Ausgabe 
3.6.1854
 
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ndlung.

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Intelligenz-Vlatt

Provinz

fuͤr die

Oberheſſen

im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 3.

Sonnabend den 3. Juni

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1831.

Des Pfingſtfeſtes wegen erſcheint naͤchſten Mittwoch keine Nummer dieſes Blattes.

Von den erſchienenen Regierungsblättern für 1884 ſind zu publieiren: Nr. 1 sub 2, 3, 4, 6, 3 sub 1, 4 sub 1, 5 sub 1, 2, 4, 6 sub 3, 7 sub 2, 8 sub 4, 9 sub 1, 2, 10 sub 1, 4, 11 sub 1, 12 sub 1,

13 sub J, 3, 4, 14 sub 1, 4, 15 sub 1, 16 sub 2, 17 sub 1. Friedberg am 30. Mai 1884.

Großherzogliches Kreis amt Friedberg Müller.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche

Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Aufſtellung und Einſendung der Gemeindevoranſchläge

für 1855.

Indem ich Sie hiermit auffordere, die Voranſchlags⸗ arbeiten für 1855 alsbald zu beginnen und die Voranſchlaͤge ſelbſt ſo vorzubereiten, daß ſolche längſtens bis zum 1. Auguſt d. J. an mich eingeſendet werden konnen, empfehle ich Ihnen noch bei Aufſtellung der Voranſchläge mit der größten Um ſicht und Genauigkeit zu verfahren, und die nachſtehenden Andeutungen pünktlicher, als ſeither geſchehen, zu beachten, indem ich mich ſonſt veranlaßt ſehen würde, das Fehlende auf Ihre Koſten durch beſondere Kommiſſäre nach⸗ holen zu laſſen.

10 Die Reviſionsverhandlungen zu den vorigen Vor anſchlägen ſind nachzuſehen und zu berückſichtigen, damit fruͤher ſchon gemachte Bemerkungen nicht wiederholt werden müſſen.

2) Die Abweichungen zwiſchen Voranſchlag und Rech nung, Beilage Nr. 4, müſſen ſpeciell erläutert und begrün⸗ det werden. Namentlich wird Erläuterung darüber erwartet, ob die nach dem Abſchluſſe der Rechnungen als baarer Vor rath bezeichneten Summen auch wirklich disponibel ſind, oder in Vorlagen, geſtrichenen Poſten ꝛc. beſtehen. Rück ſichtlich der Liquidationsausſtände bemerke ich Ihnen, daß alle Poſten, welche nicht einzahlbar ſind, zur ausgäblichen Verrechnung vorgeſehen werden müſſen, damit nicht große Summen in Anſatz kommen, auf die nicht gerechnet wer den kann.

3) Sollten, wie es ſeither öfters vorgekommen iſt, auch für 1853 Rechnungen in der Art abgeſchloſſen worden ſein, daß was übrigens nach Ausſchreiben Großh. Mini ſteriums des Innern und der Juſtiz vom 27. Juni 1846 (Miniſterialamtsblatt Nr. 16) unzuläſſig iſt und eine ſtrenge Rüge finden wird Einnahmeüberſchuͤſſe ir und Lr Klaſſe

zu Ausgaben Zr Klaſſe oder Ein nahmeüberſchüſſe Zr Klaſſe zu Ausgaben 2r Klaſſe verwendet worden ſind und ſich die Rechnung mit einem Mangel in einer Klaſſe abſchließt, ſo kann hierauf hin eine Ausgabe(Ueberzahlung, Mangel) im Voranſchlage nicht paſſiren, es müſſen vielmehr dergleichen Poſten dem Rechner, der die deſtehenden Vorſchriften, wo rauf in den Reviſionsverhandlungen zu den Voranſchlägen ſeither immer verwieſen wurde, zu beachten hatte, perſönlich zur Laſt geſetzt bleiben.

4) Da ſeither in den meiſten Voranſchlägen der Unter ſchied zwiſchenengerer und weiterer Gemeinde in der ſtatiſtiſchen Ueberſicht nicht beachtet worden iſt, ſo bemerke ich Ihnen in dieſer Beziehung, daß eineengere Gemeinde im Gegenſatze zu einerweiteren beſteht, wenn Ortsbür⸗ ger vorhanden ſind, die ſchon zur Zeit des Eintritts der Gemeindeordnung im Genuß der Gemeindenutzungen waren, in ſolchem ſich noch ungeſchmälert befinden und wo auch an dieſem Verhältniſſe durch Lokalſtatuten nichts geändert worden iſt(Art. 93 der Gemeindeordnung u. Art. 13 des Geſetzes vom 21. Juni 1852).

5) Sind Kapitalien neu aufgenommen oder abgetragen worden, ſo iſt dieſes bei Anführung des Schuldenſtandes im Berathungsprotokolle unter Angabe der Gründe bei neuen Kapitalaufnahmen, genau zu erörtern.

6) Bezüglich der Prüfung und Berichtigung der Werthangaben über das Gemeindevermögen verweise ich Sie auf mein Ausſchreiben vom 10. Mai, Amtsblatt Nr. 9 von dieſem Jahre,den Schulden- und Vermögensſtand der Gemeinden, insbeſondere die Prüfung der Taxation des Gemeindevermögens betreffend.

7) Das Berathungsprotokoll muß, gleichwie der Vor anſchlag, nach den einzelnen Klaſſen der Einnahme und Ausgabe ſummirt werden, damit ſolches ein Bild des Vor anſchlags abgibt. Ueberhaupt iſt daſſelbe ſo deutlich und vollſtändig abzufaſſen, daß die beſtehenden Verhältniſſe hie raus entnommen werden konnen.

8) Die Anzahl der Loosholzberechtigten iſt ſtets bei Voranſchlagsnummer 5 im Berathungsprokokoll anzufͤhren,