Ausgabe 
12.7.1902 Erstes Blatt
 
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Nr. 159.

Erstes Blatt.

Abonnementspreis: in Gießen, abgeholt monatlich 50 Pfg., in's Haus gebracht 60 Pfg., burch die Post bezogen viertel­jährlich Mt. 1.50.

Gratisbeilagen: Oberhessische Familienzeitung( täglich) e Oberhessische Zeitschrift für Landwirtschaft, Obst- und Gartenbau, sowie die Gießener Seifenblasen wöchentlich). Das Blatt erscheint an allen Werktagen nachmittags.

Samstag, den 12. Juli 1902.

Gießener

11. Jahrgang.

Jusertionsvreis: Die einspaltige Petitieile für Gießen wie, ganz Oberbessen, die Kreise Wetzlar und Marburg 10 Pfg. sonst 15 Pfg.; Reklamen die Petitzeile 30 resp. 40 fg.

Postzeitungsliste No. 3032.

Redaktion und Expedition: Gießen, Neuenweg 28. Ferust rechauschluß Nr. 362.

Neuelle Nachrichten

( Gießener Tageblatt)

Anabhängige Tageszeitung

( Gießener Zeitung)

für Oberheffen und die Kreiſe Marburg und Weßlar; Lokalanzeiger für Gießen und Umgebung.

Druck und Verlag der Gießener Verlagsdruckerei, vorm. Wilh. Keller'sche Buchdruckerei,( gegr. 1783); für die Redaktion verantwortlich: Albin Klein, Gießen

Hessischer Landtag.

Darmstadt, 11. Juli.

Erste Kammer.

Bezüglich der Nebenbahnbauten Bingen Büdesheim, Hezbach- Beerfelden sowie Reichelsheim Fürth wird beschlossen, dem Beschluß der zweiten Kammer über das letztere Projekt nicht beizutreten. Den Anträgen auf Umwandlung der Realschulen zu Großumstadt und zu Buzbach in eine Oberrealschule wird zugestimmt. Eine größere Anzahl von Regierungsvorlagen und Anträgen findet nach den Ausschußanträgen Annahme. Bei der Ne­gierungsvorlage wegen des Staatsvertrages zwischen Hessen, Preußen und Baden über die Vereinfachung der Verwaltung der Main- Neckarbahn entspinnt sich eine lebhafte Kontroverse zwischen dem Freiherrn v. Heyl und dem Kommerzienrat Lauteren- Mainz über die Konkurrenz der Wasserstraßen gegenüber den Eisenbahnen, welche von Freiherrn v. Heyl verteidigt, dagegen von Kommerzienrat Lauteren bekämpft wird.

Bei der Abstimmung wird der Staatsvertrag ein­stimmig angenommen.

Zeit.

Hierauf vertagt sich das Haus auf unbestimmte

*

Darmstadt, 11. Juli. Der 31. Landtag wurde heute Nachmittag 4 Uhr 30 Min. im Großherzogl. Residenzschloß durch den Großherzog mit einer Thronrede geschlossen.

Die Thronrede spricht zunächst den Abgeord­neten den Dank für ihre Pflichttreue in der anstrengen den Arbeit während der abgelaufenen Tagung aus und zählt sodann die zum Abschluß gebrachten Gesetzes­vorlagen auf, darunter die Vorlage betr. Ergänzung des Artikels 5 der Verfassungsurkunde, wodurch die Grundzüge über die Regentschaft festgestellt worden sind, den Main- Neckarbahn- Vertrag, die Re­form der Staatssteuern, das Gesetz über die öffentlichen Sparkassen, die Bewilligung reichlicher Mittel für landwirtschaftliche Zwecke, besonders zur Förderung der Viehzucht, das Gesetz über die Handels­fammern und Schaffung des hessischen Handelskammer­tages, die Vorlage betr. Aufbesserung der Gehälter der Volksschullehrer und Erhöhung der Bezüge der Wittwen und Waisen derselben, den Geseßentwurf über die Denkmalspflege, Bewilligung verschiedener Neu- und Ergänzungsbauten für Zwecke der Hochschulen 2c. Die Thronrede bedauert, daß infolge der Kürze der Zeit die Verhandlungen betr. Revision des Wahlgesetzes, namentlich durch Einführung direkter Wahlen, nicht zum Abschluß gebracht seien, und giebt der Hoffnung Aus­druck, daß die ebenfalls nicht erledigten Vorlagen betr. bauliche Einrichtungen und Ergänzungen in der Tech­nischen Hochschule, sowie den Umbau des Hoftheaters, durch den fünftigen Landtag verabschiedet werden.

