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Intelligenz-Vlatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
12 10.
Sonnabend den 4. Februar
1854.
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Amtlicher Theil. Das Großherzoglich Heſſiſche 8 S 1.
Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter und Gensdarmerie des Krei—
ſes, ſowie den Polizeicommiſſär zu Wickſtadt. getreffend: Die Vornahme der Feuerviſitation fur 1854.
Die Feuerviſitation für 1854 werden Sie alsbald pit den beſtellten Feuerviſitatoren vornehmen und die vor— ſhriftsmäßigen Protokolle binnen 14 Tagen einſenden. ſierbei werden Sie namentlich auf alle vorſchriftswidrig ſnutgehabten Feuerungsanlagen achten und für deren Ent— ſrnung ſorgen, zu welchem Ende Aufnahme in die Viſita— tonsprotokolle erfolgen muß.
Friedberg den 31. Januar 1854.
Müller.
NWasſelbe an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Letreffend: 5
Die Errichtung von Provinzial-⸗Schulfonds. Nach einer Benachrichtigung der Großh. Oberſtudien— Tirection ſoll das die rubr. Fonds betreffende Geſetz vom 19. Februar 1853 nunmehr in Ausführung gebracht werden. Nach dem Art. 2 des fraglichen Geſetzes ſind dem Provinzialſchulfonds folgende Mittel zugewieſen 1) von jeder Schule der Provinz ein von der Schulge— meinde zu zahlender jährlicher Beitrag von 2 Gulden; 2) die Erträgniſſe erledigter Schulſtellen, nach Abzug der Koſten der Verwaltung derſelben, inſoweit ſie nicht in eine andere Kaſſe fließen.
Die Einnahme unter pos. 1 ſoll zufolge höchſter Ver— ſigung Gr. Miniſteriums des Innern je für 1 Jahr be— uchnet, und für 1854 zum erſtenmale in Rechnungsein— nehme gebracht werden. Es iſt zu dem Ende erforderlich, deß ein Verzeichniß ſämmtlicher Schulen des Kreiſes aufge— ſllt und die Kaſſe, resp. der Rechner angegeben werde, dir zur Zahlung des Beitrags für die Schulgemeinde ver— pflichtet iſt und von mir dazu angewieſen werden wird.
Sie wollen daher ein ſolches Verzeichniß ungeſäumt eufſtellen und mir bis längſtens den 4. Februar l. J. ein— ſen den.
Beitragspflichtig erſcheinen die Schulgemeinden hin— ſchtlich ſammtlicher definitiv errichteten chriſtlichen und irgelitiſchen wirklichen Elementarſchulen.
Friedberg den 28. Januar 1854. een
Einladung zur Theilnahme an der Hagelſchaden-Verſicherungs— Geſellſchaft auf Gegenſeitigkeit für das Großherzog— thum Heſſen.
Auf die nachdrücklichſten Wünſche des landwirthſchaft— lichen Publikums ſind bekanntlich vor einigen Jahren zur Gründung einer eigenen Hagelſchaden-Verſicherungs-Geſell— ſchaft, d. h. für das Großherzogthum Heſſen ſelbſt, die nöthigen Einleitungen getroffen, insbeſondere die Statuten dazu, nach den ſorgfaltigſten Berathungen, feſtgeſtellt worden. Viele Betheiligungen an dieſer Anſtalt erfolgten und be— ſtaͤtigten die von dem hierlandiſchen wohlerfahrenen General— agenten einer auswärtigen Hagel-Verſicherungs-Geſellſchaft ausgeſprochene Anſicht, daß eine ſolche für unſer Land ſelbſt, nach der Bethelligung bei jener zu ſchließen, immer— hin Lebensfähigkeit haben würde.
Es war nur noch das Organ der Geſchäftsführung zu beſtellen. Die Gr. Centralbehoͤrde der landwirthſchaft— lichen Vereine, welcher dieſelde angeſonnen war, hielt ſie aber mit ihrer Stellung unvereinbarlich. Auch glaubte ſie abwarten zu ſollen, ob nicht die zu gleicher Zeit in ſo großer Anzahl zum Geſchäftsbetrieb im Gr. Heſſen zugelaſſe— nen auswärtigen Haͤgelſchaden-Verſicherangs-Geſellſchaften die Gründung einer uͤberflüſſig machen dürften. Nachdem nun aber dieſe Erwartung nicht nur nicht in Er— füllung ging, vielmehr das Verlangen nach einer eigenen für das Großherzogthum Heſſen dermalen nur ein um ſo allgemeineres geworden, erbot ſich der Unterzeichnete, die— ſelbe auf die bereits dazu vorliegende Grundlage ins Leben zu führen und zwar in der Weiſe, daß ihm die Direction der Anſtalt für die nächſten 5 Jahre übertragen werde, nach Alauf derſelben aber die Wahl des Vorſtandes den Betheiligten überlaſſen bliebe.
In ſeiner Stellung als Generalagent der Feuer-Ver— ſicherungs-Geſellſchaft„Deutſcher Phönix,“ hat der Unter— zeichnete bereits in allen Bezirken des Großherzogthums Agenten, wodurch es ausführbar wird, dieſe Anſtalt mit möglichſter Koſtenerſparniß zu begründen und auch ſpäter zu leiten.
Durch Reſcript Gr. Miniſteriums des Innern vom 10. d. Mts. iſt jenes Anerbieten acceptirt, insbeſondere der Unterzeichnete legitimirt worden, unter Zugrundlegung der vorliegenden Statuten der Hagelſchaden-Verſicherungs— Geſellſchaft für das Großherzogthum, jedoch vorläufig noch unter Mitwirkung der Gr. Centralbehörde der landwirth— ſchaftlichen Vereine, zur Betheiligung an dieſer öffentlich
eigenen


