Ausgabe 
22.12.1894
 
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Samstag den 22. Dezember. 150.

berhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Amtlicher Theil. f Betreffend: Das Auftreten von Blatternerkrankungen unter fremdländischen Arbeitern. Friedberg den 19. Dezember 1894. Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises und das Großh. Polizeikommissariat Wickstadt.

5Den nachstehend abgedruckten Erlaß Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 19. v. Mts. theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme unter dem Auftrage mit, uns von dem Zuzug derartiger Arbeiter innerhalb 24 Stunden, wenn möglich aber schon vor deren Ankunft, nachdem Sie Kenntniß davon erhalten haben, Anzeige zu machen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Aufmerksamkeit hierbei be sonders den größeren Gütern und Oekonomien, auf welchen solche Arbeiter vorzugsweise beschäftigt werden, zuzuwenden.

*

Zu Nr. M. J. 32008. Betreffend: Wie oben.

Dr. Braden. Darmstadt, am 19. November 1894.

Das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz an die Großherzoglichen Kreisämter.

Die Erhebungen über die Herkunft der in den letzten Jahren im deutschen Reichsgebiet beobachteten Blatternfälle haben ergeben, daß dieselben nicht auf eine nom Inlande ausgehende Ansteckung, sondern auf Einschleppung aus dem Auslande zurückzuführen waren und daß namentlich die in Deutschland Beschäftigung suchenden fremdländischen und unter diesen vorwiegend die zur Zeit der Ernte eingestellten Arbeiter, welche vielfach an Pocken erkrankten, zum Ausgangspunkt für weitere Fälle und sogar für kleine Epidemien wurden. Im verflossenen Jahre schlossen sich im Kreise Groß-Gerau an die Erkrankung einer russischen Landarbeiterin mehrere weitere Blatternfälle an und die Wiederkehr ähnlicher Vorkommnisse muß bei der Fortdauer des Zuzugs fremder Arbeiter auch für die Zukunft im Auge behalten werden.

Unter diesen Umständen erscheint es nothwendig, Schutzmaßregeln zu ergreifen, die jedoch mit Rücksicht auf die damit verbundenen ein schneidenden Verkehrsbeschränkungen und erheblichen Kosten, sowie im Hinblick auf die Schwierigkeiten der Ausführung nicht an die Grenzen des Reichs zu verlegen, sondern, in zweckmäßiger Weise erst am Be stimmungsorte in Wirkung tretend, einer Verschleppung der Seuche vorzubeugen geeignet sind. In diesem Sinne weisen wir Sie an, An⸗ ordnungen zu treffen, daß Ihnen jeweils der Zuzug fremdländischer Arbeiter aus Rußland oder anderen Ländern, in welchen der allgemeine

Bekanntmachung. den 5. Januar 1895, Vormittags 10 Uhr,

Samstag

Impfzwang überhaupt nicht besteht oder erst in den letzten 10 Jahren eingeführt ist(Oesterreich, Italien u. s. w.), sofort, wenn angängig schon vor der Ankunft, angezeigt werde, damit die Großherzoglichen Kreisgesundheitsämter, welchen Sie alsbald Mittheilung machen wollen, möglichst bald innerhalb dreier Tage nach der Ankunft die Untersuchung der Zugezogenen vorzunehmen in der Lage sind. Sollten sich unter denselben solche Personen finden, welche sich über eine in den letzten 10 Jahren vorausgegangene erfolgreiche Impfung oder überstandene Blatternerkrankung nicht ausweisen können, so ist für diese die Impfung anzuordnen und erforderlichen Falls schon im Untersuchungstermin durch den Großherzoglichen Kreisarzt auszuführen, bezw. der Verbleib der Impfbedürftigen im diesseitigen Staatsgebiet von der sofortigen Nachholung der Impfung abhängig zu machen. Die Kosten für die Untersuchung und für die erforderlichen Impfungen sind auf die Großherzogliche Polizeikasse zu übernehmen.

Die Anzeigepflicht beim Auftreten von Pockenerkrankungen unter den bezeichneten Arbeitern hat bereits gesetzliche Regelung erfahren und die Anordnung der Maßnahmen gegen die Weiterverbreitung der Krank heit ist durch die bestehenden Bestimmungen genügend gewährleistet.

Finger. Dr. Wager.

findet in dem Kreisamtsgebäude zu Friedberg eine öffentliche Sitzung des Kreistags des Kreises Friedberg statt, in welcher nachstehende

Gegenstände zur Verhandlung kommen werden: Rechnung der Kreiskasse pro 1893,94.

Verwaltungs-Rechenschaftsbericht des Kreisausschusses pro 1893.

Voranschlag der Kreiskasse pro 1895/96.

Unterhaltungs-Voranschläge der Kreisstraßen pro 1895/96.

Die Errichtung einer Abdeckerei für den Kreis Friedberg.

Wahl der Civilmitglieder der Großherzoglichen Ersatzeommission Friedberg und deren Stellvertreter für die Jahre 1895, 1896

und 1897.

7. Wahl der Mitglieder der Körcommission und deren Stellvertreter, Artikel 6 des Gesetzes, die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs betreffend, vom 26. Oktober 1887, für die Jahre 1895, 1896 und 1897. 5 5

8. Wahl von Sachverständigen bei Abschätzung von Flurschäden, Gesetz vom 13. Februar 1875 und Instruktion vom 2. Sep⸗ tember 1875, für die Jahre 1895/1900. f 5

9. Wahl zweier Mitglieder und zweier Ersatzmänner zur land⸗ und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschafts⸗-Versammlung für das Großherzogthum Hessen, gemäß Artikel 7 des Gesetzes vom 4. April 1888, für die Jahre 1895/1900.

10. Wahl in den Ausschuß der Hessischen Landesversicherungs-Anstalt für die Invaliditäts- und Altersversicherung.

11. Verschiedene Mittheilungen.

Friedberg den 17. Dezember 1894.

S E de

Der Großherzogliche Kreisrath. Dr. Braden.

Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 12. September d. J. daß den Dienstboten:

Oberh. Anzeiger Nr. 110 veröffentlichen wir andurch,

Marie Leiß zu Friedberg, Katharine Jai daselbst und Juliane Altenheimer daselbst 5 eine Prämie von je 10 M. nachträglich verwilligt worden ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 18. Dezember 1894. Ur. Braden. f Friedberg den 21. Dezember 1894. d: Gesammt⸗ 1894. 5 Are 9 3 8 a An die Herren Aerzte des Kreises. Die baldige Einsendung Ihrer Impflisten aus 1894 bringen wir in Erinnerung. 5 8 5 5 l 0 Ae Großherzogliches Kreisgesundheitsamt Friedberg. Dr. Lorenz.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Koch von Rendel wurde zum Polizeidiener für diese Gemeinde ernannt und verpflichtet. 5 . Donnerstag den 27. Dezember erscheint keine Nummer des Anzeigers.