Ausgabe 
8.8.1903 Zweites Blatt
 
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Nr. 184.

Zweites Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 30 Big., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezoç en biertel­jährlich Mr. 1.50.

Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.

Samstag, den 8. August 1903.

Gießener

12. Jahrgang.

Insertionsprei 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wir ganz Oberbeffen. die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3269.

Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechenschluß Nr, 362.

Nenelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Beitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen.

Hus dem Gerichtsfaal.

§ Ein Furchtloser". Vor dem Münchener Gerichte hatt sich ein junger arbeits- und berufloser Mensch wegen brutaler Angriffe auf einen Gastwirt zu verantworten. Plötzlich griff er in die Tasche und warf dem Wirt, der als Belastungs. zeuge erschienen war, eine Handvoll Kupfermünzen mit aller Gewalt ins Gesicht, während er gleichzeitig einen ver zweifelten Versuch machte, sich auf ihn zu stürzen. Als er jedoch sofort von mehreren Schußlenten gepackt und fest­gehalten wurde, rief er wutschnaubend aus: Wenn ich wieder herauskomme, begehe ich einen Mord, denn ich fürchte weder Gott, noch den Teufel, noch den Galgen." In Anbetracht dieser Furchtlosigkeit hielt es der Richter für das sicherste, den Menschen so lange als möglich hinter Schloß und Siegel zu bringen, und verurteilte ihn zu achtzehn Monaten Ge­fängnis und zu weiteren sechs Monaten, falls er feine Bürg schaft für sein gutes Betragen in der Zukunft zu hinterlegen vermöge.

§ Kindestötung. Das Schwurgericht zu Konstanz verur­teilte den 45jährigen verheirateten Landwirt Ignaz Moos­brugger von Schlatt auf Krähen, der wegen Kindestötung, Mord u. s. w. angeklagt war, nach viertägiger Verhand­lung zu Jahren Zuchthaus. Da die mitangeklagte 25jährige Frau Balbine Haug, die frühere Dienstmagd Moosbruggers, im Verlaufe der Verhandlung für geistes­frank erklärt worden war, wurde gegen sie die Einstellung des Verfahrens beschlossen.

§ Wirt und Militärkapelle. Ein interessanter Prozeß zwischen Wirt und Militärkapelle fam nach mehr als jahre langen Verhandlungen in Elsterwalde zum Abschluß. Ein dortiger Gastwirt hatte eine Militärfapelle zu Konzert und Ball engagiert und eine Garantie von 180 Mart übernom­men. Die Kapelle vereinnahmte das Eintrittsgeld selbst. Nach Beendigung des Vergnügens forderte sie 38 Mart Zu­schuß; der Wirt jedoch zahlte nichts, weil, wie er jetzt nach­wies, die an der Kasse sitzenden Musiker sehr viele Leute hatten durchgehen lassen, die weder Konzert- noch Tanzgeld bezahlt hatten. Die Kapelle wurde deshalb fostenpflichtig abge­wiesen.

§ Leicht erklärliche Arbeitsunfähigkeit. Vor dem Pariser Schwurgericht wurde ein Mann von 60 Jahren, der seiner Gattin im Verlaufe eines Streites die Kehle durchschnitten hatte, zu 13 Monaten Gefängnis verurteilt, da man an nahm, daß er nur im Affeft" gehandelt habe. Anstatt der Mordsrage hatte man den Geschworenen nur die Frage nach Körperverletzung mit tötlichem Ausgange vorgelegt und dann noch folgende zopfige Unterfrage hinzugefügt: Haben die Stiche und Verwundungen eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 20 Tagen herbeigeführt?" Die Geschworenen ant­worteten einstimmig: Nein!" Es war ja ganz klar, daß die Frau nicht mehr als zwanzig Tage arbeitsunfähig war"; sie war nämlich schon nach dem ersten Messerstich tot.

§ Die Camorra. In Neapel wurden der frühere Av­aeordnete Caſala und der frühere Bürgermeister Sum­

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monte wegen Unterschlagungen im Amte und zum Schaden der Gemeinde Neapel begangener Betrügereien zu je 3 Jahren 1 Monat Gefängnis, 1000 Lire Geldstrafe und 1 Jahr Ehrverlust verurteilt. Außer diesen beiden Haupt­schuldigen, die als hervorragende Genossen der Verbrecher­gesellschaft Camorra gelten, hatten sich noch 27 weitere An­geklagte wegen gleicher und ähnlicher Vergehen zu verant worten. 16 von ihnen wurden freigesprochen, 11 zu Ge­fängnisstrafen von 2 bis 33 Monaten und entsprechenden Geldbußen verurteilt.

Vermischtes.

[ Der Gipfel des Elends.] Von einem Rundgang durch ein durch das Hochwasser verwüstetes Dorf erzählt ein schle­sischer Lehrer folgende ergreifende Episode. Ein Bruder Straubinger kommit mir entgegengewalzt. Hier werden Sie wohl nicht viel herausschlagen!" sagte ich zu ihm. Er aber entgegnet im schönsten Sächsisch: Ich würde mich schämen, in der Gegend jemanden um eine Gabe zu bitten; ich möchte jedem schenken, wenn ich etwas hätte. Ich bin schon weit herumgekommen, aber so etwas habe ich noch nicht gesehen!" Dem alten Fechtbruder traten die Tränen in die Augen.

