Ausgabe 
23.7.1902 Zweites Blatt
 
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Nr. 168.

Zweites Blatt.

Mittwoch, den 23. Juli 1902.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., durch die Post bezogen viertel­jährlich Mr. 150.

Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitu ng( täglich) Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen( wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Gießener

11. Jahrgang.

Insertionspreis: Die einspaltige Petitzeile für Gießen, wie ganz Oberhessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. fonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 Pfg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Ervedition: Gießen Neuenweg 28. Fernsprechanschluß Nr, 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblaff)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreise Marburg und Weklar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen.

Giessener Cagesneuigkeiten.

** Gewerbebetrieb oder Landwirtschaft? Eine interessante Entscheidung hat das Gewerbe­gericht Mainz getroffen. Es handelt sich um die prin­cipielle Entscheidung, ob eine Kunst- und Handels­gärtnerei als Gewerbebetrieb aufzufassen oder als zur Landwirtschaft gehörig zu betrachten ist. Bekanntlich wurde von dem preußischen Ministerium s. 3. entschieden, dag die Gärtnerei nicht als Gewerbe, sondern als zur Landwirtschaft gehörig zu erachten sei. Inzwischen wurde aber von den Gerichten in Berlin, München 2c. entschieden, daß bei den Kunst- und Handelsgärtnereien alle Voraussetzungen zu einem Gewerbe gegeben seien. Einem Mainzer Falle liegt folgender Thatbestand zu Grunde: Dem Gärtnergehilfen Johann Schweizer war von dem Kunst- und Handelsgärtner Jakob Körner auf 14 Tage gefündigt worden. Schweitzer verweigerte am am anderen Tage- an einem Sonntag- daraufhin die Arbeit, weil er Sonn- und Feiertags nicht zu ar beiten brauche. Schw. wurde nun sofort entlassen und klagte nun deshalb auf eine Entschädigung von 30 Mt. Der Beklagte erhob aus den obenangeführten Gründen den Einwand der Unzuständigkeit des Gewerbegerichts, weil die Gärtner nur den ordentlichen Gerichten unter­worfen seien. Das Gericht entschied dahin, daß bei dem Beklagten alle Merkmale eines Gewerbes vorlägen, er beschäftige sich mit Bindereien, beziehe Pflanzen von auswärts, lege Vorgärten an und übernehme auch Ar­beiten für den Friedhof, das Gericht müsse deshalb seine Zuständigkeit aussprechen. Die Ansicht des preußischen Ministeriums sei in der letzten Zeit von der Praxis der Gerichte verschiedener Städte anders ausgelegt und die Gärtnereien als Gewerbebetriebe anerkannt worden. In der Sache selbst war der Beklagte zur sofortigen Entlassung des Klägers wegen Nichtausübung der Ar­beit berechtigt und dessen Klage auf Entschädigung mußte abgewiesen werden.

