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bem Unternehmen sympatisch gegenüber, sodaß, wenn mal bet Plan in allen Details vorhanden, auch das Geld dazu ba sein wird, eventuell soll eine Attiengesellschaft dazu ge­gründet werden. Herr Gustav Rohleder- Grünberg, der die

erhöht werden mußte, erfuhr der Besuch der Zeichenschule doch keine Verminderung. Es ist dies einmal in der Ein­wirkung des Handwerkergesetzes zu suchen, zum andern aber auch darin, daß man sich über den Vorteil einer guten Aus­mehr flar wird.

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getroffen. Anregung zu dem Unternehmen gegeben, wird in nächster bildung im Zeichnen in unseren Handwerkerkreisen immer betrachtet werden könnte, wenn auch der Bausttel einen

dh Regierung Bortrag halten. Wahrscheinlich wird alsdann ein Komitee

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gebildet werden, welches die Angelegenheit weiter bearbeitet, ba sich ston eine ganze Anzahl angesehener Herren in Grünberg warm für die Verwirklichung des Projekts aus gesprochen haben.

In den Keramischen Monatsheften" macht Architekt K. Dümmler darauf aufmerksam, daß die Architektur stets abhängig von der Zeitgeschichte ist, und daß es daher bei der jetzt herrschenden Zick- Zack- Politit nicht als Wunder Bid- Bad- Stil aufweise. Herr K. Dümmler schreibt: Die derzeitigen Buzzbauten, zu denen auch größere Bauausführ­ungen der Reichshauptstadt Berlin gehören, zeigen aber, daß der Aufschwung welchen Deutschland etwa seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts genommen hat, überschritten ist, und das es wieder bergab geht. Dies zeigen die Deutschen, man braucht dazu nicht erst die Leitartikel der verschiedenen politischen Tageszeitungen zu lesen, in denen, von allen Bar­

Friedberg, 30. Sept. Die Obstversteigerungen seitens der Stadt fanden verflossene Woche statt; die Preise waren sehr hoch, am Baum foftete der Doppelzentner Aepfel 15-16 Mt. Die Zuckerfabrik beginnt heute ihre Tätig­feit und blickt als eine der ältesten Buckerfabriken jetzt auf ** Verlängerung der Seminarzeit für ihr 20. Betriebsjahr zurück. Die Fabrik ist in den letzten ige Borte Lehrer. Wie die Deutsche Lehrerztg." in ihrer neuesten Jahren bedeutend vergrößert und mit Neueinrichtungen ver­Demischer Nummer zu berichten weiß, soll die hessische Schulbehörde sehen worden und verarbeitet täglich bis zu 12 000 8tr. teien zugegeben wird, daß Dentschland weder im Innern bieler Män mit dem Plane umgehen, die Seminarzeit für Lehrer von Zuckerrüben. Gegenwärtig ist die Rübenernte im Gang noch im Aeußern so dasteht, wie zur Mitte der siebziger

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bedeutsam brei auf vier Jahre auszudehnen. Die Absolvierung einer Realschule soll zum Eintritt ins Seminar berechtigen. Doch Sollten vorerst die Präparanden- Anstalten beibehalten werden, um die Seminare zu füllen. Bekanntlich herrscht in Hessen Lehrermangel.

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* Wenn Umzugstermine bei Wohnungmteten auf den 1. Januar, 1. April, 1. Juli oder 1. Oktober Università fallen, so muß die Räumung der Wohnung seitens des ab­ziehenden Wirtes 1) bei kleineren, d. h. aus höchstens 2 Wohnzimmern und Zubehör bestehend n Wohnungen bis zum zweiten Quartalstage, mittags 12 Uhr, 2) bei allen anderen Wohnungen spätestens am dritten Quartalstage, mittags 12 Uhr, beendigt sein. Fällt der 1. auf einen utigen Ziehm Sonn- oder Fefttag, so beginnt die Umzugsfrist am nächst.