[ Ein treues" Bild.] Die von uns mehrfach gerügte Unzuverlässigkeit mancher Berichterstatter, die aus Rom aller­lei Fabelberichte über die Vorgänge bei der Papstwahl in die Welt hinaussandten, wird humoristisch widergespiegelt in folgendem Mosaik, das die Berliner Zeitung" aus diesen widerspruchsvollen Berichten zusammensetzt. Pius X. zeigi sich schon in seiner äußeren Erscheinung als der geborene Herrscher; er besitzt eine imponierende Figur, ist aber ziem lich klein und von gebeugter Haltung. Er ist ferngesund und darf auf ein langjähriges Pontifikat bis zu den Jahren Petri hoffen, nur ist er seit vielen Jahren herzfrank. Er spricht außer seiner Muttersprache und dem venezianischen Patois fließend französisch und beherrscht auch die deutsche Sprache vollkommen, ist auch ein glänzender Latinist; mur sind seine Kenntnisse fremder Sprachen äußerst mangelhaft. Seine greise Mutter lebt noch, ist aber vor kurzem ihm durch den Tod entrissen worden. Sein Wappen ist ein achteckiger Stern zwischen zwei sich neigenden Siegespalmen, zeigt aber einen auf dem Meeresgrunde stehenden Anfer mit einem Stern darüber. Seine Wahl ist ein eklatanter Mißerfolg der Gruppe Kopp- Gibbons, und zwar hat Kardinal Kopp zu seinen Gunsten den Ausschlag gegeben." Ein treues" Bild!

[ Gine Kapelle, die ein Mann allein gebant hat] ist in Neugrün bei Sandau( Böhmen) eingeweiht worden. Die Kapelle samt dem Glockentürmchen ist von den Grundmauern bis zum Dache, vom Fußboden bis zum Altar und den Heiligenfiguren darauf das Werf eines einzigen Mannes, des Tischlers Johann Lenz in Neugrün, der alles ohne jede Beihilfe mit eigenen Händen gebaut und alle Auslagen, auch die Glocke für das Türmchen, aus eigenen Mitteln bestrit ten hat.

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KREUZ­

fäuses fand ein Besucher beim Durchblättern des Fremden. buches folgende Verse:

Sie is in an Gletscherspaltn g'flogn, Er hat sie aussazogn!

Drauf is sie ihm in die Arme g'flogn, Er hat sie an sich gezogn.

Nachher hat sie ihn zum Altar' zogu, Er is richtig hineinge- flogu.

Jetzt thut's ni umer in a Spaltn fliagn, Er aber thu's Kindern agerl ziagn.

Sie nennt ihn:" Du alter...!" Gr sie: Dn alte...! Und Beide schimpfen auf jene Gletscherspalte!

[ Die Kinder des Astronomen.] Jaubert, der Direktor des Pariser Observatoriums, ist dieser Tage von seiner Frau mit Zwillingen beschenkt worden, die die Namen Kastor und Bollur bekommen haben. Auch die anderen Kinder des Herrn Jaubert sind nach Sternen benannt: drei Söhne heißen Uranus, Jupiter und Saturn, und ein Töchterchen, das jetzt etwa 5 Jahre alt ist, nennt sich Venus. Es ist bedauer. lich", bemerkt dazu ein Pariser Blatt, daß Eltern ihre Kinder bei der Namengebung nicht zu Rate ziehen können, so daß die Kinder ihr ganzes Leben lang mit lächerlichen Namen behaftet bleiben."

[ Des neuen Papstes Lieblingsspiel.] Ein römisches Blatt wußte zu melden, daß der neugewählte Papst in seinen Mußestunden mit Vorliebe einem in Italien sehr verbrei­teten Startenspiel, dem Tre Sette, obliegt. Das Spiel ist in Deutschland gänzlich unbekannt. Man spielt es mit der gewöhnlichen Hombrefarte von vierzig Blättern. Um die Plätze wird wie beim Whist gezogen und die beiden Gegen­übersißenden spielen zusammen. Von den beiden Kompag nons nimmt der eine das Marfierbrett oder den sogenann ten Kamm, auf welchem die gewonnenen Partien verzeichnet werden, der andere erhält 21 Marken, mit denen er markiert. Der Kartengeber läßt links abheben und gibt rechts herum, jedesmal 3 Blätter. In allen vier Farben folgen die Karten so aufeinander: Trei, Zwei, AB, König, Dame, Bube, Sie­ben, Sechse, Fünfe, Viere. Ist gegeben, so sagt zuerst die Vorderhand an, was sie dreifach oder vierfach in der Hand hat, und zeigt es auf Verlangen vor. Für das Spiel gel­ten dieselben Regeln wie beim Whist, nur mit dem Unter­schiede, daß fein Atout ist. Jede Farbe muß bedient werden und der zu Stich kommt, darf die Farbe nicht spielen, welche jein Freund abgeworfen hat. Einundzwanzig Points gehören zu einer Partie. Die Karten werden in folgender Weise gezählt: Drei, Zwei, König, Dame, Bube heißen Figuren und gelten je 3 drei Points, jedes Ap markiert ein Point, ebenso der letzte Stich.

[ Ein Musterchepaar.] In Dunmow( England) fand nach altem Brauch das Verteilen von Speckseiten als Prä mien für besonders glückliche und friedliche Eheleute statt. Zu dieser Feierlichkeit wird alljährlich ein Schwurgericht" veranstaltet, bei dem das Geschworenenkollegium aus sechs Jungfrauen und sechs Junggesellen besteht und ein beson­ders geachteter Bürger ist Richter". Für die Paare, die den Ruhm ungetrübten ehelichen Friedens in Anspruch neh men ericheint ein Anwalt. desaleichen ein anderer Bürger

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Städtische Pflichtfeuerwehr.

Donnerstag, 13. August, abends Uhr im Turmhaus am Brand

Uebung der 1. und 2. Rotte.

Gießen, am 8. August 1903.

Der Branddirektor: Traber.