Die Gerichtsferien.

In einigen Tagen beginnen abermals die Gerichts­ferien; sie dauern vom 15. Juli bis zum 15. September Mit einigen Sorgen ſehen kaufmännische und gewerbliche Kreise regelmäßig dem Beginne der Gerichtsferien entgegen, denn sie bringen einen erheblichen Teil der Rechtspflege zum Stillstand und verzögern monatelang die Entscheidung einer Menge Civilprozeſſe. Mit Rücksicht auf die Nachteile, die vor Allem dem geschäftlichen Leben aus der Einrichtung langdauernder Gerichtsferien erwachsen, ist in kaufmännischen Kreisen gegenwärtig eine Bewegung im Gange, welche eine Aenderung der geltenden Bestimmungen erstrebt. Die Ver­einigung der Handelskammern des niederrheinisch- westfälischen Industriegebiets hat vor einiger Zeit eine Eingabe an den Reichskanzler gerichtet, in welcher die Beseitigung der Ge­richtsferien oder wenigstens eine erhebliche Verkürzung der felben gefordert wird. Dieser Tage hat die oberbayerische Handels- und Gewerbekammer beſchloſſen, ſich der Eingabe der rheinisch- westfälischen Handelskammer anzuschließen. Die oberbayerische Handels- und Gewerbekammer hat sich dahin ausgesprochen, daß die Gerichtsferien mit den heutigen Rechts­bedürfnissen nicht mehr vereinbar wären. Für das Er­holungsbedürfnis der Richter müsse auf andere Weise ge­sorgt werden.

Wir wünschen der Bewegung vollen Erfolg. E3 fann nicht verkannt werden, daß die Gerichtsferien für das gesamte geschäftliche und bürgerliche Erwerbsleben schwere Nachteile im Gefolge haben, und die bezüglichen Ausführungen der Eingabe der erwähnten Handels­fammern an den Reichskanzler müssen als durchaus zu

treffend bezeichnet werden. So wenig das heutige Wirtschaftsleben eine Unterbrechung des Verkehrs und der industriellen Betriebe zu ertragen vermöchte, so wenig fann es als zeitgemäß angesehen werden, daß während zweier Monate im Jahre eine Unterbrechung der Rechtspflege eintritt, die ebenso zwecklos als unbe­gründet ist und für weite Kreise der Beteiligten, ouch frog der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Aus­nahmen unerträglich bleibt. Es liegt auf der Hand, daß durch den Ausschluß der Warenklagen von den Feriensachen den Gewerbetreibenden mancherlei Verluste erwachsen, wenn z. B. gegen einen auf Antrag des Gläubigers während der Ferien erlassenen Zahl ungsbefehl der Schuldner Widerspruch erhebt, sodaß nun der Gläubiger seinerseits Klage anzuftrengen ge­zwungen ist.

Da hierfür der Termin erst nach Ablauf der Ferien anberaumt werden kann, findet inzwischen der böswillige Schuldner Zeit und Gelegenheit sich durch Umziehen nach einem dem Gläubiger unbekannten Orte oder durch Beiseiteschaffung pfändbarer Gegenstände der Erfüllung seiner Verpflichtungen zu entziehen, während ein Arrest befehl in solchen Fällen nur schwer zu erwirken ist.

Für weit schlimmer als diese unmittelbaren Schädig ungen müssen aber die durch die Unterbrechung der Rechtspflege entstehenden Verschleppungen erachtet werden, welche sich, von den den Parteien erwachsenden Verlegenheiten der ver­schiedensten Art abgesehen, von den schwerwiegendsten Folgen erweisen fönnen. Es ist eine sowohl von Richtern als auch von Anwälten rückhaltlos zugestandene Thatsache, daß infolge der Gerichtsferien nicht nur die Erledigung schwebender und die Einleitung neuer Prozeßangelegenheiten um die Ferien­zeit hingehalten werden, sondern daß die damit eintretende Verzögerung in der Regel noch weit, in vielen Fällen sogar drei bis fünf Monate, weiter hinaus wirft. Dies ist auch sehr wohl erklärlich, da bei der zu einer bestimmten Beit stattfindenden Einstellung eines großen Teiles der gerichtlichen Thätigkeit sich naturgemäß eine Anhäufung von Sachen vollziehen muß, deren Bewältigung schon dadurch erschwert wird, da nach der Ferienpause die mit der Bearbeitung der Aften betrauten Richter sich zunächst wieder in jeden einzelnen Fall hineindenken müssen, was namentlich bei ver­wickelten Prozessen erfahrungsgemäß längere Zeit in An­spruch nimmt. Daß darunter Handel und Gewerbe am wickelten Prozessen erfahrungsgemäß längere Zeit in An­meisten zu leiden haben, bedarf feiner eingehenden Aus­einanderseßung. Es genügt der Hinweis darauf, wie oft von der Entscheidung einer Rechtsfrage weitgehende Dispo­sitionen innerhalb des geschäftlichen Betriebes abhängen, und wie sehr die Gestaltung oder unter Umständen der Abbruch geschäftlicher Verbindungen durch den früheren oder späteren Austrag der gerichtlich zu flärenden Meinungsverschiedenheit beeinflußt werden.