** Ein bemerkenswertes Urteil über, die Zulässigkeit der Züchtigung eines ungezogenen Kindes hat jüngst das sächsische Oberlandesgericht gefällt. Ein Angeflagter hatte dem im 13. Lebensjahre stehenden Sohn des Privattlägers, nachdem er ihn auf seinem Grundstücke beim Kirschendiebstahl betroffen hatte, einen Schlag über das rechte Ohr versetzt. Wegen der ihm deshalb bei­gemessenen förperlichen Mißhandlung ist er in der ersten Instanz unter der Annahme, daß seine Handlungsweise teine rechtswidrige gewesen sei, freigesprochen, dagegen ist er in zweiter Instanz verurteilt worden. Dabei ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß der An­geklagte weder in berechtigter Nothweyr, noch auch in berechtigter Ausübung eines Züchtigungsrechtes ge­handelt habe. Die vom Angeklagten wegen Verlegung materieller Rechtsnormen eingelegte Revision hat Erfolg gehabt, das Urteil ist aufgehoben, der Angeklagte somit freigesprochen worden. Aus der Begründung des Urteils des Oberlandesgerichts sei das Folgende hervorgehoben: Die Erfahrung des täglichen Lebens lehre, daß bei Erziehung der Kinder eine angemessene förperliche Züchtigung unentbehrlich und unter Umständen das wirkjamste Mittel set, um auf ein Kind erzieherisch ein­zuwirken, sowie daß das Zuchtmittel der Regel nach seinem Zweck am meisten entspreche, also die heilsamste erzieherische Wirkung dann ausübe, wenn die Ahndung der That auf dem Fuße folgt und die Züchtigung sofort nach Verübung der Ungezogenheit oder sonstigen Ver­fehlung erteilt wird. Daß dieser Standpunkt auch der Gesetzgebung nicht fern liege, sei von selbst gegeben. Denn andernfalls würde vom Gesetz nicht den Eltern und anderen zur Erziehung fremder Kinder berufenen Personen ein Züchtigungsrecht zugebilligt worden sein. Auch sei es weiter in der Erfahrung des täglichen Lebens begründet, daß verständige, vernünftige Eltern damit einverstanden sein werden, wenn falls sie selbst in Folge Abwesenheit nicht in der Lage sind, die Ungezogenheit ihres Kindes alsbald zu ahnden, die an sich durch die Umstände gebotene sofortige Züchtigung vornehmen zu können, ein Dritter und insbesondere ein solcher, der durch die Ungezogenheit des Kindes unmittelbar berührt wird, für sie eintritt und sofort an ihrer Stelle dem Stinde die Büchtigung angedeihen läßt. Nehme nun auf Grund solcher Erfahrung und in der Annahme, daß er damit nur dem Willen der Eltern entspreche, ein Dritter die Züchtigung eines ungezogenen fremden Kindes vor, 10 handele er solchenfalls nur im Einverständniß des an sich Berechtigten und sonach mit dessen Zustimmung

an in Ausübung einer Befugniß.

sich diesem zustehenden

P.-A. Beim 26. Mittelrheinischen Kreis­turnfest in Worms( Beginn 27. Juli, Ende 10.Aug.) dürfte einer der Glanzpunkte des Festes der am Haupt­festtage, Sonntag, den 3. August, Mittags um 1 Uhr, abgehende große Fest z ug werden. Der Mittel­rheinkreis ist seit dem letzten in Worms abgehaltenen Streisturnfeste 1886 ganz bedeutend gewachsen; die Zahl der Gaue ist von 14 auf 19 gestiegen, die Zahl der Vereine, hat sich mehr als verdoppelt( von 333 auf an­27 500 auf über 67 000 angewachsen, und gerade den nähernd 700), die Gesamtzahl der Mitglieder ist von stärksten Zuwachs haben die Vereine in den größeren Städten und deren Nähe und auch die Landbezirke in den Provinzen Rheinhessen und Starkenburg. So ist die Zahl der Turnvereine in Rheinhessen seit dem Jahre 1886 von 71 auf 127 gestiegen, von diesen dürften allein mehr als die Hälfte beim Festzug vertreten sein. Dabei hat der Mittelrheinkreis aber 19 Gaue, von denen allerdings der Gau Rheinhessen weitaus der größte ist. Der Festzug dürfte, da sich auch eine Reihe Wormser Vereine daran beteiligen, eine enorme Länge bekommen und sich zu einer gewaltigen Kundgebung für die deutsche Turnsache gestalten.

Aus Hessen und nachbargebieten.

Wetzlar, 22. Juli. Unser Radfahrverein hat am Sonn­tag auf dem Bundestag des deutschen Radfahrbundes zu Kassel im Großen Achter- Niederrad- Kunstfahren mit 6,1 Punkten sich den 3. Preis geholt.

M. Ober- Hörgern, 20. Juli. Der Schweinehändler Türinger von hier ist seit einigen Tagen flüchtig geworden. Er wird beschuldigt, schwere Wechselfälschungen etc. verübt Er wird beschuldigt, schwere Wechselfälschungen etc. verübt zu haben.

M. Butzbach, 21. Juli. In dem benachbarten Gambach ereignete sich ein sehr bedauernswerter Unglücksfall. Der dortige Kirchendiener Herr Joh. Mohr II. war damit be­schäftigt, seinem Pferde Heu in der Scheune zu holen. Auf einem ziemlich hohen Gerüst glitt er aus, fiel zu Boden und zog sich schwere Verlegungen zu. Besonders schwer sind die Verlegungen am Kopfe, aber auch Arme und Beine sind sehr beschädigt worden.

