Ausgabe 
3.11.1852
 
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nen Menn.

un, ads wil abe? ein uns vertrauter Kohlenbrenner erzählte, der

K A, ern nge, brave Pfarrer von MM habe ſich ſelbſt rhaͤngt, und kein Menſch könne begreifen, was den from

5 0 nen Mann zu ſolcher That konne bewogen haben, da er er Mie au ſoch ſo gar keinen Beweggrund dazu gehabt habe. Das hat 5 iſt aber könnt Ihr mir glauben, ſetzte der Verbrecher hinzu, ver daß uns niemals ein Streich ſo gereut hat, wie der, denn el der Zu k. brachte uns nichts ein, als dieſe Reue und die Angſt, ung zie uns denn doch deßwegen oft plagte.

So war denn unverhofft, nach ſieben vollen Jahren, lte der Ven kin Verbrechen durch Gottes wunderbare Fügung, die dem A. Es rokurator den Gedanken eingab, entdeckt, das den braven

ile im Walde Geiſtlichen gebrandmarkt hatte.

f* Der Gerichtſchreiber hatte die ganze Erzählung auf

9 geſchrieben und der Verbrecher unterſchrieb ohne Einwen⸗

ins, wen de, zung das Protokoll.

Geld hn del. Als es der Prokurator dem Andern vorhielt, mußte

e, es vollſtändig beſtätigen.

ö 5 So kamen denn endlich die Verhandlungen vor Ge

uck Geld ve richt und feierlich wurde Schmitt's Unſchuld anerkannt und auf alle mögliche Weiſe verkündigt, damit die Ehre

des unſchuldig hingemordeten Mannes hergeſtellt werde

ihm drein und die Schmach vom Namen ſeiner Kinder weiche.

ner, ſc n Wurde auch ſeine Ehre hergeſtellt, was ſie um ihrer

Ken u Kinder willen, wie um ſeinetwillen ſo ſehr freute, ſo

50 ft* machten doch die Umſtände ſeines Todes einen um ſo

met 115 ei tiefern und ſchmerzlichern Eindruck auf die arme Wittwe,

ginn* und ſie verſank wieder in die Tiefe ihres wieder neuer⸗

und als det dem Dickich! e Pfarter es 1 bar. Er vernichtete das Teſtament und machte dadurch en ſeine herz- und liebloſen Beſtimmungen zunichte. Das ihn schnell al genügte ihm nicht. Er zog die genaueſten Erkundigungen terſuchten ſeil nach der verlaſſenen Frau und ihren Kindern ein. Was nerad! Aut er hörte, war nur Gutes, nur Lob. Endlich miethete er ad! Rut den wohlfeilſten und verrufenſten Miethkutſcher, der wegen 9 ic de der Schlechtigkeit ſeines Fuhrwerks und ſeines elenden hatt ich den Pferdes faſt von Niemanden mehr genommen wurde, und ich hörte ſ fuhr nach M a f 8 f us de ich hörte ſeh armen Wittwe. Sie kannte ihn nicht. Sie hatte ihn nie ralte, ſchlechte geſehen; aber freundlich und artig empfing ſie den wan⸗ 1 wert) war] fenden Greis. vir wohl gene] Armuth und doch die Ordnung und die Reinlichkeit ge⸗ drathen kennen] wahrte; als er die blühenden Kinder ſah, die ſo ſtille ihre agte nein Kr, Arbeit thaten, ſo dürftig gekleidet waren, da brach er mal dit des in ein lautes Weinen aus und rief: Vergebt mir, der ich herzlos und ohne Erbarmen war, ich bin Euer Oheim, der Alles gut machen will! 5 a an den Und er hat Wort gehalten. Die Wittwe zog zu n Ac. Ju ihm nach Straßburg und pflegte ihn bis an ſein Ende,

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wie eine Tochter den Vater, und er ſegnete die

wo ſie in ſein Hans getreten war. J Kube a erzog ſie in der Gottesfurcht, nach wie vor, und ſie ge riethen gut und wurden tüchtige Leute, wie ihr unglück⸗ licher Vater einſt ein tüchtiger Mann geweſen war. Dieſe Geſchichte aber lehrt's klar, daß die ſtrafende Hand Gottes den Verbrecher immer erreicht, und kein Verbrechen ſo heimlich begangen wird, daß es der Vergelter nicht ans Tageslicht zoge. Darum, was du thuſt, bedenke das Ende ſo wirſt du nimmermehr Uebels thun. Du aber, der du unſchuldig leideſt, ſei getroſt; es wird dir Alles wohl be lohnet werden!

