Ausgabe 
31.7.1894
 
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1894. Dienstag den 31. Juli. N 88.

Oberhessischer Anzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch

ra Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus- wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. Betreffend: Die Ausführung der Militärpensionsgesetznovelle vom 22. Mai 1893. Friedberg den 28. Juli 1894.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt. Wir theilen Ihnen nachstehenden Erlaß des Königlich Preußischen Kriegsministeriums zur Kenntnißnahme und Darnachachtung in vorkommenden Fällen mit. Dr. Braden. Kriegsministerium. Berlin den 12. Juni 1894.

Um den Pensionsregelungsbehörden die Beurtheilung der Frage zu ermöglichen, ob und von welchem Zeitpunkte ab ein aus dem Civil dienste mit Pension wieder ausgeschiedener Invalide nach dem 1. und 2. Absatze oder nach dem 3. Absatze des§ 108 neuer Fassung des Militär⸗Pensions⸗Gesetzes vom 27. Juni 1871(Artikel 12 der Gesetzesnovelle vom 22. Mai 1893 Reichsgesetzblatt Seite 171 u. f.) zu behandeln, ob ihm also die volle gesetzliche Invalidenpension wieder anzuweisen oder nur ein Zuschuß aus der letzteren zu gewähren ist, nuß von den Anstellungsbehörden in den Pensionsquittungsbüchern der Tag des Ausscheidens aus dem Civildienste und des Beginnes der Pensionszahlung, unter Angabe der Höhe der zuerkannten Gesammtpension angegeben, auch darin der etwaige Zuschuß vermerkt werden, welcher dem Pensionär gemäß§ 108, dritter Absatz, aus der Invalidenpension etwa zustehen sollte.

Diese Angaben müssen auch die Pensionsquittungsbücher derjenigen Militär- Invaliden enthalten, welche aus dem Komunal-oder ständischen Dienste oder aus dem Dienste der nur theilweise aus Reichs- oder Staatsmitteln unterhaltenen Institute mit Civilpension wieder ausscheiden.

Sofern etwa eine dementsprechende Regelung in einzelnen Fällen seither nicht stattgefunden haben sollte, würde dieselbe schleunigst nachzuholen sein.

0 o Für die Rechnungsrevision sind die vorgedachten Angaben auch in die Invalidenpensions- Rechnungen bz. Zahlungsnachweisungen über Invalidenpensionen aufzunehmen.

Die Königliche Regierung wird ergebenst ersucht, hiernach das Erforderliche gefälligst zu veranlassen bz. für die schleunige Bekannt⸗

machung in geeigneter Weise Sorge zu tragen. Der Kriegsminister.

Im Auftrage:(gez.) von Spitz.

Bekanntmachung.

Der Verein für Vogel- und Geflügelzucht zu Darmstadt beabsichtigt mit der vom 25. 28. August l. J. abzuhaltenden Ausstellung von Geflügel, Sing- und Ziervögeln eine Verloosung von Ausstellungsgegenständen zu verbinden. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10000 Loose zu 50 Pfennig das Stück, ausgegeben werden dürfen und mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Ge winngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum gestattet.

Friedberg den 28. Juli 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg:

Ur. Braden.

Bekanntmachung. Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalauf nahme aufgebracht werden sollen; die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Reichelsheim i. d. W.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be⸗ itzen, bei der am 29. Juni d. Is. stattgehabten Abstimmung für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken der 3. Hemarkung Reichelsheim i. d. W. erklärt haben, und nachdem inner⸗ zalb der gesetzlichen Frist keine Einwendungen gegen die Zulässigkeit oder Rechtsbeständigkeit des Ergebnisses erhoben worden sind, hat

die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde den Beginn der Feld bereinigungsarbeiten verordnet und den Unterzeichneten zum Vollzugs ommissär ernannt.

Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleich zeitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der in Gemäßheit des Artikel 16 des Gesetzes vom 28. September 1887, Mittwoch den 15. August l. J., Vormittags 9 Uhr, in dem Gemeindehause zu Reichelsheim stattfindenden Versammlung ein.

0 Diese Versammlung hat:

1. darüber zu beschließen, ob die im Stockbuch enthaltenen Größen angaben, oder ob die durch Vermessung zu ermittelenden Fläche gehalte der Bereinigung zu Grunde zu legen sind;

2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den

Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und 3241

vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be theiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat durch Vermessung der Grundstücke die Ermittelung des Flächen gehalts derselben zu erfolgen, zu 2 die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, zu 3 die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachver ständigen und Schiedsrichter zu ernennen. Friedberg den 28. Juli 1894.

Der Vollzugs-Commissär:

Dr. Göttelmann.

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Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Karl Reuling und Adolf Ewald, beide von Assenheim, wurden als Feldgeschworene für die Gemeinde Assenheim in Pflichten genommen.

Georg Haas und August Reuling, beide von Assenheim, wurden als Mitglieder des

idlich verpflichtet.

Der Nachtwächter Johann Zimmer von Nieder⸗Eschbach und der Nachtwächter Jakob Wissemer von Kaichen wurden als

idlich verpflichtet.

Wiesenvorstandes der Gemeinde Assenheim

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Deutsches Reich.

Darmstadt. Die Landrichter bei dem Landgericht der Prov. Rheinhessen Ur. Schmidt, Stephan, Bücking und Pfannmüller wurden zu Landgerichtsräthen, der Amtsrichter Bötticher in Herbstein zum Oberamtsrichter,

der H. Keller in Gießen zum Hausbeschließer am Justiz- des Philippsordens

gebäude daselbst, der Kanzleidiener Becker zum Haus⸗ Specht in Darmstadt zum Amtsgerichtsdiener in Als⸗ beschließer am Justizgebäude in Mainz ernannt, der feld ernannt.

Weichensteller Uhl in Büdingen in den Ruhestand versetzt, der Kreisdiener Thon in Oppenheim auf Nachsuchen, unter Anerkennung seiner Dienste, in den Ruhestand versetzt und demselben die Krone zum Silbernen Kreuz verliehen, der Militäranwärter

Ausland. Belgien. Brüssel, 26. Juli. Neuesten Nachrichten vom Congo zufolge kündigt Major

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