Ausgabe 
11.7.1902 Erstes Blatt
 
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Vermischtes.

Greiz, 10. Juli. Der fürstliche Seminar- Ober­lehrer und Theologe Collmann, ein Mitglied der ersten Gesellschaftskreiſe, ist unter der verstorbenen Fürstin

Im übrigen ist diese Streitfrage, ob die Legislatur­periode mit den Wahlen oder mit dem Zusammentritt einsetzt, bisher vor jedem Beginn einer neuen Legis­Die Reichsver­laturperiode aufgeworfen worden. fassung selbst besagt hierüber nichts. Artikel 24 der Reichsverfassung besagt nach der Verfassungs- Alendernng wegen schwerer Sittlichkeits- Verbrechen, die er seit Jahren als Motiv der That angiebt und um Vornahme der

vom 19. März 1888, welche die dreijährigen in fünf jährige Legislaturperioden verwandelte, lediglich, daß die Legislaturperiode des Reichstages 5 Jahre dauert. Nun giebt es in der That einzelne Staatsrechtslehrer, wie Bornhat, v. Stengel und Arndt, welche den Beginn der Legislaturperiode auf den Tag der Sessions- Er­öffnung verlegen. Aber die bei weitem überwiegende Mehrheit der Staatsrechtslehrer, so b. Roenne, v. Ecydel, Laband, b. Mohl, Georg Meyer, Zorn, stellt sich auf den entgegengesetzten Standpunkt, der auch in fast alle Lehrbücher des Staatsrechts übergegangen ist, daß die

Legislaturperiode des Reichstags mit dem Tag der Wahlen beginnt. So erklärt Seidel: Die fünfjährige Legislaturperiode des Reichstags ist vom Tage der legten allgemeinen Wahl, nicht vom Tage der Ein­berufung zu berechnen, denn mit dem Wahltage be­ginnt die Abgeordneteneigenschaft.

Die Ve tieter der entgegengesetzten Anfdauungen be­rufen sich darauf, daß die preußische Regierung sich noch in bn siebziger Jahren in Bezug auf den Landtag auf diesen Standpunkt gestellt habe. Das ist zutreff u, aber was für ben preußischen Landtag gelten fönnte, gilt noch lange nicht für den deutschen Reichstag; und die Ansicht der preußischen Regierung ist in feiner Weise bindend für die Reichs­regierung. Diese hat sich in der That ausrücklich zu dem entgegengesetzten Standpunkt bekannt, denn in der Begründung des 2Bahlgefeßes für den Nordeutschen Bund hieß es, daß die erste Legislaturperiode des Reichstages au 31. August 1870 ihr Ende ereiche, da die allgemeinen Wahlen für diese Legislaturperiode am 31. August 1867 vollzogen wurden."

Die Thatsachen zeigen auch, daß die Reichsregierung fich stets an diese Auffassung gehalten hat, denn die Wahlen zum Reichstage haben bisher, so weit die L gislaturperiode ihr natürliches Ende fand und der Reichstag nicht der Auf­lösung verfiel, mit einer Ausnahme sogar fast genau an dem Tage stattgefunden, an dem die entsprechende Anzahl Jahre vorher die Reichstagswahlen stattgefunden hatten, sodaß die Regierung hierdurch schon äußerlich dokumentierte, daß die Legislaturperiode mit dem Wahlterinin beginnt. Um dies zu zeigen, geben wir in folgendem die Tabelle der bisherigen Legislaturperioden des Reichstags wieder:

I. 3. März 1871 bis 29. Nov. 1873.( Auflösung.) II. 10. Januar 1874 bis 22. Dez. 1876.( Schluß.) III. 10. Jan. 1877 bis 11. Juni 1878.( Auflösung.) IV. 30. Juli 1878 bis 15. Juni 1881.( Schluß.) V. 27. Oft. 1881 bis 28. Juli 1884.( Schluß.) VI. 28. Oft. 1884 bis 14. Jan. 1887.( Auflösung.) VII. 21. Febr. 1887 bis 25. Jan. 1890.( Schluß.) VIII. 20. Febr. 1890 bis 6. Mai 1893.( Auflösung.) IX. 15. Juni 1893 bis 6. Juni 1898.( Schluß.) X. 16. Juni 1898 bis?