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** Redaktions- Aale. Daß den Zeitungredaktionen Mt. auf die erſten Maifäfer und Schmetterlinge überbracht werden, ift eine allbefannte und auch gern regiſtrierte Tatsache. Der

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Redaktion der Hersf. 8tg." ist nun aber eine Aufmerksam feit zuteil geworden, die nicht zu den Alltäglichkeiten gehört. in Mühlenbefizer bei Nukirchen gab seiner Bufriedenheit mit dem Blatte, das er schon seit 33 Jahren abonniert hat, nisterium badurch Ausdruck, daß er der Redaktion zwei schöne frische nan sämtlich lebende Haun- ale schickte. Die Redaktion des Blattes über die schreibt, daß ihr wohl in diesem Frühjahr die erste Schnepfe Vollstreckun gezeigt worden wäre, aber eine solche Aufmerksamkeit, wie bie des Mühlenbesizers, ihr und jedenfalls auch dem weit­aus größten Teile der deutschen Zeitungen seither doch ganz unbekannt gewesen sei.

tände ist gent mit folge beschließen, h () Bersrod, 1. Oft. Der 72jährige Kirchendiener Landtage al Heinr. Schmitt I stand am Freitag 50 Jahre im Dienste einer Eises der Kirche der Kirchengemeinde Winnerod- Bergrod. Der ne Borstel Provinzialdirektor Dr. Breidert überreichte ihm an dem um Heffen bit Tage das silberne Kreuz des Verdienstordens. Am Sonntag um gefeli hielt Defan Wagner- Grünberg nach dem Gottesdienst eine aifenversorgun Ansprache an den Jubilar und verlaß ein Schreiben des lung von per Großh. Ober- Konsistoriums, worin das Konsistorium dem Ult waren un Jubilar für seine Gewiss nhaftigkeit und Treue dankt. Als traten, betri Geschenk wurde ihm eine Uhr überreicht. Möge sie ihm bg. Le un bo och recht viel glückliche Stunden schlagen. gestern b

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Homberg ad. Ohm. Leßten Sonntag unterzog Herr Hauptlehrer Schindel aus Alsfeld unsere Handwerker Sonntagszeichnenschule einer eingehenden Besichtigung. Das Resultat der Inspektion war ein recht zufriedenstellendes. Die Schule wird eben von 52 Schülern besucht, die in 2 Klaffen von 2 Lehrern und 1 Hilfslehrer unterrichtet wer­den. Trotzdem am 1. April 1. Js. das Schulgeld auf Be­schluß des Bezirksverbandes Gießen bedeutend gegen früher

An die evangel. Gemeinde.

Den Mitgliedern unserer Gemeinde bin ich noch vor der Friedhofsweihe am nächsten Sonntag, den 4. Oktober, eine Rechtfertigung und Erklärung schuldig. Die Vorwürfe, die mir von vielen Seiten gemacht murden darüber, daß ich nicht auf der für vorigen Sonn­tag angesagten Friedhofsweihe bestanden, sondern daß ich nach gegeben hätte, sind an sich allerdings sehr b.gründet. Denn wir haben als evangelische Gemeinde ein volles, durch Staats- und Reichsgesetz verbürgtes Recht, den neuen Fried­hof, der Eigentum der Stadtgemeinde Gießen mit 22 000 Goangelischen ist und der als allgemeiner Begräbnisplat dient, zumeist also für die 22000 Evangeliſchen, zu weihen nach unseren firchlichen Lehren und Gebräuchen. Dasselbe

utun nach ihren Lehren und Gebräuch n, steht den 2400 Katholiken Gießeng frei.

Dieses Recht wollen und dürfen wir uns von niemand nehmen lassen. Es ist uns aber tatsächlich burch gesezwidrige Gewaltandrohung unterdrückt worden; und dagegen haben wir Beschwerde erhoben.

Auch unsere oberste Kirchenbehörde, das Oberkon= amt Gießen:

Inzialdirektor ist orium schreibt in diesem Sinn an das Großh. Kreis­

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Eine jede anerkannte Religionsgemeinschaft hat die volle Freiheit der Ausübung ihres Kultus, soweit nicht direkt Staatsgefeße entgegensteh n. Welche einzelne Kultus­handlungen vorzunehmen sind, ist eine innere Angelegen­heit der betreffenden Kirche; we der Staat noch bürgerliche Gemeinde und ihre Organe haben sich da einzumischen, sondern die Ent­scheidung steht einfach und ausschließlich bei den maß­gebenden firchlichen Behörden, und wir, als hier zunächſt maßgebend, erklären: die kirchliche Einweihung eines Friedhofs gehört, wie sich dies auch aus unseren Aften ergibt, zu den herkömmlichen Kultushandlungen unserer hessischen evangelischen Landeskirche." Hierzu bemerkt Großh. Oberkonsistorium noch ins­besondere: ob die durch Herrn Mecum am 10. Juli verhinderte Einweihung nachzuholen sein wird", darüber wird der Gesamtkirchenvorstand das entscheidende Wort zu sprechen haben" Wir hatten demnach als Kirchenvorstand volles Recht, unsere vor mehr als zwei Monaten gewaltsam verhinderte Friedhofsweihe endlich auf vorigen Sonntag anzusetzen. Dem Fleht auch nicht ein Wort in unserer Friedhofs ord­nung" entgegen, wie man unrichtiger Weise gemeint hat;

