Ausgabe 
30.7.1902 Zweites Blatt
 
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Nr. 174.

Zweites Blatt.

Mittwoch, den 30. Juli 1902.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mr. 1 50.

Gratis beilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und d Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Gießener

11. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für Gießen, wie ganz Oberbeffen, die Kreiſe Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Ervedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechanschluß Nr, 362.

Nenelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

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sid

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeifung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Drud und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

Das eigenhändige Testament. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch wird ein Testa­ment entweder vor einem Richter oder einem Notar errichtet oder durch eine von dem Erblasser unter An­gabe des Ortes und des Tages eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung. Trotzdem für dieses letztgedachte Testament- das eigenhändige bezw. holographische die Beachtung irgend weiterer Formen nicht vorgeschrieben ist, bergeht für einen beschäftigten Nachlaßrichter faum eine Woche, ohne daß ihm ein wegen Formverstoßes nichtiges eigenhändiges Testament zu Gesicht kommt.

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Wer ohne Notar oder Gericht sein Testament machen will, muß vor Allem bedenken, daß er das ganze Testament ohne jede Ausnahme mit eigener Hand zu schreiben hat. Wird auch nur ein Wort von fremder Hand geschrieben, so ist das ganze Testament nichtig. Welche Sprache, welche Schriftzeichen man verwendet, ist gleid giltig, jedoch ist die Benutzung eines mechanischen Verfahrens. z. B. des Drucks, der Schreibmaschine unstatthaft. Auch Ort und Tag der Errichtung müssen von dem Testator selbst geschrieben werden, etwa: Berlin 1. Mai 1902." Briefbögen mit Vordruck des Ortes oder der Jahreszahl sind schon mehrfach verhängnisvoll geworden: Man darf den Vordruck nicht benutzen. Der Name muß am Schluß des Testaments stehen; folgendes Testament: Ich, Friedrich Schulze, seze meine Frau zur alleinigen Erbin ein. Berlin, 1. Mai 1902." wäre nichtig, wenn nicht Friedrich Schulze auch noch unter diese Ver­fügung seinen Namen setzen würde. Das im Testa­ment angegebene Datum muß auch den wahren Ort und Tag der Errichtung bezeichnen.

Will man ein Testament nachträglich ändern, so wird es sich empfehlen, nicht in dem Testament zu streichen, sondern die abändernde Bestimmung wiederum eigenhändig zu schreiben und sie unter eigenhändiger Angabe des Ortes und des Tages der Abänderung zu unterschreiben. Schreibt man in ein errichtetes Testament Zusäße, so müssen auch diese mit Ort, Tag und Unter­schrift sein.

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Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Zur Errichtung eines eigenhändigen gemein­schaftlichen Testaments genügt es, wenn zunächst einer der Ehegatten das ganze Testament in der oben be­schriebenen Weise also mit Ort, Tag und Unterschrift errichtet und dann der andere Ehegatte die Erklär ung beifügt, daß das Testament auch als sein Testament gelten solle. Diese Erklärung muß unter Angabe des Ortes und Tages eigenhändig geschrieben und unter­schrieben werden, fönnte also etwa lauten: Vor­

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stehendes Testament soll auch als mein Testament gelten. Berlin 1. Mat 1902. Frau Marie Schulze." Hier ist bor allem zu betonnen, daß beide Ehegatten zu ihrer Unterschrift den Ort und Tag hinzusetzen müssen. Recht häufig wird in derartigen Testamenten nur von einem der Ghegatten der Ort und Tag der Errichtung ge­schrieben: Ein solches Testament ist ungültig.

Giessener Cagesneuigkeiten.

