Ausgabe 
2.12.1902 Zweites Blatt
 
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Giessener Cagesneuigkeiten.

Die heilige Hermandad läßt sich nicht betrügen! Ließ sich da fürzlich ein junger Mann in einem hiesigen Geschäft als Hausbursche unter dem Namen Harms engagieren. Er erzählte, daß er aus Hannover stamme, gelernter Staufmann ist und im vorigen Herbst vom Militär frei gekommen sei. Da er in seiner Heimat feine Stellung befäme, hätte er zum Wanderstab ge= griffen. Gestern Morgen wurde ihm am Kreisamt be­deudet, daß er doch wieder seinen richtigen Namen Hirsch führen solle und wegen Fahnenflucht resp. als Heeresunsicher sofort zum Militär eingezogen wurde. Was wird der jegt beim Kommis für Stiefeln zu wichsen bekommen.

** Ausbildung der Detaillisten. Der Bund der Handel- und Gewerbetreibenden zu Berlin hat den preußischen Minister für Handel und Gewerbe gebeten, seine Umfrage, betreffend den Stand der Gewerbe­förderung, auf die zur Förderung der Interessen und der Ausbildung der Kleinhändler vorhandenen Ver­anstaltungen, für die weder vom Staate, noch von der Gemeinde Erhebliches geleistet wurde, auszudehnen. Der Bund der Handel- und Gewerbetreibenden meint, daß durch Errichtung von Buchführerkursen für selbst­ständige Kleinhändler, Lehrkursen für Kalkulation, Warenkunde, Kunde des Handelsgesetzbuchs, der Ge­werbeordnung u. s. w., Schaufensterdekoration, Technik der modernen Geschäftshandhabung u. s. w. viel Er­

sprießliches für diese Erwerbstlaffe, die beinahe 90 pCt.

aller Gewerbesteuerzahler umfasse, geleistet werden könne.

** Die Offerten Gröffnung für die Lieferung von 200 Bettstellen und Nachttischen, sowie der dazu nötigen Matragen und Betten 2c. fand auf dem Kreis­amt im großen Sigungssaal des Gebäudes am Sams­tag vormittag in Anwesenheit zahlreicher Interessenten Unparteiische Sachverständige werden die zahl­reichen Muster und Proben prüfen und dürfte diese Arbeit keine leichte sein.

Aus Hessen und nachbargebieten.

** Lauter( bei Grünberg). Ein recht bedauerlicher Unglücksfall hat sich am Sonntag hier zugetragen. Der 38jährige Straßenwärter Rod, welcher sich ein Haus gebaut hatte und in dasselbe einzieh it wollte, stürzte beim Aufladen der Möbel rückwärts vom Wagen und brach das Genick. Der Bedauernswerthe nurde nur als Leiche in sein neues

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Haus getrager. Er hinterläßt eine Frau und mehrere un­erzogene Kinder.

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Heinchen bei Altenstadt. Der hiesige Strieger­berein hat beschlossen, ein Striegerdenkmal er richten zu lassen. Granit und Syenit hergestellt und als Krönung erhält Dasselbe wird von Odenwälder der Firma Fr. Hewel Bildhauerei in Gießen über­Die Ausführung ist

es oben einen broncenen Adler.

tragen worden.

fürzlich in Böttigheim, einem Dorfe von 7-800 Gin­** Aus Franken, 20. Nov. Hoch her ist es bei der Nicht weniger als 2000 Mark Zechschulden wurden auf wohnern, vorgenommenen Bürgermeisterwahl gegangen. das Konto der beiden Kandidaten kontrahiert. Ein Einwohner faufte sich auch auf Stosten des einen Kandi­Veranlassung gegeben hat. daten das Bürgerrecht, was zu einer gerichtlichen Klage

Aus dem Gerichtssaal.

Schöffengericht.

Gießen, 28. November. Der Hausbursche Heinrich Schmidt von Gießen erhält wegen Unterschlagung von Kundengeldern 30 Mt. Geldstrafe eventl 6 Tage Gefängnis.- Die Dienstmagd Christ.ne Käs aus Mainz, welche aus der Untersuchungshaft vorge­führt wird, ist ang flagt, zwei Diebstähle in Gießen be

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gangen zu haben. Die früher geleugneten Diebstähle giebt fie heute zu. Das Urteil lautet auf 3 Wochen Gefängnis, abzüglich 2 Wochen Untersuchungshaft. Sodann wird der Agent Jean Baum aus der Untersuchunge haft vorgeführt. Er ist der Unterschlagung angeklagt und geständig. Urteil: 1 Woche Gefängnis. Der Schneidergeselle Karl Stroh­mann von Siegen erhält wegen Betrugs( Bechprellerei) 50 Mt. Geldstrafe eventl. 10 Tage Gefängnis. Meggergeselle Karl Waag, welcher sich zu Iserlohn in Untersuchungshaft befindet und der von der Verpflichtung zum Erscheinen entbunden ist, wird durch die Beweis auf nahme des Diebstahls und des Betrugs überführt. Das Bericht erkennt auf 3 Wochen Gefängnis abzüglich 10 Tagen Untersuchungshaft. Der verheiratete Schuhmacher Johann Koch und die Wittwe des Johann Heinrich Becker zu Gießen werden wegen Konkubinats in eine Geldstrafe von je 10 Mt. eventl. je 5 Tage Haft verurteilt. Zwei Strafsachen werden vertagt und zwei Privatflagen wegen Beleidigung, finden durch Vergleich ihre Erledigung.

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Hätt' mein Waidwerk aufgegeben, Hätt' gedämpft das wilde Blut, Ihr allein, nur ihr zu leben Doch fie lachte meiner Glut. Höhnisch sprach sie: Wilder Jäger Ist für Mädchen viel zu rauh, Viel zu arm und viel zu häßlich, Ich werd' reichen Mannes Frau." Hussa! Stille Deine Qualen, Jägerblut, bist wieder frei! Wild, auf Ständern oder Schalen Stirb, das Mitleid ist vorbei. Heinrich Ludwig.

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