Ausgabe 
26.5.1894
 
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1894.

Samstag den 26. Mai.

60.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

Betreffend: Das Ober-Ersatz-Geschäft pro 1894.

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findet nach dem untenstehenden Reiseplan am 1., 2., 4., 5., 6. und 7. Juni l. J. in dem Rathhaussaale zu Friedberg statt.

Hierbei haben zu erscheinen:

1. Die von den Truppen-(Marine-) Theilen abgewiesenen Ein jährig⸗Freiwilligen;

2. sämmtliche, in diesem Jahre von Großherzoglicher Ersatz Commission Friedberg oder von fremden Ersatz-Commissionen ge musterten, inzwischen in den Kreis Friedberg verzogenen Militär pflichtigen, daferne dieselben nicht auf ein Jahr zurück gestellt worden sind. Gemüthskranke, Blödsinnige, sowie augen scheinlich zum Militär Untaugliche, welche sich hier zum Ersatzgeschäft gestellt haben, haben nicht zu erscheinen.

Die Ihnen unter Couvert zugehenden Ladungen wollen Sie den Militärpflichtigen sofort zustellen lassen und dafür sorgen, daß die selben reinlich und sämmtlich präcis zu der in der Ladung an⸗ gegebenen Stunde erscheinen.

Sollten Militärpflichtige, welche der Großherzoglichen Ober Ersatz⸗Commission vorzustellen sind, bis dahin in einen anderen Aus hebungsbezirk verziehen, oder solche, in anderen Aushebungsbezirken Gemusterte in Ihre resp. Gemeinden einziehen, so wollen Sie hiervon sofort anher Anzeige erstatten. Bei Zugängen ist der Loosungs schein des Betreffenden der Anzeige beizulegen.

Unter Hinweis auf die nachstehend abgedruckten Bestimmungen der Wehrordnung wollen Sie die betreffenden Militärpflichtigen be

Amtlicher Theil.

Der Civil⸗Vorsitzende der Großherzoglichen Ersatz-Commission Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises und

Das diesjährige Ober-Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg deuten, daß sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sie wegen unter

Friedberg den 19. Mai 1894. das Großherzogliche Polizei-Commissariat Wickstadt.

lassenen oder nicht rechtzeitigen Erscheinens in eine der in diesen Be stimmungen bemerkten Strafen genommen werden, sowie dieselben weiter darauf aufmerksam machen, daß diejenigen unter ihnen, welche der Beorderung zum Ober-Ersatzgeschäft keine Folge leisten, sich sofortiger zwangsweiser Vorführung zu gewärtigen haben. Sie selbst haben sich an den genannten Tagen, sofern an denselben Militärpflichtige aus Ihren Gemeinden zu erscheinen haben, pünktlich einzufinden.

Die der Großherzoglichen Ober-Ersatz-Commission vorzulegenden Reklamationen werden unmittelbar nach der ärztlichen Untersuchung der Reklamirten in der Reihenfolge der betreffenden Liste verhandelt. Eltern oder Geschwister von Militärpflichtigen, welche bei Beurthei lung der Reklamationen irgendwie in Frage kommen, wollen sie auf den Tag, an welchem der betreffende Militärpflichtige zur Vorstellung kommt, Vormittags präeis zu der Stunde, auf welche der Militär pflichtige geladen ist, auf das Rathhaus dahier vorladen und die selben zugleich auf die Nachtheile, welche ihr Nichterscheinen im Ge folge hat, hinweisen.

Militärpflichtige, welche angeblich kurzsichtig, schwerhörig ꝛc. ꝛc. sind, haben insoweit dies noch nicht geschehen Atteste von Geistlichen, Lehrern ꝛc. ꝛc. mitzubringen, solche, welche an Blutsturz,

Bluthusten, Geistesgestörtheit oder Epilepsie leiden oder gelitten

haben, müssen ärztliche Atteste oder glaubhafte Zeugenaussagen vorlegen. Dr. Braden.

Deutsche Wehrordnung.

§. 26. 7. Militärpflichtige, welche in den Terminen vor den Ersatzbehörden nicht pünktlich erscheinen, sind, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder Haft bis zu 3 Tagen zu be⸗

(S. 66) entzogen werden. Ist diese Versäumniß in böslicher Absicht oder wiederholt erfolgt, oder liegen die Voraussetzungen des§. 150 D.⸗Str.⸗G. vor, so sind sie unbeschadet der von ihnen verwirkten Strafe als unsichere Dienstpflichtige(§. 66, 3 0) zu behandeln. 8. Ist die Versäumniß der Gestellungspflicht durch Umstände herbei⸗ geführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen der Gestellungspflichten lag, so freten die vorerwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33.

