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Nr. 208. Zweites Blatt.
Abonnementaurete: in Gießen, abgeholt monatlich 30 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertels fährlich Mr. 1.50.
Bratisbeilagen: Oberbeffische Familienzeitnag( täglich) Oberhefische Beitschrift für Landwirtschaft, bit- und Bartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmitags.
Samstag, den 5. September 1903.
Gießener
12. Jahrgang.
Jasertion pret 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberhessen, die Kreise Weßlar und Marburg 10 Bfg. sonst 15 Pfy.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. fg.
Postzeitungsliste No. 3269.
Redaktion und Expedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechanschluß Mr, 362.
11939
Neuelle Nachrichten
( Gießener Tageblatt)
nabhängige Tageszeitung
( Gießener Zeifung)
Jiske em
für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großh. Bürgermeisterei Gießen und anderer Behörden von Oberhessen. dichte Scheidewände( z. B. Glas- oder Blechplatten) von Herbst- Pferdemarkt zu Gießen.
Bekanntmachung.
Betr. Die tierärztliche Ueberwachung der Geflügel
Ausstellungen.
einander zu trennen.
1793901003 1113 DQ 19019.01101
Am Montag, den 14. September ds. Js. findet im 4. In der Geflügelausstellun ist ein zur etwaigen Anschluß an die landwirtschaftliche Ausstellung auf dem Absonderung und näheren Untersuchung franken oder Trieb Pferdemarkt statt. Außer der Prämiierung von Mit Rücksicht auf die vom 10. bis 13. September verdächtigen Geflügels bestimmter genügend großer und Pferden von Händlern und Züchtern findet auch eine 1. Js. hierorts stattfindende Lardwirtschaftliche Aus- entsprechend ausgestatteter Raum bereit zu stellen, der Prämiierung von im Privatbesitz befindlichen Pferde gegen die sonstigen Ausstellungsräumen derart abge- und Wagen statt, wofür Auszeichnungen bezw. EhrenStellung verbunden mit Geflügelausstellung, bringen schlossen sein muß, daß eine Uebertragung von Seuchen- preise vorgesehen sind. wir nachstehende auf Anordnung Großh. Ministeriums feimen nicht stattfinden kann. des Innern erlassenen Bestimmungen zur Kenntnisnahme der Interessenten:
Es können vorgeführt werden:
1. Reitpferde unter dem Reiter,
2. Wagenpferde einzeln oder paarweise( auch im Geschirr),
3. Arbeitspferde einzeln, paarweise und vierspännig ( auch im Geschirr),
Die Vorführung findet vormittags 11 Uhr statt. Die Breisverteilung und Vorführung der sämtlichen prämiierten Pferde und Geschirre nachmittags 3 Uhr bei
Konzert.
Indem wir Pferdebesitzer zur Beteiligung hiermit
Jean Kirch.
5. Das ausgestellte Geflügel wird während der Dauer der Ausstellung fortlaufend veterinär- polizeilich 1. Das für die Geflügelausstellung bestimmte Ge- beobachtet. Kadaver gefallener Tiere oder erkranktes it entsprechen: flügel muß bei seinem Eintreffen in Geken mit Urs Geflügel dürfen aus den Käfigen 2c. feinesfalls ohne sprungszeugnissen versehen sein, die eine genaue Be- Vorwissen des beamteten Tierarztes entfernt werden. 6. Bricht in der Ausstellung die Geflügelcholera zeichnung der einzelnen Tiere und die ortspolizeiliche Bescheinigung enthalten müssen, daß der Herkunftsort oder eine andere leicht übertragbare Geflügelſeuche aus der Tiere und dessen Umgebung im Umkreise von 5 kilo- oder wird der Verdacht solcher Seuchen durch den bemeter seit mindestens 6 Wochen fret von Geflügel- amteten Tierarzt festgestellt, so sind die erkrankten und die cholera und anderen seuchenartig auftretenden Geflügel- seuchenansteckungsverdächtigen Tiere ſofort in den Beob einlader, bitten wir Anmeldungen bis zum 12. Septbr. frankheiten sind. achtungsraum( Nr. 4) abzusondern und zu bewachen. 2. Das in Gießen eintreffende Geflügel wird am Das Betreten dieses Raumes ist außer dem beamteten Tier- d. s. bei Herrn Weinhändler August Schwan, dahier einzureichen. 