len
eres
2882
Ach
en Mädchens
und Frau, häußer. 7———ů—ů
ihung. Schmitt schen u 30. Maj, nung: 1. Mit- des Bundes⸗ der Jesusten⸗ sellige Unter⸗ 2380
rein.
gesonnen sind, es Velociped⸗ J. auf der men, wollen 9 unter An⸗ m Vorstand
2
ö
etten
f 2000 Freitag
ech
n gertsc
Helade,
dlndeter indecer. feln
.
muprüche n von Ober werden 990 hnungen 0 nterzelchncle ne Verücksich
39.
Donnerstag den 31. Mai.
N 62.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf.,
12755 5 1 lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der
ö Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen. . gesugt F
Amtlicher Theil.
Betreffend: Revision der Gewerbeordnung, hier die SS 37 und 76 d. G. O. (öffentliches Fuhrwesen ꝛc. ꝛc.) betreffend.
Friedberg den 26. Mai 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Das im Abdruck nachstehende Ausschreiben Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen zu Ihrem Bemessen
in vorkommenden Fällen mit. Zu Nr. M. J. 14692.
Betreffend: Revision der Gewerbeordnung, hier die§§S 37 und 76 d. G. O.(öffentliches Fuhrwesen ꝛc.
Dr. Braden.
Darmstadt am 22. Mai 1894. zc.) betreffend.
Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.
Aus Interessentenkreisen ist in einer an den Reichstag gerichteten
Unterhaltung des öffentlichen Verkehrs durch Transportmittel( Transportmittel(S 76 a. a. O.) von den Ortspolizeibehörden nicht nehmer vorgenommen werde. Anordnungen eingeräumt werden möge.
Der Reichstag hat, dem Antrage seiner Kommission folgend, befürwortet,
37 Gew.⸗Ord.), sowie die f i selten ohne genügende Ke Dabei wurde dem Wunsch Ausdruck verliehen, daß
Petition darüber Klage geführt worden, daß die Regelung der Festsetzung von Taxen für die Benutzung der untniß und Beachtung der Interessen der Unter—
den letzteren ein entsprechender Einfluß auf die betreffenden
daß den Behörden zur Pflicht gemacht werde, vor dem
Erlaß ihrer einschlägigen Anordnungen die Unternehmer oder Ausschüsse derselben zu hören.
Da durch die Erfüllung dieses Verlangens einer Forderung der Billigkeit genügt werden kann, ohne daß hierdurch Wahrung der öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt wird, so sehen wir uns, einer seitens des Herrn Reichskanzlers entsprechend, veranlaßt, zu bestimmen, daß die Ortspolizeibehörden anzuweisen sind, vor dem Erlaß von
die polizeiliche gegebenen Anregung Anordnungen auf Grund der 88 37,
76 der Gewerbeordnung den davon betroffenen Unternehmern in geeigneter Weise Gelegenheit zur Aeußerung zu geben, wobei, den ver—
schiedenen örtlichen Verhältnissen entsprechend, im einzelnen handeln oder eine andere Form der Anhörung der letzteren
Fall entweder mit einer engeren Vertretung der betreffenden Unternehmer zu ver— zu wählen sein wird.
Sie wollen die betreffenden Behörden mit sachgemäßer Weisung versehen.
Finger.
Best.
Der Amtsanwalt bei den Großh. Amtsgerichten Friedberg, Bad⸗Nauheim, Butzbach, Vilbel
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der 4 Bezirke. Sie wollen die Feldrügeregister, soweit noch nicht geschehen, umgehend einsenden.
Friedberg den 26. Mai 1894.
Zimmermann.
Bekanntmachung.
Nach Mittheilung des Köni ausschlag amtlich festgestellt worden. Friedberg den 29. Mai 1894.
glichen Landrathamts Wetzlar ist unter dem Rindviehbestande der Gemeinde Großeltenstädten der Bläschen⸗
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemark. Fauerbach b. Fr., II. Sache.
In der Zeit von Dienstag den 29. Mai l. J. bis Dienstag den 12. Juni l. J. einschl. liegen folgende Acten zur Einsicht der Betheiligten auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Fauerbach offen: 1. Das Abschätzungsverzeichniß der Obstbäume nach dem alten und neuen Stand,
das alphabetische Verzeichniß der Obstbäume,
das Geldausgleichungsverzeichniß der Obstbäume,
das Verzeichniß über zu wenig empfangenes Gelände,
das Verzeichniß über zu viel empfangenes Gelände,
das Verzeichnis der im Herbst 1893 nicht umgepflügten Stoppeläcker,
S NE ge pe
Bekanntmachung.
8. das Verzeichniß für diejenigen Grundbesitzer, welche im 2. Felde ausgestellte Kleeflächen erhalten haben, 9. das Einnahmeverzeichniß der Pachtentschädigung pro 1893, 10. das Verzeichniß der Geldentschädigung in Folge stattgegebener Reklamationen im 1. Felde. a Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen, welche schrift— lich einzureichen sind, findet statt: Donnerstag den 14. Juni l. J., Vormittags von 10-11 Uhr, auf dem Büreau der Großh. Bürgermeisterei Fauerbach, wozu ich die Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind.
Friedberg den 24. Mai 1894.
In der Zeit von Dienstag den 29. Mai l. Is. bis Dienstag
O
den 12. Juni l. J. einschl. liegen auf dem Bureau der Großh.
7. das Verzeichniß für diejenigen Grundbesitzer, welche im 2. Felde Der Vollzugs⸗Commissär: ausgestellte Kleeflächen abgetreten haben ꝛe., 2359 Süffert. Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben, II. Sache. Bekanntm achung.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen, welche schrift— lich einzureichen sind, findet statt:
Bürgermeisterei Okarben folgende Akten zur Einsicht der Mittwoch den 13. Juni l. J., Vormittags von 10—11 Uhr,
Betheiligten offen, nämlich:
auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Okarben, wozu ich die
1. Das Abschätzungsverzeichniß der Obstbäume nach dem alten Interessenten unter dem Hinweise einlade, daß die Nichterscheinenden und neuen Stand; mit Ein wendungen ausgeschlossen sind. 2. das alphabetische Verzeichniß der Obstbäume; 3 Friedberg den 24. Mai 1894. i 755 2 3. das Geldausgleichungsverzeichniß der übergehenden Ob stbäume; 5 Der Vollzugs Commissär: 4. das Verzeichniß über zu viel empfangenes Gelände: g 2360 Süffert. 5. das Verzeichniß über zu wenig empfangenes Gelände. Betreffend: Die Verlängerung der Steuer-Reklamationsfrist. Bekanntmachung..
Das Großh. Steuer-Commissariat Butzbach ersucht die dazu gehörigen Bürgermeistereien um baldigste ortsübliche Bekanntmachung,
aß die allgemeine Reklamationsfrist gegen den Steuerausschlag pro 1894, 95 bis zum 15. Juni l. J. incl. erstreckt ist.
Klingelhöffer.


