Ausgabe 
25.10.1902 Drittes Blatt
 
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Drittes Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mr. 150.

Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werftagen nachmittags.

Samstag, den 25. Oktober 1902.

Gießener

11. Jahrgang.

Insertionsprei 8: Die einspaltige Petitzeile für Gießen wie ganz Oberbeffen, die Kreise Wezlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 0 resp. 40 Pfg.

Postzeiturgeliste No. 3032.

Redaktion und Erredition: Gießen Neuenweg 28. Fonsprochenschluß Mr, 362.

Neuelle Nachrichten

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( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Wetzlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung. Enthält alle amtlichen Bekanntmachungen der Großherzoglichen Bürgermeisterei Gießen.

Sihung der Stadtverordneten.

Gießen, 23. Oktober.

( Fortsetzung.)

Eine Beschwerde von Jean Dern u. Co. worin diese Firma behauptet, daß bei der Vergebung der Röhrenlieferung für die Entwässerung des Provinzial Sichenhauses nicht sachliche Gründe maßgebend gewesen feien, wird von der Versammlung als unbegründet er­klärt, nachdem Bürgermeister Mecum eingehend dar­legt wie so es gekommen, daß die Lieferung an ein Frankfurter Haus und nicht an Jean Dern u. Co. übertragen wurde.- Stadtverordner Haubach bemerkt, daß die schwere Anklage, welche die Firma Jean Dern u. Co. gegen die Mitglieder der Bau­Deputation in ihrer Beschwerde erhebt, indem sie dieser unterschiebt, daß bei der Lieferungs- Vergebung irgend­welcher Art nicht streng sachlich verfahren würde seiner­seits, ganz entschieden zurückgewiesen werden müſſe. Dem Anschluß des Lagerplatzes für die Sielbauten an das Fernsprechnetz stimmt die Versammlung zu. Die

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Bewirtung der Teilnehmer am Kongreß der deutschen Gesellschaft für Gynäkologie

zu Gießen, für welche s. 3t. 600 Mt. bewilligt waren, haben 770 Mt. betragen, so daß die Versammlung nachträglich noch 170 Mt. bewilligte.

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Die Ratsprotokolle aus dem 15. und 16. Jahrhundert, die sich im städtischen Archiv befanden und welche in gewissen Fällen für die Stadt überaus wertvoll sein fönnen, bedürfen einer sachgemäßen Behandlung durch den Buchbinder, wofür von der Versammlung 100 Mt. verlangt und gut geheißen werden. Bei einer statt­gehabten Submission der Uebernahme vom

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Fuhrwesen der Stadt Gießen

ist der Lohnkutscher Junker der billigste für das Fahren der Kehrmaschinen und auch der Gießfässer und der Fuhrherr Beinborn der Mindestfordernde für die Be­spannung der Kehrichtabfuhrwagen. Die Baudeputation schlägt vor, diesen die Lieferung der Gespanne zu über­tragen.

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Die Wirtschafts- Erlaubnis wird durch Bejahung der Bedürfnisfrage befürwortet. 1. Karl List für Schiffenbergerweg 58( Uebergang), 2. Ph. Senkler für Rheinischen Hof( Frankfurterstraße), 3. Louis Wichard, Hammstraße 14,( Logiswirtschaft). Ein Antrag von Friedr. Schäfer, dem Neustadt 1, Stehbierhalle, der Bierausschank bewilligt ist, ihm auch den Branntweinausschank zu gestatten, hat zu mehreren Malen die Versammlung beschäftigt und liegt erneut vor. Die Bedürfnisfrage ist stets verneint worden und wird auch dieses Mal verneint. Damit ist die öffent­liche Sigung beendet.