8. urd 9. September, nachmittags 3 Uhr, auf dem arzt nur den mit der Pflege der Tere betrauten Personen Gießen, den 30. August 1903. gestattet und diesen der Zutritt zu den anderen AusTrieb und am 10. September, vormittags von stellungsräumen verboten. Derjenige Teil des Aus- Die städtische Pferdemarkt- Kommission. 7-8 Uhr am Bahnhof Gießen durch den mit der stellung plages, auf dem das franke oder verdächtige Aufsicht betrauten beamteten Tierarzt untersucht werden. Geflügel gestanden hat, oder von dem nach den UmEs wird nur für solche Tiere, die auf Grund einer sorg- ständen angenommen werden kann, daß er durch Kot, stellung. fältigen Untersuchung unverdächtig erscheinen, die leberführung nach dem Ausstellungsplaße gestattet werden. Futterreste 2c., die von jenem Geflügel herrühren, berunreinigt worden ist, ist sofort gehörig zu reinigen und 3. Die zur Unterbringung des Geflügels auf der zu desinfiziren. Ausstellung dienenden Käfige und sonstigen Behälter 7. Solange der Verdacht einer seuchenartigen Ermüssen vor dem Gebrauch gehörig gereinigt und des- frankung besteht, darf auch gesundes Geflügel aus den des Monats September die neuen Sprößlinge wiederholt zu infizirt werden. Dies gilt namentlich auch für solche Ausstellungsräumen nicht entfernt werden, dasselbe gilt| beschneiden oder zurückzubinden haben, wird mit dem Anfügen Käfige, die nach Benutzung zum Transport des Geflügels nach amtstierärztlicher Feststellung eines Seuchenaus wiederholt zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß ZuwiderAusschusses. im Ausstellungsraum verwendet werden. bruches für die Dauer von fünf Tagen nach dem letzten handlungen auf Grund des Art. 31 des Feldstrafgesetzes mit Die Reinigung und Desinfektion ist in der Weise zu Erkrankungsfalle, der sich außerhalb des Beobachtungs- Geldstrafe von 1-10 Mark bestraft werden. bewirken, daß nach Entfernung der Futterreste, des Notes raumes unter dem Ausstellungsgeflügel ereignet hat. Die Schlachtung gesunden Geflügels und die Ausund sonstiger Unreinlichkeiten die Käfige 2c in allen ihren Teilen( auch Sitzstangen, Futter- und Tränkgeschirr) mit führung der geschlachteten Tiere können auch vor Ablauf heißer Sodalauge( 3 kilogramm fäufliche Waschsoda auf dieser Frist von uns gestattet werden, sofern nach dem 100 Liter Wasser) gründlich gewaschen und demnächst Gutachten des beamteten Tierarztes die Gefahr einer mit Kalfmilch bestrichen werden. Statt kalfmilch fönnen Seuchenübertragung damit nicht verbunden ist. auch andere gebräuchliche Desinfektionsmittel( fünfpro
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Das Polizeireglement vom 24. Februar 1882, wonach die Garten- und Feldbesitzer die ihren Grundbesitz an öffentlichen Fahr oder Fußwegen einfriedigenden Heden in jedem Frühjahr bis zum 1. März auf 1,25 Meter Höhe und 0,50 Meter Breite zurückzuschneiden und im Laufe
Gießen, den 2. September 1903. Der Oberbürgermeister. Mecum.
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Herbst- Pferde- Markt
zu Gießen.
Am Montag, den 14. September 1903 findet im Anschluß an die landwirtschaftliche Ausstellung auf dem Trieb an der Grünbergerstraße Pferdemarkt statt. Die für die Ausstellung errichteten Stallungen Ausstehen auch für den Pferdemarft zu Verfügung. funft hierüber erteilt Herr Hoflohnkutscher Huhn, über sonstige Marktangelegenheiten Herr Weinhändler Auguft Schwan, dahier.
Mit dem Pferdemarkt ist ein Zuchtvichmarkt, sowie eine Prämiierung verbunden: 1a) für Pferde von Händlern,
b) für Pferde von Landwirten, die auf der Ausstellung nicht bereits Prämien erhalten haben. Der Prämiierungsplan ist von Herrn Oekonomierat Schlenke- Hardthof bei Gießen zu beziehen.
Nachmittags 3 1hr findet Konzert, Prämienverteilung und Vorführung der prämiierten Pferde statt. Gießen, 25. Juli 1903.
Die städtische Pferdemarkt- Kommission. Jean Kirch, Stadtverordneter
Für Bäcker!
Brotpreis- Formulare hält stets am Lager
die Expedition.


