Ausgabe 
1.3.1854
 
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8 der Stadt,

welche gerade einen ſolchen Schrank gebrauchen

kann. Ich mochte ihr gern ein Geſchenk damit machen

und würde das Möbel gleich baar bezahlen, jedoch unter

der Bedingung, daß ich es morgen wieder zurückgeben und

mir ein anderes Gerathe ie! darf, wenn der Spint iner Muhme nicht gefallen ſollte!

3 0 990 recht gerne! Aber heute Abend kann ich Ihnen das Moͤbel nicht mehr ſchicken! ſagte en. 9 f 3 1Ich kann es aber nur unter dieſer Bedingung kaufen! verſetzte der junge Mann.Sagen Sie ſechs Thaler, und ſorgen Sie mir fur Jemanden, der mir den Schrank ſogleich in die Wohnung meiner Muhme ſchafft, und wir werden Handels eins! Nach einigem Feil⸗ ſchen erſtand der ſpäte Beſucher den Schrank um ſechs Thaler, und zahlte dieſe dem Troͤdler baar in die Hand. Aber Sie muſſen mir nun auch einige Quittung uber das Geld ausſtellen und einen Revers, daß der Schrank mein iſt mit Allem, was darin und daran iſt! Man kann nämlich nicht wiſſen, was darin ſteckt, ſetzte der junge Mann lächelnd hinzu;man hat ſchon oft versteckte Schätze an ganz ſeltſamen Orten gefunden, z. B. ganze Päcke Staatsobligationen und Banknoten in alten Stuhlen

und dergl. f

N c will dieſe Gefahr auf mich nehmen, und Sie ſollen den Revers bekommen! ſagte der Pfänderleiher und ſtellte den gewünſchten Schein aus.Fur das Hin bringen in Ihre Wohnung will ich ſchon Sorge tragen, ich will ihn ſelber hinſchaffen, wenn es Ihnen nicht auf ein kleines Douceur ankommt. Das Schraukchen iſt ja nicht ſchwer. Wo wohnen Sie denn, lieber Freund?

Bei Frau Treuw, am Kloſterpförichen No. war die Antwort.'s iſt freilich nicht das ſchoͤnſte Viertel der Stadt, aber arme Leute müſſen eben fuͤrlieb nehmen!

Eine finſtre, ſehr verrufene Gegend der Stadt! ſagte Benſen bedächtig;konnten Sie ſich nicht bis mor⸗ gen früh gedulden? Schon vor Tag ſollen Sie den Schrank haben. Denken Sie ſich, vor dreißig Jahren iſt am Kloſterpförtchen ein Mann erſchlagen und beraubt worden!

Bah, die Zeiten ſind andere geworden! Morgen iſt's zudem Sonntag, wo man nicht einen alten Schrank über die Straße fahren kann; und ein ſolches Möbel iſt auch eben keine Verſuchung fuͤr einen Dieb, zumal wenn es ein ganzes Jahrhundert in einer Cantors-Familie war!

Meiſter Benſen betrachtete ſeinen ſpaten Beſucher anfangs mit mißtrauiſchen Augen, ſah jedoch an ihm nichts als die offenen ſchönen Zuge eines etwa jährigen Mannes, und überzeugte ſich allmählig zur Genüge, daß er von dieſem nichts zu fürchten habe. Ja einen Augen blick hegte er ſogar den großmüthigen Gedanken, den Käufer des Schrankes zu einem Kruge Bier einzuladen, wogegen aber der ihm innewohnende Geizteufel Einſprache erhob.

Falls Sie vor mir nach dem Hauſe meiner Muhme kommen, ſagte der junge Mann,ſo ſagen Sie ihr, ich ſchicke dieſen Schrank; aber ich denke, ich werde noch vor

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Ihnen dort ſein! Damit ſchlug er ſeinen Kragenmantel dichter um ſich und ging.