§. 66, 3 a. Vorweg Einzustellende sind solche Militärpflichtige, welche in

einem von den Ersatzbehörden abzuhaltenden Termin nicht pünktlich erschienen und denen deßhalb von den Ersatz-Commissionen die Vortheile der Loosung entzogen

worden sind(§. 26, 7). R. M. G. F. 33. 0) Stehen solchen Militärpflichtigen gesetzliche Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung von der Aushebung zur Seite, so können sie von den verstärkten Ober-Ersatzcommissionen dieser Verguͤn⸗ stigungen nur dann als verlustig erklärt werden, wenn ihre Versäumniß in bös⸗ licher Absicht oder wiederholt erfolgt ist. R. M. G. 88. 30 4b und 33. c. Unter gleicher Voraussetzung können solche Militärpflichtige von den Ersatzbehörden als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht und durch die Bezirks Commandeure einem Jufanterietruppentheil bezw. der nächsten Arbeiter-Abtheilung (§. 30, 3) oder dem nächsten in Betracht kommenden Marinetheil(Matrosendivisionen §. 23, 2a, b und s, Werftdivision:§. 23, 2c und q) überwiesen werden(§. 68, g). d. Ist die Versäumniß durch Umstände herbeigeführt, deren Beseitigung nicht in dem Willen des betreffenden Militärpflichtigen lag, so treten die unter a bis e erwähnten Folgen nicht ein. R. M. G.§. 33.

Reiseplau für das Aushebungsgeschäft der 49. Infanterie-Brigade für 1894.

Darmstadt den 19. Mai 1894.

Betreffend: Ausführung des Nahrungsmittelgesetzes, hier den Zinkgehalt amerikanischer Aepfel. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es ist die Wahrnehmung gemacht worden, daß getrocknete Aepfel insbesondere solche amerikanischen Ursprungs(exaporated apples) feilgeboten werden, welche in höherem oder geringerem Grade zinkhaltig sind und es ist in der That wiederholt in dem bezeichneten Handels

artikel ein so hoher Prozentsatz von äpfelsaurem Zink vorgefunden worden,

und 15 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 gegen die Verkäufer gesundheitswidriger Waare zu erstatten.

225 ac. ꝛc. Großherzogliche Ober-Ersatz-Commission im Bezirk der 49. Infant.-Brig.(1. Großh. Hess. ßherzoglich 3 3 A 9 5 Der Militär-Vorsitzende: gez. von Oppen.

. Aid Veh iu der Gau. des Sacha Reiseweg und Angabe der täglichen Dienstverrichtungen.

Monat. Tag. 5

Juni. 1.] Freitag, 9% Uhr Vormittags, Friedberg. Reise nach Friedberg, Liste 1, C, Beilage 13, Felddienstunfähige, Invaliden, 5 2 Samstag, 8 ¼ Uhr Vormittags, 5 Liste, Felddienstunfähige, Invaliden, f

, 3. Sonntag, 5 ace Nuhe.

ö 7 4.] Montag, 8% Uhr Vormittags. 7 Liste E, Felddienstunfähige, Invaliden,

1 5. Dienstag, 8/ Uhr Vormittags, 25 Desgleichen, a

15 6. Mittwoch, 8 7 Uhr Vormittags, 7 7. Desgleichen, 15 7. Donnerstag, 8 ½ Uhr Vormittags, 25 Desgleichen und Reise nach Lich.

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Der Civil-Vorsitzende: gez. Frhr. v. Gemmingen.

Friedberg den 24. Mai 1894.

daß in Folge des Genusses der Waare laut gutächtlicher

ständf efelaß ädi schlichen Gesundheit eintreten können. Unter diesen Umständen sind wir Aeußerung der Sachverständigen unzweifelhaft Schädigungen der menschlichen Gesundheit eintr f a 1 en 74 a Schutz der Bevölkerung gegen sanitäre Gefahren, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Waare hinzulenken und empfehlen Ihnen, von Zeit zu Zeit Proben derselben durch Nahrungsmittelchemiker untersuchen zu lassen und gegebenen Falls Strafanzeige auf N 5 12, 14 ö Dr. Braden.