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wobei bemerkt wird, daß ſich die Loosholzabgabe nach dem Geſetze vom 21. Juni 1852(Regierungsbl. Nr. 39) zu richten hat. 8 N
9) Die Benachrichtigung über die in dritter Klaſſe beantragten Umlagen an die höchſtbeſteuerten Ausmarker und den ſtandesherrlichen Bevollmächtigten hat innerhalb der im§. 8 und 9 der Voranſchlagsinſtruktion und Art. 88 der Gemeindeordnung beſtimmten 3 Tage vor dem Schluſſe der Berathungen des Gemeinderaths zu erfolgen.
10) Die Umlagen ſind ſtets auf ganze Gulden ab⸗ zurunden. N 11) Der Pachtertrag von den Jagden ſoll ſtets in denjenigen Jahren vereinnahmt werden, in welchen derſelbe fällig iſt. Da die Zahlung des Pachts bedingungsmaßig voraus, alſo jedesmal am Anfange eines Beſtandjahres ge⸗ ſchehen muß, ſo iſt in den Voranſchlägen für 1855 der Pacht von dem Beſtandjahre vorzuſehen, welches in 1856 endigt.
12) Bei Aufnahme von Rechnungsreviſionspoſten in die Voranſchläge iſt behufs anderweiter Verausgabung zu⸗ nächſt aufzuklären, ob das Ergebniß der betreffenden Revi⸗ ſionsabſchlüſſe unter dem im Voranſchlage vereinnahmten Kaſſevorrath enthalten iſt. Außerdem iſt aber auch ein beglaubigter vollſtandiger Auszug aus den Revi⸗ ſionsverhandlungen erforderlich. Im Uebrigen verweiſe ich auf mein Ausschreiben in Nr. 42 des Int.⸗Bl. von dieſem Jahre. 13) Andere als von geprüften Technikern aufgeſtellte Ueberſchläge dürfen zu den Voranſchlagen nicht genommen werden. Uebrigens müſſen alle großere Koſtenanſatze durch Ueberſchläge begründet ſein. a
14) Die Berathungsprotokolle der Schulvorſtände uͤber Bedürfniſſe der Schulen, ſowie die Auszüge aus den Kirchen⸗ voranſchlägen über kirchliche Bedürfniſſe ſind alsbald zu erwirken und die Anſätze durch dieſelben zu begründen. Iſt eine Vorſehung nicht nöthig, ſo ſind Beſcheinigungen der gedachten Behörden beizulegen. Uebrigens ſind da, wo dreijährige Kirchenvoranſchläge geſtellt ſind, die Bedürfniſſe in den Gemeindevoranſchlägen nur für ein Jahr vorzuſehen.
15) Bei der Vorſehung von Koſten für Wieſenver⸗ beſſerungen ſind die Anſaätze durch Ueberſchläge der Wieſen⸗ vorſtände oder eines Wieſentechnikers zu begründen. Auch ſind im Berathungsprotokolle die Wieſenflächen genau an⸗ zugeben, in welchen Arbeiten vorgenommen werden ſollen.
16) Die bei etwaigen Bemerkungen zu den Voran⸗ ſchlägen anberaumte Friſt zu deren Erläuterungen iſt ſtreng einzuhalten und ſind die Erläuterungen ſtets in zweifacher
Ausfertigung vorzulegen. Friedberg den 31. Mai 1854. Müller.
Berechnung und Feſtſetzung der Brodpreiſe.
In Zukunft ſollen folgende Brodſorten gebacken werden:
1) Roggenbrod aus/ Korn und ½ Gerſte,
2) gemiſchtes Roggenbrod(Tafelbrod) aus Korn und/ Waizen und die Taxe dieſes Brodes iſt folgendermaßen berechnet::
a) Für das Roggenbrod:
2 Malter Korn wiegen 380 Pfund ab: ½o für Molter g an Kleie und Staub 54„ 92„ 92
es bleiben 288 Pfd. Mehl. 1 Malter Gerſte wiegt 170 Pfd.
ab: Molter, Kleie, Staub 40
es bleiben 130 Pfd. 130»„ zuſammen 418 Pfd. Mehl.
