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1894.
Dienstag den 30 Oktober.
M 127.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch
und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den
Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreis Friedberg.
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus-
Amtlicher Theil.
Lokalpolizei⸗
Reglement.
Betreffend: Das Verbot des Besuchs von Wirthshäusern und öffentlichen Tanzbelustigungen seitens der Schüler der Volksschulen.
Mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 24. d. Mts. zu Nr. M. J. 30283 wird hierdurch auf Grund des Art. 78 der Kreis⸗ und Provinzialordnung für den Kreis Friedberg Folgendes verordnet:
§ 1. Schulpflichtigen Kindern ist der Besuch von Wirthshäusern und öffentlichen Tanzlokalen ohne Begleitung ihrer Eltern oder Der⸗ jenigen, welche deren Stelle vertreten, wie Pflegeeltern, Vormünder und dergleichen untersagt.
§ 2. Mit Geldstrafe bis zu 30 M., welche im Falle der Un-
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Grof
Das vorstehende Polizei-Reglement ist von den Großh. Bürgermeistereien fnen zu lassen, daß sie sich bei Uebertretungen desselben neben der gericht—
Schank⸗ und Gastwirthschaften noch besonders mit dem Anfügen eröf
einbringlichkeit in Haft umgewandelt wird, werden bestraft: Besitzer oder Verwalter von Gast- und Schankwirthschaften, sowie öffentlichen Tanzlokalen, welche gestatten, daß schulpflichtige Kinder— dem 8 1 zuwider— sich in ihren Wirths- oder Tanzlokalen aufhalten, be— ziehungsweise dieselben aus ihnen nicht alsbald entfernen.
§ 3. Gegenwärtiges Lokalpolizei-Reglement tritt mit dem Tage seiner Verkündigung im Kreisblatt in Kraft.
Friedberg den 27, Oktober 1894.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden.
zherzoglichen Bürgermeistereien und die Großherzogliche Gendarmerie des Kreises.
alsbald ortsüblich verkündigen und den Inhabern von
lichen Bestrafung nicht nur der Verweigerung der Tanzerlaubniß auf längere Zeit, sondern auch im Wiederholungsfalle der Entziehung der
Wirthschaftsconcession zu gewärtigen haben.
Die Großh. Gendarmerie und die Polizeidiener werden angewiesen, den Befolg des Reglements streng zu überwachen und Zuwider—
handlungen stets zur Anzeige zu bringen.
Dr. Braden.
i Bekanntmachung. Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß das Königliche Proviantamt Bockenheim die Ankäufe von Hafer, Heu und Stroh neuer Ernte fortsetzt und— unter Voraussetzung guter Qualität der Naturalien— vorzugsweise von Produzenten kauft.
Friedberg den 27. Oktober 1894.
Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Harheim.
Bekanntmachung.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. r. Braden.
4
Montag den 5. November l. J., von Vormittags 11 Uhr ab, findet die Ueberweisung der neuen Grundstücke vom III. Felde
(Rest rubr. Gemarkung) und der Verkauf der Massegrundstücke statt.
Zusammenkunft an der Fritz' schen Wirthschaft zu Harheim. 2 Bemerkt wird, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Abschätzungswerthes die Commission sofort
wegen der Genehmigung in Berathung treten wird.
Die Ausführung von Meliorationsarbeiten und die Versetzung ꝛc. von Bäumen auf den neuen Grundstücken bleibt vorbehalten.
Friedberg den 27. Oktober 1894.
Steckbrief. Gegen den Sackträger Julius Fernkorn, geboren am 2 wird um Verhaftung und Nachricht vor Zuführung gebeten(F. 625/94). Ausschreiben.
sammtwerthe von 19 Mark gestohlen: ein grüner Jägerrock, ein blauer Arbeitskittel, ein Paar Schnürschuhe, zwei Paar alte
und eine Kleiderbürste, die Papiere des Satzinger, bestehend in einem Wanderschein Johann Helbrich oder Helfrich von Güls. ö Beschlagnahme der gestohlenen Gegenstände wird ergebenst exsucht.
Personen bezüglich deren Aufenthalts Auskunft begehrt wird:
2
Derselbe dürfte auf den Namen des Rudolf Satzinger von Randau reisen.
Der Bereinigungskommissär: Ur. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann.
