e 1 5 9 5 eur i* 8. „ Dag del N
fuͤr die
Provinz Oberheſſen
5 im Allgemeinen, 1 die Kreiſe Friedberg, Vilbel und Nidda
im Beſonderen.
Intelligenz-Blatt
Sonnabend den 14. Auguſt
1852.
rankfurt 4. 0
eg e.
Wußtiger cet
Amtlicher Theil.
Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Einſendung der Gemeindevoranſchläge für 1853. An Einſendung der Gemeindevoranſchläge für 1853 bis zum 10. September d. J. werden Sie erinnert. Hier⸗ bei ſpreche ich die Erwartung aus, daß der Termin von
bg Ihnen eingehalten wird, indem es mir unangenehm ſein müßte, bei den Säumigen ſolche durch Wartboten abholen
ae zu laſſen. N Friedberg den 9. Auguſt 1852.
Wi 10 Wlterung U
Müller.
t zu decken ber 2 3 An Dieſel ben. .. Dufte Betreffend: Die Wahl der Gemeinderäte.
mit Aufträgen d wird er die reel zur größten Zuff
Sie haben, inſoweit die Wahlen noch nicht vorgenom⸗ men worden ſind und inſoweit Ihnen nicht ſchon ſpezieller 1 Auftrag durch Gr. Regierungs⸗Commiſſion geworden iſt, 182. alsbald die nach Maasgabe des Geſetzes vom 8. Ja⸗
ann nuar d. J. und der Ihnen mitgetheilten Auleitung für die Dachdecker. Ortsvorſtandswahlen überwieſene amtliche Handlungen ein⸗ a treten zu laſſen und die Akten binnen längſtens 14 Tagen e Anzeige. dahier vorzulegen. f 3 Gegen die Säumigen müßte mit unangenehmer Ver⸗ kernagel in Frie, fügung vorgegangen werden. schienen: Friedberg den 12. Auguſt 1852.
g. Notiz de Beauclair. r das 5.
. 9 Bekanntmachung, Nauhein die Ertheilung eines unentgeltlichen Unterrichts im Huf⸗ g beſchlage für Schmiede aus den Provinzen Starkenburg,
Bod Oberheſſen und Rheinheſſen im Winter 1833 betr. nen Die landioirthſchaftlichen Vereine von Starkenburg, preis 0 kr. Oberheſſen und Rheinheſſen 2 55 1 8 in
vorderen Jahren ſo auch im Winter 853 für jüngere — Schmiede zu Darmſtadt einen beſonderen Unterricht in der
Kunſt des Hufbeſchlages ertheilen zu laſſen und zwar unter den nachfolgenden(bisherigen) Beſtimmungen:
1) Der Unterricht dauert vom 15. Januar bis zum 15. Marz 1853 und bezieht ſich ſowohl auf theoretiſchen Unterricht über die Natur des Hufes und ſeine Krank— heiten, als auch auf praktiſche Anweiſung im Anfertigen von Eiſen für die verſchiedenen Hufformen ꝛc. und in der Kunſt des Beſchlagens ſelbſt&. Außerdem wird in etwa erübrigten Stunden Unterricht in der Kenntniß der beſſeren und neueren landwirthſchaftlichen Werkzeuge ertheilt werden.
2) Zu dem Unterrichte können nur Solche zugelaſſen werden, welche die Handgriffe des Schmiedhandwerks be— reits ſich zu eigen gemacht haben(Geſellen), und von dieſen erhalten bei gleicher Befähigung Diejenigen den Vor⸗ zug, welche ſchon in auswärtiger Condition ſtanden(ge- wandert ſind).
3) Der Unterricht wird unentgeltlich ertheilt.
4) Außerdem erhalten Diejenigen, welche die nöthi— gen Mittel zu ihrer Verpflegung während ihres Aufent- halts zu Darmſtadt nicht beſitzen, einen angemeſſenen Bei trag hierzu aus der betreffenden landwirthſchaftlichen Ver⸗ einskaſſe.
5) Nach Beendigung des Unterrichts wird eine Prü⸗ fung ſtatthaben und deren Reſultat jedem Theilnehmer am Unterrichte ſchriftlich beurkundet.
Diejenigen Schmiede der bezeichneten Kategorie aus Starkenburg, Oberheſſen und Rheinheſſen, welche an vor⸗ bemerktem Unterrichte Theil zu nehmen geſonnen ſind, ein⸗ ſchließlich derer, welche ſich zu einem früheren Curſus ſchon gemeldet, aber auf einen ſpäteren Curſus beſchieden werden mußten, haben ſich bis zum 1. Dezember d. J. bei dem Secretarſate des landwirtſchaftlichen Vereins zu Darmſtadt ſchriftlich zu melden. Dieſer Meldung, wozu es keines Stempelpapiers bedarf, iſt ein bürger⸗ meiſteramtliches Zeugniß über ſittlich gutes Betragen, ſowie in dem Falle auch uber die Vermöͤgensverhältniſſe des Be⸗ werbers beizulegen, wenn die beſondere Unterſtuͤtzung Seitens des Vereins(ad 4 in Anſpruch genommen wer⸗ den will.
Darmſtadt den 28. Juli 1852. Die Präſidenten der landwirtſchaftlichen
burg, Oberheſſen und Rheinheſſen, v. Bechtold. Otto, Graf zu Solms⸗Laubach. Dr. Langen.
Vereine von Star⸗


