Ausgabe 
28.6.1902 Drittes Blatt
 
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Nr. 147.

Drittes Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mt. 1.50.

Gratisbeilagen: Oberheffische Familienzeitung( täglich) Oberbeffische Beitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Samstag, den 28. Juni 1902.

Gießener

11. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberhessen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pf., sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28:

Nenelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

Haftpflichtversicherung.

I.

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Von einem Freund unseres Blattes wird uns folgender Artikel mit der Bitte um Abdruck zugesandt. Die Haftpflicht ist durch den Ausbau unserer sozial­politischen Gesetzgebung zu einer Gefahr geworden, die jeden Menschen treffen kann. Jeder Industrielle, Gewerbetreibende, Beamte, Privatmann, Hausbesizer usw. ist feinen Augen blick sicher, daß er sich nicht einmal gegen die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen vergeht. Abgesehen von der vor­säglichen Handlungsweise sind die Fälle sehr zahlreich, wo fahrlässiges Verschulden an einem Unfall nachzuweisen ist, oder Nichtbeachtung von gefeßlichen Bestimmungen z. B. der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften die zum Schutz von Leben und Gesundheit gegeben sind. Infolgedessen stehen den Berufsgenossenschaften, Kranken­tassen, Alters- und Invaliditätsversicherungs- Anstalten, Re­greßansprüche an Personen zu, die einen Unfall verschulden. Merkwürdigerweise begegnet man über diese Gesez­gebung, die so tief ins wirtschaftliche Leben einschneidet, einer großen Verständnislosigkeit in allen Schichten der Be­völkerung, und nur dieser Unkenntnis verdanken es Viele, daß sie für verschuldete Unfälle nicht haftbar gemacht worden find, oder haftbar gemacht werden. Hier nur ein Beispiel: § 5 Abs. 9, des U.-G. bestimmt, jeder Arbeiter, der infolge

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eines erlittenen Betriebsunfalles die Krankenkasse in Anspruch nehmen muß, fann vom Beginn der 5. Woche bis zur Her­stellung seiner Erwerbsfähigkeit eventl. bis zu Ende der 13. Woche die Ergänzung seines Kranfengeldes bis zu 2/3 seines verdienten Lohnes beanspruchen. Die Krankenkasse fordert selbstverständlich, den hierdurch verursachten Mehraufwand an Kosten vom Arbeitgeber zurück. Es ist sicher anzunehmen, daß, abgesehen von städtischen Krankenkassen- Verwaltungen, fleinere, ländliche Verwaltungen diese Bestimmung überhaupt nicht fennen, und infolgedessen auch der Anspruchberechtigte das erhöhte Krankengeld nicht erhält; letterer hat in der Aber Regel auch keine Ahnung von dieser Bestimmung. pfeuschnell schreitet die Reit vorwärts und mit ihr die Auf­

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flärung! Graf Posadowsky fagte einmal im deutschen Reichsiag: nicht die Unfälle vermehren sich in der seitens eines Abgeordneten vorgetragenen Weise sondern die Zahl der Unfallanmeldungen wird infolge der in immer weitere Kreise dringenden Aufklärung über die Unfallgeseßgebung mit jedem Jahre größer.

Um nun den Gefahren, welche die sog. Haftpflichtbe­ſtimmungen bringen fönnen zu begegnen, hat man die Haft­pflichtversicherung in's Leben gerufen. Es ist dies wohi einer der interessantesten aber auch schwierigsten Zweige der Privatversicherung. Eine Anzahl deutscher und ausländischer Versicherungs- Gesellschaften haben diesen neuen, den Bedürf nissen unsrer Bevölkerung Rechnung tragenden Versicherungs­zweig aufgenommen. Der Gedanke, für einen Unfall eines Anderen einmal haftbar gemacht werden zu können, wird in immer weitere Kreise dringen. Mit dieser Thatsache werden die Versicherungs- Gesellschaften aber auch nach einer anderen Seite hin zu rechnen haben. Denn mit der Verbreitung Dieses Gedankens bricht sich auch die Erkenntnis Bahn, daß man Ansprüche an andere stellen fann, was eine Vermeh­rung der Entschädigungsansprüche bei den Gesellschaften zur Folge haben wird. Jeder falls bietet aber die Geschichte der deutschen Assekuranzunternehmen die Gewähr dafür, daß sich unsere Privatanstalten auch dieser Aufgabe gewachsen zeigen

werden.

wirtschaftliche Interessenverbände empfehlen fort und fort Auch Genossenschaften, Gewerbevereine und sonstige wirtschaftliche Interessenverbände empfehlen fort und fort thren Mitgliedern den Abschluß einer solchen Versicherung. Einige diefer Verbände wie z. B. der Rhein- Main- Gast­wirteverbano haben eine eigene Haftpflichttasse auf Gegen­ſeitigkeit gegründet. Dieses Vorgehen von wirtschaftlichen Vereinigungen zeigt, daß der Abschluß einer Haftpflichtver sicherung zu einem Gebot der Notwendigkeit geworden ist.