Die Justizverwaltung beschäftigt sich angelegentlich verhüten sei. Vielleicht erwägt sie, ob nicht die Gerichts­mit der Frage, wie die Verschleppung der Prozesse zu ferien zum Teil an dem Uebel schuld find. Jedenfalls wird das Gesuch der niederrheinisch- westfälischen Handels­fammern um Streichung des Titels 17 über die Ge­richtsferien aus dem Gerichtsverfassungsgesetz in ge­werblichen Kreisen allenthalben lebhafte Unterſtüßung finden und, wir hoffen, auch unter den Juristen mannig allen Rechtsbeflissenen die gleiche Ferienmuße, die auch andere Berufe für sich in Anspruch nehmen, und wie sonstwie, ist Sache des Staates. Jedenfalls aber sollte das zu machen wäre, ob durch Mehreinstellungen oder die gesamte wichtige Rechtspflege darunter nicht

leiden.

Politische Nachrichten.

eines Arbeits- oder Lehrvertrages mit dem Schlachten oder Verarbeiten des Fleisches beschäftigen.lod München. Dem Staatsminister Dr. von Landmann wurde aus Gesundheitsrücksichten bis auf Weiteres Urlaub bewilligt und der fgl. Staats­rath von Schraut mit der Führung der Geschäfte des Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten betraut.

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Die Staatsschuld der deutschen Bundesstaaten auf den Kopf der Bevölkerung. In dem soeben erschienenen neuesten Jahrgange des Statistischen Jahrbuchs für das deutsche Reich" giebt das kaiserliche statistische Amt zum ersten Male unter Anderm auch eine ausführliche Uebersicht über die Finanzen des Reichs und der Bundesstaaten, und zwar sind die Angaben für das Reich dem Reichshaushalts­etat entnommen für die Bundesstaaten aber im Wesentlichen

den betreffenden statistischen Landesstellen geliefert worden. Die Uebersicht giebt unter Anderm auch über die Frage Auskunft, wie viel Staatsschuld durchschnittlich auf den Kopf der Bevölkerung entfällt. Für das gesamte deutsche Reich ergiebt sich dabei der Betrag von 42 Mt. 50 Bfg. Die 26 Bundesstaaten schließen sich aneinander in folgender Reihenfolge an und zwar: Bremen( 711 Mt. 79 ẞfg.), Hamburg( 558 Mt. 80 Pfg.), Lübed( 399 Mt. 51 Bfg.),

essen( 254 Mt.), Bayern( 243 Mt. 21 Pfg.), Württem berg( 228 Rt. 24 Pfa.), Sachsen( 197 Mt. 47 Bfg.), Preußen( 191 Mt. 54 Pfg.), Baden( 190 Mt. 44 Pfg.), Mecklenburg- Schwerin( 178 Mt. 66 Pfg.), Oldenburg ( 139 Mt. 84 Pfg.). Braunschweig( 125 Mt. 88 Pfg.), Schwarzburg- Rudolstadt( 43 Mt. 19 Pfg.), Sachsen­Meiningen( 36 Mt. 86 Pfg.), Waldeck( 34 Mt. 6 Pfg.), Sachsen- Roburg- Gotha( 26 Mt. 58 Pfg.), Elsaß- Lothringen ( 17 Mt. 64 Bfg.), Schwarzburg Sondershausen( 15 Mt. 9 Bfg.), Sachsen- Weimar( 14 Mt. 91 Pfg.), Mecklenburg­Streliß( 14 Mt. 28 Pfg.), Sachsen- Altenburg( 10 Mt. 90 Bfg.), Lippe( 9 Mt. 27 Bfg.), Reuß jüngere Linie ( 7 t. 47 Bfg.). Schaumburg- Lippe( 6 Mt. 17 Pfg.) und Anhalt( 4 Mt. 88 Pfg.) Reuß ältere Linie fommt in dieser Beziehung nicht in Betracht, da eine Staatsschuld dort be­fanntlich nicht vorhanden ist, vielmehr der Staat noch ein verhältnismäßig recht erkleckliches Baarverinögen befizt.

