Ausgabe 
29.3.1894
 
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Donnerstag den 29. März.

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berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht

Jahresconto bei uns haben), welchen der

Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Abnahme des Verfassungseides vom J. Quartal 1894. Das Großberzogliche Kreisamt

Friedberg den 21. März 1894.

Friedberg an die Großberzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Zur Ableistung des rubricirten Eides haben wir folgende Termine bestimmt:

1. auf dem Selzerbrunnen bei Groß-Karben 2. zu F Die seitherige Zutheilung der Gemeinden zu

Bericht, daß Niemand zu laden ist, einsenden.

Mittwoch den 11. April l. Is., Vormittags 10 Uhr. riedberg Donnerstag den 12. April l. Is., Vormittags 11 Uhr, im Rathhause,

den obengenannten Orten des rubricirten Eides Verpflichteten vorladen lassen, sowie uns bis zum 6. April 1894 unfehlbar die Die im Rückstand befindlichen,

bleibt beibehalten und wollen Sie hiernach die zur Ableistung Namen der Geladenen anzeigen, oder unten Verzeichneten wollen Sie bei 3 Mark Strafe vorladen lassen.

Zugleich werden wir in dem Termine am 11. April 1894 von Angehbrigen der betr. Orte Beschwerden oder Wünsche entgegennehmen.

Geistliche und Volksschullehrer sind nicht vorzuladen. Bei 3 Mark Strafe sind zu laden:

Ur. Braden.

Wilhelm Faber von Kirch-Göns; Isaak Krämer von Nieder-Weisel; Konrad Dietrich von Klein-Karben; Jacob Wendel von Rod

heim v. d. H.

Von Montag den 2. April l. J. haus bei Friedberg und ist diese Strecke auf Friedberg den 24. März 1894.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Okarben, II. Sache.

Berichtigung.

ab beginnen die Walzarbeiten auf der Staatsstraßenstrecke zwischen Bad⸗Nauheim und dem Chaussee⸗

Fuhrwerk jealicher Art gesperrt. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Ur. Braden.

In der in Nr. 34 und Nr. 35 des Oberh. Anzeigers erschienenen Bekanntmachung rubr. Betreffs, muß es heißen: I. und II. Feld

(Ueberweisung) statt II. Feld. Friedberg den 22. März 1894.

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Fauerbach b. Fr., II. Sache. Montag den 2. April l. J., Vormittags

stücke statt.

wegen Genehmigung in Berathung treten wird. Friedberg den 22. März 1894.

Bekanntmachung.

Der Vollzugs-Commissär:

Süffert. 1454

Uhr, beginnend an der verlängerten Bismarckstraße, findet der Verkauf der Massegrund

Bemerkt wird, daß die Versteigerung nur einmal stattfindet und daß bei Erreichung des Schätzungswerthes die Commission sofort

Der Vollzugs-Commissär:

Süffert. 1456

Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul jahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver⸗ wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts⸗ zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit

über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein⸗ bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen; o. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober⸗ Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist; d. das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes, be⸗ glaubigt sein muß; zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗ gymnasien und Ober⸗Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehrordnung vom 22. November 1888 Regierungsblatt Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der§§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige

Der Vorsitzende:

Frhr. v. Gemmingen.

der Erklärung jährigen activen Dienstzeit zu

zu Darmstadt.

Deutsches Reich. Darmstadt. Der König von Württem⸗

berg trifft am 31. März zum Besuch beim nannt; der auf die Kantoratsf 5 lehrer Bohl daselbst bestätigt; de 1 5 e e n das Allg. EhrenzeichenFür langjährige treue Dienste

hiesigen Hofe ein. Der Lokomotivführer Löhr zu Darmstadt wurde auf Nachsuchen in den Ruhestand versetzt; dem Schul⸗

2

Michelbach, dem Schullehrer Wahl zu Wald⸗Michelbach 8 eine Lehrerstelle zu Finthen, dem Schulverwalter Döring eine Lehrerstelle zu B zu Stockhausen eine Lehrerstelle zu Ober⸗Ramstadt, den zu Ober-Ofleiden die Schulamtsaspirantinnen Arnold aus Bingen, Dickenscheid

aus Mainz und Rady aus Wimpfen Lehrerinnenstellen stelle zu Crumstadt übertrage Dietersheim Störiko zu Gießen auf Nachsuchen,

zu Mainz, dem Schullehrer Leineweber zu

die Lehrerstelle zu Wimpfen übertragen; Lehrer der höheren Bürgerschule zu Langen um ersten Lehrer und Dirigenten dieser Schule er⸗ Volksschule zu Hungen Dr. Kellner in den Ruhestand

aus Neu⸗Isenburg die Oe Schullehrer Wech zu Rüss i i 5 asp. Müller aus Jugenheim cee dene Sehr We e e Ronnebaum zu Nieder⸗Olm Bürstadt, 5 Lehrerstelle zu Maulbach dem Schulamtsasp. Lampert aus Siedelsbrunn eine Lehrer⸗ agen;

der prov. Dressel zu Raunheim und der Schullehrer Rehm zu Schmitt Unter⸗Schönmattenwag entlassen; der Dirigent der stelle zu eme Schul- der Steuerrath Bähr von Grünberg nach Gießen ver⸗ dem Schulamtsasp. Jager setzt; dem Zimmermeister Pfeffer 11. zu Bad-⸗Nauheim

Wahl zu Wieseck

issels⸗ verliehen; der evang. Pfarrer Karl gestorben

zum Pfarrer in Hausen b. Gießen ernannt; g sind: der Amtsgerichtsdiener Emmert zu Offenbach; der Landgerichtsdiener Freitag zu Bingen; der Kreis⸗ arzt Ur. Kubin zu Darmstadt; der Schullehrer Fischer zu Beuern; der Hauptstaatskassediener Götz zu Darmstadt; der Schullehrer Diehl zu Bleichenbach; der Major

Lehrerstellen zu Ri

dem Schullehrer Hedrich

der Reallehrer Ur. der Schullehrer