Benſen blickte ihm mit behaglichem Schmunzeln nach; er war ein altes Möbelſtück aus der Rumpelkammer um einen annehmbaren Preis losgeworden, und hatte ſo die Woche gut beendet.Er muß ſeiner Muhme recht zuge than ſein, dieſer junge Mann, ſprach Benſen vor ſich hin;wenn die alte Frau ſich nicht beſſer auf Möbeln verſteht als er, ſo wünſche ich nur, daß ſie mir ihre Kund ſchaft ſchenkt; ich will dann noch ein Sümmchen an ihr verdienen! Dann löſchte er die Dreierkerze auf dem Pult aus, holte aus dem Höfchen hinter dem Hauſe einen kleinen Schubkarren, lud den Schrank darauf, ſchloß den Laden, und karrte ſeine Ladung die Straßen entlang nach dem Kloſterpförtchen. Als er das Häuschen No. 2 er reichte und die Klingel ſachte zog, erhielt er lange keine Antwort: das Haus ſchien wie ausgeſtorben. Dem Meiſter Benſen ward ganz ſonderbar zu Muthe; dieſes Häuschen war lange Zeit unbewohnt geweſen, und die Leute behaupteten, es ſeie nicht geheuer darin. In der Nachbarſchaft war ſchon Alles finſter und ruhig. End lich als er zum dritten Male läutete, hörte er ein Schlur fen im Hausflur, und eine heiſere Frauenſtimme fragte von innen: was es gebe?

aMacht auf, Frau Treuw! hieß es;ich bringe einen Auftrag von Eurem Neffen!

Die Thüre ging langſam auf und zeigte eine alte Frau in ärmlichem Aufzuge, die über den ſpäten Beſuch erſtaunt ſchien, und nach dem Begehren des Fremden fragte.Eben wollte ich ſchlafen gehen, weil ich nicht länger auf meinen Neffen warten mag; er hätte nach ſeinem Verſprechen ſchon längſt nach Hauſe kommen ſollen! ſagte ſie.

Er wird ſogleich hier ſein, erwiderte Benſen; einſtweilen ſchickt er mich mit dieſem ſchönen Möbelſtüͤck, das er für Sie gekauft hat.'s iſt Alles bezahlt, bis auf den Trägerlohn, liebe Frau! und es war in der That keine Kleinigkeit, in ſolchem Wetter noch den ſchweren Schrank hierher zu transportiren!

Ich dank' Euch, lieber Mann, wenn mein Neffe hier wäre, würd' ich Euch einladen, noch ein Bischen hereinzutreten und Euch am Ofen zu wärmen. So aber ſchickt es ſich nicht, weil ich ein lediges Frauenzimmer bin. Hier iſt ein Viergroſchenſtück fuͤr Eure Mühe Freund; nun ſtellt mir den Schrank huͤbſch in den Flur, bis mein Neffe heimkommt; der gute Junge! er denkt doch immer an ſeine alte arme Muhme!

Sie ſind wohl noch nicht lange hier, liebe Frau? fragte Benſen;das Häuschen ſtand bisher leer. Und woher haben Sie denn die Möbeln?

Ich bin erſt geſtern eingezogen, und habe meine Möbeln zum Theil mitgebracht, entgegnete Frau Treuw. Früher wohnte ich in Wandsleben, und kommenden Montag kommt der Reſt meiner Fahrniß auf dem Kanal boot!

(Fortſetzung folgt.)

Bekanmmachungen von Be⸗ hoͤrden. DNN Sie aden g. (216) In Sachen Löſer Mela zu Homburg, Kläger gegen Ludwig Grohmann zu Melbach, Beklagter, Forderung betr., wird dem abweſen den Beklagten aufgegeben, ſich auf die, von erſterem wegen 7½atel von 54 fl. 24 kr. rück⸗ ſtändigem Güterkaufgelde ſammt Zinſen von

werden.

Weihnachten 1852 an erbobene Klage ſogewiß binnen 3 Monaten, von heute an, zu erklären, als ſonſt, Eingeſtändniß unterſtellend, mit Aus- ſchluß etwaiger Einreden weiter was Rechtens verfügt werden wird.

Zugleich wird angefügt, daß alle künftigen Verfügungen in dieſer Sache nur durch An⸗ ſchlag an der Gerichtsthüre bekannt gemacht

Friedberg den 6. Februar 1854. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann.

Eddie aft h dun (240) Alle diejenigen, welche an das Ver- mögen des Joſeph Geck in Friedberg, über welches von Gr. Hofgericht der Provinz Ober⸗ heſſen der förmliche Concursproceß erkannt wor den iſt, Anſprüche zu bilden haben, werden aufgefordert, ſolche Mittwoch den 5. April, Vormittags 9 Uhr, bei Meidung Ausſchluſſes dahier geltend zu machen.

In dieſem Termine ſoll ein Arrangement verſucht, ein Maſſecurator und Gläubigeraus⸗

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