ladtlirche f r. J
Intelligenz- Blatt
fuͤr die
e Provinz Oberheſſen
10 im Allgemeinen,
Wer die Kreiſe Friedberg, Vilbel und Nidda
4.9 8•40; 99050 8 im Beſonderen. „485 388.39 2 211 95 N 76. Mittwoch den 29. September 1852. 5 22780 1 180 f J Corps als untauglich zurückgewieſenen Recruten, welche —— zur reift. A m t l ich eK T 0 41. definitiven Entſcheidung über ihre Tauglichkeit oder Untaug⸗
r * 0. Ep.** Der Großherzoglich Heſſiſche ane Kreisrath des Kreiſes Friedberg
* bein. N 5 g Nr an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes.
b.. Etreffend: Den diesjährigen Recrutirungsrath in der Provinz A 7 Oberheſſen.
* 5185 0 5 4* 2
— 316 1 Nach einer Benachrichtigung des Kreisraths zu Gießen
— funden die Sitzungen des Recrutirungsraths für die Pro— b Taxe vinz Oberheſſen vom 18. bis 22. Oktober d. J. zu Gießen erg und Butba Statt. Es iſt dabei, zur Erleichterung dieſes Geſchäfts sun 1 Otiobe nd zum Beſten der zum Theil weit herreiſenden Recla— manten, die Einrichtung getroffen worden, daß für alle dried⸗ d Vtzirle der Provinz nachfolgende Tage beſtimmt worden berg. bat d, an welchen diejenigen Individuen, welche beim Re— . uk. petutirungsrathe etwas zu thun haben, ſicher ſind vorzu— —— bnmen, während an andern Tagen dieſelben den Ange⸗ 3 2 borigen anderer Bezirke nachſtehen müſſen. 150 Vorgedachte Tagbeſtimmung iſt nun folgende: ah. 1118. Oktober für die Kreiſe Alsfeld und Lauterbach,
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i„„„Biedenkopf und Vöhl, 1%.„,„„„ Bütingen, Nidda und Schotten, d 140577 90„„„„Friedberg und Vilbel, ,„„„ Gießen und Grünberg. pf 1 Sie haben dies alsbald zu veröffentlichen und weiter 2 2 kannt zu machen, daß alle zur Muſterung des laufenden
ll von Ihnen zu laden ſind, worüber das Verzeichniß Iten folgt, als auch die, welche ohne Einladung aus
4 4, friem Willen vor dem Recrutirungsrath erſcheinen und
—„/ uſelbſt Reclamationen vorbringen, oder ſich einer ärztlichen
— e ttrſuchung unterwerfen wollen, vorzugsweiſe an dem an 1— 1 Tage, der nach der obigen Eintheilung für ihren Bezirk be— 48 ſimmt iſt, Morgens halb 8 Uhr auf dem Bureau Gr. 33 Kreisraths(im Regierungsgebäude), verſehen mit einem verſiegelten, von dem betreffenden Gr. Bür⸗ germeiſter ausgeſtellten Signalement ihrer Perſon, und 2 Alen ſonſtigen für ihre Reclamation ſprechenden Beweis— , ditteln eugniſſe der Aerzte, Schullehrer, Geiſtlichen, Orts⸗ zorſtände, glaubhafter Privatperſonen, deren Zeugniſſe je⸗
2 JAhrs gehörigen Militärpflichtigen, ſowohl die, welche ſpe⸗ g
16 0% boch, da ſie nicht in Amt und Pflichten ſtehen, gerichtlich
ien Sem hleidigt ſein müſſen) ſich zu melden; ſowie auch, daß alle K 41g hi der letzten Truppenergaͤnzung von den Regimentern und
lichkeit bei dem Recrutirungsrath erſcheinen müſſen, eben— falls mit einem verſchloſſenen, von dem betreffenden Bür— germeiſter ausgeſtellten Signalement ihrer Perſon und dem von dem Militär erhaltenen vorläufigen Entlaſſungs— ſchein, Morgens halb 8 Uhr, in dem oben bezeichneten Büreau ſich einzufinden haben. Friedberg am 24. September 1852. Möüfſerr⸗
Es ſind zum Recrutirungsrath von 1852 vorzuladen: Kreis Friedberg. A. Recruten:
1) Bechtel, Johannes, von Niederwöllſtadt, untauglich beim Eintreffen im Dienſt 1852.
2) Volp, Georg Friedrich, von Friedberg, desgleichen.
3) Muſch, Heinrich Wilhelm, von Florſtadt, zweifelhaft untauglich beim Eintreffen im Dienſt 1852.
4) Haub, Joh. Heinrich, von Gambach, temporär untauglich beim Ein⸗ treffen im Dienſt 1852.
5) Pfeiffer, Heinrich, von Wohnbach, untauglich beim Eintreffen im Dienſt 1852.
B. Conſcriptionspflichtige de 1852:
6) Schild, Nikolaus, von Hochweiſel, zweifelhaft untauglich. 7) Feurer, Wilhelm, von Butzbach, desgleichen.
Regierungsblatt⸗Auszüge.
No. 44. enthält: 1) Verordnung, Maßregeln wegen der in Phosphorzündhölzer-Fabriken vorkommenden Kieferknochenkrankheiten be⸗ treffend.— 2) Bekanntmachung, die im Großherzogthum Baden ſtatt⸗ findende Controlirung der zur Ein-, Aus- und Durchfuhr beſtimmten Branntwein- und Spiritus-Transporte betreffend.— 3) Bekanntma— chung, die dienſtliche Benennung der Forſtſchützen betreffend. Des Großherzogs Königliche Hoheit haben mittelſt Allerhöchſter Entſchließung vom 23. d. M. Allerhöchſt zu verordnen geruht, daß die Forſtſchützen von nun an die dienſtliche Benennung„Forſtwarte“ zu führen haben, und wird dieſe Allerhöchſte Beſtimmung hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.— 4). Bekanntmachung, die amtliche Benennung der Großh. Rechnungskammer und der dabei angeſtellten Beamten betreffend. Des Großherzogs Königl. Hobeit haben mittelſt Allerhöchſter Entſchließung vom 21. d. M. Allerhöchſt zu verordnen geruht, daß von nun an die ſeitherige Großh. Rechnungskammer den amtlichen Namen Ober-Rech⸗ nungskammer, und die dabei angeſtellten Beamten die bezüglichen Amtstitel: Ober⸗-Rechnungsrath, Ober-Rechnungs-Aſſeſſor, Ober⸗Rechnungs-Secretär ꝛc. zu führen haben.— 5) Verzeich⸗ niß rechtskräftig gewordener, nach Art. 30 des Strafgeſetzbuchs bekannt zu machender Strafurtheile der Gerichte der Provinz Rheinheſſen.— 6) Ermächtigung zur Annahme eines fremden Ordens. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben dem Regierungsrath Friedrich Küchler zu Gießen die Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen des ihm von