Frankfurter Obstbericht. Das Geschäft war- so schreibt die hiesige Zentralstelle für Obstverwer­tung in ihrem Bericht über die letzte Woche lebhaft, - namentlich wurden in Kitschen erhebliche Antäufe gemacht. Die Nachfrage nach Aprikosen war besonders stark, das An­gebot ganz minimal, der Preis hierfür ging merklich in die Höhe. In Pfirsichen war das Geschäft ruhiger, auch in Heidelbeeren sind troz großer Nachfrage und genügendem Angebot große Verkäufe noch nicht zu verzeichnen. Die Durchschnittspreise waren: Kirschen Mt. 12-22, Erdbeeren Mt. 35, Walderdbeeren Mt. 45-50, Stachelbeeren Mt. 8-10, Johannisbeeren Mt. 111/2, schwarze Mt. 12, Aprikosen Johannisbeeren Mt. 112, schwarze Mt. 12, Aprikosen Mt. 35, Pfirsiche Mt. 40, Heidelbeeren Mf. 18, Himbeeren wit. 30, Frühbirnen Mt. 12-18 per Zentner.

A Hundertjahrfeier des Eulbacher Marktes zu Erbach i. O. Vom Wetter außerordentlich begünstigt, nahmen am Sonntag die Festlichkeiten dieses vor 100 Jahren von dem Grafen Franz zu Erbach- Erbach in der be­stimmten Absicht:" Den Frohsinn aller Bewohner des Odenwaldes dabei zu vereinigen" gegrün­deten sog. Gulbacher Marktes ihren Anfang. Ein großer Teil dieser edlen Absicht hat sich denn auch stets von Jahr zu Jahr erfüllt und auch heute wieder strömten Tausende und Abertausende zu Fuß, Wagen, zu Pferd, Rad oder Eisen­bahn, selbst der Auto" fehlte nicht, nach dem herrlich ge­legenen Festplatze zu, woselbst in gemeinsamer eifriger Thätigkeit der Grafen wie auch der Gemeinde Erbach die Vorbereitungen zur würdigen Begehung des Festes in ent­sprechender Weise getroffen waren. Die eigentliche Einleitung bild te das Nachmittags 12 Uhr im Saale unter den Linden stattgehabte Jubiläumsfestessen, an welchem sich sowohl der regierende Graf Georg Albrecht von Erbach Erbach, deſſen Bruder Graf Arthur, Kreisrat Schliep atte, Bürgermeister Stegmüller, zahlreiche Beamte, geladene Gäste etc. beteiligten. Graf Georg Albrecht hielt eine Ansprache, in welcher er des Gründers des Marktes seines Großvaters Franz gedachte und auf die Geschichte und Entwickelung Erbachs hinwies, auf dessen weiteres Blühen und Gedeihen er ein beifällig aufgenommenes Hoch ausbrachte. Ein sehr geschmackvoll gedichtetes Poem" Die drei Sterne"( Wahrzeichen Erbach) nach der Melodie"" Deutschland über Alles" fand großen Beifall. Graf Georg Albrecht hat aus Veranlassung der

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Feier eine Jubiläumsdenkmünze schlagen lassen, welche auf der Vorderseite das Bild des Gründers, seines Großvaters Grafen Franz und auf der Rückseite eine ent­sprechende Widmung trägt. Diese Münze ließ der Graf einer Anzahl früher und jetzt um das Fest verdienter Herren überreichen.

In Worms wird der bekannte ungarische Billard­tünstler Johann Trébúr, bei dem Serien von 3000 bis 4000 Points feine Seltenheit sein sollen(??!), im Kaiser- Café spielen.

Vermischtes.

* Berlin, 22. Juli. Die 29jährige Ehefrau des Stellmachers Otto Schulz tötete ihre beiden im Alter von 13 Jahren und 7 Wochen stehenden Kinder und dann sich selbst durch Erhängen. Nahrungssorgen und eheliche Zwistigkeiten waren die Beweggründe zu der That.

