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Denis war ihr alter Freund und Spielgenoſſe. Was ihn betrifft, ſo wußte er nichts von dem Verlöbniß; er liebte leidenſchaftlich, und ſie verlebten viele Stunden des rein— ſten Glückes mit einander. Er hatte ihr kein Geſtändniß ſeiner Liebe gemacht, aber ein nicht ſo ſchuldloſes, reines Mädchen, als Marguerite war, würde aus ſeinen Worten und ſeinem Weſen ſeine Gefühle erkannt haben.
Denis fühlte ſich jetzt, als ob er früher nie wirklich gelebt hätte, und er hatte es auch nicht, denn er hatte nie geliebt. In Paris war ſeine Zeit getheilt geweſen zwiſchen Luſtbarkeiten, die kein wahres Glück gewährten, Studien, die den Geiſt anſtrengten ohne das Herz zu rühren, und Kämpfen mit Leuten, deren Grauſamkeiten und dämoniſche Leidenſchaften ihm eine geringe Meinung von der menſchlichen Natur beigebracht hatten. Und jetzt liebte er ein junges, tugendhaftes, ſchönes Mädchen, das ſeine Liebe erwiderte. O, größtes Glück, welches das Leben bietet! Nicht der ſiegreiche Krieger in ſeinem Triumph— zuge, nicht der gefeierte Staatsmann, den ſeine Partei bewundert, genießt ſolche reine, reiche Glückſeligkeit.
O, warum nahm Gott nicht dieſe beiden Weſen in ſeinen Himmel zu ſich, ehe die Sonne ihres Glücks unter— ging, ehe die Wolken ſich ſammelten und die Nacht der Betrübniß die Stuͤrme der Angſt und Verzweiflung über ihre Herzen brachte?
Eines Abends auf ihrem gewohnten Spaziergange ſprach Denis zu ihr von ſeiner Liebe, mit all' der Begei—
ſterung, welche die tiefſte Leidenſchaft eingibt. Marguerite erbleichte, ihr Buſen hob ſich, endlich ſtahl ſich eine Thräne uber ihre Wange herab, indem ſie ſeinen glühenden Wor— ten zuhöͤrte. Als Denis redete, rief ſie in der Angſt käm— pfender Gefühle, die er ſich nicht erklären konnte:„O, verlaſſen Sie mich!— daran dachte ich nie— wie thöricht, wie ſchlecht bin ich geweſen! Verlaſſen Sie mich jetzt— kommen Sie morgen Abend um dieſe Stunde wieder hier⸗ her, dann laſſen Sie mich Ihnen antworten. Meine Ge— fuͤhle haben mich uͤberwaltigt— ich kann jetzt nicht ſprechen.“
Denis drückte ihre Hand an ſeine Lippen, flüſterte ihr ein Lebewohl zu und eilte fort. Dieſe Nacht fand er keine Ruhe, ſeine Träume waren unruhig; der nächſte Tag ward in Zweifel und Ungewißheit hingebracht und manche finſtere Vorbedeutung warf einen Schatten über ſeine Seele. Die beſtimmte Stunde kam, und er ging zitternd nach der Stelle der Zuſammenkunft. Die arme Margue⸗ rite mit bleichem Antlitz, redete ihn mit ſchwacher Stimme, von Seufzern unterbrochen, an:„O, Denis Leverney, werden Sie mir je vergeben?— kann ich mir ſelbſt ver— geben, daß ich ſo unbedachtſam, ſo ſelbſtiſch, ſo ſchlecht war, durch Freundſchaft mich zu einer Liebe führen zu laſſen, die nur mit Kummer und Leid enden kann! Ich bin mit einem Andern verlobt— bin es ſeit Jahren— ich hätte Ihnen das ſagen ſollen. O, vergeben Sie mir, vergeſſen Sie mich!
(Fortſetzung folgt.)
Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.
NN Yee Oeffentliche Aufforderung.
(899) Die Erben der verlebten Wilhelm
Gorr erſter Eheleute von Münzenberg wollen
nachſtehende in Münzenberg gelegene Hofraithe:
1, 1006 61 U◻Klafter ꝛc. Hofraithe an Jacob
Wagner,
2%„ des alten Flurbuchs,
1, 1007 103[◻Klafter Grasgarten, ſtößt auf den Haingraben,
5% des alten Flurbuchs, veranſchlagen, vermögen aber ihr Eigenthum urkundlich nicht nachzuweiſen. Etwaige Anſprüche an vorbezeichnete Liegenſchaften find deßhalb binnen einer Friſt von 6 Wochen bei dem un— terzeichneten Gericht ſogewiß anzumelden, als ſonſt der Anſchlags⸗Contract ohne Vorbehalt beſtätigt werden wird.
Bußbach am 12. April 1854. bernd r Butzbach 3 25
Edictalla dung.
(602) Karl Düringer von Köppern hat ſeine Zahlungs⸗Unfähigkeit angezeigt.
Es werden daher alle Diejenigen, welche an denſelben Forderungen zu machen haben, hier⸗ mit vorgeladen, dieſelben im Termin
Dienſtag den 23. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr, ſo gewiſſer dahier anzumelden und zu begründen, als die Nichterſcheinenden von der vorhandenen Maſſe ausgeſchloſſen werden ſollen.
Das Präcluſiv⸗Erkenntniß wird nur auf der Gerichtsſtube eröffnet werden.