„Mai 1867 zu Offenbach a. M., ist Haft wegen Unterschlagung verhängt. Es
Am 23. September 1894 wurden dem Wilhelm König von Banteln und Rudolf Satzinger von Randau nachfolgende Gegenstände im Ge—
Arbeitshosen, eine Reisetasche, eine Wichs⸗ Dringend verdächtig den Diebstahl begangen zu haben ist
und 4 Arbeitszeugnissen. Um Fahndung, Verhaftung, Durchsuchung und
Hermann Assauer von Vilbel(B. 50/94); Johann Helbrich, Taglöhner von Güls
(N. 1006/4); Friedrich Wolschendorf von Iserlohn(R. 282,94); Johannes Killian von Appenfelden(R. 284,94); Katharina Althaus von Vadenrod(N. 815,94); Heinrich Götze und Johann Wilhelm Götze von n(N. 100394); Wilhelm Heilaka von Tabor(V. 907/04); Paul Kaiser, Schuhmacher von Esthal
(B. 327,94); Friedrich Schmidt von Meschede(B); Martin Klöß von Weckesheim(R. 317/94);
Christoph Fuhrmann von Röhrig(B. 317,94); Johann Andreas Kann von Frankfurt a. M.(VB.
von Sonnenberg(N. 948,94); Konrad Hedderich von Zeilbach(F. 1085,94). Friedberg den 25. Oktober 1894.
Wilhelm Friedrich Hermann, Knecht von Stuttgart(F. 1149%4); 726,94); Georg Jöckel von Nieder-Ohmen(F. 118/94); Karl Birod Der Großherzogliche Amtsanwalt: Zimmermann.
Deutsches Reich.
der 18 Jahre alte Redaktionsgehilfe Oswald Transporte Rinder brachten, die am Texas—
Darmstadt. Der Hilfsgerichtsschreiber Deichel- Katz aus Wien, der ohne Wohnung, ohne Er- fieber erkrankt waren.
mann wurde auf Nachsuchen entlassen Berlin, 26. Okt.
seine Entlassung erbeten und erhalten. Minister⸗
der sich nicht über Entlassung eingereicht und erhalten. Gerüchte, daß Miquel zum Reichskanzler ernannt sei,
3 Ib: 903 f wiesen worden. sind unrichtig. Es verlautet, es sei dem Kaiser 1
Braunschweig,
Annahme des Reichskanzler-Amts und des
Ministerpräsidiums zu bewegen.
— Wie die„Nat. Ztg.“ erfährt, N der Kilimandscharo-Station die Nachricht ein— getroffen, daß der Botaniker Dr. Lent und der Zologe Kretschmer mit mehreren Schwarzen ge— tödtet worden seien. Näheres fehle noch.
— Nach zuverlässiger Mittheilung steht die Aufhebung des Verbots der Lombardirung russischer Werthe durch die Reichsbank un— mittelbar bevor.
d
Hamburg.
Als lästige Ausländer sind fleisches aus Amerika
8 10 werb und ohne Ausweispapiere ist, sowie der Hr 0 eUte 25
Graf Caprivi gat heute 20 Jahre alte Handelsmann Max . ls J seine Person Präsident Graf Eulenburg hat ebenfalls seine kann und keine Beschüftigung hat, durch Ver⸗ fügung des Berliner Polizeipräsiden ten ausge- Ausland.
Fürs 6 e z 26. Oktbr. r. Befinden des Regenten Albrecht geht den amt— lichen„Braunschweigischen Anzeigen“ von zu. Budapest, ist von ständiger Seite folgende Mittheilung zu: Ob⸗ nahm den Finanzvoranschlag an. Der Minister⸗ gleich die Genesung des Prinzen sehr günstige präsident erklärte eine Steuerermäßigung sei Fortschritte gemacht hat, fortgesetzter Schonung, t 5 sicht auf die Gefahr einer neuen Erkältung bei reform⸗Entwürfe seien fertiggestellt. dem rauhen Herbstwetter. Das eine Bekanntmachung des Senats, wonach die machen zu können. Einfuhr lebenden Rindviehes
ie der Lübeck. Der Senat verbot die Einfuhr Kotschnoi, lebenden Rindviehs und frischen Rindfleisches ausweisen aus Amerika.
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Oesterreich-Ungarn. Wien, 25. Okt. Ueber das Der König von Serbien ist heute nach Belgrad zurückgereist.
26. Okt. Der Finanzausschuß
bedarf er doch noch niemals beabsichtigt gewesen; auch eine Steuer— namentlich mit Rück- erhöhung sei nicht gerechtfertigt. Die Steuer⸗ f Er werde sich bestreben, die Angelegenheit im Laufe des Winters zu beendigen, um weitere Vorlagen Die Spiritussteuerreform und frischen Rind- bilde den einzigen Modus einer radikalen Lös⸗
f Der Landesagri⸗
Amtsblatt veröffentlicht
verboten ist, weil zwei ung der Spiritussteuerfrage.
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