und sie kann als gut bezeichnet werden. Da die Rüben trocken gewachsen sind, ist der Zuckergehalt vorzüglich. Der Bentner tostet 0,90 mt. bis 1,05 Mt.

A Marburg, 1. Okt. Der diesjährige 1. Oktober ist ein Tag von großer Bedeutung für unsere Stadt, denn ist sie auch noch keine Großstadt, so erhält sie wenigstens einen etwas großstädischen Anstrich. Heute wird nämlich die neue Pferdebahn und das Stadt­theater eröffnet. Diese neuen Einrichtungen dienen zwei Zwecken zugleich der Kunst und dem Verkehr.

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Hanau, 30 Sept. In dem benachbarten Ostheim geriet der 24 Jahre alte Landwirt Heinrich Schuffert mit einem Bein in das Getriebe der Dreschmaschinentrommel. Das Bein wurde unterhalb des Knies vollständig abgerissen.

+ Mainz, 28. Sept. Die Brotpreis- Ermäßigung von 5 Bfg. per 2 Kilo trat gestern in Kraft.

** Kassel, 30. Sept. Ein nervenkranker Offizier von hier, der in der Nervenheilanstalt zu Hebemünden unterge­gebracht war, entfernte sich in der vergangenen Nacht im hemb burch einen Sprung aus dem Fenster aus der Anstalt und ließ sich in der Nähe von Hedemünden von einem Zug

überfahren. Der Leichnam war schrecklich verstümmelt.

Litterarisches.

*** Im Verlag von Emil Roth in Gießen er= schien soeben Justus von Liebig" sein Leben und Wirken. Auf Grund der besten und zuverlässigsten Quellen geschildert von Dr. Adolph Kohut( Preis br. 5 Mt) Der als Biograph und populär- wiſſenſchaftlicher Schriftsteller rühm: lichst befannte Verfasser schildert hier zum ersten Male auf Grund des gesamten gedruckten Materials, aber auch vieler neuer handschriftlicher Mitteilungen, das Leben und Wirken Justus von Liebigs, in erschöpfender, lichtvoller und volks­tümlicher Weise. Wir lernen die ganze Lebenszeit des größten Chemikers des 19. Jahrhunderts sowie sein Wirken und Schaffen als Reformator auf den mannigfachsten Ge­bieten der Naturwissenschaften, Technik und Industrie tennen. Auch Liebig in seinen anziehenden menschlichen Eigenschaften, in feiner Tätigkeit als Professor in Gießen und München, Präsident der Akademie der Wissenschaften in München, als Forscher, Erfinder, Schriftsteller, als Redner, Patriot, Freund, Familienvater etc. wird hier eingehend geschildert.

Im 4. Kapitel des Inhaltsverzeichnis sindet man Liebigs Berufung an die Universität Gießen seine anfänglichen Hemmnisse und Schwierigkeiten und das chemi­sche Unterrichts- Laboratorium. Verzweiflungsschrei an den Kanzler Linde.

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denn diese sagt einfach der Friedhof dient als allgemeiner Wie dabei die einzelnen Konfessionen, auch vorher oder nachher, mit ihren firchlichen Gebräuchen es halten wollen, das ist Sache der Kirchen, auch der Leid­tragenden, aber nicht der Stadt, deren Wohl dadurch nicht im geringsten gestört wird.

