Ausgabe 
26.6.1894
 
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Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf.,

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1694. Dienstag den 26. Juni

Oberhessischer

Wird hier und in Bad-Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

73.

Inzeiger.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

1 9 isp. e. N ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Holzhausen v. d. H. Bekanntmachung. 5

Montag den 2. Juli d. J., Nachmittags von 45 Uhr, in dem Rathhause zu Holzhausen v. d. H., findet die Entgegennahme der Wünsche bezüglich der Zutheilung der neuen Grundstücke im J. Felde rubr. Gemarkung statt.

Die Wünsche sind schriftlich einzureichen, müssen Flur und Nummer der zusammenzulegenden Parzellen enthalten und vom Eigen thümer unterschrieben sein. i

Ausdrücklich hervorgehoben wird, daß diejenigen Wünsche in erster Linie Berücksichtigung finden können, welche auch ein thatsächliches Zusammenlegen der Grundstücke eines Besitzers bezwecken. Ebenso können Wünsche, welche nicht in dem obengenannten Termin vorgebracht

werden, keine Berücksichtigung finden. a Der Vollzugs-Commissär: Friedberg den 22. Juni 1894. 8 f Süffert. 2752 Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Wölfersheim. Bekanntmachung. Nachdem der Ortsvorstand von Wölfersheim die Einleitung des mächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend Verfahrens der Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den angesehen.

Baumstücken der Gemarkung Wölfersheim beantragt, solches von der Großh. Oberen landwirthschaftlichen Behörde als zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Abstimmung der betheiligten Grundeigenthümer über obigen Antrag auf Samstag den 7. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, in das Gemeindehaus zu Wölfers heim bestimmt.

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungs bezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt.

Friedberg den 19. Juni 1894.

Der Commissär zur Leitung der Abstimmung:

Diejenigen betheiligten Grundbesitzer, welche in der anberaumten J 2707 Dr. Göttelmann. Abstimmungstagfahrt weder persönlich noch durch gehörig Bevoll Betreffend: Die Feldbereinigung in der Gemarkung Rodheim. Bekanntmachung.

Bei der Zutheilung der Baumstücke im III. Bereinigungsfelde rubr. Gemarkung erscheint es erforderlich, daß die Commission über die Wünsche der Grundbesitzer jetzt schon unterrichtet ist. 0 Es werden daher alle mit Baumstücken betheiligten Grundbesitzer aufgefordert, in dem Termine Mittwoch den 27. 1. Mts., Vormittags von 10 bis 12 Uhr ihre bezüglichen Wunschzettel abzugeben, aus welchen genau hervorgehen soll, welche Baumstücke die Be sitzer erhalten haben wollen und auf welche andere weniger Gewicht gelegt wird. Der Vollzugs-Commissär:

Gießen den 19. Juni 1894. Dr. Wallau. 2736

Arbeits⸗Vergebung. Die zur Herstellung von Gräben und Wegen den bei Feldbereinigungsausführungen in Rödgen vorkommenden Erd-, Maurer-, und Chaussirungsarbeiten sollen durch schriftliches Angebot vergeben werden. Pläne, Voranschlag und Bedingungen liegen auf Großh. Bürgermeisterei Rödgen zur Einsichtnahme der Uebernahnslustigen offen. Offerten sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis längstens Samstag den 30. Juni d. J., Vormittags Uhr, an Großh. Bürgermeisterei Rödgen einzureichen, zu welcher Zeit in Gegenwart etwa erschienener Uebernehmer die Eröffnung der eingelaufenen Offerten erfolgt. Der Großherzogliche Kulturingenieur für Oberhessen. Gießen am 21. Juni 1894. Wißmann.

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Bekanntmachung. Betreffend: Die Prüfung der Bewerber um die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst im Herbst 1894. 5 1

Diejenigen jungen Leute, welche beabsichtigen, sich der im Herbst ist obrigkeitlich zu bescheinigen und muß die Unterschrift des Vaters 1894 stattfindenden rubr. Prüfung zu unterziehen, werden oder Vormundes beglaubigt sein; c. ein Unbescholtenheits-Zeugniß, hierdurch aufgefordert, ihre deßfallsigen Gesuche um Zulassung bei welches von der Polizeiobrigkeit oder der vorgesetzten Dienstbehörde, Meidung des Ausschlusses von dieser Prüfung auszustellen ist; d. ein selbstgeschriebener Lebenslauf.

spätestens bis zum 1. August 1894 5. In dem Gesuche ist außerdem anzugeben, in welchen zwei bei der unterzeichneten Commission einzureichen. Hinsichtlich der An- fremden Sprachen(von Französisch, Englisch, Lateinisch und Griechisch) bringung der Gesuche wird im Speziellen das Folgende bemerkt: der sich Meldende geprüft sein will.

1. Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs-Commission 6. Ist bereits früher ein Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur dann anzubringen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum eingereicht worden, so bleibt dem erneuten Gesuche nur ein Unbe Hessen seinen dauernden Aufenthaltsort hat. scholtenheitszeugniß beizulegen. g 5 g

2. Die Zulassung zur Prüfung kann nicht vor vollendetem Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt 17. Lebensjahr erfolgen. werden, gibt die Prüfungsordnung(Anlage 2 zur Wehrordnung vom

3. Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben 22. November 1888 Regierungsblatt Nr. 5 von 1889) Aufschluß. sein. Auch erscheint es zweckmäßig, wenn die nähere Adresse an Bezüglich des Prüfungstermins, sowie des Lokals, in welchem gegeben wird. die Prüfung stattfindet, erfolgt entweder weitere Bekanntmachung oder

4. Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: a. Geburts- schriftliche Mittheilung. 8 zeugniß; b. Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, mit der Darmstadt den 30. Mai 1894. 3 Erklärung über dessen Bereitwilligkeit, den Freiwilligen während einer Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. einjährigen getiven Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten Der Vorsitzende: für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu Frhr. v. Gemmingen.

haus: Müller, Kumpf, Heinstadt, Winkes, Graulich,

Berlin. DerPost wird von gut unter Deutsches Reich. Schunk, Daupert, Muth, Schüler und Georg, am Ge- richteter Seite aus Brüssel telegraphirt, es Darmstadt. Der evang. Anstaltsgeistliche Roth fängniß in Darmstadt: Unverzagt und Kraft, am Ge. di 5 imehr als bestimmt angenommen wer in Marienschloß wurde zum Anstaltsgeistlichen an der fän niß in Mainz: Stoll und am Provinzialarresthaus dürse nunmeh. anger. riensch urde z staltsgeis fängniß in Mainz: Stoll 5 z eth 5 1 Velaie 5 deR Zellenstrafanstalt Butzbach, der Finanzaspirant Bruch- in Gießen: Seim zu Gefangenaufsehern an der Zellen⸗ den, daß England und Belgien durch den in⸗ häuser aus Guntersblum zum Ministerialkalkulator er⸗ strafanstalt in Butzbach ernannt. spruch Deutschlands gegen jede Aenderung in Nansüchen mese Schulz zu e Potsdam, 22. Juni. Der Kaiser und dem bisherigen Zustande des Kongo-Staates Klotz aus Darmstadt e die Kaiserin reisten mit dem Prinzen Adalbert Folge gegeben und Artikel 3 des vielberufenen Bergbehörde, die Gefangenaufseher am Landeszucht⸗ heute nach Kiel ab. Abkommens beseitigt hätten.

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