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bes Festes mitwirken. Daneben hat der festgebende Verein| auch sonst alles aufgeboten, was zum guten Gelingen des Festes beitragen fann.
r Limburg( Lahn), 8. Juli. Ein bei einer Seiltänzertruppe befindliches 14jähriges Mädchen wurde fürzlich von der hiesigen Polizei der Truppe abgenommen und in Staffel in Pflege gegeben, weil die Polizei annahm, daß das Kind nicht zu der Truppe gehöre. Das Haupt derselben gab an, das Kind sei ihm, als es ein halbes Jahr alt war, in der Schweiz geschenkt worden. Auf die Ausschreiben an die Heimatsbehörden kamen jeßt die Eltern des Kindes aus der Schweiz und holten es zu rück. Es war vor mehreren Jahren von dort verschwunden.
*** Wetzlar. Gestern weilte der Vorsitzende des Deutschen Gabelsberger Stenographenbundes, Herr Professor Dr. Medem aus Danzig, mit noch einigen hervorragenden Vertretern des Gabelsberger'schen Systems aus Süd- und Mittel- Deutschland in hiesiger
Stadt.
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Seligenstadt, 8. Juli. Die in vorlezer Nacht ausgebrochene Feuersbrunst, hat ein ganzes Stadtviertel eingeäschert. 26 Familten haben ihr Obdach verloren. Der Schaden ist sehr groß, doch sind alle, bis auf einen, ver
sichert. Glücklicher Weise ist kein Menschenleben zu beklagen. ** Mainz, 8. Juli. Der katholische Pfarrer von Gau- Bickelheim, Kemmerer, wurde wegen Ueberschreitung des Züchtigungsrechts gegenüber Schulkindern zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt.
Aus dem Gerichtssaal.
Straffammer.
Versammende, Herr e Theater 1. Oftober Gießen, den 7. Juli. hr lautende Katharine V.-E. von Grünberg ist wegen Verleitung zum Meineid angeflagt. Sie soll in einem Er hat sich Alimentationsprozesse den Heinrich Sehrt von Beltershain engagieren, eber Woche zu einer falschen Aussage haben verleiten wollen. Da der en gegeben. Hauptbelastungszeuge als unglaubwürdig geschildert wird u. eitag. Am die Angeklagte sich eines guten Rufes erfreut, beantragt die erfennt.
sonst in Staatsanwaltschaft Freisprechung, auf welche das Gericht
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mehr ein allgemein konfessioneller( interfonfessioneller) Gemeinde- Friedhof, auf dem jede Konfession mit ihrer Eigenart, Sitte und Ordnung zur vollen Geltung kommen kann, und Alle im Frieden miteinander ihre lieben Toten friedlich, nebeneinander bestatten.
Ja, da unsere israelitischen Mitbürger, gemäß ihren Grundsäßen, ihre Toten nicht mitten unter die christlichen in dieselben Reihen begraben wollen, sondern einen besonderen Plaz wünschen und erhalten, und da dementsprechend das Kreuz, das christliche Kreuz über der Friedhofstapelle leuchtet, so ist tatsächlich der neue Friedhof, soweit das Kreuz sein Gebiet beherrscht, ein christlicher und wir müssen dem Stadtrat herzlich dankbar sein, daß er, ohne deshalb irgend jemanden seinerseits auszuschließen, dem Friedhof in weiter Ausdehnung durch das Kreuz sein christliches Gepräge gewahrt hat. Das ist auch durchaus gerechtfertigt, denn in Gießen leben unter den mehr als 25 500 Einwohnern nur etwa 900 Nichtchristen, also nur rund 1/ 2stel, während 27/ 28tel Christen sind.
Der neue Friedhof und seine Weihe. Besondere Verhältnisse, die das Pfarramt und der Ricchenvorstand nicht ändern konnte, haben es unmöglich gemacht, bei der ersten Beerdigung eines erwachsenen Evangelischen auf dem neuen Friedhof eine Weihe desselben seitens der evangelischen Kirchengemeinde vorzunehmen. Der Gesamtkirchenvorstand war dahin überein gekommen, eine solche Weihe zu halten; es sollte dabei erst unsere Mädchenchorschule in der Friedhofskapelle, wo die Leichenrede gehalten wird, und dann unsere Knabenchorschule am Grab, wo die Einsegnung der Leiche stattfindet, ein Lied singen; und hier sollte in den üblichen, einfachen, evangelischen Formen, durch Weihwort und Weihegebet, die neue Begräbnisstätte, soweit für die Evangelischen bestimmt, geweiht
werden.