Nun eben bis zum Juni 1903, wo diese Legislatur­periode des Reichstags ihr Ende findet. Eben deshalb hat auch die Regierung den Reichstag schon auf den 14. Oft. berufen, damit er, was überhaupt erledigt werden kann, bis zum Juni zustande bekommt. Wann jedoch die Neuwahlen stattzufinden haben, darüber bestimmt die Verfassung nichts, denn Art. 25 besagt lediglich, daß im Falle der Auflösung des Reichstages innerhalb 60 Tagen die Wahl und innerhalb 90 Tagen der Zusammentritt des Reichstags zu erfolgen hat. Bei dem gewöhnlichen Schluß der Legislaturperiode kommt für die Neuwahlen nur die Bestimmung des Art. 13 in Betracht, wonach die Be­rufung des Reichstags alljährlich stattfindet. Die nächsten Wahlen haben also so stattzufinden, daß der neue Reichstag noch im Jahre 1903 zusammentreten tann. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, daß die nächsten Wahlen schon im Juni 1903 stattfinden, wenn es auch nicht ausgeschlossen ist, daß die Ansetzung der Wahlen sich bis zum September hinzieht.

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an Schülern und Schülerinnen verübt, verhaftet worden.

Die Verhaftung erregt großes Aufschen.

*

Hirschberg. 10. Juli. Wie die Schlesische Gebirgs­zeitung berichtet, wurde vom hiesigen Schwurgericht nach zweitägiger Verhandlung der 20 Ihre alte Schlosser Lorenz wegen Werdes und die 38jährige Steinfegersfrau Neuge= bauer wegen Anstiftung zum More zum Tode verurteilt und der bürgerlichen Ehrenrechte für verlustig erfläct. Lorenz hatte auf Antiftung der Neugebauer, mit der er ein Liebes­Verhältnis unterhielt, den Ehemann Neugebauer am 19. Nov. v. Js. durch Veithiebe getödt t. Beide haben dann den

Leichnam z rückelt, den Kopf im Stubenofen verbrannt, den Rumpf und die Eene in einen Sack genäht und diesen dann in den nahen Fluß geworfen.

* Stuttgart. Der Lehrling des Stuttgarter Bank­geschäfts August Fritsch verlor heute Vormittag zwei Wechsel im Betrag von 17 000 Mt., die noch nicht beigebracht sind.

*

Trier, 10. Juli. Bei einem Brande im Eifel dorf Gindorf verunglückte eine Mutter mit ihren zwei Kindern; ein Kind ist tot.

Neuwied, 10. Jult. Bei der heute Nachmittag erfolgten Enthüllung des Raiffeisen- Denk mals in Heddesdorf verlas Erbprinz Wied namens seines Vaters die Weiherede. Der Fürst von Wied gelobte festzuhalten an den Bestrebungen Raiffeisens und legte einen Kranz nieder, der die Widmung trug: Meinem Freunde Raiffeisen". Zahlreiche Vertreter aus deutschen Gauen, auch aus England, Frankreich, Holland 2c. legten ebenfalls Kränze am Denkmal nieder. Generaldirektor Heller übernahm das Denk­mal in seine Obhut. Nach der Denkmalsenthüllung fand ein Festessen statt, an dem über 2000 Personen teilnahmen.

der Detonation Leute herbeieilten, fanden sie an der Außenseite der Stabinetthür einen Zettel augebracht, der von Zillichs Hand die Worte trug:" Ich bitte nicht Zettel, auf dem der Buchhalter ein hochgradiges Leiden erschrecken!" Auf dem Schreibtisch lag ein zweiter Obduktion seiner Leiche bittet. Dem Zettel waren 6 Stronen beigelegt. Diese bestimmte Zillich schließlich als Entschädigung für die Leichenträegr. Zillich war unverheiratet.

Briefkasten.

Wiesed. Ein Mietvertrag für längere Dauer als 1 Jahr muß schriftlich abgefaßt sein. Daher hat auch Ihr mündlich getroffenes Abkommen über diese Zeit hinaus keine Wirksamkeit. Daraus folgt das Recht des

Vermieters, Jönen nach Ablauf des Jahres nach den gesetzlichen Bestimmungen betr. die Kündigung von Wohnräumen zu fündigen. Da Jhre Mietszahlung nach Jahren bemessen ist, ist die Kündigung gemäß § 565 B. G.-B. nur auf den Schluß eines Kalender vierteljahres zulässig und hat innerhalb der drei ersten Werktage des Vierteljahres zu erfolgen. Hat der Haus­eigentümer also erst am 5. April auf den 1. Juli ge­fündigt, so ist dieselbe ungültig. Sie können jetzt bis zum 1. Oktober 1902 wohnen bleiben. Mündliche Stündigung ist gültig.

