3. wegen Entstellung der Aeußerungen des Professors Pappenheim über den Simplicissimusstreit; 4. wegen des Gedichtes;
5. wegen der Veröffentlichung des Artikels in einer sozialdemokratischen Zeitung;
6. wegen bewußter Förderung sozialdemokratischer Tendenzen durch die Veröffentlichung in der Volkszeitung";
7. sollte er durch die Wahl dieser Zeitung die Ehre der deutschen Studentenschaft verletzt haben.
Zu seiner Rechtfertigung gab Herr stud. jur. G. zu Protokoll: ad 1) Er halte die Angelegenheit nicht für eine interne, sondern für eine wichtige, das ganze geistig regsame Deutschland interessierende prinzipielle Frage;
ad 2) Herr Professor von Schubert habe in einer offiziellen Generalversammlung gesprochen, weshalb man seinen einseitigen Vertraulichkeitswunsch nicht als bindend betrachten konnte;
ad 3) die Aeußerungen bei Herrn Professor Pappenheim seien so gefallen, wie er sie wiedergegeben habe, was er durch Zeugen beweisen fönne;
ad 4) das Gedicht stelle eine satirische Geißelung der an der Universität Stiel herrschenden unhaltbaren reaktionären Zustände dar;
ad 5) die Veröffentlichung des Artikels in der „ Volkszeitung" set geschehen, weil dieses Blatt allein in Kiel sich zur Aufnahme des Artikels bereit erklärt, auch fönne man unmöglich in der Veröffentlichung durch ein sozialdemokratisches Blatt etwas Achtungsverlegendes
sehen;
ad 6) er, der Student, kenne zu wenig die sozialdemokratische Partei, um die bewußte Absicht haben zu fönnen, ihrer Agitation Vorschub zu leisten, er habe nur die Affaire auf irgend eine Weise in die Oeffentlichkeit bringen wollen. Er sei allerdings der Volts- Zeitung" für ihre Bereitwilligkeit zu großem Danke verpflichtet;
ad 7) der Vorwurf einer Ehrverletzung der deutschen Studentenschaft durch sein Vorgehen sei ihm durchaus unverständlich, er müsse ihn mit Entschiedenheit zurückweisen.
Darauf erfolgte dann das Urteil. Wegen schwerer Beleidigung der gesamten Professorenschaft der Universität Stiel sowie schwerer Störung der akademischen Disziplin.
Vermischtes.
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* Berlin, 28. Juli. Der Vorwärts" berichtete am Sonntag über folgenden Vorfall:„ Der Brennmaterialienhändler Gustav Ackermann begab sich am 12. Juli nach der Stadtvogtei zur Verbüßung einer dreitägigen Haftstrafe.
| Als er am Dienstag, den 15., nicht wieder zu seiner Familie zurückgekehrt war, bemächtigte sich seiner Frau eine begreifliche Unruhe. Mehrere Tage lang erhielt sie ungenügende Nachricht, einmal sagte der Pförtner, Ackermann habe noch fünf Tage zubekommen". Am Freitag, den 18., erhielt sie die verblüffende Antwort: Der„ Kerl" sei verrückt geworden und bereits am Dienstag nach der Irrenanstalt zu Herzberge transportiert. Auf dem Polizeipräsidium wurde ihr ebenfalls bestätigt, daß ihr Mann nach Herzberge übergeführt worden sei, gleichzeitig sagte man ihr, sie könne denselben dort nicht eher sprechen als am Sonntag, den 20., Vormittags von 11-12 Uhr. In Herzberge wurde ihr dann am Sonntag der niederschmetternde Bescheid, ihr Mann sei bereits tot und begraben! Am Dienstag, den 15., sei er als irrsinnig eingeliefert worden, am Mittwoch habe er einen Tobsuchtsanfall gehabt und sei dann am selben Tage an Herzschwäche gestorben, und heute( Sonntag, den 20. Juli) Vormittag halb 10 Uhr habe seine Beerdigung stattgefunden! Vormittag halb 10 Uhr habe seine Beerdigung stattgefunden! Als sich die Frau soweit wieder erholt hatte, um einige Worte herausbringen zu können, fragte sie, weshalb man ihr denn von alledem feine Mitteilung gemacht habe, wurde ihr zur Antwort, man habe überhaupt nicht gewußt, daß der Verstorbene verheiratet gewesen sei. Am nächsten Tage erhielt die Frau die Sachen ihres Mannes ausgeliefert; sie vermißte dabei die Uhr und 16 Mark bares Geld, auch erstaunte sie nicht wenig, daß Jacket und Weste hinten total zerrissen sind, während vorne nicht einmal ein Knopf fehlt. Izt fuhr die Frau wieder nach Herzberge, um Uhr und Kette sowie einen Totenschein zu fordern. Ihr wurde jedoch alles verweigert mit dem Bemerken, erst müßten die entstandenen Kosten bezahlt werden." Die„ Nationalztg." macht einige Feststellungen", die aber nichts weniger als die Sache aufklären. An verschiedenen Stellen weiß man nichts" und die Stadtvogtei verweigert gar die Antwort.