Wohl wissen wir, daß der von der bürgerlichen Gemeinde eingerichtete neue Friedhof zum Ruheplatz bestimmt ist für Verstorbene aller Bekenntnisse( Konfessionen) auch aller Religionen, auch für alle Solche, die im Leben überhaupt keiner Religion angehören wollten. Deshalb ist er aber doch nicht ein konfessions loser Friedhof, sondern viel.
Da nun aber unter diesen Christen gegen/ Evange lische sich befinden und nur etwa 19 Kathholiken und andere Christen, so ist es wiederum sehr begreiflich und gerechtfer= tigt, daß wir evangelische jene Stätte, an der wir weitaus die meisten Toten bestatten, die meisten Schmerzenstränen weinen werden, als eine in unserer Weise auch geweihte und
geheiligte Begräbnisstätte vor uns haben, daß wir das Bewir selbst werden in„ geweihter Erde" zur Ruhe gebracht, als Saatkorn zur einstigen Auferstehung.
Niemand wird es den Katholiken wehren wollen, daß sie nach ihrer Lehre auf einem solchen Friedhof jedes einzelne Grab, in das ein Katholik bestattet wird, besonders weihen. Ebenso wenig fann man uns Evangelischen wehren, daß wir, innerhalb der Friedhofsordnung, über das gleichsam uns bestimmte Gebiet des Totenackers ein Segens- und Weihewort in feierlicher Weise sprechen.
Das Verlangen hierzu ist in der Gemeinde vorhanden und vielfach fund geworden und wird täglich dringender ausgesprochen; es würde in unserer Gemeinde sehr schmerzlich empfunden werden, wenn ohne alle Weihe des Friedhofs fort und fort unsere lieben Toten dorthin gebracht würden.
sich diese Weihe nicht ermöglichen lassen; waren doch schon Bei den oder den znerst Begrabenen Evangelischen hat vor dem ersten Erwachsenen zwei Kinder, die als getaufte Kinder ebensoviel gelten wie die Alten, auf dem neuen Friedhof beerdigt worden. Wenn nun auch schon einige Tage dahingegangen und einige Beerdigungen gehalten sind, so soll Weihe und Segen doch nicht völlig unterbleiben; beides tommt in solchem Fall immer noch zur rechten Zeit.
Oeffentlicher Sprechsaal.
Für die unter dieser Rubrik gebrachten Artikel übernehmen wir dem Publikum gegenüber keine Verantwortung.
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Der Einsender des Klageschreis über das nervenerschütternde, knarrende, quitschende, rasselnde Marterinstrument genannt eine Rehrmaschine, hat nicht bloß vielen, sondern allen insbesondere allen Kranken aus tiefster Seele gesprochen, deshalb gebührt ihm auch öffentlich der Dank aller derer, welche nicht zu übersehen, in einer mit so vorzüglich medizinischen Autoritäten beseßten Universitätsstadt wohnen und die Regeln über Physiologie gern verwerten möchten. Wer am anderen Morgen wieder geistig frisch zur Arbeit sein soll, der muß natürlich die Nachtruhe haben können, und wenn uns diese nicht von der Verwaltung gewährt wird, dann sind alle Lehren über Physiologie 2c. überflüssig. Es ist nach§ 3 der bez. Polizeiverordnung verboten, Hunde zur Nachtzeit frei umherlaufen zu lassen, eine Straßenkehrmaschine aber umherzufahren, unter so schrecklichen Nachteilen für alle zur Stärkung für den andern Tag schlafsuchende Menschen, sollte nicht blos allein verboten, Und nun von rein wirtschaftlichem Standpunkt betrachtet, sondern wie aller ruhestörende Lärm bestraft werden. so fragt man sich unwillkürlich: Was hat die Inbetriebsegung dieses Unifums einer Straßenkehrmaschine bei der
So teilen wir denn unserer evengelischen Gemeinde mit, daß bei der am Freitag, den 10. Jult d. J., nachmittags 5 Uhr stattfindenden Beerdigung des Herrn Defonomen und Ortsgerichtsmanns Christian Haubach I. zugleich die einfache firchliche Friedhofsweihe seitens der evangelischen In der Kirchengemeinde am Grab gehalten werden soll. Friedhofskapelle, wird bei Gesang der Mädchenchorschule, für den Verstorbenen die Leichenrede gehalten werden; und darauf wird am Grab, mit Gesang der Knabenchorschule, verbunden mit der Einsegnung, Weihewort und Weihegebet stattfinden. Je zahlreicher sich hierbei die Mitglieder der Gemeinde am Grabe einfinden wollen denn ohne Gemeinde hat die desto er evangelische Friedhofsweihe keine Bedeutung baulicher und feierlicher wird die Weihe und die Beerdigung sein. Gießen, 9. Juli 1903.