** Dr. ing. Nun können auch Architekten die Würde eines Dr. ing. erwerben. Bisher bestanden bei den technischen Hochschulen feine Diplomprüfungen für Architekten. Vom 1. Oktober d. I. ab ist es den Studierenden der Architektur an der kgl. Technischen Hochschule zu Charlottenburg ermöglicht, eine Diplomprüfung abzulegen. Sie soll den Bewerbern den Nachweis ermöglichen, daß sie durch ihr akademisches Studium die Ausbildung erworben haben, die eine ausreichende Grundlage für die selbstständige, von fünstlerischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten ge­leitete fachliche Thätigkeit gewährt. Die fgl. Technische Hochschule hat das Recht, auf Grund der Diplom­Prüfungen den Grad eines Diplom- Ingenieurs zu er­teilen. Bedingungen zur Zulassung zu dieser Prüfung find bei Inländern das Reisezeugnis, bei Ausländern ein gleichwertiges Zeugnis, ferner die Immatrikulation als Studierender der Technischen Hochschule zu Berlin; für die Vorprüfung ein zweijähriges Studium an tech­nischen Hochschulen des Deutschen Reiches überhaupt und für die Hauptprüfung der Nachweis der an einer technischen Hochschule des Deutschen Reiches bestandenen Vorprüfung, sowie eines eines mindestens vierjährigen Studiums an technischen Hochschulen des Deutschen Reiches. Von dieser Studienzeit müssen ferner min­

destens drei Halbjahre in die Zeit nach dem Bestehen der Vorprüfung fallen.

** Franfaturzwang für leere& mballage. Die Wiesbadener Handelskammer gab die An­regung, der Bestimmung, nach welcher gebrauchte leere Kisten, Körbe usw. bei der Aufgabe frankiert werden müssen, durch Aufnahme in die Verkehrsordnung gesetz­liche Straft zu geben. Der Vorstand der rheinhessischen Weinhändler und die Mainzer Handelskammer dagegen sind der Ansicht, daß die Ausführung des Antrages un­thunlich erscheint.

** Annoncen deutlich schreiben! Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts braucht für Fehler in einer Anzeige, welche infolge unleserlich und undeutlich geschriebenen Manuskriptes entstanden sind, kein Ersatz geleistet zu werden. Das Reichsgericht ging hierbei von der Ansicht aus, daß Anzeigen, welche man einer Zeitung zusendet, deutlich geschrieben sein müssen. Das Deutlichschreiben sei natürlich angelegentlich auch bei dem Manuskripte für den redaktionellen Tert der Zeitung empfohlen. Irrtümer entstehen leicht, dagegen sind häufig die Folgen nicht so schnell zu beseitigen. ** Eine für Buchhändler und Verleger willkommene Verfügung hat der preußische Kultusminister erlaffen. Da mit dem neuen Schuljahr 1903/4 die Einführung der neuen Rechtschreibung in Aussicht genommen der neuen Rechtschreibung in Aussicht genommen ist, so fönnen schon jetzt die in der neuen Rechtschreibung gedruckten Bücher eingeführt werden. Neben diesen sollen aber auch noch im nächsten Jahre die alten Bücher zugelassen werden. Ein Druck von irgend einer Seite, nur die neuen Bücher zu kaufen, soll der königlichen Regierung bekannt gegeben werden. Demnach fönnen die noch vorhandenen alten Bücher aufgebraucht werden.

Aus Hessen und Nachbargebieten.

leute auf eine gute Ernte binnen 10 Minuten ber­nichtete. Die dicken Hagelförner zerschmetterten viele Fensterscheiben, schlugen Aeste von den Bäumen und zerstörten die geringe Obsternte fast ganz. Die vorher üppig stehenden Feldfrüchte bieten jetzt einen traurigen Anblick. Bohnen, Gurfen, Kartoffeln und Gemüse liegen zerfetzt über dem Erdboden ausgebreitet. Am meisten haben die Gerste und der Hafer gelitten. Der Schaden ist groß. Nur der hiesigen Bürger hat versichert.