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Da nach den jetzigen Fruchtpreiſen das Malter Korn fl. 16. und 1 Malter Gerſte 12 fl. koſten, ſo beträgt der Preis obiger 418 Pfund gemiſchten Mehles f 5
fl. 44. Hierzu ſind zu rechnen für Backlohn pr. Malter 1 fl. 10 kr.„. 30 kr. fl. 77 20 kr.
Da 3 Pfd. Mehl 4 Pfd. Brod geben, ſo werden aus 418 Pfo. Mehl 557 Pfd. Brod gebacken und wenn dieſe zuſammen 47 fl. 30 kr. kosten, ſo kommen 4 Pfd. Brod auf 20 kr. 1% 0 hlr.
Da jedoch die Bruchtheile, welche ſich bei den Hellern ergeben, wenn ſie weniger als ½ Heller betragen, ganz wegfallen und umge⸗ kehrt, wenn ſie mehr als /½ Heller ausmachen, für einen ganzen Heller gerechnet werden, ſo koſtet ein Laib Brod zu 4 Pfd. 20 kr. 2 hlr.
b) Für das gemiſchte Brod(Tafelbrod):
2 Malter Korn geben(ſ. oben) 288 Pfd. Mehl 1„ Waizen wiegt 200 Pfd. ab: Molter, Kleie, Staub 50„ es bleiben 150 7 Mehl 150„ 438 Pfd. Mehl.
Wenn ein Malter Korn 16 fl. und 1 Malter Waizen 19 fl. 20 kr. koſten, ſo kommen 438 Pfd. gemiſchtes Mehl auf: 51 fl. 20 kr.
Hierzu an Backlohn(ſ. oben) 3„ 30„ 54 fl. 30 kr.
und da nach obiger Angabe 3 Pfd. Mehl 4 Pfd. Brod geben, ſo geben
438 Pfd. Mehl 584 Pfd. Brod, welche 54 fl. 50 kr. koſten, ſonach
4 Pfd. Brod 22 kr. 2¼ 00 hlr., ſo daß nach der oben bemerkten Be⸗
ſtimmung, wegen ſich ergebender Bruchtheile, 4 Pfd. gemiſchtes Brod (Tafelbrod) 22 kr. 2 blr. koſten.
Friedberg den 1. Juni 1854. Großherzogliches M ü
Kreisamt Friedberg Aber
Miszellen.
Cigarren für Knaben. Im Amſterdamer Han⸗ delsblatt werden Cigarren für Knaben angekündigt, und es heißt: Da es ſich gezeigt hat, daß jetzt die kleinen Jungen auch ſchon Cigarren zu rauchen wünſchen, ſo habe ich in meiner Fabrik ganz vorzüglich feine für das zarte Alter erfunden. Eltern und Vormünder können ganz unbeſorgt ſein, wenn ihre Knaben ſolche nach Hauſe bringen. Sie werden geraucht wie die gewöhnlichen, nur daß dieſe Cigarren die Eigenſchaft haben, den„dummen Jungens“ dergeſtalt die Lippen und den Gaumen anſchwellen zu machen, daß ſie gewiß in Jahr und Tag nicht an's Rauchen denken ſollen. Die Cigarren ſind übrigens beiſpiellos wohlfeil. Sie koſten durchaus nichts. Man bittet um Zuſpruch.
Tomſer, Cigarrenfabrikant.
Ich liebe Dich, mein Kind!“ ſprach der Onkel zu ſeiner Nichte,„und wenn Du willſt, ſo wirſt Du meine Frau.“ Die Nichte verneigte ſich und ſagte:„Ich danke recht ſehr, ich mag nicht meine Tante werden.“
Jemand ſagte in hitziger Beſprechung mit Andern aus Uebereilung:„Wahrhaftig, ich will gerne ſterben, wenn ich nur weiß, daß mein ehrlicher Name begraben, und mein Leichnam in die Zeitungen kommt!“
„In Berlin lebt ein Bürger, der ein Königreich ver⸗ ſchmähete, nämlich der Tapezierer K., der lange in Athen war, und— den griechiſchen Thron ausgeſchlagen hat.
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