Ausgabe 
22.9.1894
 
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1894.

Samstag den 22. September.

N 111.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch und Freitag Abend ausgegeben.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Annoncen: Die einspaltige Petttzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., wärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1895/96. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an

Friedberg den 20. September 1894. die Kirchenvorstände des Kreises.

Wir empfehlen Ihnen, dafür Sorge zu tragen, daß die zur Begründung der kirchlichen Ausgaben in den Gemeindevoranschlägen erforderlichen Auszüge siehe Art. 20 der Verordnung über Verwaltung des Kirchenvermögens vom 6. Juni 1832 rechtzeitig, d. h.

längstens bis zum 30. September, voranschläge nicht aufgehalten wird.

Betreffend: Die Aufstellung der Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1895 96.

in den Besitz der Großherzoglichen Bürgermeistereien gelangen, damit die Fertigstellung der Gemeinde

Dr. Braden. Friedberg den 20. September 1894.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.

Unter Bezugnahme auf§ 20 der Instruktion für die Schulvor Nachweisungen über die in die 1895/96er Gemeinde-Voranschläge für d 30. September d. J. den Großherzoglichen Bürgermeistereien zuzustellen.

stände vom 21. September 1874 laden wir Sie ein, die erforderlichen ie Bedürfnisse der Schulen aufzunehmenden Kredite bis längstens zum

Dr. Braden.

Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein Friedberg. Betheiligung an einer Gerstenausstellung in Berlin.

Am 17. und 18. Oktober d. Is. findet in Berlin unter Mit wirkung der deutschen Landwirthschaftsgesellschaft und des deutschen Hopfenbauvereins vom VereinVersuchs- u. Lehranstalt für Brauereien in Berlin eine Gersten- und Hopfenausstellung statt, zu deren Be schickung Körperschaften wie Privatinteressenten eingeladen werden.

Der Zweck der Ausstellung ist:

1. Einen vergleichenden Ueberblick über den Ernteausfall der ver schiedenen Anbaugebiete zu geben.

2. Die verschiedenen Kulturbedingungen und Qualitätsanforderungen für eine geeignete Brauwaare besser kennen zu lernen, womit einerseits die Landwirthe zu einer allgemeineren Pflege der Gersten und Hopfenkultur angeregt, andererseits die Brauerei⸗Inter⸗ essenten in erhüähtem Maße auf die Verwendung heimi⸗ scher Brauwaare hingewiesen werden sollen.

Außerdem sollen durch den Preisbewerb Proben für die nächste Wanderausstellung der deutschen Landwirth⸗ schaftsgesellschaft in Köln gewonnen werden.

3. Durch Belebung und Hebung des Gersten- und Hopfen-Verkehrs die wirthschaftlichen Interessen der Landwirthschaft, des Handels und der Brauerei gleichmäßig zu fördern.

An Preisen werden bis 10000 M. zur Verfügung stehen.

Da der landwirthschaftliche Bezirksverein Friedberg die Förderung des Gerstenbaues auf sein Programm gesetzt hat, sollte diese günstige Gelegenheit, einerseits Schau über das hier Geleistete zu halten, anderer seits Reklame für die einheimische Gerste zu machen, nicht unbenützt vorüber gehen. Wir fordern daher die hiesigen Landwirthe auf, sich zahlreich an der Ausstellung zu betheiligen.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Dorheim II. Sache.

Nachdem sich mehr wie ein Fünftheil der betheiligten Grund eigenthümer, welche mehr als die Hälfte der betheiligten Fläche be⸗ sitzen, unterschriftlich für die Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Obstbaumstücken und Gärten in dem noch nicht be⸗ reinigten Theil der Gemarkung Dorheim erklärt haben, und nach⸗ dem eine innerhalb der gesetzlichen Frist gegen die Zulässigkeit bezw.

Rechtsbeständigkeit des Abstimmungsergebnisses erhobene Einwendung

von Großh. Oberen landw. Behörde als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat die genannte Behörde den Beginn der Feldbereinigungs arbeiten angeordnet und den Unterzeichneten zum Bereinigungskom issär ernannt. 1 0 1 Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich in Gemäßheit des Art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887 die sämmtlichen betheiligten Grundbesitzer zu einer am Mittwoch den 3. Oktober ds. Is., Vormittags 10 Uhr, in dem Gemeindehause zu Dorheim stattfindenden Versammlung ein. Diese Versammlung hat: 5 l 5 1. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt, oder den

Die Anmeldung muß bis 25. September, die Einlieferung bis 1. Oktober franko bei dem Sekretariat des landw. Vereins Friedberg erfolgt sein, wenn eine Betheiligung an der Collektion des landw. Berzirksvereins gewünscht wird.

Der Verein übernimmt die Transportkosten und Ausstellungs kosten wie sonstige Spesen für die ausstellenden Mitglieder. Nicht⸗ mitglieder, welche auf eine Geldprämie Anspruch erheben, wollen zu⸗ gleich mit der Anmeldung 3 Mark in Briefmarken zur Bestreitung der Auslagen einsenden, wovon 2 M. als Prüfungsgebühr und 1 M. für Spesen u. Vertretung verrechnet werden. Die Proben müssen mindestens 4 kg betragen und die Durchschnittsproben von mindestens 10 Malter darstellen. Diese Proben werden unter Namensnennung der Erzeuger auf der nächsten Wanderausstellung der Deutschen Landwirthschaftsgesellschaft

in Köln ausgestellt, oder finden zu wissenschaftlichen Zwecken Verwendung.

Jeder Theilnehmer an der Ausstellung erhält im Falle der Prämiirung ein Diplom.

Allen Landwirthen, welche bis zum 25. Sept. angemeldet haben, geht ein Fragebogen zu, der mit der Probe bis 1. Okt. spätestens einzuliefern ist.

Alles Nähere ist zu erfahren beim Sekretariat des landwirth schaftlichen Bezirksvereins.

Bürgermeister Reitz, Södel; Bürgermeister Alles, Nieder-Flor⸗

stadt; Ph. Best II., Bruchenbrücken; Feuerbach, Ockstadt;

Bürgermeister Jeckel, Ober-Mörlen; Bürgermeister Keil, Mel

bach; Bürgermeister Moscherosch, Burg-Gräfenrode; Graf Oriola,

Büdesheim; Reif, Steinfurth; H. Reitz, Butzbach; W. Seybold,

Nieder-Eschbach; Apotheker Vogt, Butzbach; W. Willich, Rendel.

Dr. Braden. Or. Y. Peter

Bekanntmachung.

2. die zur Vollzugskommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schieds⸗ gerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.

Außerdem können Wünsche und Anträge seitens der Betheiligten

vorgebracht und berathen werden.

In dieser Versammlung hat ein jeder anwesende betheiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Gültigkeit eine Mehrheit von Zweidritttheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Be theiligten verbindlich.

Kommen gültige Beschlüsse nicht zu Stande, so hat

zu 1. die Vollzugskommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,

zu 2. die Großh. Obere landwirthschaftliche Behörde die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.

Die außerhalb der Gemeinde Dorheim wohnenden Ausmärker werden aufgefordert, zur Wahrung ihrer Interessen einen in Dorheim

wvohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da an sie eine weitere be

Abschätzungswerth der Grundstücke, oder durch Bildung und

Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürfniß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapital aufnahme aufgebracht werden sollen;

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sondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr erfolgt. Friedberg den 15. September 1894. Der Bereinigungs⸗Commissär: Dr. Göttelmann, Großh. Kreisamtmann.