Ausgabe 
27.10.1894
 
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1894.

Samstag den 27. Oktober.

* 126.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Wir sehen der Vorlage der über den Wiesengang im Oktober l. J. aufzunehmenden Protokolle bis spätestens 1. November l. J. entgegen, indem wir im Uebrigen auf unsere Verfügung vom 12. Oktober 1893(Kreisblatt Nr. 122) Bezug nehmen.

Betreffend: Rundgang der Wiesenvorstände im Oktober 1894.

Betreffend: Die landwirthschaftliche Winterschule zu Friedberg.

Friedberg den 24. Oktober 1894.

V Süffert.

f Bekanntmachung.

Die landwirthschaftliche Winterschule zu Friedberg, früher 15 Jahre lang Privatinstitut des Herrn br. Henkelmann, beginnt ihr 40. Schuljahr Montag den 5. November d. J. im neuen Anstaltsgebäude an der Homburger Landstraße. Die Unterrichtsstunden sind in die Zeit von 912 und 24 Uhr nach Ankunft der Züge gelegt.

Das Schulgeld beträgt 25 M. für das Halbjahr.

zirksvereins erlangt werden, an den die entsprechenden Gesuche zu richten sind.

Schulgeldbefreiungen resp. Stipendien können durch Vermittelung des landw. Be

Die Anmeldungen werden bis 28. Oktober bei dem Vor

steher der Schule, Herrn Dr. von Peter, im Bureau desselben im neuen Anstaltsgebäude täglich von 812 und 26 Uhr entgegengenommen. Junge Landwirthe, welche das 20. Jahr überschritten haben, werden als Hospitanten aufgenommen und besuchen nur die natur

wissenschaftlichen Fächer.

Ebenso können junge Leute mit Einjähriger-Berechtigung sofort in die obere Klasse aufgenommen werden. Alle nähere Auskunft ertheilt der Vorsteher der Anstalt, Herr Dr. von Peter, von dem auch entsprechende Wohnungen nachgewiesen

werden können. Friedberg den 20. September 1894.

Für den Aufsichtsrath: Dr. Braden, Geh. Regierungsrath.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obige Bekanntmachung wollen Sie im Publikationskasten vom Tage der Bekanntmachung an aushängen und dafür Sorge tragen, daß junge Leute aus Ihrer Gemeinde die Gelegenheit zu weiterer Ausbildung wahrnehmen. Für nicht bemittelte Schüler stehen Subven

tionen zur Verfügung.

Dr. Braden.

Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Bekanntmachung. Sonntag; den 28. Oktober, Nachmittags 3 Uhr, findet eine Hauptversammlung des landw. Bezirksvereins statt im Gartensaale der

Bierbrauerei von Schmitt.

Tagesordnung: 1. Bericht über die Berliner Gersten- und Hopfenausstellung, erstattet von Großh. Landwirthschaftslehrer. v. Peter.

2. Ausstellung von Proben der ungarischen Abtheilung.

prämiirten

Muster aus den verschiedenen Anbaugebieten, sowie Proben der

3. Vertheilung der Ausstellungskataloge an die Einsender von Gersten.

Friedberg den 25. Oktober 1894.

Der Vorstand des landw. Bezirksvereins: Dr. Braden. Di u. Peter.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Obige Bekanntmachung wollen Sie in Ihren Gemeinden auf

ortsübliche Weise zur Kenntniß bringen. Dr. Braden.

Die landwirthschaftliche Haushaltungsschule zu Lindheim. Provinz Oberhessen.

Die zu Lindheim seit 5 Jahren bestehende Haushaltungsschule des land⸗ wirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen und des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen hat die Aufgabe, Mädchen im Alter von etwa 1620 Jahren die Gelegenheit zur Aneignung derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu geben, welche zur Führung einer wohlgeordneten, einfachen bäuer⸗ lich⸗ bürgerlichen Haushaltung erforderlich sind, sie an Reinlichkeit, Pünkt⸗ lichkeit und Fleiß, Ordnung und Unterordnung, sowie an Sparsamkeit im Haus halt zu gewöhnen, und auch auf Geist und Gemüth bildend einzuwirken.