Schlangenbad, 29. Juli. Am 2. August werden die Bürgermeister des Kreises Bingen unter Führung des Herrn Geh. Geg.- Rat Spamer unserem idillischen Badeorte einen Besuch abstatten. duts

Elmstein, 26. Juli. Der 13jährige Waisenknabe Valentin Marx wollte an einem Stuhwagen voll klein­gesägtem Brennholz beim Fortschaffen helfen. Der Knabe befand sich mit noch einem Stnaben an der Deichsel, an einer sehr abschüssigen Straßenstelle stolperte er, die Räder gingen ihm über Hals und Brust und er blieb tot auf dem Plaze liegen. horos

Kastel, 29. Juli. Der in St. Louis wohnende Großbrauereibefizer Busch hat wiederum seine Anhäng­lichkeit an Stastel bewiesen, indem er durch seine Ge­mahlin den hiesigen Oberlehrern 500 mt für bedürftige Kinder ohne Unterschied der Konfession überweisen ließ. J. Mainz, 29. Jult. 3urückgekehrt ist am Samstag der 16jährige Schreibgehilfe von hier, der mit noch zwei gleichalterigen Kameraden( nicht Frauens­personen, wie berichtet wurde), in abenteuerlicher An­wandlung eine Reise um die Welt machen wollte. Fret­willig und reumütig kehrten die jungen Leute wieder zurück. Von dem entnommenen Geld ihrer Eltern haben fie etwa 400 Mt. verbraucht.

Vermischtes.

Wetzlar, 28. Juli. Die Sigung der Handelskammer am Freitag den 18. hatte folgende Hauptverhandlungs­punkte: 1. Geschäftsbericht, 2. Rechnungs legung für 1901/02. 3u Kaffenrevisoren wurden er­nannt die Herren G. Buß und A. Waldschmidt. 3. Eisenbahnverhältnisse im Kreise Weglar: Die Kammer wird in ernannten Eingaben 1) für den Bau der Bahn nach Hohensolms- Gladenbach. 2) für den Bau der Bahn Usingen- Weilmünster über Gräven wiesbach mit Fortführung der Linie über Brandobern­dorf nach Burgsolms eintreten. Was den Wetzlarer Bahnhof anbetrifft, so wird die Kammer dem Be­dürfnis entsprechend um nochmalige Erweiterung vor­stellig werden. 4. Berichterstattung über die er­bezirke Wetlar und Gladenbach: Bis jetzt strebte andere Einteilung der Amtsgerichts­sind erst 3 Ortschaften dem Bezirke Wetzlar zugewiesen. Man wird darauf hinwirken, daß noch 4 andere folgen. 5. Antrag auf Beseitigung der Gerichts ferien: Der Beschluß lautet: Die Handels­kammer für den Kreis Weglar erachtet den Antrag der vereinigten rheinisch- westfälischen Handelskammer auf Beseitigung der Gerichtsferien insoweit für zeit- richt zu besuchen. Der Minister der geistlichen 2c. Angelegen gemäß, als sie die zweimonatige Ferienzeit nicht für erforderlich hält, sondern auf einen Monat beschränkt ſchen will. Die jetzige Dauer der Gerichtsferien hat fraglos eine Störung und Verschleppung vieler gerade zur Folge. den geschäftlichen Verkehr berührenden Gerichtssachen