Schöffengericht.

nicht schaffen. Bürgermeister Mecum empfiehlt den Ver-| schäftsführung für die Gemeinde- Strankenkasse( unftändige trägen wegen der Vergebung des städtischen Fuhrwerks die Arbeiten) übernimmt. Klausel hinzuzufügen, daß die Uebertragung der Fuhren an andere Fuhrleute durch den vertragschließenden Fuhrmann nur mit Zustimmung der Bürgermeisterei erfolgen darf, worauf der Antrag der Bau- Deputation angenommen wird. Ueber das Projekt eines hessischen Städtebund- Theaters referiert Bürgermeister Mecum etwa wie folgt: Nachdem das auf dem Kurhessischen Städtetag behandelte Projekt eines Städtebund- Theaters für Kurhessen sich nicht verwirklicht hat, ist von der Stadt Marburg der städtischen Verwaltung Gießens nahe gelegt worden, eine Theater- Vereinigung für Gießens nahe gelegt worden, eine Theater- Vereinigung für Gießen, Marburg und Bad Nauheim zu be­gründen. Man denkt sich die Sache so, daß für beide Schwester- Universitätsstädte ein Theater- Ensemble verpflichtet oder angagiert wird, das in der Woche etwa 3 Mal in Gießen und 2 Mal in Marburg spielt. Vielleicht ließe sich auch erreichen, daß die angagierten Künstler im Sommer im Kurtheater in Bad- Nauheim Vorstellungen geben. Selbst­verständlich dürfen die materiellen Unterstüßungen, welche die Stadt Gießen dem Theater heute schon aus all­gemeinen Mitteln giebt durch die geplante Union nicht höher werden. In Marburg hat sich in letter Zeit ähnlich wie bei uns der Theater- Verein eine Ver­einigung gebildet, welcher für die angestrebte Theater­Union eintritt. Eine fünfgliedrige Kommission für die Stadt Marburg gebildet ist bereit die ganze Frage zu beraten und wird von der Finanzdeputation vorge schlagen, daß die Versammlung eine ebensolche Kom­mission wählt, welche gemeinsam mit der Marburger Kommission die Frage weiter behandelt, um zu greif­baren Vorschlägen für beide städtischen Verwaltungen zu kommen. Die Versammlung stimmt denn zu und wählt zu kommissions- Mitgliedern Beigeordneten Georgi, die Stadtverordneten Ha u bach, Heichel­heim und Kirch, sowie den Vorsitzenden des Theater: - Der Bürgermeister teilt Vereins Prof. Fromme. der Versammlung mit, daß er infolge eines Antrages des Kollegen Krumm in eine der Sparkassensizungen erreicht habe, daß

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der Zinsfuß der Spar- und Leihkasse auf 3 Proz. für Einlagen und 48 Proz. für Darlehn herabgesetzt worden ist. Er hätte gern den letzten Satz entsprechend dem Stande des Geldmarktes auf 4 Proz. durchgesetzt, aber dies sei nicht zu erreichen gewesen. Hieran knüpft sich eine überaus lebhafte Debatte auf die roir später zurückkommen. Ein Antrag der Orts­gruppe Gießen der deutschnationalen Handlungsgehilfen­Verbandes durch ein Ortsstatut

die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe für den Kleinhandel bis 12 Uhr Mittags und an Aus­nahmstagen nur 3 Sonntage vor Weihnachten länger zu zulassen, für den Großhandelsverkehr Sonntagsarbeit aber überhaupt zu verbieten, wird abgelehnt.

