Friseur, Wallthorstr. 8; A. Lenhard, Kaufmann, Klinikstr. 22; Chr. Reibeling, Afterweg 48; W. Wagner, Wirt, Bahnhofstr. 31; B. Wisker, Krof­dorferstraße 2 und 2 Zutt, Friseur, Riegelpfad 14.

Der Feftausschuß der vier Wohlthätigkeits- Vereine.

NB. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, daß nur diejenigen Kinder, welche sich vorher anmelden, Zutritt zu dem Feſtplaze haben, an dem Festzuge und den Spielen beteiligen, sowie ein Geschenk erhalten können. Kindern ohne Aufsicht von Eltern oder Angehörigen wi d der Zutritt zu dem Feste nicht gestattet.

Einladung.

Beehre mich meinen lieben Bewohnern von Grünberg und lmgegend hiermit

Obgleich ich solches Verbot für völlig ungerechtfertigt und ungültig. halte denn der katholische Oberbürgermeister von Gießen hat mir, dem evangelischen Pfarcer in Gießen, fein Gotteswort und fein Gebet anzuzeigen, daß ich die hier zu verbieten, und obgleich ich mich persönlich auch vor der ange­drohten Gewalt nicht fürchten würde; so nehme ich doch von Herzen Rück­sicht auf die hochgeschätzten Leidtragenden, die tiefbetrübten Herzens ihren lieben Toten zum Grab geleitet haben, und weiche für jet, am offenen Grab unseres teuren Entschlafenen, der angedrohten Gewalt!"

Festwirtschaft

bei dem am 12. und 13. Jali stattfindenden

Bezirksfriegerfest zu Beltershain

Auf Wunsch bringe ich zunächst diese Erklärung zur Kenntnis der ganzen Gemeinde. Weiteres wird folgen; insbesondere die Veröffentlichung und Zurück­weisung der drei Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters Mecum an mich, die so waren, daß ich auf feines eine Antwort gab, ferner die Richtigstellung der unrichtigen übernommen habe, zu dem ich höflichst einlade. Um unberufener Konkurrenz die Spitze zu bieten, versichere ich für denkbar Behauptungen in dem gestrigen Artikel des Gießener Anzeigers". Vor allem wird der evangelische Gesamt- Kirchenvorstand und die evangelische Gesamt- Gemeinde- beste Bedienung und Verabfolgung von nur guten Speisen und Getränken, meine werten Gäste werde ich nach dieser Richtung hin in bester Weise zufrieden stellen. bertretung die Angelegenheit in Verhandlung nehmen. Mit vorzüglicher Hochachtung

Jeden

Montag, Mittwoch und Freitag

Für heute sei die Gemeinde nur daran erinnert, daß eine unter Mitwirkung des Geistlichen gehaltene Beerdigung eines Evangelischen, eine evangelisch firchliche Handlung ist, in deren Abhaltung, Art und Ausdehnung kein Bürgermeister, am wenigsten ein fatholischer, hineinzureden hat; daß ferner eine evangelische Friedhofs­weihe besteht im Sprechen von Gotteswort, im Halten einer Ansprache auf Grund eines Bibelworts über die Bedeutung usw. eines Friedhofs, und in einem Gebet um Gottes Schutz über den zur Ruhestätte unserer Entschlafenen bestimmten Gottesacker, um Friedensruhe für die Toten, um Trost für alle jezigen und fünftigen Trauernden von Uhr ab Wie solche Weihe den konfessionellen Frieden stören kann, wie sich besonders auch, in Einmütigkeit mit seinem fatholischen Oberbürgermeister, der katholische Pfarrer, der doch nach seinen römisch- katholischen Grundsäßen unsere evangelische Weihe gar nicht als firchlich gültig anerkennt, sich aufregen mag, das ist schter unbegreiflich! Wer in dieser Angelegenheit der Störenfried für den konfessionellen Frieden ist, das wird feinem Evangelischen zweifelhaft sein.

Gießen, den 11. Juli 1903.

Dr. Naumann, Pfarrer.

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