In dieser Lehranstalt erhalten die Mädchen Unterricht und praktische An⸗ leitung im Kochen, indem die Unterweisung hierin abtheilungsweise an 2 Koch herden erfolgt und auf die Erlernung der Zubereitung einer schmackhaften und kräftigen s. g. Hausmannskost gerichtet ist, im Conserviren von Nahrungsmitteln, im Einmachen von Gemüsen und Früchten, Einsalzen von Fleisch, Räuchern von Fleisch und Wurstwaaren, im Backen, Waschen, in der Behandlung der Wäsche und Kleidung, im Bügeln, Putzen, im Molkereiwesen, und zwar in der Behand lung der Milch und Bereitung von Butter und Käse in der der Anstalt zuge⸗ Wuduut, in dem Anstaltsgebäude eingerichteten Molkerei, in der Bestellung und Ausnutzung des Gemüsegartens, sowie Unterricht in der Zucht und Pflege des Schweins und des Geflügels. Es werden ferner die Mädchen in der Fertigung weiblicher Handarbeiten gründlich unterwiesen, und zwar im Stricken, Flicken, Stopfen und Weißnähen mit der Hand und der Maschine, und erhalten Anleitung um Kleidermachen, wobei sie sich für den eigenen Bedarf und für denjenigen ihrer Familie beschäftigen dürfen. Auch wird in den Fortbildungsfächern, nämlich im Rechnen, in der Abfassung von Aufsätzen und Briefen und in der Buchführung Unterricht ertheilt, wie auch Unterweisung in den Anfangsgründen der Gesundheits und Krankenpflege erfolgt.

Es ist in der Anstalt für eine geist⸗ und gemüthsbildende Lektüre gesorgt, und wird der Gesang gepflegt. Ein Klavier ist der unentgeltlichen Benutzung der Mädchen überlassen.

Die unmittelbare Leitung und Beaufsichtigung der Anstalt ist einer Vor⸗ steherin(Hausmutter) und einer Assistentin(Industrielehrerin) übertragen, welche beide in dem Anstaltsgebäude wohnen. Außerdem ertheilen in der Anstalt noch der Großherzogliche Kreisarzt zu Büdingen, ein Landwirthschaftslehrer und ein Volksschullehrer Unterricht. Es finden jährlich 2 Unterrichtskurse von je 5 Monaten statt, in welchen jede Schülerin für Unterricht und Logis 20 Mark bei dem Eintritt, und für Kost und Verpflegung pro Tag 1 Mark in Monatsraten praenumerando zu entrichten hat. Außerdem sind noch etwaige Ausgaben für Arzt und Apotheke zu bestreiten.

Vom Tage des Eintritts an, also während des Kursus, dürfen die Mädchen ohne Erlaubniß oder Auftrag der Haus mutter außerhalb der Anstalt nicht verkehren und haben sie sich der eingeführten Hausordnung unweigerlich zu fügen. Insbesondere ist ihnen auch Ehrerbietung, Gehorsam und Unterordnung gegen das Aufsichts⸗ und Lehrpersonal, Freundlichkeit, Verträglichkeit und liebe⸗ voller Verkehr untereinander, und endlich Treue, Fleiß und Sorgfalt bei den Ar beiten zur strengsten Pflicht gemacht.

An Sonn- und Feiertagen werden die Mädchen veranlaßt, den Gottes- dienst ihrer Confession zu besuchen, wobei die Hausmutter bezw. die Assistentin die Begleitung übernimmt. Morgens vor dem Frühstück, vor und nach dem Mittag⸗ essen und Abends vor dem Schlafengehen findet gemeinsames Gebet statt.

Besuche von Eltern und Schwestern sind gestattet, solche anderer Personen nur unter Begleitung eines Mitglieds des Ortskomités.

In die Anstalt sind mitzubringen:

1 Bettdecke, 1 Unterbett, 1 Kissen(Bettstelle und Matratze werden gestellt), 1 doppelter Ueberzug, 1 weißer Bettüberwurf, 1 Waschbecken, 6 Hemden, 4 Handtücher, 2 Bettjacken, 1 Kleiderbürste, 1 Schuhbürste, 1 Trinkglas, 1 Zahn⸗ bürste, 1 Regenschirm, 1 Nähstein, Zeug und Leinwand zur Anfertigung bezw. Unterhaltung von Kleidern, Hemden und Bettwäsche, Wolle und Garn zu Strümpfen und Socken ꝛc. und 2 Vorhängschlößchen.

Am Schlusse des Kursus findet eine Ausstellung der gefertigten Arbeiten, die Uebergabe von Zeugnissen über Betragen und Leistungen, sowie eine feier⸗ liche Entlassung der Schülerinnen statt, wozu deren Eltern und Angehörigen ein⸗ geladen werden.

Der l. Kursus pro 1895 beginnt Donnerstag den 3. Januar und wird Freitag den 31. Mai geschlossen werden.

Die Meldungen hierzu sind bei dem unterzeichneten Vorsitzenden des land⸗ wirthschaftlichen Bezirksvereins Büdingen unter gleichzeitiger Angabe des Vor⸗ und Zunamens, des Tags, Monats und Jahres der Geburt und des Wohnorts der Schülerin und des Namens der Eltern oder des Vormundes schriftlich ein⸗ zureichen.

Lindheim den 15. September 1894.

Der Vorfitzende des landw. Bezirksvereins Büdingen. Klietsch, Geh. Regierungsrath.

Das Ortskomité. 8 g Westernacher, Oberamtmann, Frau Westernacher, Buß, Kreischulinspektor. Möller, Pfarrer, Lipp, Bürgermeister, König, Beigeordneter.