Berlin, 21. Juli. In der Nähe der Stadt haben zwei Kaufleute im Alter von 53 und 35 Jahren Selbst­mord durch Erschießen begangen.

zösischen Botschaft, Herr Monod, ist in Schweden * Der Handelsattaché der Berliner fran­bei einer Bergpartie abgestürzt und wurde todt auf­gefunden.

* Aus Thüringen. In einer in der schwarzburgischen Oberherrschaft gelegenen Ortschaft ist der Standesbeamte zugleich Fleischbeschauer. Bei einer Trauung nun er­eignete sichs, daß der Mann den falschen Stempel er­wischte und so stand auf dem Trauschein zu lesen: ,, Trichinenfrei". Das trichinenfreie junge Ehepaar soll sehr glücklich leben.

* Kein Telephon. Merkwürdig ist folgende telepho nische Geschichte, die der Frff. Ztg." mitgeteilt wird. Ein Frankfurter verkehrt seit längerer Zeit mit einem Geschäftsfreund in Waltershausen in Thüringen telepho nisch. Am 15. Juli stattete er jenem einen Besuch ab und wollte seine Abschlüsse telephonisch hierher melden. Zu seinem nicht geringen Erstaunen wurde ihm. vom Telephonbeamten der Bescheid, daß eine Verbin dung zwischen Waltershausen und Frank­furt nicht bestehe! Auf wiederholtes Nemonstrieren gab der Beamte zur Antwort, falls von Frankfurt aus seither nach Waltershausen telephoniert worden sei, so ſprechamtes, denn die Instruktionen gestatten feine Ver­beruhe dieses auf einem Versehen des Frankfurter Fern­bindung." Hoffentlich ist bei der nächsten amtlichen Meldung über Erweiterung des Fernsprechverkehrs" auch Waltershausen unter den Orten aufgeführt, denen die Vorzüge des Telephons ungeschmälert zuteil ge­worden sind.

* Die Unschuld vom Lande. Aus Niederhausen wird berichtet: Eine große Hochzeit sollte in einem benach­barten Dorfe stattfinden. Mehr als 100 Gäste waren dazu eingeladen, zirka ein Zentner Bratenfleisch, riesige Mengen Würste und über 40 mächtige Kuchen, sowie zwei Fässer Wein 2c. waren für die ledlichen Bedürfnisse der Gäste be­reitgestellt. Als das Brautpaar sich eben anschickte, die standesamtliche Trauung vollziehen zu lassen, wurde dem Bräutigam von einem Freunde" die Nachricht hinterbracht, daß seine 22 jährige Braut in ihrem Heimatsdorfe S. im unerlaubten Verkehr mit einem 64 jährigen verheirateten Manne, Vater von 10 Kindern gestanden und Folgen davon zu erwarten habe. Hierauf große Szene zwischen dem Brautpaac init Unschuldebeteuerungen der Braut; der Bräutigam bestand jedoch auf ärztlicher Untersuchung, welche auch die Richtigkeit der dem Bräutigam hinterbrachten Nach­richt ergab, worauf dieser die Braut aus dem Hause jagte. Den Verwandten der Braut wurde abtelegraphiert, während diejenigen des Bräutigams erschienen und nach besten Kräften versuchten, die für den Hochzeitsschmaus aufgestapelten Vor­räte zu verringen.

* Alter schützt vor Thorheit nicht. Der 69 Jahre alte Steuerbeamte Alexander Zunder, der bis vor neun Jahren in einer Stadt am Rhein angestellt war, seit­dem im Ruhestand lebte, und seit einem halben Jahre in Berlin ein möbliertes Zimmer bewohnte, war hier anfangs ein ganz solider Mann und bezahlte alles pünktlich. Seit drei Monaten aber blieb er Miete und Stoſtgeld schuldig. Von seiner Monatspension von 50 Mr. hatte er jedesmal schon nach wenigen Tagen keinen Pfennig mehr. Da er nicht trank, so konnte man sich nicht erfären, was er mit dem Gelde anfing, bis man erst vor wenigen Tagen erfuhr, daß er zwei Bräute" hatte, denen er Geschenke machte. Als in der vorigen