Ausgabe 
11.8.1852
 
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dberg und Autzbat n 18. Nududt.

Drud⸗ Buß ſe. berg. bah

32 300 531 907 16212 th.) 106,1 115½ Brod 115. 107 ſe. N pf... 27 Ks 9 904 tes 727 6 2607 tts 1 8630 579 1 11407 ptinen 5 1607 16 1007 1 2 27 146 10 0 110 20 7 20 10 16 16 1607

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Intelligenz

Provinz Oberheſſen

im Allgemeinen,

die Kreiſe Kriedberg, Vilbel und Nidda

im Beſonderen.

62.

Mittwoch den 11. Auguſt

1852.

Amtlicher Theil. Bekanntmachung

der von dem landw. Verein der Provinz Oberheſſen für das Jahr 1832 beſchloſſenen Geldverwendungen. Nachdem das in der Sitzung des Ausſchuſſes des

andw. Vereins von Oberheſſen am 20. Januar d. J. auf⸗ zeſtellte Budget pro 1852 bezüglich des aus der Großh.

ö Hauptſtaatskaſſe zu beziehenden Fonds vom Großh. Mini⸗ terium des Innern genehmigt worden iſt, ſo bringe ich daſſelbe nunmehr zur öffentlichen Kenntniß.

Einnahme:

2 1 fond fl. fl. 9 Zuſchuß aus der Großh. Hauptſtaatskaſſe 145 Y Beiträge der Vereins mitglieder.. 1400 3) Erſparniſſe aus früheren Jahren, baar usted e ur 1 55 912 3762

Ausgabe:

1) Bureaukoſten(Renumeration des Sekre⸗ tär s Epedienten e 300 D Kaſſe⸗- und Rechnungsweſen, Verwaltung

des Geräthemagazins 150 3) Wieſenverbeſſerungen enn. 1800 4) Verbeſſerung des Düngerweſens.. 300 5) Unterſtützung der Außenfelder im Hin terlansnsnn 8 40 6) Unterricht junger Schmiede im Hufbe ſenag geen r e.. 0 7) Verbreitung landw. Werkzeuge 40 8) Unterſtützung zur Anlage eines Kalkofens im Grebenauer Grunde 530 9) Unterſtützung zur Fortſetzung der Foh 5 F b nn 60. 100 Unterſtützung der Bezirksvereine 400 11) Landwirttſchaftliche Zeitſcheift z 550 1 Unterricht junger Bauernſöhne 150 13) Anſchaffung von Inſtrumenten zur Drai⸗ r l 36 14) Preiſe für gute Pfluger 100 15) Verbleibender Betriebsfond. 636 Summa 1450 231

3762 fl.

Hinſichtlich der Verwendung wird Folgendes bemerkt:

ad 3. Es werden auch im Jahr 1852 auf Koſten des Vereins für Conſortiren die Pläne zu Ent- und Be wäſſerungen gefertigt und in der Ausführung geleitet. Von dem hierfür vorgeſehenen Betrage von 800 fl. wer⸗ den ½ für ſolche von Privaten und 7, für ſolche von Gemeinden zur Verwendung kommen, bei letzeren jedoch unter der Bedingung, daß ſich die betreffenden Gemeinden verpflichten, ſich bezüglich des Rückerſatzes der aus Ver einsmitteln erhaltenen Unterſtützungen der Entſcheidung der Verwaltungsbehörden zu unterwerfen, wenn ſie die Wieſenaulagen nicht im Stande erhielten.

ad 4. Von dieſer Summe werden 150 fl. für das Hinterland einſchließlich der Herrſchaft Itter und 150 fl. für die übrigen Bezirke Oberheſſen's verwendet und zwar in der Art, daß für eine gewiſſe Anzahl von Dungſtaͤtten die Koſten des dieſelben anlegenden Handwerkers übernom men werden ſollen, wenn von den Betheiligten die ſämmt lichen Materialien geſtellt und zur Stelle geſchafft werden.

ad 5. Beſitzern von ſogenannten Außenfeldern im Hinterlande, die eine andere Fruchtfolge einzuführen beab- ſichtigen, ſoll zum Ankauf von Gras- und Kleeſamen dieſe Unterſtützung zu Theil werden. Dieſe Unterſtützung tritt jedoch nur für diejenigen Außenfelder ein, bezüglich deren über die beſtehenden Eigenthums- und Rechtsverhältniſſe ſowie über die Art der Benutzung Nachweiſungen ertheilt ſein werden und wo den beſtehenden Rechtsverhältniſſen nach ein Gedeihen und Schonen der ausſähenden Futter anlagen zu erwaten ſteht.

ad 6. Eine beſondere Aufforderung zur Theilnahme iſt bereits ſchon fruher erfolgt.

ad 8. Dieſer Betrag wird zu Erbaung eines Kalk ofens in dem Grebenauer Grunde, dem zwiſchen Alsfeld und dem Schlitz'ſchen nach der Kurheſſiſchen Seite gelege nen Bezirke des ehemaligen Amtes Grebenau, verwendet.

ad 9. Eine dießfallſige Bekanntmachung iſt bereits in der landw. Zeitſchrift erſchienen.

ad 10. Den landw. Bezirksvereinen wird auch in dieſem Jahre ein Drittheil der Beiträge ihrer Mitgliedern als Unterſtützung zufließen.

ad 11. Solchen Schullehrern Oberheſſen's, welche ſich für die Landwirthſchaft intereſſiren und dieſe durch Selbſtadminiſtration von Schul- ꝛc. Gütern praktiſch be⸗ treiben, inſofern ſie zu den geringer Beſoldeten gehoren, wird die landw. Zeitſchrift, wenn ſie ſolche wünſchen, in der Art unentgeltlich überlaſſen, daß ſolche Eigenthum