Homburg den 10. April 1854.
Landgräfl. Heſſ. Juſtiz⸗Amt Dr. v. Haupt.
Oeffentliche Aufforderung.
(6310 Nach den Hppothekenbüchern von Oſt- heim entlieh unterm 19. Oktober 1799 Anna Margaretha Mohr, ledig, von da bei Konrad Steinhauer daſelbſt, ein Kapital
von 120 fl. und verpfändete dagegen ihre fetzt 21/41 des Flurbuchs eingetragene Hofraithe nebſt Garten hinter der Scheuer. Der Eintrag ſteht noch offen, obgleich nach beigebrachter Beſcheinigung von den Erben des Darleihers nichts mehr gefordert wird. Etwaige Anſprüche aus dieſer Pfandverſchreibung ſind deßhalb bin⸗ nen einer Friſt von vier Wochen ſogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt die Lö— ſchung verfügt werden wird.
Butzbach am 15. April 1854. Großberzogliches Landgericht Butzbach
Eb
Oeffentliche Aufforderung.
(649) Die Wittwe des Heinrich Ewald von Aſſenheim iſt aus gerichtlich gebilligten Gründen und wegen Unfähigkeit, ihr Vermögen ſelbſt zu verwalten, unter Curatel des Johannes Bopp II. geſtellt worden, ohne deſſen Zuſtimmung ſie ver— bindliche Rechtsgeſchäfte fernerhin nicht abſchlie⸗ ßen kann. Indem dies bekannt gemacht wird, werden zugleich alle, welche Forderungen an Heinrich Ewalds Wittwe haben, mit Ausnahme jedoch der Hppothekargläubiger aufgefordert, ſolche ſogewiß
Mittwoch den 31. Mai, Morgens 9 Uhr, hier anzumelden, als ſonſt, daß dieſe Anſprüche erſt nach der Anordnung der Curatel erwachſen, ſomit unverbindlich ſeien, unterſtellt werden wird.
In jenem Termine ſoll zugleich hinſichtlich etwa ſtreitiger Poſten die Güte und eine vollſtän⸗ dige Ordnung des Schuldenweſens der Wittwe Ewald verſucht werden, weßhalb die Gläubiger perſönlich oder durch genügend Bevollmächtigte zu erſcheinen, aufgefordert werden.
Friedberg den 21. April 1854.
Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.
Wü f for de n g
(67) Nach einem Vertrag zwiſchen dem Herrn Grafen von Alt⸗Leiningen⸗Weſterburg zu Schloß Ilbenſtadt und der Gemeinde Bönſtadt tritt Erſterer an Letztere gegen Aufgabe aller Gerechtſame in dem in der Gemarkung Bön— ſtadt gelegenen Gräflichen Walddiſtrict Ober— und Unterforſt, von dem Unterforſt Flur XVI
No. 2 60 Normal⸗Morgen und außerdem ein Stückchen Land am Eingang des Unterforſtes von 88 Klafter Gehalt zu Erb⸗ und Eigen⸗ thum ab.
Der Herr Graf von Alt⸗Leiningen⸗Weſterburg befindet ſich nach beigebrachter Beſcheinigung, im mehr als 30jährigen Beſitz dieſes Geländes, auch iſt ihm der Unterforſt im Grundbuch zu⸗ geſchrieben, dagegen vermag er ſein Eigenthum an dem abgetretenen Gelände urkundlich nicht darzuthun.
Mit Rückſicht hierauf werden diejenigen, welche Eigenthums⸗Anſprüche ſowohl an den Unterforſt als an die fraglichen 88 Klafter Ge⸗ lände bilden zu können glauben, zu deren Gelt⸗ endmachung binnen 6 Wochen, andurch aufgeg fordert, nach deren Ablauf die obigen im Grund⸗ buch ſeither nicht enthaltenen 88 Klafter Gelände im Mutations⸗Verzeichniß auf den Namen des Herrn Grafen von Alt-Leiningen⸗Weſterburg eingetragen werden ſollen und dieſem vorgangi⸗ der zwiſchen dem Herrn Grafen und der Ge⸗ meinde Bönſtadt abgeſchloſſenen Vertrag gericht⸗ lich beſtätigt, auch der Eintrag im Mutations⸗ Verzeichniß verfügt werden wird.
Altenſtadt den 22. April 1854.
Großherzogliches Landgericht Altenſtadt Dr. Gil mer.
Edicetalladung.
(673) Der im Jahr 1754 geborene, ſeit lange abweſende Johannes Philippi aus Fauer— bach II., oder ſeine etwaigen Leibeserben werden aufgefordert, Anſprüche an das vorhandene, den Inteſtaterben ſchon früher gegen Caution über⸗ laſſene Vermögen binnen 3 Monaten von heute an hier anzuzeigen, gegenfalls daſſelbe jenen eigenthümlich überwieſen und die geſtellte Cau⸗ tion für erloſchen erklärt werden wird. Friedberg den 26. April 1854. Großherzogliches Landgericht Friedberg Hofmann.
Verſteigerung von Gebäuden auf den Abbruch.
(676) Freitag den 12. Mai d. J., Vormit⸗
tags 10 Uhr, ſollen nachſtehend verzeichnete, der
Gemeinde Stammheim eigenthümlich zuſtehende