Stadtverordneter Hanau wünsche, daß bei lebertragung der Gespanne schärfere Vertragsbestimm­ungen als bisher aufgestellt und normiert werden. Der feitherige Unternehmer Fuhrherr Herzberger habe die Stadt einfach sitzen lassen, wenn er mit seinen Pferden anderweit besser lohnende Beschäftigung gefunden. Er hat dann die städtischen Fuhren durch andere Fuhr­leute machen lassen. Das dürfe man nicht dulden. Könne der Vertragsschließende mit seinen eigenen Ge­spannen die Fuhren der Stadt nicht besorgen, es können ja derartige Fälle eintreten, dann müsse es der Stadt überlassen bleiben, Ersatz zu schaffen. Bürgermeister Mecum ist der Ansicht, dies Verlangen des Kollegen Hanau, daß der Unternehmer, der mit der Stadt Ver­trag schließt, nun auch unter allen Umständen mit seinen eigenen Gespannen die Fuhren besorgen müsse, fönne man nicht gut heißen. Beigeordneter Georgi pflichtete der Ansicht Hanau's bei Herz­berger habe eine Zeitlang seine guten schweren und zug­festen Pferde anderweit beschäftigt und das städtische Fuhrwerk mit minder zugkräftigen fremden Gespannen besorgen lassen und dagegen müsse die Stadt sich schützen. Die Stadtverordneten Loeber u. Helfrich sind der An­sicht des Bürgermeisters. Stadtverordneter Kirch erklärt, er sei nicht damit einverstanden, daß man bei Vergebung des städtischen Fuhrwesens dem Mindestfordernden den Zuschlag erteile, ohne dabei das Pferdematerial zu berücksichtigen über das der betreffende Unternehmer verfügt. Ob man gut thue dem Lohn­kutscher Junker, der in seinen Stallungen nur leichte Chaisen- oder Droschkenpferde stehen habe das Fahren der schweren Kehrmaschine und der Gießfäffer zu über- Invaliditäts- Versicherung an die Orts- Krankenkasse, tragen bezweifele er, es sei doch nicht gut anzunehmen, daß Junker sich für dies Fuhrwerk extra Pferde an­schaffe. Man habe ja früher schlechte Erfahrungen ge­macht mit den billigen städtischen Fuhren und er glaube, daß es jetzt nicht anders kommen werde.

Stadtverordneter Schmall erklärt, er habe zu Junker das Vertrauen, daß dieser seine Schuldigkeit voll und ganz der Stadt gegenüber thun werde, wo fomme man denn dahin, wenn man bei der Gespann- Vergebung, nach den vom Stadtverordneten Kirch angeführten Grundsäßen verfahren parf. Schmall meint, und einen solchen wollen wir doch

Das vor 3 Jahren zur Probe eingeführte Orts­statut behufs Prüfung der Bedürfnisfrage auch bei der Errichtung von Schanfstellen für Bier läuft, da es nur auf 3 Jahre in Kraft gesetzt worden ist, am 11. Dezember d. J. ab. Der Bürger­meister teilt mit, daß nach den Zahlen des Jahres 1898 in Gießen auf 99 Einwohner eine Schankstelle kam, damals bestand die Prüfung der Bedürfnisfrage nur für den Branntwein- Ausschank, nicht für Bier. Seitdem durch Ortsstatut hierin Wandel geschafft, haben sich die Wirtschaften zwar von 238 auf 246 vermehrt, aber das Verhältnis pro Kopf der Bevölkerung stellt sich jetzt auf je 1 Schankstelle 106 Einwohner. Es wird daher vorgeschlagen, das Ortsstatut betr. die Bedürfnis­frage nicht ablaufen zu lassen, sondern dasselbe für dauernd zu erklären. Demgemäß wird auch beschlossen. Die Uebertragung der Geschäfte der soweit sie bisher von der Bürgermeisterei versehen wird, ( Kleben für Dienstboten, Mitglieder der Hilfskassen) wird auf Antrag des Vorstandes der Ortsfrankenkasse dieser unter der Bedingung übertragen, daß dieselbe hierfür niemals einen städtischen Zuschuß verlangt, sondern sich mit den von der Versicherung gewährten Rabatt von 6 Proz. auf den Betrag der verwendeten Marken begnügt, daß ferner die Ortskrankenkasse das Ginziehungsgeschäft der Versicherungsbeiträge von den Ginziehungsgeschäft der Versicherungsbeiträge von den Bahlungspflichtigen genau in der Weise einziehen läßt, daß weiter die Ortsfrankenkasse gleichzeitig die Ge­