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Dr. Naumann, Pfarrer.
Unebenheit unseres Pflasters für einen praktischen Wert? Gar feinen! Denn die Löcher im Straßenpflaster verschmäht ia die Borstenwalze zu berühren, ihre Leiſtung besteht nur darin, dte solide Menschheit zu quälen. Diese Geldausgabe wäre für den Stadtsäckel tatsächlich zu sparen.
Litterarisches.
Südostnordwest.
Die schönste Lektüre für die Reisezeit ist unstreitig das über ganz Deutschland verbreitete Modenund Familienjournal Mode und Haus", Verlag John Henry Schwerin, Berlin W. 35, weil das= selbe auf allen Gebieten des Lebens und des Wissens das Interessanteste und Unterhaltendste bringt. Außer dem spannenden Roman und zahlreichen Novellen und Humoresken bietet es alles, was Hauswirtschaft und Familie betrifft. Schon die große Anzahl der Beilagen gewährt einen Bereich illustrierte Belletristische Beilage, ein farbenprächtiges griff von dem Reichtum des Blattes. Da sehen wir die Moden- resp. Handarbeiten- Colorit ,,, Illustrierte Kinderwelt, die große Romanbeilage ,, Aus besten Federn",„ Humor", Aerztlicher Ratgeber", eine Musikbeilage und viele andere noch. Ganz speziell machen wir auf den jeder Nummer beiligenden mustergiltigen Schnittbogen aufmerksam, außerdem liefert der Verlag Extraschnitte nach eingesandtem Körpermaß
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feine sogenannten Normalschnitte gegen Vergütung der eigenen Selbstkosten von 50 Pfg. pro Schnitt für Erwachsene, 35 fg. für Kinder.
Marktbericht.
Gießen, 9. Juli. Auf dem heutigen Wochenmarkt lofteten Butter per Pfd. 0.80-1.00 Dr, Hühnereier 6-7 Pfg., Enteneter St. 6-7 Pfg., Käse per St. 5-8 Pfg.. Käsematte 2 St. 5-6 Pfg., Erbsen per Liter 21 Pfg., Linsen per Liter 32 Bfg., Tauben per Paar Mr. 1.00-1.20, Hühner per Stüd Mt. 1.20-2.20, Hahnen, per, Stüd Mr. C.70-1.60, Enten per Stüd 2.00-2.20, Gänse p. Bfd. 54-60 Bfg., Dchsenfleisch per Pfd. 68-78 Bfg., Rindfleisch per Pfd. 60-66 Pfg. Schweinefleisch per Pfd. 66-76 Bfg. Schweinefletsch gesalzen per Pfund 0.80 Bfa., Kalbfleisch per Pfd. 68-74 Pfg., Hammelfleisch per Pfd. 56-74 Pfg., Kartoffeln per 100 kilo 9.50-10.00 Mr., Zwiebeln per 3t. Mr. 9.00-10.00, Kirschen per Pfund 30-40 Vfg. Milch ver Liter 18 Pfa.
Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckeret, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1873) für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.
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Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Mitteilung, dass unser lieber Gatte, Vater, Schwiegervater, Grossvater und Onkel
Herr Christian Haubach I
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Giessen, den 9. Juli 1903.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findet Freitag, den 10. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, von der Kapelle des neuen Friedhofes aus statt.