Brüffel. Nach Ausspruch der Aerzte besteht für das Leben der Königin feine unmittelbare Gefahr mehr.

London. Nach einer Meldung des Daily Telegraph" aus Kapstadt fuhr der Burengeneral Lucas Meyer am Mittwoch an Bord des Dampfers Briton" nach Southampton ab. Er begiebt sich nach Deutschland, um einen Arzt zu konsultieren. Seine Frau und Tochter werden mit ihm dort zusammentreffen. Später wird Lucas Meyer, einige Zeit in England zubringen. Louis Botha, De Wet und Delarey hoffen am 30. Juli nach England abreisen zu können, um für die Waisen der Buren Fonds zu sammeln. Wahrscheinlich afrika zurückgehalten werden. werden sie aber durch Staatsgeschäfte länger in Süd­

Das Weglarer Tierschaufeft. Unser r- Korrespondent schreibt uns aus Wezlar: Gestern begann hier das Tierschaufest des Kreises Weglar. Am Vormittag bewegte sich der Festzug unter Boranritt der noch in letter Stunde engagierten Kapelle bes 47. Felbartillerieregiments aus Fulda von der Startenweide Fest zug bekam ein besonders malerisches Gepräge durch und der Silhöferchaussee aus nach dem Finsterloh. Der bi prächtigen Festwagen des Turnvereins, Männer­wirtschaftlichen Casinos zu Dorlar, des Herrn Bäcker­gesangvereins, Handwerkervereins, des Land­meister Beder und durch den Festtorso der Radfahrer. Auf dem Festplage eröffnete Herr Landrat Dr. Sar­torius das Fest mit einer kurzen Ansprache und einem anschließenden Hoch auf den Kaiser. Nach dieser Eröffnung der Ausstellung begann die Besichtigung. Nicht weniger als 52 Stiere, 74 Rühe, 37 Rinder, 33 Eber- und Mutter­schweine, 8 Biegenböde und 9 Biegen waren ausgestellt. Die Preisrichter zollten dem ausgestellten Bich die größte Anerkennung. Sie sprachen mit Bedauern aus, daß bie Geldpreise zur Prämiierung noch nicht ausreichten

Kaiser Wilhelm und Waldeck- Rousseau. In Paris hat das Zusammentreffen des deutschen Kaisers mit dem früheren französischen Ministerpräsidenten Waldeck- Rousseau, der in Odde an Bord der Hohenzollern empfangen und zur Tafel gezogen wurde, überrascht. Man kennt den Inhalt der Unterredung nicht genauer, weiß aber, daß sie die Grenzen der konventionellen Höflichkeit über­schritten und wichtige Themata berührt habe. Aus diesem Anlaß wird an Combes Aeußerungen erinnert, daß er Waldeck- Rousseau, sobald dieser die Absicht fund geben sollte, wieder an die Spitze der Geschäfte zu treten, gern den Platz räumen werde. Das Reichsamt des Innern hat statistische Er­hebungen über die Arbeitszeit im Fleischer gewerbe angeordnet und hierzu Fragebogen her­stellen lassen. Diese Fragebogen sind für solche Betriebe des Fleischergewerbes bestimmt, welche regelmäßig die Einhändigung der Geldpreise übernahm Frau Landrat wenigstens einen Gehilfen oder Lehrling auf Grund Sartorius. Besonderes Lob erntete das Stiergespann

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Gästen seien besonders erwähnt: Prinz Friedrich zu Solms- Braunfels, Landeshauptmann Sartorius. Wiesbaden, Freiherr von Solemacher, der Präsident der Landwirtschaftskammer der Rheinprovinz, Reichstagsab­geordneter Krämer( früherer Bürgermeister von Wezlar), Landrat von Heimburg, Vors. des Verbandes der Herdbuchgesellschaften für das Vogelsberger Rind. 1/22 Uhr begann die Preisverteilung;