Ausgabe 
22.11.1902 Erstes Blatt
 
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Bekanntmachung.

Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung des Großh. Bereinigungs- Kommiffärs zu Friedberg bringen wir hiermit zur Kenntnis der beteiligten Grundb sizer.

Gießen, 22 November 1902.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Bekanntmachung.

Betr. Feldbereinigung in der Gemarfung Gießen rechts der Lahn; hier die Zuziehung eines Teils der Ge= martung Heuchelheim.

Ich bringe das Nachstehende zur Kenntnis der In­tereffenten:

Amtlicher Teil.

teil diejenigen Beschlüsse maßgebend und verbindlich, die von rechts der Lohn in den Versammlungen vom 23. August und den beteil gten Grundeigentümern der Gemarkung Gießen 9. Oftober 1900 gefaßt worden sind.

Diese lauten:

1. Die Bereinigungsfosten sollen dadurch aufgebracht werden, daß von dem Abschäßungswert der Grundstücke 1 Prozent in Abzug gebracht wird und hieraus Massegrundstücke gebildet werden, aus deren Erlös die Kosten bestritten werden sollen. Die hiernach noch ungedeckten Bereinigungs. foften sollen zur Hälfte auf den Flä hengehalt und zur Hälfte auf den Bonitätswert der Ersaßgrundstücke aut­geschlagen werden.

Die Bollzugsfommission wird ermächtigt zur Dedung der laufenden Rosten Rapitalten aufzunehmen.

2. Bei der Wahl der beteiligten Sachverständigen und deren Stellvertreter wurden gewählt durch Atlamation: 1. Be grordneter Heinrich Bollmann II zu Heuchelheim, 2. Defonom Friedrich Cost zu Gießen, als Eachverständige:

3. Ludwig Wller I zu Heuchelheim,

4. Kohlenhändler Ed. Klinkel zu Gießen als Stell­vertreter.

3. Als Schiedsrichter wurde ebenfalls durch Afflamation gewählt:

Bürgermeister Krämer von Steinbach.

Bekanntmachung.

Die Benugung des Schweinemarktplages und be schiedener anderer Pläge zur Förderung des in der Lah gewonnenen Eises soll für den laufenden Winter

Montas, den 24. November, vorm. 11 Uhr

an Ort und Stelle öffentlich meistbietend versteigertwerde Gießen, am 21. November 1902. liday Großh. Bürgermeisterei Gießen.

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Mecum.

Bekanntmachung.

Die diesjährige Fichten- u. Tannen- Samenernte in Gießener Stadtwald soll Mittwoch, den 26 Nov. d. Js., vormittaas 11 Uhr im Bürgermeistereigebäude, Zimmer Nr. 15 öffentlich be wertet werden. Die Großh. Bürgermeistereien der um liegend n Orte werden ersucht, dies dorten bekannt mache

zu laffen.

Gießen, den 20. November 1902.

Großh. Bürgermeisterei Gießen. Mecum.

Arbeitsvergebung.

In der gemäß Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 die Feldbereinigung betreffen am 14. Dftober 1. Js. abgehaltenen Versammlung der in den Fluren XVI big XXI der Gemarkung Heuchelbeim beteiligten Grundeigentümer, welche darüber zu beschließen hatte, ob die im Grund.( Flur-) Buch enthaltenen Größenangaben, oder ob die durch eine Bermessung zu ermittelnden Flächengehalte dem Verfahren der Bereinigung dieser Flächen und der n Buziehung zum Feld­berein gungsverfahren rechts der Lahn zu Gunde zu legen Verschiedene zur Wiederherstellung des neuen Schlosse find, wurden bei einstimmig beschlossener geheimer Abst mmung zu Gießen erforderliche Mavers, Zimmer, Dachdecken 167 Stimmzettel abgegeben. Von diesen lauteten 90 auf An­u. Schloff rarbeiten sollen auf dem Submissionswe nahme der Flurbuchsongaben und 75 auf 8ugrundelegung der Einwendungen gegen die Rechtsbeständigkeit oder Rechts- bergeben werden. Zeichnungen, Arbeitsbeschreibunge durch Neuverm ssung ermittelten Flächengehalte, während 2 verbindlichkeit der vorstehend aufgeführten Beschlüsse für den pp. liegen in unserem Burrau zur Einsicht offen und zugezogenen Heuchelheimer Gemartunge teil find binnen tonnen lettere, mit Angebotsvermerk versehen, daselbi Da die zur Gültigkeit eines Beschlusses erforderliche 14 Tagen von der Veröffentlichung dies r Bekanntmachung gegen Entrichtung der Selbstfoften in Empfang genom Bweibrittel Majorität( Art. 16 Abs. 5 des Fbbereinigunge im Kreisblatt au gerechnet bei Meidung des Ausschlusses men werden. Angebote sind bis längstens Samstag de gef) hiernach nicht erreicht worden ist, so hat in Gmäß mittels schriftlicher Beschwerde bei dem Unterzeichneten geltend 29. d. Mts.. bormittags 10 Uhr, portofrei, verschlosse heit des Art. 16 Abs. 6 pos. 1 des Feldbereinigungsgefeßes zu machen. und mit entsprechender Aufschrift versehen bei uns aby durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung ihres Friedberg, 15. November 1902. geben. Zuschlagsfrist 14 Tage. Flächengehaltes zu erfolgen.. Gießen, den 14. November 1902. Großherzogliches Hochbauamt. Reuitng.

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