Das preußische Kultusministerium ver­öffentlicht in dem neuen Hefte des Centralblatttes für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen folgende Ent­scheidung des Straffenats des Berliner Kammergerichts über die Verpflichtung jüdischer Kinder zum Schul­besuche an jüdischen Feiertagen: Nach§ 61 bes Gesetzes vom 23. Juli 1847 über die Verhältnisse der Juden sind die Juden schuldig, ihre Kinder zur regelmäßigen Teil­nahme an dem Unterricht in der Drtsschule während des gefeßlich vorgeschriebenen Alters anzuhalten oder ihnen durch häusliche Unterweisung oder durch ordentlichen Besuch einer anderen vorschriftsmäßig eingerichteten öffentlichen oder Privat­Lehranstalt einen regelmäßigen und genügenden Unterricht in den Elementarkenntnissen zu Teil werden zu lassen. Nur zur jüdischen Kinder nach§ 62 a. a. D. nicht verpflichtet." Da Teilnahme an dem christlichen Religionsunterricht sind die fonach eine regelmäßige Teilnahme für den Unterricht in den Ortsschulen vorgeschrieben und von den Unterrichtsgegen­ständen ausdrücklich nur der christliche Religionsunterricht ausgenommen ist, so besteht an sich für jüdische Kinder, wenn sie die Ortsschule besuchen, die Verpflichtung, auch den an jüdischen Feiertagen an dieser Schule stattfindenden Unter­heiten hat jedoch in den Erlassen vom 6. Mai 1859, 4. April 1868 und 5. April 1884( abgedruckt bei Schneider und v. Bremen: das Volksschulwesen im preußischen Staate, Bd. III S. 62, 63) angeordnet, daß, wenn die Eltern der jüdischen Kinder aus religiösen Motiven wünschen, daß ihre Kinder an den Samstagen und jüdischen Feiertagen von dem Besuche der Schule entbunden werden, diese Ansprüche Berücksichtig­ung finden und die Kinder, und zwar auch solche, welche die Volksschule besuchen, an diesen Tagen von der Teilnahme an dem Unterrichte durch die Schulaufsichtsbehörden dispenfirt Im Bahnpostwagen verunglückt. Bei dem am Samstag werden sollen. Die Eltern fönnen fonach nicht für befugt Vormittag gegen halb 7 Uhr in Darmstadt eingetroffenen erachtet werden, nach ihrem Belieben ihre Kinder an den Frankfurter Personenzug Nr. 65 wurde der Posthilfebote jüdischen Feiertagen ohne weiteres von dem Besuche der Meß aus Frankfurt, der den in diesem Zuge laufenden Post- Schule fernzuhalten, vielmehr ist ihnen dies nur gestattet beiwagen all in zu bedienen hatte, bewußtios unter den auf Grund einer von Seiten der Schulaufsichtsbehörde er Back ten vorgefunden. Der Wagen war fast ganz beladen, folgten Dispensation, über deren Erteilung die angezogenen fügung stand. Die nach allen Seiten hin aufgetürmten Badete sodaß dem Hilssbot n nur noch ein kleiner Raum zur Ver- Erlasse des Ministers ergangen sind. Eine Schulversäumnis, fügung stand. Die nach allen Seiten hin aufgetürmten Packete die ohne diese Dispensation stattgefunden hat, kann daher als waren nun infolge der Erschütterung zusammeng stürzt und eine solche, für die ein genügender Grund vorliegt, nicht an­als man ihn aus seiner schrecklichen Situation befreite. Man hatten den Metz unter sich begraben. Met war bewußtlos, gesehen werden." verbrachte ihn, nachdem er das Bewußtsein wieder erlangt hatte, ins Hospital.

Darmstadt, 28. Jult. Der Privatdocent Kamerer lichen Professor für Maschinenbaukunde an der tech­an der technischen Hochschule wurde zum außerordent­nischen Hochschule in München ernannt. lichen Professor für Maschinenbaukunde an der tech­

Hermannstein, 27. Juli. Gestern Abend nach 7 Uhr entlub sich ein schweres Hagelwetter über unserer Gemarkung, das die Hoffnungen unserer Land­

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Brieg, 27. Jult. Aus Furcht vor Strafe- er hatte den Frühdienſt verſchlafen hat sich ein Ein­jährig- Freiwilliger- Unteroffizier vom 157. Infanterie­Regiment erschossen.

Aus Kattow it wird berichtet: Der bereits ge­meldete Eisenbahn- Unfall von Granica, wo­