nf e . ſerbſleißes.
Intelligenz-Vlatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M 18.
Sonnabend den 4. März
1854.
Amtlicher Theil.
eee Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Kalenderſtempel.
Zur Beſeitigung von Zweifeln, welche darüber ent— ſtanden ſind, ob die vorſchriftsmäßige Stempeltaxe nur von ſolchen auswärtigen Kalendern, welche im Großherzogthum abgeſetzt werden, zu entrichten, oder ob es den Buch— händlern und Buchbindern überhaupt unterſagt iſt, unge— ſtempelte auswärtige Kalender als Geſchäftsartikel zu führen, bemerke ich Ihnen, daß es nach der Verordnung vom 8. September 1809 den Buchhändlern und Buchbindern ebenſowohl unterſagt iſt, ungeſtempelte auswärtige Kalender abzuſetzen, als ſolche in ihren Läden zum Verkaufe aufzuſtel len.
Sie werden hiernach die erforderliche Veröffentlichung ejntreten laſſen.
Friedberg den 1. März 1854.
Mütter.
elbe an die Großh. Bürgermeiſter und Gemeindeeinnehmer des Kreiſes. Betreffend: Den Termin für den Abſchluß und die Einſendung der Gemeinderechnungen für 1853.
Das nachſtehende höchſte Ausſchreiben theile ich Ihnen zur Nachricht und Nachachtung hierdurch mit.
Friedberg den 1. Marz 1854.
er. Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern an ſämmtliche Großherzogliche Kreisämter.
Wir beſtimmen hiermit in Bezug auf die Gemeinde— rechnungen für 1853 den Termin zum Abſchluß der Bücher allgemein auf den 30. April, zur Ablieferung der Rech— nungen an die Großherzoglichen Bürgermeiſter auf den 31. Mai und zur Einſendung der Rechnungen an die Groß— herzogliche Oberrechnungskammer-Juſtificatur 2. Abtheilung auf den 30. Juni d. J.
Wegen der etwa nöthig werdenden Erſtreckung dieſer erweiterten Friſten iſt in den einzelnen Fällen nach den beſtehenden Vorſchriften zu verfahren.
Wir beauftragen Sie, die Großherzoglichen Bürger— meiſter und Gemeindeeinnehmer hiernach unter dem Anfügen
alsbald zu bedeuten, daß die Nichteinhaltung dieſer Friſten und beziehungsweiſe eine Unterlaſſung der deßfalls zu ma— chenden Anzeigen Disciplinarſtraſen und ſonſtige etwa er— forderliche Zwangsmaßregeln zur Folge haben würde.
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Darmſtadt am 10. Februar 1854.
v. Lehmann.
Bekannt mach ang.
Am Dienſtag den 14. März findet kein Geſchäftstag ſtatt, was zur offentlichen Kenntniß gebracht wird. Friedberg den 28. Februar 1854. Großherzogliches Landgericht Hofmann.
Der Kleiderſchrank.
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Humoreske
(Fortſetzung.)
„Wenn Sie in den Fall kommen, irgend etwas zu gebrauchen, mein gutes Madamchen, ſo will ich mich Ihnen empfohlen halten,“ ſagte Benſen.„Ich bin der Trödler und Pfänderleiher Benſen aus dem Salzgäßchen, und habe ein ſehr reiches Lager von allem möglichen Hausgeräthe, gebraucht und neu, zu den billigſten Preiſen.
Sie werden in mir ſtets einen reellen chriſtlichen Mann finden, der Ihnen im Nothfalle gerne borgt!“ Damit ſteckte er ſein Viergroſchenſtück in die Taſche,
bot der Frau gute Nacht, und ſchob ſeinen Karren wieder nach Hauſe.„Ich weiß nicht, die Sache gefällt mir nicht recht,“ ſprach er unterwegs für ſich hin;„die alte Frau hat etwas Sonderbares an ſich! Und warum gab ſie mir ein ganzes Viergroſchenſtück, da ſie doch ſo ärmlich aus— ſieht? Und warum freute ſie ſich ſo über den Schrank? Mich ärgert jetzt, daß ich ihn ſo billig weggeben habe. Der junge Fant hätte mir ſicher auch das Doppelte dafur gegeben— aber das kommt von meiner thöoͤrichten Gut— müthigkeit! Ich werde es mein Lebtage zu Nichts brin— gen. Allein was liegt daran? Der Reichthum allein macht ja nicht glücklich; Amen!“
Eine Viertelſtunde ſpäter hatte er ſeinen Laden ge ſchloſſen, die Lampe ausgelöſcht und die Fenſterläden ver


