Ausgabe 
22.5.1894
 
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Der Mainzer Gartenbauverein beabsichtigt mit der vom 15. bis 23. September d. J. in Mainz stattfindenden allgem. deutschen

Bekanntmachung.

Gartenbau-Ausstellung eine Verloosung von Ausstellungsgegenständen, als Pflanzen und Geräthe und dergl. zu verbinden. Großh. Ministerium

des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zu Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 10,000 Loose zu 50 Pfennig das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 50% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind.

Friedberg den 16. Mai 1894.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose

Bekanntmachung.

im Großherzogthum gestattet. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat der Freifrau Dorette von Schenk zu Schweinsberg die Genehmigung zur Ver⸗ anstaltung einer Verloosung von Gebrauchsgegenständen, deren Erträgnisse zum Besten des Einkaufs einer kranken Lehrerin in das Diakonissen⸗ haus zu Darmstadt Verwendung finden sollen, unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 8000 Loose zu 50 Pfennig das Stück, aus⸗ gegeben werden dürfen und daß der durch einen beeidigten Sachverständigen zu ermittelnde Werth der Gewinngegenstände mindestens 609%

des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose

erreicht.

Zugleich ist der Vertrieb der Loose im Großherzogthum, jedoch nur in der Weise

gestattet, daß der Absatz der Loose nicht im Wege öffentlichen Verkaufs, sondern durch die Vermittlung von Privatpersonen stattfinden darf.

Friedberg den 18. Mai 1894.

Betreffend: Feldbereinigung in der Gemarkung Weckesheim.

Bekanntmachung.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Ur. Braden.

Nachdem der Gemeinderath von Weckesheim die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und die Anlage von Wegen in den Baumstücken und Gärten der Gemarkung Weckesheim beantragt, solches von der Großherzoglichen Oberen landwirthschaftlichen Behörde als zulässig erachtet und der Unterzeichnete zum Commissär zur Leitung der Abstimmung ernannt worden ist, so wird hiermit Tagfahrt zur Ab⸗ stimmung der betheiligten Grundeigenthümer über obigen Antrag auf Montag den 4. Juni 1894, Vormittags 9 Uhr, im Büreau des Großh. Bürgermeisters zu Weckesheim bestimmt.

Diejenigen betheiligten Grundbesitzer welche in der anberaumten Abstimmungstagfahrt weder persönlich

mächtigte abstimmen, werden als für das Verfahren stimmend angesehen. 4

Gleichzeitig fordere ich hiermit die außerhalb des Bereinigungsbezirks wohnenden Ausmärker auf, zur Wahrung ihrer Interessen einen im Bereinigungsbezirk wohnenden Bevollmächtigten zu bestellen, da eine weitere besondere Zuschrift im Laufe des Verfahrens nicht mehr Der Commissär zur Leitung der Abstimmung:

erfolgt. Friedberg den 18. Mai 1894.

noch durch gehörig Bevoll⸗

Dr. Göttelmann. 2277

Deutsches Reich. ö Darmstadt, 18. Mai. Der Zweiten Kammer ist ein Gesetzentwurf zugegangen, welcher die Unterschrift vieler Abgeordneten trägt. In demselben wird bestimmt, daß die auswärts wohnenden Abgeordneten künftig 9 Mark Taggelder, 3 Mark für jedes Ueber nachten und die aufgewendeten Fahrkosten ver gütet erhalten sollen. Köhler und Ripper haben beantragt, statt der bisher üblichen Art künftig zu erheben: Grundsteuer 8 Pf., Jewerbesteuer 16 Pf., Einkommen- und Kapitalrentensteuer je 20 Pfennig für die Mark Steuerkapital. Laut der Berichtsanzeigen des Abg. Wolfskehl pflichtet der Ausschuß ersterem bei, lehnt da gegen den zweitgenannten Antrag ab, da in den letzten Budgetperioden, trotz der steigenden Bedürfnisse, fortwährend ein Herabsetzen der Grundsteuer stattfand und eine allgemeine Er

mäßigung ungerecht sein würde. Zur Zeit werden 14 Pf. auf die Mark Steuerkapital erhoben. Die Mittel zur Errichtung einer

Obst⸗ und Weinbauschule in Oppenheim werden bewilligt. Die Vorlage der Regierung betreffs des Abkommens mit der preußischen Regierung wegen Führung der Nebenbahn Homburg v. d. H. bis Usingen über hessisches Gebiet wird genehmigt. Zur Weinsteuer rühmt Finanz minister Weber die in Aussicht genommene Selbstdeklaration als neuen wichtigen Schritt in der Verwaltung der indirekten Steuern. Die reformirte Weinsteuer solle alle Weintrinker treffen; man erhoffe ein Resultat von 450,000 M. jährlich, eine Einnahme, die bei der jetzigen Finanzlage nicht zu entbehren sei. 19. Mai. Nachdem gestern die Berathung der Weinsteuer vorlage ihren Anfang genommen hatte, wurde dieselbe heute fortgesetzt und schließlich mit 25 gegen 22 Stimmen in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Das Haus geht sodann zur Be rathung über die Vorlage, den Entwurf des Finanzgesetzes für die Jahre 189495, 1895 bis 1896 und 1896-97, zugleich über Haupt abth. V, Kap. 8 der ordentlichen Einnahme des Hauptvoranschlags, sowie den Antrag Köhler und Ripper den Ausschlag der direkten Steuern betr., über. Bei der Abstimmung wurden die direkten Steuern mit 22 gegen 22 Stimmen auf 10,000,187 Mk. festgesetzt. Die Erhöhung der Einkommensteuer für die beiden letzten Jahre von 16 auf je 17½ Pfennig fand mit 22 gegen 21 Stimmen Annahme.