Wir hatten damals bei Großh. Kreisamt und Ministerium des Innern in 4 Punkten Beschwerde erhoben wider Herrn Oberbürgermeister Mecum; wir hatten aber dabei nicht die Bitte ausgesprochen, uns die Friedhofsweihe zu erlauben; denn diese Erlaubnis bedurften wir nicht und bedürfen wir nicht. Nur um Schuß gegen etwaige neue Störungen der Weihe hatten wir Großh. Kreisamt gebeten. Trotzdem hielten wir es für richtig; vorerst mit dieser Weihe zu warten, bis eine Entscheidung über unsere Beschwerde getroffen worden sei. Dies zog sich aber allzulange hinaus; wir erfuhren, daß noch im Juli unsere Beschwerdeschrift an den Oberbürgermeister zum Be­richt gegeben worden sei, später auch die Zuschrift des Ober­tonsistoriums. Dort auf der Bürgermeisterei liegt alles seit zwei Monaten, während man doch hätte erwarten dürfen, daß Herr Mecum, wie er ohne Stadtverordnetenversamm­lung sein Verbot und seine Gewaltandrohung sich erlaubt hatte, so auch ohne Stadtverordnetenversammlung seinen Bericht und seine Rechtfertigung schnellstens erledigen werde. Das Großh. Ministerium weiß amtlich heute noch nichts von unserer Beschwerde. Zudem ging die gute Jahreszeit zu Ende, im Oftober beginnen die Abendgottesdienste. Deshalb be­stimmten wir die Friedhofsweihe auf Sonntag, 24. September. Als darauf Großh. Kreisamt, dem wir Anzeige hiervon machten, uns anheim gab, erst die Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlung abzuwarten, so blieben wir dennoch einstimmig bei unserer Anordnung und erließen die öffentliche Einladung. Denn wir wahren uns und unserer evangelischen Gemeinde aufs bestimmteste das Recht, daß wir mit unserer Weihe von keinerlei Beschluß der Stadtverordnetenversammlung oder des Kreisamts ab­hängig sind.

Dieses Recht, das kein Vorrecht, feinen Ein­griff in Anderer Rechte und Befugnisse in sich schließt, habe ich uns auch gewahrt bei meiner legten persönlichen Verhandlung mit Großh. Kreisamt, zu der ich nebst zwei anderen Herren am vorigen Samstag vormittag gebeten wurde.

Dennoch willigte ich schließlich in die Verlegung der Weihe ein, als vom Großh. Kreisamt aus der Ver­mittlungs- Vorschlag gemacht wurde ich solle auf Abhaltung der Weihe am 27. September verzichten, und dafür solle

Jahre des vorigen Jahrhunderts.

Marktberichte.

Gießen, 1. Oftbr. Auf dem heutigen Wochenmarkt fos eten Butter per Bfb. 1.00-1.05 Mt., Hühnereier 2 Stüd 14–16 Pfg., Enteneter St. 8 Pfg., Käse per St. 5-8 Pfg.. Käsematte 2 St. 5-6 Pfg., Erbsen per Liter 21 Pfg., Linsen per Liter 32 Bfg., Tauben per Paar T. 0.70-0.90, Hühner per Stüd Mr. 1.30-1 80 Hahnen, per Stüd Mr. C.70-1.50, Enten per Stüd 1.80-2.40, Gänse p. Pfd. 54-60 Pfg., Ochsenfleisch per Pfd. 68-78 Bfg., Rindfleisch per Pfd. 62-66 Pfg. Schweinefleisch per Pfd. 66-76 Big. Schweine­fleisch gesalzen per Pfund 0.80 Bfg., Kalbfleisch per Pfd. 70-74 Pfg., Sammelfleisch per Pfd. 56-74 Bfg., Kartoffeln per 100 Kilo 6.00-7.00 mt., Zwiebeln per 3t. Mt. 4.50-5.00, Kirschen per Pfund 00-00 Pfg. Milch per Liter 18 Pfg. Dauer der Marktzeit von 8 Uhr morgens bis 2 Uhr Nachmittags. Gegenstände des Wochenmarktverkehrs dürfen vor Beginn der Marktzeit überhaupt nicht, und während der ersten drei Stunden der Marktzeit im Um­herziehen feilgeboten werden.

§ Kirchhain, 29. Sept. Der heutige Rindviehma: ft war nur schwach befahren, da gleichzeitig in Gießen Vieh­markt stattfand, dagegen waren zum Schweinemarkt sehr viel Tiere aufgetrieben. Die Preise waren sehr mäßig und sanken gegen Ende des Marktes noch mehr. So wurden zum Beispiel 11 Stück Saugferkel für zusammen 33 Mt. verkauft, andere pro Stück nur 4 Mt.

