Ausgabe 
11.2.1854
 
Einzelbild herunterladen

Iſchaft

ei Millionen

landen

Intelligenz-Vlatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

4 12.

Sonnabend den 11. Februar

Amtlicher Theil.

öVnö

Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Stellvertretungs⸗Aſſecuranz⸗Anſtalt für das Muſte⸗ rungs- und Ziehungs jahr 1853.

Von den aus dem Kreiſe Friedberg in der Stellver tretungs⸗Aſſecuranz-Anſtalt für das Muſterungs- und Zie hungsjahr 1853 verſicherten Militärdienſtpflichtigen, haben folgende Leute Marſchnummern gezogen, oder es fallen wenigſtens ihre Looſe in diejenigen 20 Procent der Auf rufsfähigen, welche zum Erſatz für Ausbleidende und Un taugliche zum Aufrufe beſtimmt ſind:

1 Anton Schöpf von Pohlgöns,

2) Johannes Kuhl von Munſter,

3) Sebaſtian Leißner von Friedberg,

4) Wilhelm Koſt von Niederwöllſtadt,

5) Adolph Crößmann von Friedberg,

6) Johann Peter Schneider von Oſtheim, 7) Heinrich Winter von Hochweiſel,

8) Heinrich Rohn von Wohnbach,

9) Eduard Trapp von Friedberg,

10) Wilhelm Schudt von Bruchenbrücken, 11) Anton Trommershauſen von Kirchgöns, 12) Abraham Haas von Bönſtadt,

13) Johann Friedrich Schmidt von Aſſenheim, 14) Johannes Loh von Niederweiſel,

15) Schmaie, genannt Georg Hirſch von Friedberg,

16) Alois Seitz von Ockſtadt.

Es hat demnach die Aſſecuranz-Anſtalt für die Ver tretung dieſer Leute zu ſorgen und zu dieſem Behufe für jeden derſelben die vorgeſchriebene Vertretungsſumme zur Einſtandskaſſe zu bezahlen, inſofern dieſelben wirklich zum Dienſte aufgerufen werden. Nach§. 11 der Verordnung vom 16. Juli 1851(Regierungsblatt No. 20) hat jedoch die Aſſecuranzeaſſe die Vertretungsſumme zurückzuerhalten, wenn ein Militärpflichtiger, für welchen ſie die Vertretungs ſumme bezahlt hat, vor dem Anfang ſeiner Dienſtzeit ſtirbt oder untauglich wird. Wenn ſich daher unter den oben genannten Leuten ſolche befinden, welche nach der vorjah⸗ rigen Muſterung geſtorben ſind, oder welche ſeitdem ein Uebel oder ein Gebrechen erhalten haben, welches ſie zum Militärdienſt augenſcheinlich untauglich machen würde,

1854. J. bei

oder wenn einer dieſer Fälle bis zum 1. April d. 2 dem einen oder dem andern dieſer Leute eintreten ſollte, ſo erwarte ich hierüber von Ihnen unverzügliche Anzeige. Friedberg den 8. Februar 1854. Müller.

8 an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes und den Polizei commiſſär zu Wickſtadt.

Betreffend: Die Vertilgung der der Landwirthſchaft ſchädlichen Vögel.

Unter Berückſichtigung Ihrer in rubricirtem Betreff geſtellten Anträge, verfüge ich andurch, daß jeder Beſitzer eines bewohnten Hauſes für das laufende Jahr drei Sper linge zu liefern hat. Zur Vollziehung des Art. 11 der Verordnung vom 7. April 1839 gebe ich Ihnen daher auf, ein Regiſter der Lieferungspflichtigen anzufertigen und im Uebrigen Alles dasjenige anzuordnen, was die Ihnen mit getheilten Ausſchreiben Großh. Miniſteriums vom 8. April 1837 und 6. Januar 1845 vorſchreiben.

Indem ich Sie noch darauf aufmerkſam mache, daß nach letzterem ſich die Lieferungszeit nur bis Ende März erſtrecken darf, ſpreche ich gleichzeitig die Erwartung aus, daß Sie nach Ablauf dieſer Friſt vorſchriftsmäßige Vor lage machen.

Friedberg den 8. Februar 1854.

ßer.

Der Straudräuber.

N

Ein Seebild. Von Arnold Thurnepſſen. (Fortſetzung.)

Auf einmal drängte ſich eine weibliche Geſtalt durch die beiſammenſtehende Gruppe der Wracker und näherte ſich dem Feuer, an welchem Pierre Sandeau ſtand. Sie ſchien zu dieſen Leuten zu gehoren, allein als ſie dem alten Anführer etwas leiſe in's Ohr flüuͤſterte, machte ihre Stimme den rauhen Mann erbeben.

Vater, was thuſt Du hier? fragte Madeleine in leiſem feierlichem Tone.

Thörin, was kümmert das Dich? Wie kommſt Du hierher? erwiderte Pierre, verblüfft und zornig zugleich.

Ich komme, um Mord und Todtſchlag zu verhüten! ſagte ſie.Bedenke, Vater, was ihr thun wollt! Hier kommen fünfzig Mitmenſchen heran und ſuchen Rettung