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Hamburg, 2. August. Der ausgehende dänische Dampfer„ Orrit" überrannte gestern Abend auf der Elbe ein mit zwei Personen besetztes Fischerboot, wobei ein Fischer ertrank.
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Hamburg, 2. August. Auf dem" Pcimus" wurde gestern noch die Leiche eines vierzehnjährigen Mädchens aufgefunden.
Kindesmord aus Rache. Ein gräßlicher Mord ist in Ziegendorf bei Grabow verübt worden. Der Gärtner Robert Baumert erwürgte den 4jährigen Sohn seines Dienstherrn, des Viehhändlers Thees. Er wurde bald des Mordes überführt und nach dem Amtsgericht Grabow gebracht. Der Gärtner Baumert war öfters betrunken, weshalb ihm der Schnaps entzogen wurde. Am Vormittag hatte er sich jedoch drei Viertel Liter Branntwein verschafft und ausgetrunken, worauf er in die Scheune ging. Nach geraumer Zeit kam der kleine Willi Thees ebenfalls in die Scheune. Ohne irgend welche Veranlassung ging der Trunkenbold auf das unwelche Veranlassung ging der Trunkenbold auf das un
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schuldige Kind zu, trug es nach dem anderen Flügel der Scheunendiele und drückte ihm hier die Kehle zu. Die Leiche steckte er in einen Sack und ging hiermit nach dem hinter der Scheune belegenen Garten, um dort Gras zu mähen. Während die Leiche in seiner unmittelbaren Nähe lag, sang der Unmensch lustige Lieder. Bald nahm er die Leiche aus dem Sack heraus, legte sie am nahen Bache nieder, füllte den Sack mit Grünfutter und kehrte nach dem Hofe zurück. Das ermordete Kind wurde bald aufgefunden. Der Mörder aber bekannte sich zu der Unthat mit der Begründung, daß er den Mord begangen habe, um sich an seinem Dienstherrn zu rächen.
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* Londoner Feuerwehr. Der von dem LeichenschauGericht abgegebene Wahrspruch, betr. die Ursache der zehn Todesfälle bei einem fürzlich ausgebrochenem Feuer bildet ein ebenso merkwürdiges wie in der Geschichte der Stadt London denkwürdiges Dokument. Die Hauptpunkte des Urteils lassen sich wie folgt zusammenfassen: Vier Faktoren wirkten zur Herbeiführung des schrecklichen Resultats zusammen. 1. Daß das Feuer spät entdeckt und spät angemeldet wurde, ein Unglück, wofür Niemand verantwortlich gemacht werden kann; 2. Die Kürze der Rettungsleitern; 3. Die Unvollkommenheit der Sicherheits- Vorkehrungen gegen Feuersgefahr; und 4. Die Bauart des Hauses. Die General Electric Company" hat sich eine groben hörden über die Natur der in ihren Räumlichkeiten Vernachlässigung schuldig gemacht, indem sie die Bestattfindenden Arbeit nicht genügend unterrichtet hat. Diese Nachlässigkeit grenze, wie der Obmann der Jury sgte, beinahe an fahrlässige Tödtung, könne aber nicht strafechtlich verfolgt werden. Das höchste Interesse werden aber selbstverständlich die Bemerkungen erregen, die sich auf den Zustand der Londoner Feuerwehr beziehen. Zunächst heißt es da, daß die nächst gelegene Feuerwehrstation in Watling Street vollständig ungeeignet und unfähig sei, den an sie gestellten Anforderungen zu genügen. Auch die Gründe, die der oberste Leiter des Londoner Feuerwehrwesens für die Aufschiebung der nötigen Verbesserungen angegeben hat, seien nicht zufriedenstellender Natur. Was das Verhalten der Feuerwehrmannschaften anbetrifft, so wird Dieses in dem Urteil als unbegrenzten Lobes würdig" bezeichnet. Unmittelbar darauf werden aber einige Leute indirekt des Meineides bezichtigt, indem gesagt wird, daß kein Sprungnetz zur Rettung der Gefährdeten benutzt worden sei, während die Feuerwehrleute das Gegenteil beschrooren hatten. Die Frage des Kronanwalts, an deren Beantwortung die ganze Stadt das weitgehendste Interesse gehabt hätte, oh die Stadt von ihrer Feuerwehr die Sicherheit genießt", die sie mit Recht erwarten kann, läßt das Urteil offen.