Berantwortlich: für ben politischen und Inseratenteil Albin lein. Har bas Botale, den Gerichts." und Deffentlichen Sprechsaal": Fr. Oppermant Drud unb Berlag der Gießener Berlagsbruderei( vorm. Wilh. Keller), Gießen.

Mit sanfter Ueberredung sollte jede Hausfrau darauf hinwirken, daß namentlich der Gatte, der oft außer dem Hause gezwungen ist, für Magen und Nerven schädliche Getränke zu genießen, wenigstens daheim naturgemäß lebt und nur gesunde Speisen und Getränke zu sich nimmt. Sie sollte 3. B. unbeirrt jeden Tag immer und immer wieder Kathreiners Malz kaffee auf den Tisch bringen, anfangs eventuell nur als Zusat zum Bohnenfaffee, etwa im Mischungsverhältnisse von halb zu halb, dann allmählich zu immer größeren Quantitäten Malzkaffee übergehend, bis endlich dieses bekömmliche, mild und angenehm schmeckende Getränk in unvermischter und reiner Form allen Familienmit­gliedern ausnahmslos ein unentbehrlicher Bestandteil des täglichen Frühstücks und Vesperbrotes geworden ist. Schlachthaus. Kuhfleisch 50 Pfs. Heute u. Morgen. alsbald öffentlich bekannt gemacht werden, daß die Friedhofs­weihe auf genau acht Tage verschoben, daß sie bestimmt und sicher am Sonntag, den 4. Oktober d. Js., Nach­mittags 4 Uhr, stattfinden werde.

Die Art, wie das Kreisamt dieses versichert, und wie besonders auf mein Anfragen auch der Herr Provinzial­direktor persönlich diesen Vorschlag annahm, mußte mir als eine Versicherung auf Manneswort gelten. Hätte ich troß­dem den Wunsch des Kreisamts zurückweisen wollen, dann hätten wir am 27. September die Weihe ohne Zustimmung dieser Behörde gehalten, was immerhin schmerzlich gewesen wäre, während wir für den 4. Oktober zum voraus die Versicherung erlangten, daß seitens des Kreisamts, und selbst­verständlich auch seitens der Herrn, die zu jener Besprechung zugezogen worden waren, nichts der Vornahme unserer Friedhofsweihe entgegenstehe, uns demnach auch der Schuh der obersten Polizeigewalt gewiß sei. Ich wäre beim Be­harren auf den 27. September doch auch als einer erschienen, der in das Wort der Herrn Kreisamts- Beamten Zweifel setzte, was ich jedenfalls vermeiden wollte. Da zudem der 4. Oktober auch noch als ein geeigneter Sonntag gelten konnte, so willigte ich in die Verschiebung ein. Ich hoffe, daß die Gemeinde nach diesen Darlegungen mein Nachgeben, das viel Befremden und Unwillen erregte, doch als wohl begründet beurteilen wird wie es auch der Kirchenvor­stand tat.

Wir wollen nun frohen, getrosten Sinnes der Friedhofs­weihe am nächsten Sonntag den 4. Oktober entgehen sehen! Möge nur der Gott, der Wolken, Luft und Winden giebt Wege, Lauf und Bahn, uns einen rechten Sonnensonn­tag schenken, wie der vorige es war. Für jeden Fall aber, auch unter Sturm und Regen, bitten wir um Gottes Segen zu der ernsten, von Todes- und Grabesluft umwehten Fried­hofsweihe einer tief bewegten evangelischen Gemeinde!

Zum Schluß noch eine furze Antwort für alle Evan­gelischen, die nach der Verschiebung unserer Friedhofsweihe gewünscht, beantragt, gefordert haben, daß zur Besprechung der ganzen Angelegenheit und zu einer allgemeinen Rundgeb­ung noch in dieser Woche eine öffentliche Versammlung der evangelischen Bürgerschaft veranstaltet werde. Meine Ant­wort sei, in Uebereinstimmung mit Anderen, die Bitte, mit einer solchen Versammlung bis nach geschehener Einweihung des Friedhofs warten zu wollen. Dann soll, wenn es irgend­wie wünschenswert oder nötig erscheint, vielleicht schon in nächster Woche, für Erfüllung der genannten Wünsche und Forderungen Sorge getragen werden. Gießen, den 1. Oftober 1903.

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Dr. Naumann, Pfarrer.