Miszelle.

(Das Pferd des Regiments.) DieNavai und Military Gazette erzählt von dem achten, früher in Oſtindien geſtandenen Dragonerregimentz Folgendes: das Pferd des Regimentscommandeurs Sir Robert Gillespie, welches derſelbe bei dem Sturm auf Kolugna ritt, als er erſchoſſen wurde, ein Rappe, auf dem Cap der guten Hoffnung gezüchtet, ſollte nach dem Tode des Obriſten mit ſeinen übrigen Effekten verauktionirt werden. Mehrere Offiziere boten darauf anſehnliche Summen, wurden aber ſtets von einem gemeinen Dragoner überboten, der es denn endlich auch fuͤr den enormen Preis von 500 Pfund Sterl.(3500 Thaler) erſtand. Es fand ſich, daß alle Soldaten des Regiments zuſammengetreten waren und das auf ihren Theil fallende Beutegeld dazu beſtimmt hatten, nicht allein um den Erben ihres Oberſten auf die beſte Art eine Unterſtützung zukommen zu laſſen, ſondern auch das Andenken ihres gefallenen Kommandeurs in ſei nem Pferde zu ehren. Auf ihre Bitte wurde das Pferd als Regimentseigenthum bei allen Märſchen vor dem Re giment hergeführt und ſtand im Lager bei der Standarten wache, wo es die einzelnen Mannſchaften im Vorbeireiten ſtets militäriſch grüßten. Als das Regiment den Befehl zum Rückmarſch nach England erhielt, erlaubte das Regi ment die Einſchiffung eines Extrapferdes nicht, und ein in Indien anſäßiger ehemaliger Offizier nahm es mit dem Verſprechen zu ſich, daß es bei ihm das Gnadenbrod bis zu ſeinem Tode genießen ſollte. Als das Regiment ab⸗ dae war, fraß das Pferd nicht mehr und gab nur

och das Zeichen der Theilnahme, wenn es eine Trompete blaſen hörte. Da es immer hinfälliger wurde, ſo führte es ein Diener ſpazieren; kaum war es aber in freier Luft als es ſich von ſeinem Führer losriß, auf den Platz lief, wo ſonſt das Regiment Parade gehabt hatte, dort ſich auf den Fleck ſtellte, wo es ſonſt vor dem Regiment ge ſtanden, laut aufwieherte, dann zuſammenſtürzte und auf der Stelle ſtarb.

Für Jacob Sommer in Hochweiſel ſind ferner eingegangen: Von Frau Kirchenrath Fertſch 30 kr.; von S. H. 1 fl. Die im Ganzen eingegangenen 4 fl. 9 kr. ſind heute an Hrn. Pfarrer Decher in Hochweiſel abgegangen und wird die Samm⸗ lung hiermit unter herzlichem Danke für die edlen Geber geſchloſſen. Friedberg den 28. Oktober 1852. Die Expedition des Intelligenzblattes.

Bekanntmachungen von Be⸗ hoͤrden.

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Oeffentliche Aufforderung.

689) Ein Theil des Nachlaſſes der am 0 Januar 1824 verſtorbenen Johannes Hofs Ehefrau von Butzbach, Sybille, geborne Becker, i verwaltet worden.

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Zu dieſen Erben gehören

zwei Schweſter⸗Söhne, 8 8 geboren im Jahre 1800, und Georg Heinrich Haas, geboren zu Oberrosbach im Jahre 1806, ſind aber ſeit längeren 1 abweſend. Auf Anſtehen ihrer Miterben werden daher Johann Heinrich Haas und Georg Hein⸗ rich Haas, oder wer ſonſt noch Anſprüche an oben bezeichneten Nachlaß zu haben fgefordert, dieſe Anſprüche binnen einer Friſt von 60 Tagen bei dem un⸗ ſt ſeither noch curatoriſch terzeichneten Gericht ſogewiß geltend zu machen, als ſie ſonſt keine Berüͤckſichtigung finden können

glaubt, hierdurch au

und der Nachlaß den aufgetretenen Erben ohne weitere Caution ausgehändigt werden wird.

Butzbach am 16. Oktober 1852. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ebel.

Main⸗Weſer⸗ Bahn.

Johann Heinrich Haas,

Jahren, unbekannt wo,

berg nach Gießen.

(17109) Aus Veranlaſſung des zu Gießen ſtattfindenden Marktes geht Mittwoch den 3. No⸗ vember l. J. nachſtehender Extrazug von Fried⸗