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* Otl. irg ve:
Intelligenz-Vlatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
N 40.
Mittwoch den 24. Mai
1854.
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Amtlicher Theil. Oeffentliche Nachricht.
Auf Erſuchen des Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins für Oberheſſen bringe ich die nachſtehende abge— druckte Bekanntmachung deſſelben vom 30. März d. J. zur offentlichen Kenntniß.
Friedberg den 10. Mai 1854.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. In Verhinderung des Kreisraths: de Beauclhair, Kreisaſſeſſor.
Bekanntmachung, der von dem Ausſchuß des landwirthſchaftlichen Ver— eins von Oberheſſen fur das Jahr 1834 beſchloſſenen
Geldverwendungen.
Nachdem das in der Sitzungf des Ausſchuſſes des landwirthſchaftlichen Vereins von Oberheſſen am 30. Ja⸗ nuar d. J. aufgeſtellte Budget pro 1854 bezüglich des aus der Großh. Hauptſtaatscaſſe zu beziehenden Fonds die Ge— nehmigung Großh. Miniſteriums des Innern erhalten hat, ſo bringe ich daſſelbe zur öffentlichen Kenntniß.
A. Ein na hme. Staatsfond. Vereinsfond.
fl. N
1) Zuſchuß aus Großh. Hauptſtaatscaſſe 1555—— 2) Beiträge der Vereinsmitgliedenr.— 1800— 3) Ausſtände aus früheren Jahren.— 312 15 c— 421 31 Summa der Einnahme. 1550 2533 46
4083 fl. 46 kr. B. Ausgabe. 1) Bureaukoſten(Remuneration des Se—
cretärs, Expedienten, Bureaurequiſ.)— 270— 2) Caſſe⸗ und Rechnungsweſen.— 150— 3) Preisvertheilungen incl. Preispflügen 5505—— 4) Wieſenverbeſſerungen. 400—— c 3000—- 34300— 7) Verbreitung landw. Werkzeuge..— 50— 8) Verbreitung von Sämereien.— 10— 9) Unterſtützung der Bezirksvereine— 600— 10) Koſten der landwirthſchaftl. Zeitſchrift— 700— 11) Verbleibender Betriebsfon d..— 753 46
Summe der Ausgabe. 1550 2533 46
4083 fl. 46 fr.
Hinſichtlich der Verwendungen wird hierbei noch Fol gendes bemerkt:
ad 3)— Die Beſtimmung der Stationen, an wel— chen Prämien für ausgezeichnetes Rindvieh vertheilt werden ſollen, wird durch das Präſidium ſ. Z. bekannt gemacht werden. An denſelben Stationen und an denſelben Tagen wird dann auch ein Preispflügen ſtattfinden, und erwartet man, daß die für die Bezirke, in welchen die Preisverthei— lungen ſtattfinden werden, beſtehenden landwirthſchaftlichen Bezirksvereine die aus der Vereinskaſſe pro 1854 ihnen zufließenden Geldbeiträge zu den Prämien für gute Pflüger, wenigſtens zum Theil, zu beſtimmen ſich veranlaßt finden werden.
ad 4)— Zur Unterſtützung von Wieſenverbeſſerungen ſind 400 fl. vorgeſehen, welcher Betrag vorzugsweiſe zur Unterſtützung von Verbeſſerungen von Privatwieſen ver— wendet werden ſoll. Beiträge aus der Caſſe des landwirth— ſchaftlichen Vereins zur Verbeſſerung von Gemeindewieſen können nur unter der Bedingung verwilligt werden, daß die betreffenden Gemeinden ſich verpflichten, dieſe Beiträge der landwirthſchaftlichen Vereinskaſſe zurückzuerſtatten, wenn die unter Beihülfe des landwirthſchaftlichen Vereins ausge— führten Wieſenanlagen dem Verfall preisgegeben werden ſollten. Darüber, ob dieß der Fall, haben die betr. Ver— waltungsbehörden zu entſcheiden.
ad 5)— Von den zur Verbeſſerung des Dünger— weſens vorgeſehenen 300 fl. ſollen 160 fl. ausſchließlich für das ſog. Hinterland(Kreis Biedenkopf) und 40 fl. aus— ſchließlich für die Herrſchaft Itter(Kreis Vöhl) zur Ver⸗ wendung kommen, mit der Beſtimmung, daß davon nur der Verdienſt des, verbeſſerte Dungſtätten anlegenden, Hand— werkers, ganz oder theilweiſe, beſtritten werden darf, wäh— rend diejenigen, welche die Dungſtätten anlegen laſſen, jedenfalls ſammtliche Materialien auf ihre Koſten zu ſtellen und beizuführen haben.
Was die für Verbeſſerung des Düngerweſens in den übrigen Landestheilen beſtimmten 100 fl. betrifft; ſo wird das Präſidium(wie es auch im abgelaufenen Jahr ge⸗ ſchehen iſt) diejenigen Anmeldungen, die zuerſt einlaufen, berückſichtigen, wenn der Nachweis geliefert wird, daß die Anlage auf zweckentſprechende Weiſe nicht bloß projectirt, ſondern auch wirklich ausgeführt worden iſt.
ad 6)— Zur Beförderung der Entwäſſerungen durch Anwendung von Röhren aus gebranntem Thon(Drainage) hat der Ausſchuß einen Credit von 300 fl. eröffnet.
Dieſe Summe kann verwendet werden:
a) Zu Reiſe-Unterſtützungen für Techniker, welche ſich