Kirchliche Nachrichten. Evangelische Gemeinde.

7. Sonntag nach Trinitatis, den 13. Juli. Gottesdienst.

In der Stadtkirche.

Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Dr. Grein.

Zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Markusgemeinde.

Vormittags 9.30 Uhr: Pfarrer Schlosser. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde. Pfarrer Schlosser.

In der Johanneskirche. Vormittags 8 Uhr: Pfarrer Euler.

* Düsseldorf, 10. Juli. Seitdem bekannt ist, daß heute oder morgen der million ste zahlende Be­sucher die Ausstellung betreten wird, beschäftigt sich das Publikum viel mit der Frage: Wie wird der millionste gemeinde. Pfarrer Dr. Naumann. Diese Frage wird auf folgende zahlende" ermittelt?"

Weise gelöst: Die Hauptkasse der Ausstellung ist über den stündlichen Besuch jederzeit aufs Genaueste unter­richtet, so daß die Stunde, wann der millionste Be­sucher eintreffen wird, leicht vorher bestimmt werden

Als Preis ist eine Uhr ausgesetzt, ganz gleich ob der millionste Besucher ein Herr oder eine Dame ist.

* Eine Sonderkanditatur des Bundes der Landwirte im Lieberschen Wahlkreise. Aus St. Goarshausen wird gemeldet, daß die Ver­trauensmänner des Bundes der Landwirte einstimmig die Unterstützung der bisher aufgestellten Reichstags­fanditaten abgelehnt und in einer Versammlung zu Nastätten Herrn Brand( Netzbach) als eigenen Kanditaten für den Wahlkreis Wiesbaden III Montabaur­St. Goarshausen aufgestellt haben.

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Zugleich Christenlehre für die Neutonfirmierten aus der Vormittags 9.30 Uhr: Professor D. Drews. Vormittags 11 Uhr: Kindergottesdienst für die Johannes­Sonntag, Abends 8 Uhr: Versammlung und Bibelbesprechung im Konfirmandensaal der Johanneskirche. Katholische Gemeinde.

Samstag, 12. Juli.

Nachmittags um 5 Uhr und Abends um 8 Uhr: Gelegenheit zur heiligen Beichte. Sonntag, den 13. Juli. 8. Sonntag nach Pfingsten. Vormittags von 6.30 Uhr: Gelegenheit zur heil. Beichte. ,, 7 Uhr: Die erste heil. Messe,

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vor und in derselben Austeilung der heiligen Kommunion.

8 Uhr: Die zweite heil. Messe. 9.30 Uhr: Hochamt mit Predigt.

Nachmittags 2.30 Uhr: Andacht.

Gottesdienst der israelitischen Religionsgesellschaft.

In der Synagoge, Südanlage. Samstag, den 12 Juli.

Borabend 7,45 Uhr. Morgens 8,30 Uhr. Nachmittags 4 Uhr: Schrifterklärung. Sabbathausgang 9,40 Uhr.

im

Großes Konzert

Auf eine ganz absonderliche Art seinem Leben ein Ziel gesetzt hat in Wien der 48 Jahre alte Buchhalter Billich. In seinem Zimmer hat er, um sicher den Tod zu finden, einen sechsläufigen Revolver durch Schnüre an zwei in Mannshöhe in die Wand ge­Schnüre an zwei in Mannshöhe in die Wand ge- Freitag, 11 Juliet Garten d.Café Leib triebenen Nägeln firiert. Dann schlug er einen dritten Nagel noch höher vom Erdboden ein. Nagel legte er einen Strick, in dessen unteres Ende er eine Schlinge machte, die er sich um den Hals wand. Mit dem Kopf vor den Lauf des Revolvers tretend, Tiroler Gesangs- Quartetts gen. Süddeutsche Bauern drückte er dann die Waffe los Der Schuß ging los und die Kugel drang dem Unglücklichen in den Kopf. Bewußtlos sank er zusammen. Die Schlinge zog sich zn, der Körper glitt wohl nieder, sank aber nicht zur Erde, sondern blieb in der Schlinge hängen und Zillich fand, erschossen und erhängt, seinen Tod. Als infolge

statt.

des hier so schnell beliebt gewordenen

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