Nach alledem find die Privatanstalten und alle Ver­einigungen, welche sich mit diesem Versicherungszweige be­schäftigen, berufen ein Stück Kulturarbeit zu vollbringen und begeht derjenige eine schwere volkswirtschaftliche Sünde, der 8wietracht in diese Arbeit trägt, was leider auf dem letzten

Vertretertag des Rhein- Maingastwirteverbandes geschehen ist. Herr Reinemer- Darmstadt behauptet in Bezug auf die Haft­pflichtkasse deutscher Gastwirte", daß deren Gründung ledig lich deshalb erfolgt sei, um die Wirte voll und ganz vor Schaden zu schüßen." Daß dies nicht der Fall ist, giebt die Haftpflichtkasse deutscher Gastwirte" in einem Einge­sandt" in Nr. 130 des G. Anz" selbst zu. Sie erklärt: Es ist uns wohl bekannt, daß auch die Versicherungsge­sellschaften volle Versicherungen übernehmen, und ist von uns niemals etwas Gegenteiliges behauptet worden." Also auch die Versicherungsgesellschaften sind hiernach im stande, nach der Seite hin, dasselbe zu leisten, wie die Haftpflichtkass deutscher Gastwirte".

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Ferner behauptet dec Lettere, daß 9/10 aller bei Ver­ſicherungsgesellschaften versicherter Gastwirte unvollständig versichert sind," ohne natürlich zu sagen, was sie unter voll­Daß diese ständiger Versicherung verstanden wissen will. Frage aber noch ihrer Lösung harrt, geht daraus hervor, daß man eine aus Privatversicherungs- und Regierungs­treisen gebilde e Kommission zur Beratung eines Entwurfs zu einem Reichsgesetz über den Versicherungsvertrag nach Berlin berufen hat. Db aber der Versicherungsvertrag ge= nannter Kasse für diese Verhandlungen als Grundlage dienen könnte darf, nach deren Polizen zu urteilen, sehr bezweifelt

werden.

Daß eine Versicherung bei gen. Kasse billiger sei, als bei Versicherungsgesellschaften ist noch nicht erwiesen. Was bei einer Kasse, die auf Selbsthilfe also auf Gegenseitig­feit aufgebaut, die Prämie zuguterlegt tosten tann, ist nicht im Voraus sicher zu sagen.

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Ob nun die Geschäfte genannter Kasse im Haupt- oder Nebenamt geführt werden, so fosten sie Geld und der Be­griff: mäßige Unfostea" ist auch für die Versicherungsge­sells gasten anwendbar, die bei Handecten Millionen Mirk Prämieneinnahme, Millionen Mact Uatosten haben. Soviel ist sicher, daß die Leiter der verschiedenen Verbandsinstitute ein ganz nettes Einkommen haben um das sie schon mancher fleine Gastwirt und Versicherungsvertreter beneiden könnt

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Nr. 147.

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fonnte.

Seite 2.

große Farne geschikt waren, an war nut iungen Bäumchen eingefaßt, die wiederum durch to und Kiefern, eine halbe Meile von den Alleen. Dieſer Weg Brad und näherten fich einer fleinen Anpflanzung von Tannen er auf einige Entfernung umber alles mit Leichtigkeit erkennen Sie gingen jest langfamer auf einem weichen, moosigen ram Tage febr

Nr. 147

Das Glüd der Häßlichen.

hübsche Beispiele aus dem Leben zu beweisen. fann, sucht eine englische Zeitschrift durch ein paar perstorbener reicher Magnat der die Häßlichkeit, oie man gewohnt ist, als ein Kleines Feuilleton. Daß unter Umständen

gera anzusehen, das Glück eines Menschen machen

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derbe Art des Bauern

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vielen Reifen; dann fuhren Bauer der Bemerkung, es fet ein teures Andenten an seine

Lehrling einen Thaler und nahm den Schirm

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ringeren als dem Mecklenburg zu thun gehabt hatten." nuten schon erfuhren fie, daß sie es mit feinem Ge bergnügt nach Freiroda zu. Aber nach einigen t- Herzog Johann Albrecht zu