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Gießen, 24. Oftober. Den Vorsiz führt Amtsgerichtsrat Gebhardt, als Schöffen fungieren: Philipp Launsbach VIII. von Reiskirchen und Friedrich Amend I. von Allendorf a. d. Lahn; als Ver­treter der Staatsanwaltschaft Amtsanwalt Weiß. Aus der Untersuchungshaft wird vorgeführt der Knecht Max Ludwig Bettelns. Er ist u. a. geständig, in der Nähe von Gießen bon Pößneck, angeflagt wegen Diebstahls, Landstreicherei und in ein Haus eingeschlichen zu sein, woselbst er nachts im Keller logierte. Als er sich am folgenden Morgen entfernen wollte, entdeckte er im Hause einen zugänglichen Spezerei­laden und entnahm aus der unverschlossenen Ladenkasse den Betrag von 42 Mart. Durch eine Hinterthüre will er un­bemerkt entkommen sein. Der Angeklagte kann das betreffende Dorf nicht mehr nennen. In Friedberg hatte sich der An­geklagte Nachts in einem Stalle Unterkunft verschafft und beim Verlassen des Lagers wurde derselbe von einem Schußmann entdeckt. Der Bestohlene ist nicht ermittelt worden. Urteil: wegen Diebstahls 2 Wochen Ge­fängnis, wegen Lardstreicherei und Bettelns 2 Wochen Haft, welche Strafen als durch die Untersuchungshaft Wegen einer weiteren Strafthat verbüßt gelten. wird der Angeklagte von neuem in Haft genommen. zwei Beschuldigte, die gegen Strafbefehle Ginspruch erhoben hatten, ziehen die Einsprüche zurück. Spezereihändler Heinrich Weiner von Daubringen ber­folgte seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl, in welchem ihm zur Last gelegt war, bei einer Revision im Besitze von Gewichten gewesen zu sein, die die vor­schriftsmäßige Schwere und Aichung nicht hatten. Das Urteil lautet auf 25 Mr. Geldstrafe und die Kosten.- Der Händler Ludwig Hinterlang in Gießen hatte mit dem Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Ruhe­störung insofern Erfolg, als das Urteil die Strafe auf 2 Mark ermäßigte. Der schon wegen Diebstahls 2c. vorbesfrufte Knecht Konrad Greulich zu Gießen ist aber­mals wegen Diebstahls angeklagt. Er soll einem an­deren Knecht eine Beitsche entwendet haben, leugnet jedoch. Durch die Beweisaufnahme überführt, erhält er 5 Tage Gefängnis und darf die Kosten tragen. Der Weißbinder Louis Petri V. von Gießen ist an­geflagt wegen Betrug. Er will unschuldig sein, wird aber gleichfalls durch die Beweisaufnahme eines An­deren belehrt. Urteil: 10 Tage Gefängnis und Tragung der Kosten. Den Schluß bilden 4 Privatflagen wegen Beleidigung.

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Aus Heffen und Nachbargebieten.

** Marburg, 22. Oft. Die theologische Fakultät zählt am Anfang des Wintersemesters 6 ordentliche und 1 außerordentliche Professoren sowie 2 Privatdozenten. Die juristische Fakultät zählt 6 ordentliche Professoren, 1 außerordentlichen und 2 Privatdozenten. Die medizi­nische Fakultät zählt 12 ordentliche Professoren, 4 außer­ordentliche und 8 Privatdozenten, sowie 1 Zahnarzt Die philosophische Fakultät zählt 25 ordentliche, 9 außer­ordentliche Professoren und 13 Privatdozenten. Außer­dem 2 Lektoren und 3 weitere Herren, die mit Vor­lesungen beauftragt sind. Im Ganzen umfaßt die Univer­ſität zur Zeit 49 ordentliche Profeſſoren, 16 außer ordentliche, 25 Privatdozenten und 6 sonstige Lehrer an der Universität.- Die akademischen Vereini­gungen unserer Universität umfassen am Anfang des Wintersemesters 14 Farben tragende Korporationen, nämlich 3 Burschenschaften, 3 Storps, 1 Landsmann­schaft, 1 Sängerschaft, 1 Freischlagende Verbindung, 1 fattion, 4 Farbentragende Verbindungen mit dem

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