Berlin, 19. Mai. Der Bundesrath nahm die Vorlage über den Entwurf einer Verord

fuhr von Streu- und Futtermitteln an. f Betreff des Antrages wegen zollfreien Einlasses der von der Ausstellung in Antwerpen zurück

wonach die Güter zollfrei wieder zurückgeführt werden dürfen, in einigen Beziehungen abge- ändert. Berlin, 18. Mai. greß beschloß folgende Erklärung: Der Kongreß

werden kann, ohne daß die Interessenten Kennt- niß nehmen können von den Gewinnen, Ver lusten, Verkaufspreisen ic. Dafür stimmten die Mehrzahl der Engländer, Vertreter von 525,000 Arbeiter, dagegen die Deutschen, Fran- zosen und Belgier(462,300). Der Abstimmung enthielten sich die Vertreter von Northumber⸗ land und Durham(120,000). Ausland. Oesterreich-Ungarn. Budapest, 17. Mai. Das Ereigniß der heutigen Sitzung des Abage⸗ ordnetenhauses war die ungemein energische Rede Szilagyi's, die die sensationelle Mit⸗ theilung enthielt, daß das Kabinet durch die Ernennung einer hinreichenden Anzahl erblicher und lebenslänglicher Peers die Civilehe-Vor lage im Magnatenhause durchzwingen werde. Zwischen dem König und dem Kabinet bestehe kein Gegensatz. Der Finanzausschuß nahm die Valutavorlagen mit den von den öster reichischen Abgeordneten vorgenommenen Ab änderungen an. 19. Mai. In der heute fortgesetzten Debatte über das Nuntium des Oberhauses betreffs der Ehegesetzvorlage erklärt der Justizminister in Erwiederung der heftigen Angriffe Ugron's, die Sanktion der Vorlage sei, wenn dieselbe nicht wesentlich verändert wird, in Aussicht gestellt, ja sogar gesichert. Weiter erklärt der Justizminister, die Regierung könne ohne Einwilligung der Krone keine Vor lage einbringen und sei verpflichtet, falls die endgiltige Sanktion einer Vorlage durch ge änderte politische Verhältnisse nicht gesichert erscheint, dem Hause selbst die Ablehnung der Vorlage zu empfehlen. Die Debatte wurde hierauf geschlossen; die Abstimmung erfolgt am Montag. Klausendurg, 19. Mai. Das Verhör der Angeklagten im Memorandumprozeß wurde heute beendet. Der Staatsanwalt zog die

nung wegen Aufhebung des Verbotes der Aus

Anklage gegen Tripon zurück, dem auf sein

ist der Meinung, daß der einzige Weg, um burg ansässig und noch lebend. einen zu behaglichem Leben ausreichenden Lohn die Polizei keine Ahnung, wo er sich aufhält; zu erhalten, die Organisation ist und daß keine seine Photographie ist an alle ausländischen den Arbeitslohn betreffende Frage entschieden Polizeibehörden geschickt worden.

Storthing

In Verlangen 400 Gulden Entschädigung für den

Zeitverlust zugesprochen wurden

Belgien. Brüssel, 18. Mai. Die Iden⸗

gelangenden Güter wurde der frühere Beschluß, tität des in den Lütticher Dynamitanschlag ver⸗

wickelten russischen Grafen ist nunmehr fest⸗ gestellt. Er heißt Ernst von Ungern-Sternberg, geboren in Neskintchnoje am 27. Februar 1867.

Der Bergarbeiterkon- Er studirte in Straßburg und seit dem 2. Nov.

1893 in Lüttich. Seine Eltern sind in Peters

Bis jetzt hat

Norwegen. Christiania, 18. Mai. Das lehnte alle eingebrachten Anträge auf Einführung des Proportionalwahlsystems bei den politischen Wahlen ab.

Frankreich. Paris, 17. Mai. In mehreren Ortschaften im Süden, wo Obst

züchter mit Vorliebe Italiener beschäftigen, veranstalteten die französischen Arbeiter auf

reizende Kundgebungen mit dem Rufe:Tod

den Italienern! Dreißig Personen, meist Franzosen, wurden verhaftet. Großbritannien. London, 18. Mai.

Die zweite Division des deutschen Geschwaders ist Nachmittags in Forth eingelaufen.

Spanien. Madrid, 19. Mai. Der oberste Kriegsrath verurtheilte von den Barcelonaer Anarchisten sechs zum Tode und vier zu lebens- länglicher Zwangsarbeit.

Serbien. Belgrad, 17. Mai. Die lang erwartete Entscheidung des Kassationshofes über den königlichen Ukas betr. die Rehabilitirung der Eliern ist heute erfolgt. Der Kassationshof fällte mit neun gegen vier Stimmen das Urtheil, daß der königliche Ukas ungesetzlich sei, womit auch die verschiedenen Urtheile von Gerichten niederer Instanz, die dem Ukas Gesetzeskraft beimaßen, aufgehoben sind. Der Präsident des Kassationshofes, ein hervorragendes Mitglied der Fortschrittspartei, stimmte ebenfalls dagegen. verlautet, wurden Haussuchungen bei dem Exminister Tauschanovic, dem Kassations⸗ richter Nowakowie, dem Hochschulprofessor Nenadowie und dem Buchdrucker Stangevie vorgenommen. Der Deputirte Ratarae wurde verhört. Der Bescheid des Untersuchungs⸗ richters motivirt die Maßnahme mit der zur Kenntniß des Innern und des Königs gelangten Vorbereitung einer Revolte. Die Haussuchungen waren resultatlos; bei Tauschanovie wurde ein 3 eines bulgarischen Exministers beschlag⸗ nahmt.

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