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Pferdemarkt. Gießen.
Am Mittwoch, den 10. September findet auf den städtischen Marktanlagen nächst der Rodheimerstraße Pferdemarkt statt. Für Stallungen in der Nähe des Marktes ist ausreichend Sorge getragen; wegen derselben wolle man sich an Herrn Hoflohnkatscher Hahn dahier wenden. über sonstige Marftangelegenheiten erteilt Herr Weinhändler August Schwan dahier.
Mit dem Pferdemarkt ist eine
Prämiierung
Auskunft
verbunden, für welche 1565 Mk. zur Verfügung stehen. Der Prämiirungsplan ist von Herrn Dekonomierat Schlenke Hardthof bei Gießen zu erbitten. Die Preisverteilung erfolgt im Anschluß an die Prämiierung um 122 Uhr. Omnibusverbindung von dem Bahnhof nach dem Marktplay und zurück. Am 11. September, nachmittags Uhr findet in der Turnhalle der Stadtknabenschule eine
Verloosung
statt von Pferden, Wagen, landwirtschaftlichen Maschinen und Gerätschaften, Haushaltungs- und Gebrauchsgegenständen. Der Generalvertrieb der Lose à 1 Mt. ist dem Herrn Richard Buchacker dahier übertragen. Gießen, Juli 1902.
Die Pferdemarktkommission zu Gießen. Jean Kirch, Stadtverordneter.
Vergebung von Bauarbeiten.
Die zur Erbauung eines Gärtner- Wohnhanses bei der psychiatrischen Klinik zu Gießen nötigen Arbeiten nebst Materiallieferungen, nämlich: Maurer, Steinhauer, Zimmer, Dachdecker-, Shreiner, Schlosser-, Glaser, Weikbinder- und Spenglerarbeit werden hierdurch unter Hinweis auf den Ministerialerlaß vom 16. Juni 1893 zur Vergebung auf dem Submissionsweg ausgeschrieben.
Die Ausführungsbedingungen, Zeichnungen und Arbeitsbeschreibungen liegen in unserm Amtslokal zur Einsicht offen, und können lettere, mit Vordruck zu dem bezüglichen AngebotsBermerk versehen, daselbst zum Selbstkostenpreis in Empfang
genommen werden.
Angebote sind bis zum 9. August d. Is., vormittags 10 Uhr, versiegelt und mit entsprechender Aufschrift portofrei an uns abzugeben.
Buschlagsfrist 4 Wochen.
Gießen, den 29. Juli 1902.
Großherzogliches Hochbauamt Gießen.
Reuling
00000100000 Maculatur- Papier
abzugeben.
,, Gießener Neueste Nachrichten.
A. Huschte Nachs. ( R. Buchman) Weimar.
Neue Goethe- Litteratur Goethe und Ilmenau
von Paul Pasig. 2. Aufl. M. 1.
Fünf Volkslieder von Corona Schröter f.Clavier inftrum. v M. Friedläder. Willkommengruß der Gemeinde Gabelbach,
M. 1.50
2. Aufl. Mr. 0.35.
Für Scheffel- u. Gabelbach- Verehrer:
V.v.Sch ffel'sGabelbachlied mit 2 JU. v Anton v. Werner M. 0.60
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Verlag der„, Giessener Neueste Nachrichten" Gießen, Neuenweg 28.
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H
Montag, den 4. Auguſt
1902.
Oberbeffische
Familienzeitung.
Nx
178.
Gerichtsferien.
Oberhessische Familienzeitung.
Nun lehnet Themis das Schwert an die mand Und nimmt von den Augen die
Seite
4.
Super sehr mirabel aus 2 So? Die Leute sehen aber doch alle
-- ་ ་---
" Ja,
die machen
eben von ihr
Nr. 178.


