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Donnerstag den 19. April. N 45.
berhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch 1 8 323 Kr! Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Donnerstag und Samstag. 3
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗
wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
Amtlicher Theil.
Betreffend: Die vorlagsweise Zahlung von Marschgebührnissen an einberufene Heerespflichtige. Friedberg den 14. April 1894. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Nachstehendes Schreiben der Großh. Hauptstaatskasse theilen wir Ihnen zur Kenntnißnahme und Bedeutung der Gemeinde— Einnehmer mit. Dr. Braden.
Nr. H. St. K. 941. Darmstadt am 5. März 1894. Betreffend: Die vorlagsweise Zahlung von Marschgebührnissen an einberufene Heerespflichtige. Die Großherzogliche Hauptstaatskasse an Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Das Großh. Bezirks⸗Commando Darmstadt hat wiederholt das Ersuchen an uns gerichtet, zu veranlassen, daß in den Nachweisungen über von den Gemeindekassen an einberufene Heerespflichtige vorschußweise gezahlten Marschgebührnisse und zwar in Spalte 6, außer dem Gestellungsort, noch das Regiment, für welches der betreffende Mann einberufen worden ist, angegeben werde, was aus dem Gestellungs— befehl resp. Urlaubspaß ersichtlich sei.
Die Bezirks⸗Commandos haben die ihnen von uns vorzulegenden Nachweisungen bezüglich der richtig erfolgenden Einberufung und Absendung der in Ansatz gebrachten Leute zu prüfen und zu attestiren. a
Da die Auffindung der Mannschaften ohne Angabe des Regiments, bei der großen Anzahl der zu controlirenden Einberufungen, sehr erschwert und zeitraubend ist, dürfte dem Verlangen des Bezirks⸗Commandos zu entsprechen sein, weshalb wir an Sie das ergebenste
Ersuchen richten, die Gemeindekassen Ihres Bezirks mit entsprechender Weisung gefälligst versehen zu wollen. Lindeck. J. V.: Erkensweder.
Betreffend: Die Verhütung von Waldbränden. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die derzeitige, das Entstehen von Waldbränden begünstigende Witterung verordnen wir auf Grund des Art. 79 der Kreis- und Provinzial-Ordnung, wie folgt: 1) Das Rauchen von Cigarren, Cigaretten, sowie aus Tabackspfeifen in Waldungen außerhalb der Staats- und Kreisstraßen und der sonstigen chaussirten Wege ist verboten. 2) Das Feueranmachen in oder an Waldungen, sowie insbesondere auch das Anzünden von Hecken und Strauchwerk auf dem Felde und auf Triften in der Nähe von Waldungen darf nur mit ausdrücklicher Erlaubniß der betreffenden Großh. Oberförsterei stattfinden. 3) Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 90 Mark bestraft.
Friedberg den 17. April 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Betreffend: Maßregeln zur Verhütung von Waldbränden. Friedberg den 17. April 1894.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung wollen Sie alsbald in Ihren Gemeinden ortsüblich bekannt machen lassen. Dr. Braden.
Betreffend: Wie oben. Friedberg den 17. April 1894. Die Großherzogliche Kreis-Schulkommission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises. Im Hinblick auf die derzeitige trockene Witterung, beauftragen wir Sie, unter Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung in rubr. Betreff, dafür Sorge zu tragen, daß die Schulkinder in den Schulen vor dem Anzünden von Feuer in den Waldungen oder in der Nähe von
Waldungen eindringlichst gewarnt werden. 8 Dr. Braden. Bekanntmachung. ö Die durch Bekanntmachung vom 23. Dezbr. v. Js., Kreisblatt Nr. 152, über die Schafheerde des Schafhändlers Hubert Niggemann in Hesborn verhängten Sperrmaßregeln sind aufgehoben worden. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Friedberg den 17. April 1894. F 5 br. Braden. Bekanntmachung.
Dr. Braden.
Arbeits⸗ Vergebung. Die bei Erbauung einer Kreisstraße von Butzbach nach Hausen erforderlichen Materialien nämlich: Lieferung von circa 7600 lfd. m Wandsteinen, veranschlagt zu 3040 M., Lieferung von eirca 3700 ebm Chausseebausteinen in Loosen von 100 obm, veranschlagt zu 9658 M., Lieferung von 5 Kilometersteinen, veranschlagt zu 70 M.,
Lieferung von 37 Abtheilungssteinen, veranschlagt zu 55,50 M., sollen auf Grund schriftlichen Angebots vergeben werden.
den billig. Voranschlag und Bedingungen können auf dem Bureau des Bezirks⸗Bauaufsehers Metzger in Butzbach eingesehen werden. Daselbst sind die Angebote ver— schlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis Mittwoch den 25. April l. J., Vormittags 10 Uhr, einzureichen.
euhof. Friedberg den 9. April 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
ee ir. Braden.
8 1 Deutsches Reich. meister in einem offenen zweispännigen Wagen, die Oberhofmeisterin und die Hofdamen, der
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Darmstadt. Der Einzug der Aller- ein Stalloffiziant zu Pferd, JJ. KK. HH. der Oberkammerherr und der Kammerherr J. K.
höchsten Herrschaften am 20. ds. Mts. in Großherzog und die Großherzogin in einem H. der Großherzogin, die General- und Flügel⸗ Darmstadt erfolgt Vormittags 11 ½ Uhr in offenen sechsspännigen Galawagen, vorauf zwei adjutanten S. K. H. des Großherzogs; den
folgender Ordnung: Eine Abtheilung berittener Spitzreiter, zur Seite rechts neben dem Wagen Schluß bildet die Leib⸗Eskadron des Leib— Postillone, eine Abtheilung berittener Bürger, der Oberstallmeister zu Pferd, in gleicher Weise Dragoner-Regiments.
0 die Leib⸗Eskadron des Garde⸗Drag.⸗Regts., links neben dem Wagen der erste Flügeladjutant;— 14. April. Zweite Kammer. Das Haus setzt
0 der Oberhofmarschall und der Oberceremonien- sodann folgen in offenen zweispännigen Wagen: die Berathung fort. Kap. 112: Kosten des Katasters,
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